Bei bezahlten Shootings welche Rechte? 47

Schau einfach mal hier:
http://blog.wonco.de/fotografie/model-release-und-shootingvertrag/#model-release-konkludentes-handeln

Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?
21.12.2010
Original von Juliey
(...) Und wenn sie sich durch ihre AGBs das Recht einräumt diese Fotos zu verwenden, (...)


Nun folgt keine Rechtsberatung....nur Laienmeinung ^^

Eine AGB die dich in deinem Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) derart benachteiligt hätte vor Gerich (meiner bescheidenen Meinung nach) wohl wenig Bestand.
Insbesondere wenn es sich um "Nackidei"_Foddos handelt. ^^

Bei Partypics in der Dorfdisco ist das n bissi was anderes...

Sodele...ich hab auch stark den Eindruck du redest *um den heißen Brei*
;)
21.12.2010
Original von Hellfire,
Schau einfach mal hier:
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"Dünnes Eis"

Ein Fotograf der mir persönlich bekann ist hat mal ein *ordentliches!" Sümmchen für ein schlichtes Portraitfoddo bezahlt.
21.12.2010
Original von Juliey
......damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe.

Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?


Auch keine Rechtsberatung, aber wenn Du für die Bilder bezahlt hast,
darf der Fotograf Deine AuftragsBilder natürlich nicht veröffentlichen.
Dafür gibt es ja extra Modelreleases und so etwas hast Du ja nicht unterschrieben.
21.12.2010
1.) Fotograf zahlt Model: wie vertraglich vereinbart - in der Regel ein "good-will"-Bild, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis passt.

2.) Model zahlt Fotograf: wie vertraglich vereinbar - in der Regel Papierabzug in bestellter Grüße ohne weiter Nutzungsrechte ... Nutzungsrecht kosten i.d.R. extra.
mit einem TFP ist zwar kein Geld zu verdient, aber dafür Bilder,die als *bezahlung* für dich sind, die ja eigendlich einen Geldwertenvorteil haben..

lassen wir die kommerzielle Nutzung mal aussen vor und nennen es ge- werbliche Nutzung...denn auch diese, kann dir vom Fotografen untersagt werden.. sofern dieses,(siehe Hompage,SC.,Modellbook usw. ) nicht vertraglich zugesichert ist....

Eine Anerkennung der AGB's findet in dem Moment statt, sobald der Fotograf, diese sichtbar im Laden hängen hat, und oder diese auf der Rechnung usw. weiterstehen hat.. du gehst, ohne einen schriftlichen Vertrag, einen mündlichen Vertrag ein.. Beweis sind die Orginal- Bilder, die der Fotograf, von dir hat..

ein Bspl. du gehst Abend ins Cafe,dort unterschreibst du auch keinen Vertrag, aber sobald du dort verzehrst, bist du verpflichtet,diesen auch zu bezahlen... solltest du es nicht machen, ist es Betrug, bzw. Zechprellrei..


Original von Juliey
Kommerziell habe ich immer aufgefasst als "damit Geld verdienen". Damit wäre ein Avatar ja keine kommerzielle Nutzung, oder?
Ebenso wie es im Modelbook erst kommerziell wäre, sobald ich damit Geld verdienen würde oder?
Wenn ich mich damit nur für TFP-Shootings bewerben würde, wäre es doch noch nicht kommerziell, oder?
Oder habe ich den Begriff vollkommen falsch definiert?

Mich würden viel mehr die Veröffentlichungen interessieren. Wenn die Fotografin sich das Recht rausnimmt die Fotos für Werbezwecke zu benutzen, wird bei mir der Anschein erweckt, dass ich irgendwie übers Ohr gehauen wurde, ehrlich gesagt. Schließlich bezahl ich ja den Fotografen nicht, damit er meine Fotos veröffentlicht, sondern um private Aufnahmen zu bekommen, über die ich selber bestimmen darf, wer sie zu sehen bekommt, oder sehe ich das falsch?
21.12.2010
Original von monochromatic
1.) Fotograf zahlt Model: wie vertraglich vereinbart - in der Regel ein "good-will"-Bild, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis passt.

2.) Model zahlt Fotograf: wie vertraglich vereinbar - in der Regel Papierabzug in bestellter Grüße ohne weiter Nutzungsrechte ... Nutzungsrecht kosten i.d.R. extra.


Für Dich zwar selbstverständlich,
aber Deine knapp formulierten Worte lassen für einen Außenstehenden
überhaupt nicht erkennen, wer von beiden nun was bekommt.
Auf die Frage der TO danach, ob der Fotograf ein von ihr selbst
bezahltes Bild für seine Werbung nutzen und veröffentlichen darf,
gehst Du gar nicht erst ein.
bei einem Foto, gebe ich dir recht.. bei einer Serie von 100-300 Bildern über einen längeren Zeitraum und verschiedenen Locationen nicht...


Original von BS
[quote]Original von Hellfire,
Schau einfach mal hier:
http://blog.wonco.de/fotografie/model-release-und-shootingvertrag/#model-release-konkludentes-handeln


"Dünnes Eis"

Ein Fotograf der mir persönlich bekann ist hat mal ein *ordentliches!" Sümmchen für ein schlichtes Portraitfoddo bezahlt.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
21.12.2010
Original von Juliey
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Eine Homepage ist zwar ggf. eine private Nutzung, in (fast) jedem Fall aber eine Veröffentlichung. Deshalb schrieb ich ja nach dem Spiegelstrich "der Allgemeinheit zugänglich machen."
[gone] Hermann Klecker
21.12.2010
Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?


Das hatte ich recht ausführlich beschrieben, wie es ausschaut, wenn kein Vertrag geschlossen wird.

Wenn es AGB gibt, und sie gelten, dann gibt es auch einen Vertrag, denn AGB sind nichts anderes als eine Form schriftlicher Verträge.

Klagen kannst Du immer. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, sagt Dir Dein Anwalt.
21.12.2010
Original von Hellfire,
bei einem Foto, gebe ich dir recht.. bei einer Serie von 100-300 Bildern über einen längeren Zeitraum und verschiedenen Locationen nicht...


*g*

Foddo entstand auf einem Workshop...
Foddograf war Workshopleiter...
Es wurden Foddos in verschiedenen Locations auf einer (bei den Deutschen) sehr beliebten Insel gemacht...
Shootingbereich war Akt....

Portraitfoddo (nix naggisch!) wurde *dummerweise* vor dem eigentlichen Workshop gemacht...auch auf der Insel....für den WS gab es einen Vertrag

Aber nu....was weiß ich denn schon. ^^
[gone] Hermann Klecker
21.12.2010
Da wäre die Frage, ob das Modelbook, also das phyische, nicht das im Netz, eine gewerbliche Nutzung darstellt. Wenn nein, dann wäre eine Verwendung dafür nach §60 UrhG sogar zulässig.


Original von Dirk Lorenz
Mag sein und sicher wäre es strenggenommen wohl auch nicht rechtens, aber bei einem Abzug im Modelbook, was ja nicht allzuvielen Leuten gezeigt wird, würde ich ein Auge zudrücken ;-)


[quote]Original von Hellfire,
Da sind viele, bestimmt ganz anderer Meinung...
denn ein Bayout, egal wie hoch, regelt keine vertragliche Absprachen..

und übrigens, eine Hompage,ein Avatar, sowie ein Modellbook, können durchaus als kommerziell angesehen werden..
Anderes als die Bilder,in der Schublade,oder im Familienalbum oder als Geschenk für die Oma.

[quote]Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Juliey
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Meine Meinung:

Homepage und Avatar: nein
Modelbook: ja[/quote][/quote][/quote]
21.12.2010
Original von Juliey
Hey :)

Ich habe eine frage zu bezahlten Shootings.
Wenn ich, als Fotograf das Model für ein Shooting bezahle, hat das Model damit ein Recht auf die Bilder bzw. ist es üblich, dass das Model diese Bilder ebenfalls verwenden darf?


Das regelst du am besten mit einem Modelrelease. Darin werden die Nutzungsrechte definiert.
Am elegantesten für dich ist es, wenn du die uneingeschränkten Nutzungsrechte zeitlich und örtlich unbegrenzt erwirbst, dieses Rechte sollten auf Dritte übertragbar sein. So etwas ist im Stockbereich erforderlich, wenn du über Bildagenturen verkaufst.

Wenn du Models über eine Agentur buchst, sieht das mit der Nutzung schon anders aus, das ist grundsätzlich immer Verhandlungssache. Dann kommt es darauf an wo und wie lange die Bilder in den Printmedien genutzt werden dürfen und um welche Medien es sich handelt und ob das nur national oder international genutzt wird. Zum Tagesssatz des Models schlägt die Agentur dann je nach Nutzung halt noch buyouts auf das Modelhonorar drauf. Die können je nach dem höher sein als das eiigentlich Honorar. Aber das ist, wie gesagt, Verhandlungssache.

Also das Mode bezahlen bedeutet nicht automatisch, dass du mit den Bildern machen darfst was du willst, kommt halt auf das Release an...
[gone] Hermann Klecker
21.12.2010
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Juliey
So viele Antworten auf einmal... Also zu den AGBS:
Ich finde es ist ein Unterschied ob ich im Supermarkt was kaufe oder ob ich Fotos von mir machen lassen. Und wenn sie sich durch ihre AGBs das Recht einräumt diese Fotos zu verwenden, hätte ich doch darüber informiert werden müssen, oder?


Mag sein das Du es für einen Uterschied hälst, rechtlich ist es egal, es gelten die AGB, die Du mit Deinem Einkauf bzw mit dem anfertigen der Fotos und deren Bezahlung akzeptiert hast.

Hat sie was von Dir veröffentlicht? Mir scheint Du redest etwas um den heißen Brei...[/quote]


Wobei dann noch die Frage wäre, ob und welche Persönlichketisrechte man in AGB abtreten kann und ob daran Formalia gebunden sind wie z.b. die garantierte Kenntnisnahme der AGB.
21.12.2010
Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?


ich hänge mich mal hier dran fest,
denn hier scheinst du das geschrieben zu haben was du meintest.

wenn du als kundin beim fotografen um die ecke warst, dann hat der in irgendeiner ecke des ladens seine agb oder die des fotografenhandwerks hängen. aber wer schsucht schon danach und liest sie durch. genauso wenig wie man den preisaushang in einem bankinstitut liest.

als kundin hast du nur die leistung des fotografen bezahlt, also i.d.r. die bildabzüge.
verwertungs- und vervielfältigungsrechte, dazu gehört auch die veröffentlichung, hast du mit dem entrichten des rechungsbetrages nicht erworben. es gab schon modelle, die haben im nachhinein eine hohe entschädigung an den fotografen gezahlt.

umgekehrt kann der fotograf nicht einfach deine bilder veröffentlichen. weder in seinem schaufenster, (wird gerne gemacht) noch auf einem flyer, visitenkarte oder sonstwo.

für beide parteien gilt, dieses sollte schriftlich festgehalten sein. agb die dieses "erlauben" würden, sind mit sicherheit nichtig, insbesondere weil das recht am eigenen bild höher eingeschätzt wird.

vor einer klage sollte man sich aber über die kosten einer solchen informieren. da scheitert es dann meist schon. aber da würde es ja auch nur um entschädigung oder schmerzensgeld gehen. der weg zur staatsanwaltschaft ist dann wesentlich günstiger. der kostet nämlich nichts. allerdings würde ich mit viel informationen in der hinterhand den fotografen zu einer einvernehmlichen außergerichtlichen einigung bewegen wollen.

hast du aber durch nicht genehmigte veröffentlichung seiner arbeit gegen gesetze verstoßen, würde ich mir alles zweimal überlegen.
21.12.2010
Original von Juliey
Hey :)

Ich habe eine frage zu bezahlten Shootings.
Wenn ich, als Fotograf das Model für ein Shooting bezahle, hat das Model damit ein Recht auf die Bilder bzw. ist es üblich, dass das Model diese Bilder ebenfalls verwenden darf?

Und wie läuft das ganze andersherum? Wenn ich als Model oder auch als "Normalo" mich fotografieren lasse (entweder beim Fotografen vor Ort oder auch als "richtiges" Model), wie schaut es dann mit den Rechten aus? Kann ich, als "Fotografierte" dann verlange, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden, oder besitzt immer noch der Fotograf die Bildrechte und kann damit praktisch machen, was er will?

Mir ist klar, dass bei "Pay"-Shootings das ganze über einen Vertrag geregelt wird, da würde mich nur mal so interessieren was üblich ist.

Aber wenn ich mich jetzt hier beim Fotografen vor Ort fotografieren lasse, wird ja meist kein Vertrag unterschrieben (habe ich jedenfalls noch nie gehört) sondern ich bezahle einfach und gehe. Wie schaut es hier mit der Rechtslage aus, bzw. wie handhabt ihr das? Habe ich mit dem Honorar sämtliche Bildrechte erworben? Darf ich die Fotos einscannen, bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen? Oder brauch ich dafür immer die Einverständniserklärung des Fotografen?

Ich hoffe irgendjemand versteht mein Problem und kann mir helfen.

Liebe Grüße


Hi,

zuerst einmal ganz unten

Wenn Du beispielsweise Passbilder bestellst, kannst Du die Bilder als Passbilder verwenden und zwar nur für den Verwendungszwecke. Vor einiger Zeit gab es den Fall, das ein Rechtsanwalt mit eingescannten Passbildern Werbung für sich im Internet machen wollte. Das wurde für ihn recht teuer. Nicht nur für den neuen Verwendungszweck durfte er bezahlten, sondern den Richter und die Anwälte gleich mit.



ganz oben Als Urheber hat der Fotograf fast alle Rechte. Das Modell hat das Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KunstUrhG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft. Wesentlich für Dich ist §22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt…..


Hilft das erstmal weitre?

Lg

Ralf
21.12.2010
Original von Ralf_Scholze
.....
Hilft das erstmal weitre?

Lg

Ralf


Bestimmt. Hat doch nicht das Model,
sondern der Fotograf ein Entgelt für seine Arbeit bekommen.
21.12.2010
Original von Juliey
Ich habe eine frage zu bezahlten Shootings.
Wenn ich, als Fotograf das Model für ein Shooting bezahle, hat das Model damit ein Recht auf die Bilder bzw. ist es üblich, dass das Model diese Bilder ebenfalls verwenden darf?

"Üblich" ist dabei gar nichts. Es gibt tausendundeine Vertragskonstellation, und Du kannst in der Hinsicht mit dem Model vereinbaren was Du möchtest.

Aber wenn ich mich jetzt hier beim Fotografen vor Ort fotografieren lasse, wird ja meist kein Vertrag unterschrieben (habe ich jedenfalls noch nie gehört) sondern ich bezahle einfach und gehe. Wie schaut es hier mit der Rechtslage aus, bzw. wie handhabt ihr das? Habe ich mit dem Honorar sämtliche Bildrechte erworben?

Nein. Sondern gar keine.

Darf ich die Fotos einscannen, bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen? Oder brauch ich dafür immer die Einverständniserklärung des Fotografen?

Zu Deinem Privatvergnügen darfst Du mit den Fotos machen was immer Du möchtest.

Als "Besteller eines Bildnis" darfst Du außerdem von dem Foto Vervielfältigungen machen oder machen lassen und diese zu nicht gewerblichen Zwecken verbreiten. (§60 UrhG)

Du darfst nicht: sie veröffentlichen, oder sie gewerblich verbreiten, oder in anderer Weise nutzen.

Das darfst Du nur, wenn Dir der Urheber (Fotograf) dazu ausdrücklich die Rechte eingeräumt hat.
21.12.2010
Original von Hermann Klecker
Nein, der Fotograf ist und bleibt Urheber. Du kannst im Rahmen des UrhG 60 eine begrenzte Zahl nicht-gewerblicher Vervielfältigungen anfertigen und verbreiten

Eine unbegrenzte Zahl .

Weder Gesetz noch Rechtsprechung limitieren die Zahl der Vervielfältigungen, die gemäß §60 UrhG erstellt werden dürfen.

§ 60 UrhG Bildnisse

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
(2) Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.
21.12.2010
Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?

Dann gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Zweckbestimmunggrundsatz des §31 UrhG.

Und das heißt: wer Portraitfotos vom Fotografen machen lässt, der will dingliche Fotos bekommen. Das ist der übliche Zweck. Will man mehr, muß man das ausdrücklich vereinbaren.

Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Selbstverständlich. Solche Verfahren und entsprechende Urteile gibt's übrigens immer wieder mal.

Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?

AGB werden erst wirksam, wenn man sie vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen hat.

Aber die AGB sind hier nicht wichtig, die wären nur wichtig, wenn da was anderes drin stünde als im Gesetz.

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