urheberrecht bei tattoo foto verkauf? 35
[gone] Hermann Klecker
22.12.2010
Wie verkauft man denn ein Tattoo?
Hat er es nur "abgemalt"?
Hat er es nur "abgemalt"?
#2Report
22.12.2010
Das bild hat er auf eine seite gestellt wo man lizenzen für motive erwerben kann "fotolia"
#3Report
[gone] Hermann Klecker
22.12.2010
Was verkauft er denn nun?
Das Foto?
Oder gibt er das Tattoo in Lizenz frei? Also so, daß andere es "abmalen" dürfen?
Und hat er das Tattoo selbst entworfen?
Das Foto?
Oder gibt er das Tattoo in Lizenz frei? Also so, daß andere es "abmalen" dürfen?
Und hat er das Tattoo selbst entworfen?
#5Report
22.12.2010
naja, das problem ist eifnach das es für diese bild kein vertrag gibt ... allerdings denkt sich ja keiner was dabei ... dahct halt es ist für seine seite ... o0
#6Report
22.12.2010
na wenn er die lizenz des fotos verkauft verkauft er auch das motiv ... ergo beides ... und die idee kam von mir und wurde gemeinsam am pc entworfen...
#7Report
[gone] Hermann Klecker
22.12.2010
Was hat er denn gesagt, wofür es ist?
Auch, wenn Du Dir nichts dabei gedacht hast, als Du "Ja" gesagt hast, hast Du ja wahrscheinlich einen Vertrag abgeschlossen.
Du bist die Person auf dem Bild?
Auch, wenn Du Dir nichts dabei gedacht hast, als Du "Ja" gesagt hast, hast Du ja wahrscheinlich einen Vertrag abgeschlossen.
Du bist die Person auf dem Bild?
#8Report
[gone] Hermann Klecker
22.12.2010
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
na wenn er die lizenz des fotos verkauft verkauft er auch das motiv ... ergo beides ... und die idee kam von mir und wurde gemeinsam am pc entworfen...
Zitieren ist übrigens eine tolle Sache. Erleichtert das Lesen enorm. :-)
Also siehst Du Dich als Miturheber des Tattoos und er verkauft auf eigene Rechnungen Lizenzen zur Reproduktion?
#9Report
[gone] _sugarsweet_
22.12.2010
stell doch mal einen Link zur Verfügung der zum Bild führt.
normalerweise nehmen Tattowiere ja Bilder auch ganz gerne als Vorlagen, genauso abmalen macht sicher der Ein oder Andere, und nicht nur deswegen gibt es ja beispielsweise massenhaft diese Frau - schwarz gemalt und mit roter Blutmasse den Schädel weggpumpt -
Meine Tattowiererin macht nichts ein zweites Mal, sie würde (behaupte ich einfach mal), das Foto als Vorlage nutzen aber das Motiv sicher ein wenig verändern.
hmmm,
LG Susi
normalerweise nehmen Tattowiere ja Bilder auch ganz gerne als Vorlagen, genauso abmalen macht sicher der Ein oder Andere, und nicht nur deswegen gibt es ja beispielsweise massenhaft diese Frau - schwarz gemalt und mit roter Blutmasse den Schädel weggpumpt -
Meine Tattowiererin macht nichts ein zweites Mal, sie würde (behaupte ich einfach mal), das Foto als Vorlage nutzen aber das Motiv sicher ein wenig verändern.
hmmm,
LG Susi
#10Report
22.12.2010
ich hab zu nichts "ja" gesagt ...
Gemacht wurde es damit man ein bild davon hat ... und nein es gibt kein schriftstück ... aber ja, es ist mein körper auf dem bild, zwar ohne kopf, allerdings ist das tattoo einzigartig und somit 100% wiedererkennungswert...
Gemacht wurde es damit man ein bild davon hat ... und nein es gibt kein schriftstück ... aber ja, es ist mein körper auf dem bild, zwar ohne kopf, allerdings ist das tattoo einzigartig und somit 100% wiedererkennungswert...
#11Report
22.12.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
na wenn er die lizenz des fotos verkauft verkauft er auch das motiv ... ergo beides ... und die idee kam von mir und wurde gemeinsam am pc entworfen...
Zitieren ist übrigens eine tolle Sache. Erleichtert das Lesen enorm. :-)
Also siehst Du Dich als Miturheber des Tattoos und er verkauft auf eigene Rechnungen Lizenzen zur Reproduktion?[/quote]
Korrekt, es ist MEIN Tattoo, Meine Idee, auf MEINER Brust, und somit hat er es nicht weiter zu vekraufen ...
#12Report
[gone] Hermann Klecker
22.12.2010
Dann sehe ich zwei Ansatzpunkte.
1. Er darf ein Bild Deiner Person nicht ohne Deine Einwilligung veröffentlichen.
Du erkennst Dich auf dem Bild. Das genügt. Es ist egal, ob Du Dich an Deinem Tattoo erkennst oder an einer bestimmten Konstellation von Sommersprossen.
2. Wenn Du tatsächlich Urheber bist, dann verletzt er Deine Rechte als Urheber. Er kann Dein Werk bzw. Deinen Anteil daran nicht eigenständig lizenzieren.
1. Er darf ein Bild Deiner Person nicht ohne Deine Einwilligung veröffentlichen.
Du erkennst Dich auf dem Bild. Das genügt. Es ist egal, ob Du Dich an Deinem Tattoo erkennst oder an einer bestimmten Konstellation von Sommersprossen.
2. Wenn Du tatsächlich Urheber bist, dann verletzt er Deine Rechte als Urheber. Er kann Dein Werk bzw. Deinen Anteil daran nicht eigenständig lizenzieren.
#13Report
22.12.2010
Hermann Klecker: So isses. Wobei ich den ersten Punkt in frage stelle, aber er ist auch relevant.
#14Report
22.12.2010
ich danke euch für eure antwort ... es gibt mir auf jeden fall etwas sicherheit.
Nachdem ich mich nach Rechtsbeistand umgesehen habe wird man mehr sehen ...
Danke nochmals !
gruß
drake
Nachdem ich mich nach Rechtsbeistand umgesehen habe wird man mehr sehen ...
Danke nochmals !
gruß
drake
#15Report
22.12.2010
schau doch mal bei,
Kanzlei Kötz
Blumenstraße 7
D-40212 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 – 6 10 15 70
Fax: +49 (0) 211 – 6 10 15 82
Email: kontakt@koetzlaw.de
vorbei...
er kann dir bestimmt weiterhelfen..
Kanzlei Kötz
Blumenstraße 7
D-40212 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 – 6 10 15 70
Fax: +49 (0) 211 – 6 10 15 82
Email: kontakt@koetzlaw.de
vorbei...
er kann dir bestimmt weiterhelfen..
#16Report
[gone] User_6449
22.12.2010
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
ich hab zu nichts "ja" gesagt ...
Gemacht wurde es damit man ein bild davon hat ... und nein es gibt kein schriftstück ... aber ja, es ist mein körper auf dem bild, zwar ohne kopf, allerdings ist das tattoo einzigartig und somit 100% wiedererkennungswert...
Dann kannst Du mal ins Kunsturhebergesetz schauen, denn Du hast das
"Recht am eigenen Bild": Klick
Viele Grüße
Peter
#17Report
22.12.2010
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Hallo community, ich bräuchte fachkundige meinung über einen fall.
Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ? (Natürlich ohne genehmigung)
Es wäre einfacher, wenn Du das etwas sortierter schilderst.
X hat also ein Tattoo-Design (Bild) entworfen.
Tätowierer T sticht im Kundenauftrag (wie auch sonst) diese Tattoo in eine Person P.
Anschließend fotografiert T das Tattoo am Körper von P und veröffentlicht das Bild im Internet und verkauft es dort?
Das darf T nicht. (Immer vorausgesetzt, daß das Tattoo-Design die nötige "Schöpfungshöhe" hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein.)
#18Report
22.12.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Hallo community, ich bräuchte fachkundige meinung über einen fall.
Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ? (Natürlich ohne genehmigung)
Es wäre einfacher, wenn Du das etwas sortierter schilderst.
X hat also ein Tattoo-Design (Bild) entworfen.
Tätowierer T sticht im Kundenauftrag (wie auch sonst) diese Tattoo in eine Person P.
Anschließend fotografiert T das Tattoo am Körper von P und veröffentlicht das Bild im Internet und verkauft es dort?
[/quote]
Wenn ich den TO recht verstanden habe, dann hat P die Idee zum Tattoo gehabt
und T+P haben gemeinsam das Tattoo am PC entworfen (nicht ein Dritter X)
Damit kommt für T+P eine gemeinsame Urheberschaft in Frage mit allen
sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Gegen die Verwertung des Bildes kann P ggf. noch den §22 KunstUrhG anführen.
Aber ja, der TO sollte das mal ordentlich aufschreiben ...
#19Report
22.12.2010
hast du denn wenigestens den tattowierer mal drauf angesprochen ? wäre ja vielleciht der erste weg, BEVOR man mal wiede rwegen pillepalle (und da smiene ich nun wegen de rhöhe des vermutlichen streitwertes) die mühlen der justiz bemüht anstatt evtl etwas mit einem gespräch aus der welt zu schaffen
#20Report
Topic has been closed
Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ? (Natürlich ohne genehmigung)