Bei bezahlten Shootings welche Rechte? 47

21.12.2010
Hey :)

Ich habe eine frage zu bezahlten Shootings.
Wenn ich, als Fotograf das Model für ein Shooting bezahle, hat das Model damit ein Recht auf die Bilder bzw. ist es üblich, dass das Model diese Bilder ebenfalls verwenden darf?

Und wie läuft das ganze andersherum? Wenn ich als Model oder auch als "Normalo" mich fotografieren lasse (entweder beim Fotografen vor Ort oder auch als "richtiges" Model), wie schaut es dann mit den Rechten aus? Kann ich, als "Fotografierte" dann verlange, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden, oder besitzt immer noch der Fotograf die Bildrechte und kann damit praktisch machen, was er will?

Mir ist klar, dass bei "Pay"-Shootings das ganze über einen Vertrag geregelt wird, da würde mich nur mal so interessieren was üblich ist.

Aber wenn ich mich jetzt hier beim Fotografen vor Ort fotografieren lasse, wird ja meist kein Vertrag unterschrieben (habe ich jedenfalls noch nie gehört) sondern ich bezahle einfach und gehe. Wie schaut es hier mit der Rechtslage aus, bzw. wie handhabt ihr das? Habe ich mit dem Honorar sämtliche Bildrechte erworben? Darf ich die Fotos einscannen, bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen? Oder brauch ich dafür immer die Einverständniserklärung des Fotografen?

Ich hoffe irgendjemand versteht mein Problem und kann mir helfen.

Liebe Grüße
Normalerweise hat ja der die Rechte, der es bezahlt, mal abgesehen vom Urheberrecht.
Soweit ich weiss:
Model wird bezahlt: Fotograf hat alle Bildrechte. Meist wird im Vertrag geregelt, dass es nicht diffamierend etc verwendet werden darf.

Fotograf wird bezahlt: Privatperson/Model hat alle Rechte, sofern nicht Komerziell (Kampagnen etc) Da wird meist noch etwas mehr verlangt. Der Fotograf darf ohne Einverständnis nichts veröffentlichen.

So kenne ich das, und so macht das auch für mich Sinn.
21.12.2010
Erster Teil: üblich ist was vereinbart wurde... ICH würde -wenn ich ein Modell bezahlen würde- keine Bilder dazugeben, bzw nur bei entsprechend niedrigerem Honorar.

Zweiter Teil: Ich meine, das man die Bilder erworben hat, aber keine Rechte daran, schon gar keine Veröffentlichung. Das sollte aber in den AGB des Fotografen geregelt sein.
[gone] Hermann Klecker
21.12.2010
Original von Juliey
Hey :)

Ich habe eine frage zu bezahlten Shootings.
Wenn ich, als Fotograf das Model für ein Shooting bezahle, hat das Model damit ein Recht auf die Bilder bzw. ist es üblich, dass das Model diese Bilder ebenfalls verwenden darf?



Mal angenommen, daß es keine anderweitigen Vereinbarungen gibt, dann hat das Modell Anrecht auf sein Honorar und sonst nichts.



Und wie läuft das ganze andersherum? Wenn ich als Model oder auch als "Normalo" mich fotografieren lasse (entweder beim Fotografen vor Ort oder auch als "richtiges" Model), wie schaut es dann mit den Rechten aus? Kann ich, als "Fotografierte" dann verlange, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden, oder besitzt immer noch der Fotograf die Bildrechte und kann damit praktisch machen, was er will?

[quote]
Der Fotograf ist Urheber. Da das Bild auf Bestellung angefertigt wurde, sehe ich keine Chance für den Fotografen, es ohne Dein Einverständnis zu veröffentlichen.
(Ausser vielleicht als Fahndungsfoto, aber das ist eine andere Geschichte.)


Mir ist klar, dass bei "Pay"-Shootings das ganze über einen Vertrag geregelt wird, da würde mich nur mal so interessieren was üblich ist.



Es über schriftliche (!) Verträge zu regeln, ist sicher geschickt, aber keinesfalls klar oder gar selbstverständlich




Aber wenn ich mich jetzt hier beim Fotografen vor Ort fotografieren lasse, wird ja meist kein Vertrag unterschrieben (habe ich jedenfalls noch nie gehört) sondern ich bezahle einfach und gehe. Wie schaut es hier mit der Rechtslage aus, bzw. wie handhabt ihr das? Habe ich mit dem Honorar sämtliche Bildrechte erworben? Darf ich die Fotos einscannen, bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen? Oder brauch ich dafür immer die Einverständniserklärung des Fotografen?

[/quote]

Nein, der Fotograf ist und bleibt Urheber. Du kannst im Rahmen des UrhG 60 eine begrenzte Zahl nicht-gewerblicher Vervielfältigungen anfertigen und verbreiten, die Bilder aber nicht veröffentlichen - also nicht der Allgemeinheit zugänglich machen.

Ergo wirst Du diese Form der Nutzungsrechte vom Fotografen erwerben müssen.



Gruß
Hermann
21.12.2010
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG
21.12.2010
Original von Juliey
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Meine Meinung:

Homepage und Avatar: nein
Modelbook: ja
21.12.2010
Original von Juliey
Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Das ist keine Frage des "Preises" sondern welche Nutzungsrechte dir zugestanden werden.

Du kannst also nen 10 zahlen für ein 6 Stundenshooting mit allen Rechten für dich.....oder ein 7000 Euro Shooting bei der du ein Foto bekommst das du nur auf dem Schreibtisch stellen darfst
21.12.2010
Hmm... Na gut, dann werd ich wohl mal zur Fotografin marschieren und mir das nachfragen.

Wenn sie, die Fotografin, die Bilder nun jedoch auf ihrer Visitenkarte druckt, für Werbezwecke versteht sich, ist das dann rechtens? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn ich mache schließlich "private" Fotos und finde es störend halbnackt auf einen Visitenkarte zu sein, oder habe ich da asl Kunde bzw. Model gar keine Rechte?
21.12.2010
Original von Juliey
(...)Wenn sie, die Fotografin, die Bilder nun jedoch auf ihrer Visitenkarte druckt, für Werbezwecke versteht sich, ist das dann rechtens? (...)


Wenn du ihr das nicht erlaubst (via Vertrag) dann darf sie das nicht
21.12.2010
Ich würd sagen, die Rechte sind so verteilt, wie es im Vertrag steht oder was besprochen wurde. Üblich ist, das derjenige, der bezahlt auch die Bildrechte hat. Wenn Du als Fotograf ein Modell bezahlst und ihr aber dennoch, über das Honorar hinaus vereinbart, dass sie auch Bilder bekommt, dann ist das eine reine Vereinbarungssache.

Viele Fotografen zahlen ohre Modelle nur, damit sie sich vor der Kamera ausziehen. Die Bilder sind nachher meisst eh nicht wirklich zu gebrauchen - Ausnahmen gibts natürlich auch. Ich kenne Modelle, die kein Pay mehr anbieten, weils sie so wenigstens noch erfahren, wo die Bilder überall landen. Obwohl man das im Internet ja nie so genau weiss. ;-)
Da sind viele, bestimmt ganz anderer Meinung...
denn ein Bayout, egal wie hoch, regelt keine vertragliche Absprachen..

und übrigens, eine Hompage,ein Avatar, sowie ein Modellbook, können durchaus als kommerziell angesehen werden..
Anderes als die Bilder,in der Schublade,oder im Familienalbum oder als Geschenk für die Oma.

Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Juliey
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Meine Meinung:

Homepage und Avatar: nein
Modelbook: ja[/quote]
21.12.2010
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?
21.12.2010
@ Hellfire

Um Mißverständnisse auszuschliessen...
Die Frage ist nicht ob "kommerziell" oder nicht...sondern ob "veröffentlicht" oder nicht.

Die Nutzung als Avatar ist eindeutig eine "Veröffentlichung" zu der man die erforderlichen Rechte benötigt.
Ich denke das war auch so von dir gemeint ?
[gone] Oliver Götting
21.12.2010
@ Juliey:

...japp, mit dem Bezahlen hast Du die AGB des Ladens anerkannt!

Und JEGLICHE Nutzung die nicht extra vereinbart wurde ist ausgeschlossen:
Wer Bewerbungsfotos machen läßt und die dann auch als Profilbild verwendet, der verwendet die Fotos ohne Zustimmung des Urhebers!!!
21.12.2010
Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Könnte ich den Fotografen - oder die Fotografin mich -rein theoretisch natürlich- überhaupt verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen? Oder habe ich durch das Bezahlen stillschweigend irgendwelche AGB's, die mir nicht vorgelegt wurden akzeptiert?


AGB vorlegen? Hast Du bei Deinem letzten Einkauf im Supermarkt an der Kasse die AGB vorgelegt bekommen? Sicher nicht.
21.12.2010
Original von Juliey
Es ist halt nur mein problem, dass ich damals einfach nur als Kundin, ohne irgendwelche Modelabsichten mich fotografieren lassen habe. und da habe ich auch überhaupt nicht an Rechte und Verträge etc. gedacht. Wie schauts denn überhaupt aus, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde? (...)


Wenn es nicht explizit vereinbart wurde dann dürfen weder du noch die Fotografin was "veröffentlichen"
21.12.2010
Mag sein und sicher wäre es strenggenommen wohl auch nicht rechtens, aber bei einem Abzug im Modelbook, was ja nicht allzuvielen Leuten gezeigt wird, würde ich ein Auge zudrücken ;-)


Original von Hellfire,
Da sind viele, bestimmt ganz anderer Meinung...
denn ein Bayout, egal wie hoch, regelt keine vertragliche Absprachen..

und übrigens, eine Hompage,ein Avatar, sowie ein Modellbook, können durchaus als kommerziell angesehen werden..
Anderes als die Bilder,in der Schublade,oder im Familienalbum oder als Geschenk für die Oma.

[quote]Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Juliey
Okay, dankeschön schonmal.

Ab wann ist es dann praktisch "veröffentlicht" ?
Wenn ich bei einem Fotografen Bilder gemacht habe und auch entsprechend viel dafür gezahlt habe, dürfte ich diese Bilder dann beispielsweise auf meine (private) Homepage setzen (natürlich nicht als eigenes Fotos ausgeben)?
Und dürfte ich das Foto in einem Modelbook veröffentlichen?
Oder als Avatar in einem Forum?

LG


Meine Meinung:

Homepage und Avatar: nein
Modelbook: ja[/quote][/quote]
21.12.2010
Kommerziell habe ich immer aufgefasst als "damit Geld verdienen". Damit wäre ein Avatar ja keine kommerzielle Nutzung, oder?
Ebenso wie es im Modelbook erst kommerziell wäre, sobald ich damit Geld verdienen würde oder?
Wenn ich mich damit nur für TFP-Shootings bewerben würde, wäre es doch noch nicht kommerziell, oder?
Oder habe ich den Begriff vollkommen falsch definiert?

Mich würden viel mehr die Veröffentlichungen interessieren. Wenn die Fotografin sich das Recht rausnimmt die Fotos für Werbezwecke zu benutzen, wird bei mir der Anschein erweckt, dass ich irgendwie übers Ohr gehauen wurde, ehrlich gesagt. Schließlich bezahl ich ja den Fotografen nicht, damit er meine Fotos veröffentlicht, sondern um private Aufnahmen zu bekommen, über die ich selber bestimmen darf, wer sie zu sehen bekommt, oder sehe ich das falsch?
21.12.2010
So viele Antworten auf einmal... Also zu den AGBS:
Ich finde es ist ein Unterschied ob ich im Supermarkt was kaufe oder ob ich Fotos von mir machen lassen. Und wenn sie sich durch ihre AGBs das Recht einräumt diese Fotos zu verwenden, hätte ich doch darüber informiert werden müssen, oder?
21.12.2010
Original von Juliey
So viele Antworten auf einmal... Also zu den AGBS:
Ich finde es ist ein Unterschied ob ich im Supermarkt was kaufe oder ob ich Fotos von mir machen lassen. Und wenn sie sich durch ihre AGBs das Recht einräumt diese Fotos zu verwenden, hätte ich doch darüber informiert werden müssen, oder?


Mag sein das Du es für einen Uterschied hälst, rechtlich ist es egal, es gelten die AGB, die Du mit Deinem Einkauf bzw mit dem anfertigen der Fotos und deren Bezahlung akzeptiert hast.

Hat sie was von Dir veröffentlicht? Mir scheint Du redest etwas um den heißen Brei...

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