Bei bezahlten Shootings welche Rechte? 47

21.12.2010
Original von Hellfire,
bei einem Foto, gebe ich dir recht.. bei einer Serie von 100-300 Bildern über einen längeren Zeitraum und verschiedenen Locationen nicht...

Daß jemand für Fotos posiert, heißt nicht im geringsten, daß er auch eine Veröffentlichung dieser Fotos zustimmt.

Du wirst auch kein Gericht in Deutschland finden, daß allein aus dem Umstand, daß sich jemand ausgiebig und an verschiedenen Orten fotografieren ließ, einen Verzicht auf's "Recht am eigenen Bild" ableitet. Das ist immerhin ein Persönlichkeitsrecht.

Ein Modelhonorar ändert die Sache - das ist nämlich im KUrhG so vorgesehen: "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt." (§22 KUrhg)

Wenn eine Entlohnung gegeben wurde, wird im Zweifelsfall eher der Abgebildete nachweisen müssen, daß eine bestimmte Verwendung aber nun nicht von dieser Einwilligung gedeckt war. Wobei auch das wieder auf die Verwendung ankommt. Aber dieses Thema wurde eigentlich schon gefühlte 1.755.992mal im MK-Forum durchdiskutiert.
21.12.2010
Original von Hermann Klecker
Da wäre die Frage, ob das Modelbook, also das phyische, nicht das im Netz, eine gewerbliche Nutzung darstellt. Wenn nein, dann wäre eine Verwendung dafür nach §60 UrhG sogar zulässig.

Models, die für Geld modeln, sind Gewerbetreibende. Ihr Modelbook dient also selbstverständlich gewerblichen Zwecken.

Wenn das Model nicht für Geld modelt, sehe ich im Moment keinen Grund, warum das Modelbook nicht durch §60 UrhG gedeckt sein sollte. Es wird ja nicht mal verbreitet, sondern nur vervielfältigt und gezeigt.
21.12.2010
Original von Oliver Priss
@ Juliey:

...japp, mit dem Bezahlen hast Du die AGB des Ladens anerkannt!

Nein.

Habe ich nicht.


AGB werden nur wirksam, wenn sie mir vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Ich muß nach AGB als Kunde auch nicht fragen, mein Vertragspartner, der AGB wirksam machen will, muß mir diese aktiv von sich aus zur Kenntnis geben.

Und JEGLICHE Nutzung die nicht extra vereinbart wurde ist ausgeschlossen:
Wer Bewerbungsfotos machen läßt und die dann auch als Profilbild verwendet, der verwendet die Fotos ohne Zustimmung des Urhebers!!!

Auch nicht so pauschal.

Zunächst mal: es gibt eine Reihe von - privaten - Nutzungen, für die es überhaupt keine Erlaubnis des Urhebers braucht.

Ein Foto, das ich als Bewerbungsfoto machen lasse, kann ich auch an meine Verlobte verschenken, die es sich an die Wand hängt.

Ein "Profilbild" ist im Regelfall eine Veröffentlichung im Sinne des UrhG, und daher nicht durch §60 UrhG gedeckt. In einem privaten Netzwerk wäre aber das Profilbild durchaus zulässig.

Und dann gibt es eine Reihe von Nutzungen, die vom UrhG als sogenannte "Schrankenrechte" zugelassen werden. Auch für die brauche ich keine Erlaubnis über AGB oder sonstige Verträge. Die habe ich einfach, qua Gesetz.

An den mir verkauften Vergrößerungen habe ich das dingliche Eigentum - ich kann die Dinger auch auf dem Flohmarkt verkaufen. Sollte ich dabei mehr als 400 Euro kassieren, hat der Urheber einen Anspruch auf Beteiligung. (§26 UrhG)

Und ich kann die Vergrößerung in eine Ausstellung hängen. (Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.)
22.12.2010
Bis auf das was Tom Rohwer geschrieben hat finde ich hier ein bisschen viel "Gelaber" im Thread. Ohne jetzt eine Rechtsberatung für dieses Einzelfall starten zu wollen, ist die allgemeine Rechtslage doch eigentlich ganz eindeutig:

Eine fotografierte Person hat das Recht am eigenen Bild. Ohne darauf wirksam verzichtet zu haben darf NIEMAND etwas von ihr veröffentlichen. Ausnahmen nur für begründetes allgemeines öffentliches Interesse oder wenn die Person bezahlt wurde.

Ein Fotograf hat das Urheberrecht. Ohne Nutzungsrechte an den Fotos erworben zu haben darf niemand fremder etwas von ihm veröffentlichen.

Beides sollte schriftlich geschehen, dann hält es vor Gericht stand. Sonst eher nicht. Viele Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild wurden schon gekippt, sogar bei Prominenten (siehe Monacco Urteil)!

Fakt ist: wenn jemand (egal ob Model oder Fotograf) etwas veröffentlichen will, sollte er einen gültigen Vertrag nachweisen können, sonst bewegt er sich gegebenenfalls auf SEHR dünnem Eis.

Viele Grüße,
Frank
[gone] Jürgen F Berlin
22.12.2010
Wenn ich das alles hier so lese, dann ist es wohl besser, man macht gar keine Bilder mehr, da ist man auf der sicheren Seite, oder nimmt zum Shooting einen Anwalt und dazu noch einen Notar mit, einen Beamten vom Patentamt und einen Richter vom Bundesverfassungsgericht und am besten machen das noch alle auf TFP.^^
[gone] Jürgen F Berlin
22.12.2010
Zur Ausgangsfrage, wenn ich etwas kaufe oder eine Dienstleistung in Auftrag gebe, dann frage ich vorher, was ich damit machen darf und was nicht und dann entscheide ich, ob ich kaufe oder nicht und nicht danach, so einfach ist das ;-)
22.12.2010
Original von Jürgen F Berlin
Zur Ausgangsfrage, wenn ich etwas kaufe oder eine Dienstleistung in Auftrag gebe, dann frage ich vorher, was ich damit machen darf und was nicht und dann entscheide ich, ob ich kaufe oder nicht und nicht danach, so einfach ist das ;-)

So einfach ist es offensichtlich aber nun mal nicht. Der nicht informierte Laie hat gerne mal unzutreffende Vorstellungen darüber, was er darf und was nicht, wenn er etwas bestimmtes macht.

Das liegt in diesem Fall daran, daß Otto Normalbürger normalerweise denkt, daß ihm etwas "vollständig gehört", wenn er es gekauft und bezahlt hat. Was ja auch meistens so ist, in diesem Fall aber dadurch Probleme aufwerfen kann, daß die meisten Menschen - Laien auf diesem Gebiet - überhaupt nicht wissen, was sie eigentlich "kaufen" bzw. was eigentlich die bezahlte Leistung ist, wenn sie von einem Fotografen Bilder machen lassen.

Da der Fotograf das ganz genau weiß - bzw. ganz genau wissen sollte - ist es eine Frage des pragmatischen Handelns, daß er seinem Kunden erklärt, was er für welches Geld bekommt, und was nicht, und das möglichst vorher, und nicht hinterher.

Dazu muß man keine kilometerlangen Erklärungen verfassen, es reicht völlig aus, daß man als Fotograf seinem Kunden erklärt, was er mit den erworbenen Fotos alles tun darf. Daraus ergibt sich dann, daß er alles andere nicht darf.

(Wenn ich z.B. ein Auto miete, werde ich ja auch aufgeklärt, daß ich das Auto nicht in bestimmte Länder mitnehmen darf.)

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