Frage zu einem Vertrag 31
[gone] Der Hosenknopf
14.12.2010
Original von t-viper.de - der Seelenfänger
OH Man, Verträge gibts.
scheinbar unterschreiben dies aber viel, sonst würde es so Verträge nicht geben.
hier ein Beispiel
http://www.bz-berlin.de/archiv/modelvertrag-mit-sex-im-kleingedruckten-article305263.html
Du glaubst garnicht, wie viel Mädels so etwas unterschreiben und zum Teil sogar machen, um groß raus zu kommen - kein Einzelfall !!
#22Report
14.12.2010
Orion London ist eine Modemarke - nicht wie in Deutschland ein Erotikfachhandel ;-)
was die dazu bewegen könnte Sex mit dem Personal haben zu müssen (aber angezogen, weil Akt ist ja nicht) weiß ich nicht!
was die dazu bewegen könnte Sex mit dem Personal haben zu müssen (aber angezogen, weil Akt ist ja nicht) weiß ich nicht!
#23Report
14.12.2010
" ...was die dazu bewegen könnte Sex mit dem Personal haben zu müssen, weiß ich nicht! ..."
Ich schon!
Bei dem besagten hotel ist es nämlich so, dass das personal ziemlich schlecht entlohnt wird.
Um die motivation der belegschaft trotzdem zu halten, macht die direktion gerne folgendes arrangement:
Fotografen wird sehr preisgünstig ein zimmer zur verfügung gestellt, wenn ssie das fotomodell zu sex mit dem personal verpflichten.
Von den 20 hrs des fototermins entfallen 2 auf das eigentliche shooting
und 18 auf die sexuellen dienstleistungen.
Schon stunden vor dem shooting bildet sich eine lange schlange vor dem raum, die sich schliesslich gerne auch mal über 2 etagen erstreckt.
Wobei das angebot in der regel, nicht nur, aber hauptsächlich, vom männlichen personal wahrgenommen wird.
Und von den 8400-, honorar werden abgezogen:
1000-, für reise und verpflegung
500-, für obligatorischen limousinenservice (im Fiat-mini)
1000-, für getränke (champus)
500-, servicepauschale (trinkgelder)
1000-, steuern
2000-, schutzgeld (damit dem model nix passiert)
500-, versicherungen
500-, raumkostenbeteiligung
500-, visagisten-extra
501-, selbstbeteiligung
So dass dem model am ende 399-, ausbezahlt werden. Vorzugsweise in falschgeld.
Aber was wollt ihr? Das ist doch üblich! Wird doch eigentlich immer so gemacht.
Wozu also die ganze aufregung?
Mit freundlichen grüssen aus fernost,
Ho F Narr
Ich schon!
Bei dem besagten hotel ist es nämlich so, dass das personal ziemlich schlecht entlohnt wird.
Um die motivation der belegschaft trotzdem zu halten, macht die direktion gerne folgendes arrangement:
Fotografen wird sehr preisgünstig ein zimmer zur verfügung gestellt, wenn ssie das fotomodell zu sex mit dem personal verpflichten.
Von den 20 hrs des fototermins entfallen 2 auf das eigentliche shooting
und 18 auf die sexuellen dienstleistungen.
Schon stunden vor dem shooting bildet sich eine lange schlange vor dem raum, die sich schliesslich gerne auch mal über 2 etagen erstreckt.
Wobei das angebot in der regel, nicht nur, aber hauptsächlich, vom männlichen personal wahrgenommen wird.
Und von den 8400-, honorar werden abgezogen:
1000-, für reise und verpflegung
500-, für obligatorischen limousinenservice (im Fiat-mini)
1000-, für getränke (champus)
500-, servicepauschale (trinkgelder)
1000-, steuern
2000-, schutzgeld (damit dem model nix passiert)
500-, versicherungen
500-, raumkostenbeteiligung
500-, visagisten-extra
501-, selbstbeteiligung
So dass dem model am ende 399-, ausbezahlt werden. Vorzugsweise in falschgeld.
Aber was wollt ihr? Das ist doch üblich! Wird doch eigentlich immer so gemacht.
Wozu also die ganze aufregung?
Mit freundlichen grüssen aus fernost,
Ho F Narr
#24Report
14.12.2010
Original von G. Lächter
[quote]Original von akigrafie
Das mit dem Ausweis hab ich noch nie gelesen!
ID-Shots (Model mit Ausweis) sind Standard.[/quote]
Für den US-Markt, ja. Da verlangt es der Gesetzgeber für Fotos/Filme mit sexuellem Inhalt.
#25Report
14.12.2010
Original von Robert.r.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Das entscheiden in Deutschland nicht die vertragschließenden Parteien, sondern die einschlägigen Gesetze. Und nur die.
Wenn es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, dann handelt es sich um eines - völlig egal, was die Vertragsparteien dazu meinen. Und wenn es sich um keines handelt, dann handelt es sich um keines, und dann es auch nicht einer eigenmächtig dazu machen.
Eine von den typischen völlig unsinnigen Klauseln, die munter einer vom nächsten abschreibt, ohne zu verstehen, um was es da eigentlich geht.
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
Porträt (ja) Fashion(nein) Dessous (ja) Teilakt(
Akt(nein) ( klassisch(nein) – erotisch(nein) – freizügig(ja) Porno-Video(ja) Sex mit dem Personal(ja)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für mehrere Gutachter und drei Gerichtsinstanzen, wenn man sich mal wirklich streiten will.
§ 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
Das Model überträgt hiermit dem Fotografen unwiderruflich das ausschließliche Nutzungsrecht.
Unglücklich formuliert.
Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
Aha.
Entweder ist der Fotograf alleiniger Urheber, dann ist das unabhängig vom Vertrag so. Oder er ist es nicht, weil es z.B. einen Miturheber gibt oder es ensteht ein "verbundenes Werk" - dann kann man mit keinem Vertrag der Welt was daran ändern...
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte
(z.B. Verlag, Provider, Webmaster).
Unwirksame, weil sittenwidrige Vertragsklausel. (Weil's das Model unangemessen und einseitig benachteiligt.) Man wird zumindest dem Model nie das Recht nehmen können, gegen Veröffentlichungen auch gegen Dritte vorzugehen, die dem Model-Release widersprechen.
Die im Rahmen des vereinbarten Fotoshootings erstellten Bilder des Models dürfen nicht im rassistischen Umfeld veröffentlicht werden. (Print und Web)
Und noch zwei Gutachter werden glücklich, wenn's zum Streit kommt.
Nicht erlaubt sind Veränderungen, die das Model eindeutig diffamieren bzw. pornografisch oder rassistisch erscheinen lassen.
Ok, das erledigen die Gutachter, die mittlerweile angeheuert wurden...
Das Model ist darüber informiert worden, dass gezahlte Honorare der Selbstversteuerung
unterliegen. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben übernimmt das Fotomodel.
"Eventuell anfallende Steuern" finde ich jetzt niedlich. Sollte das Model den Status des Gewerbetreibenden haben, wie dies bei Models, die für Geld modeln, in Deutschland so üblich ist - dann muß das Model in der Tat den Krempel selber erledigen, wie jeder selbständige Unternehmer halt.
Sollte das Model dagegen aus irgendeiner Eselei der Beteiligten heraus in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geraten sein, dann ist der Arbeitgeber dafür zuständig.
Wenn das Shooting in London stattfindet, kann übrigens eine Steuerplficht in Großbritannien entstehen - das wäre völlig unabhängig von allen anderen Fragen dann noch zu klären. Grenzüberschreitende Model-(und Fotografen-)Tätigkeit ist auch innerhalb der EU nicht so einfach wie sich mancher das vorstellt.
(Ich recherchiere gerade dieses Thema für einen Infobereich einer Website, und ich kann nur sagen: hinter jeder arbeits-, gewerbe- oder steuerrechtlichen Frage, die ich geklärt habe, tauchen zwei neue auf, die sich aus der beantworteten Frage ergeben.)
Honorarvereinbarungen werden vor den Fotoshootings individuell mit dem Fotografen geschlossen und gelten als jeweils rechtlich selbstständige Verträge.
Na ja... im BGB kann man sich ordentlich verlaufen, das ist nichts neues.
§ 7 Sonstige Abreden
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist München.
Völliger Quatsch, denn einen Gerichtsstand festlegen können nur Vollkaufleute untereinander, also Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind.
Models sind nie Vollkaufleute, Fotografen nur äußerst selten. Insofern gilt der gesetzliche Gerichtsstand, und sonst gar nix.
Haftung für Unfälle, Beschädigungen (z.B. von Requisiten) wird von den Vertragspartnern nur insoweit übernommen, wie sie eine private Haftpflichtversicherung abdeckt.
Unwirksame Vertragsklausel.
Haftung für Schäden aus grober Fahrlässigkeit kann man grundsätzlich nie ausschließen. Und private Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden, die bei gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind.
Und jetzt bitte mal ehrlich... Solch einen gequirlten Schrott kann man zwischen Buchdeckel pressen und damit Geld verdienen?
Ich fass es nicht...[IMG]
P.S.: Salvatorische Klausel... gibt's eigentlich Rechtsprechung, die sagt "Wenn 90 Prozent der Klauseln eines Vertrages wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtswidrigkeit nichtig sind, dann gilt der kleine Rest auch trotz salvatorischer Klausel nicht mehr?"
Muß ich direkt mal recherchieren... Ansonsten war ich schon immer der Ansicht, daß wir eine Strafrechtsreform brauchen, die "gemeingefährlichen Schwachsinn" zumindest als Ordnungswidrigkeit unter Strafe stellt...
#26Report
14.12.2010
Ich habe den "Vertragstext" gelesen
meine Agenda gezückt und festgestellt, dass nicht 1. April ist.
Schade, dann hätte ich den Vertrag für bombastisch angesehen, allerdings in der Witze-
ecke. Selten so viel Käse gelesen.
Heiner
meine Agenda gezückt und festgestellt, dass nicht 1. April ist.
Schade, dann hätte ich den Vertrag für bombastisch angesehen, allerdings in der Witze-
ecke. Selten so viel Käse gelesen.
Heiner
#27Report
14.12.2010
Original von t-viper.de - der Seelenfänger
OH Man, Verträge gibts.
scheinbar unterschreiben dies aber viel, sonst würde es so Verträge nicht geben.
hier ein Beispiel
http://www.bz-berlin.de/archiv/modelvertrag-mit-sex-im-kleingedruckten-article305263.html
Das wäre ja schon was für die herrliche FAZ--Rubrik "Amtsgericht Moabit, Zimmer ...." gewesen.
Das Elend der Satiriker und Kabarettisten auf dieser Welt ist es doch, daß ihnen die Wirklichkeit immer wieder schneller enteilt, als irgendein Mensch hinterherlaufen kann...
#28Report
[gone] Hermann Klecker
14.12.2010
Original von TomRohwer
[quote]Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
Porträt (ja) Fashion(nein) Dessous (ja) Teilakt(
Akt(nein) ( klassisch(nein) – erotisch(nein) – freizügig(ja) Porno-Video(ja) Sex mit dem Personal(ja)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für mehrere Gutachter und drei Gerichtsinstanzen, wenn man sich mal wirklich streiten will.
Nicht erlaubt sind Veränderungen, die das Model eindeutig diffamieren bzw. pornografisch oder rassistisch erscheinen lassen.
Ok, das erledigen die Gutachter, die mittlerweile angeheuert wurden...
[/quote]
Die beiden Zitate aus dem Vertrag muß man mal gegenüberstellen. Da macht jemand Pornos und will dann keine Bea zulassen, die einen pronografischen Kontext herstellt.
(Ich recherchiere gerade dieses Thema für einen Infobereich einer Website, und ich kann nur sagen: hinter jeder arbeits-, gewerbe- oder steuerrechtlichen Frage, die ich geklärt habe, tauchen zwei neue auf, die sich aus der beantworteten Frage ergeben.)
Das mag stimmen, ist aber sicher Dein persönliches Problem und keines dieses Vertragstexts :-)
[quote]
Haftung für Unfälle, Beschädigungen (z.B. von Requisiten) wird von den Vertragspartnern nur insoweit übernommen, wie sie eine private Haftpflichtversicherung abdeckt.
Unwirksame Vertragsklausel.
Haftung für Schäden aus grober Fahrlässigkeit kann man grundsätzlich nie ausschließen. Und private Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden, die bei gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind.
[/quote]
Haftung kann man sehr wohl begrenzen und man ist gut beraten, sie mit den jeweiligen Versicherungs-Höchstsummen abzustimmen.
Richtig ist, daß das bei Vorsatz nicht gilt. Bei grober Fahrlässigkeit bin ich mir nicht sicher.
Falsch ist aber, daß das perse unwriksam wird, nur weil es Situationen gibt, in denen ein Haftungsausschluß unzulässig ist.
Und jetzt bitte mal ehrlich... Solch einen gequirlten Schrott kann man zwischen Buchdeckel pressen und damit Geld verdienen?
Der, dessen Vertragsmuster hier in der mk ständig zitiert bzw. verlinkt wird, verdient doch auch sein Geld damit.
[/quote]
P.S.: Salvatorische Klausel... gibt's eigentlich Rechtsprechung, die sagt "Wenn 90 Prozent der Klauseln eines Vertrages wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtswidrigkeit nichtig sind, dann gilt der kleine Rest auch trotz salvatorischer Klausel nicht mehr?"
[quote]
Nein, aber es gibt Rechtssprechung, die eine salvatorische Kausel redundant macht. Oder verwechsle ich das grad mit der Schrflichkeits-Klausel?
#29Report
[gone] xxxxxx
14.12.2010
Ich glaub' irgendwie der Vertrag ist unseriös:
Da steht ja nicht mal drin, ob beim All-Inclusive vielleicht nur einheimische Speisen und Getränkezu haben sind.
Sex mit den Angestellten nur in wirklich internationalen (großen!) Hotels!
Und englisches Essen? Mit mir nicht mal für 9400.- € (Dreittausendfünfhundert Euro)!
Made my day...
Da steht ja nicht mal drin, ob beim All-Inclusive vielleicht nur einheimische Speisen und Getränkezu haben sind.
Sex mit den Angestellten nur in wirklich internationalen (großen!) Hotels!
Und englisches Essen? Mit mir nicht mal für 9400.- € (Dreittausendfünfhundert Euro)!
Made my day...
#30Report
14.12.2010
Original von Hermann Klecker[quote]
(Ich recherchiere gerade dieses Thema für einen Infobereich einer Website, und ich kann nur sagen: hinter jeder arbeits-, gewerbe- oder steuerrechtlichen Frage, die ich geklärt habe, tauchen zwei neue auf, die sich aus der beantworteten Frage ergeben.)
Das mag stimmen, ist aber sicher Dein persönliches Problem und keines dieses Vertragstexts [/quote]
Doch. Ist es. Und zwar im Punkt, wo die Versteuerung angesprochen wird. Da wird es zum ganz konkreten Problem dieses Vertragstextes.
[quote][quote]
Haftung für Unfälle, Beschädigungen (z.B. von Requisiten) wird von den Vertragspartnern nur insoweit übernommen, wie sie eine private Haftpflichtversicherung abdeckt.
Unwirksame Vertragsklausel.
Haftung für Schäden aus grober Fahrlässigkeit kann man grundsätzlich nie ausschließen. Und private Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden, die bei gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind.
[/quote]
Haftung kann man sehr wohl begrenzen und man ist gut beraten, sie mit den jeweiligen Versicherungs-Höchstsummen abzustimmen. [/quote]
Nein. Da irrst Du. Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann man grundsätzlich nie ausschließen, und auch nicht in der Höhe begrenzen.
Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit haftet man immer unbegrenzt. Man kann höchstens eine Versicherung finden, die auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit absichert, aber da wird man lange suchen müssen. Mir ist keine bekannt, grobe Fahrlässigkeit wird immer aus der Leistungspflicht der Versicherung ausgeschlossen. (Und Vorsatz übrigens genauso.)
Richtig ist, daß das bei Vorsatz nicht gilt. Bei grober Fahrlässigkeit bin ich mir nicht sicher.
Du vielleicht nicht. Ich aber. [IMG]
Falsch ist aber, daß das perse unwriksam wird, nur weil es Situationen gibt, in denen ein Haftungsausschluß unzulässig ist.
Ein unzulässiger Haftungsausschluss in einem Vertrag ist unwirksam. Das ist so, schlicht und einfach.
(Das gilt übrigens sogar für Behörden...! Wenn Du in einem Bundeswehr-Fahrzeug oder -Flugzeug im Einsatz mitreisen willst, musst Du vorher einen Haftungsausschluss unterschreiben. In dem steht unübersehbar drin, daß der Haftungsausschluss nicht für Schäden gilt, die aus grober Fahrlässigkeit eines Bundeswehrangehörigen resultieren. Das BmfVg beschäftigt da zweifellos einige des BGB kundige Juristen...)
[quote]
Und jetzt bitte mal ehrlich... Solch einen gequirlten Schrott kann man zwischen Buchdeckel pressen und damit Geld verdienen?
Der, dessen Vertragsmuster hier in der mk ständig zitiert bzw. verlinkt wird, verdient doch auch sein Geld damit. [/quote]
Das macht es nicht unbedingt besser...
#31Report
Topic has been closed
Abgesehen von dem Sex- und Pornographie-Gedöns ist die Vorlage für den Vertrag wohl
dieses Büchlein hier.
;-)
Liebe Grüße, Udo