Model möchte TfP-Vertrag "kündigen" 165

[gone] Moe_T
11.12.2010
Sind wir mal realistisch. Die wenigsten TfP-Verträge sind juristisch einwandfrei. Somit ist der ganze Zirkus eh nur solange sinnvoll, solang man sich versteht. Kommt es zu einem Rechtsstreit (den ja sicher keiner von euch beiden will) da wird im Zweifelsfall der Schutz des "Rechts am eigenen Bild" vorgehen. Ausser du hast sooo einen wasserdichten Vertrag - was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Von dem her... hier hat mal jemand was sehr schlaues in den Foren geschrieben: Verträge sind für Leute die sich vertragen!

Mein Tipp: Lass es gut sein! Da kannst du sicher besser schlafen, das Mädel ist glücklich und du hast sicher noch nen paar Bilder von anderen Shootings, die du ohne Komplikationen veröffentlichen kannst.
11.12.2010
henning, wir kennen beide nicht den "standard-vertrag" des TO.
standardvertrag - was immer dass ein soll. kenne ich nicht und gibt es auch nicht.
darum aber ging es in meinem post auch nicht.

das bezog sich auf den satz, ob denn im vertrag stehen würde WO es veröffentlicht werden darf. da war ich dann ziemlich kleinlich, aber mit einem bisschen ironie. ;-)

und ich bin mir ziemlich sicher, kein gericht wird über dieses problem entscheiden.
[gone] Hermann Klecker
11.12.2010
Original von phototraum® [neue Workshops]


ja und, es ist so was von latte, ob portrait oder akt oder was auch immer.



Mich?

oder meintest Du "egal"?


Nein, es ist nicht egal. Bei Aktfotografien sieht die Rechtsprechung durchaus die Möglichkeit, nach einer Veränderung der Lebensumstände einer Veröffentlichung nachträglich zu widersprechen.

So kurz nach dem Shooting, wie das hier klingt, wird es zwar schwer fallen, diese Veränderung darzustellen, aber es ist eben nicht grundsätzlich egal, was für Aufnahmen es sind.


Ein Anwalt wird auch nicht einfach den Vertrag nichtig machen können, auch wenn er es versuchen wird und vieles dieses Versuchens Bluff sein könnte.


Eine andere Dimension ist die Freundschaft und der Bekanntenkreis und die Aussicht darauf, im Bekanntenkreis jemals wieder Übungs-Modelle zu bekommen.

Mein Tip: Laß Dich zum Essen einladen und vergiß den Vertrag.
[gone] www.trash-pixel.de
11.12.2010
Die Diskusion erinnert mich an meine Anfänge ...!

Genau aus dem Grund gibt es bei mir in Verbindung mit jedem Vertrag die Nutzungsbedingungen -

will sie die Veröffentlichung nicht mehr = Katsching $$$€€€!
soll ich für die Schublade knipsen = Katsching $$$€€€!
soll nur für Sie sein= Katsching $$$€€€! -

Ich mach das Galama nicht mehr mit, die Mädels bekommen Wochen vorher den Vertrag und die Bedigungen, ich hake 3 mal vor dem Shooting nach = gibt es noch Fragen? Wer's verpennt hat Pech gehabt oder löhnt!

Lass Sie ruhig zum Anwalt rennen, auch das hatte ich schon - Sie zahlt heute noch an seiner Rechnung ab ...

Leider geht hier noch immer das Gerücht um, dass man in der MK Bilder für lau bekommt, anstelle zum Fotograf in die FuZo zu gehen - ok, hier bekommen sie in der Regel sogar noch Nutzungsrechte an den Bildern, die sie dort nicht bekommen, vielen geht es dabei noch zu gut - wir Pixer müssen auch von was leben wenn wir es hauptberuflich machen wie viele es tun.

Für mich sind die Einlassungen des TO der Klassiker und mir so was von bekannt ... ich mach keine Kompromisse mehr ...
[gone] www.trash-pixel.de
11.12.2010
Original von Hermann Klecker
Nein, es ist nicht egal. Bei Aktfotografien sieht die Rechtsprechung durchaus die Möglichkeit, nach einer Veränderung der Lebensumstände einer Veröffentlichung nachträglich zu widersprechen.


Die Kriterien sind aber sooooooo was von eng gesteckt von den Gerichten, da braucht das Modell schon verdamt gute Argumente!
11.12.2010
Original von phototraum® [neue Workshops]
es ist alles so denkbar einfach.

einen vertrag kann man nicht einseitig kündigen

Doch. Natürlich kann man das.

Wenn Du eine Zeitung abonnierst, und eines schönen Tages kündigst Du Dein Abo, dann machst Du das absolut einseitig. Wenn Du ein Auto haftpflichtversicherst, und eines schönen Tages meldest Du es wieder ab, dann kündigst Du absolut einseitig diesen Vertrag. Usw. usf.

Ob und wie ein Model-Vertrag kündbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn der Model-Vertrag zeitlich unbefristet ist, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, und bei einem solchen kann ein Kündigungsrecht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Ein solches kann gemäß §314 BGB stets aus einem "wichtigen Grund" gekündigt werden.

Die Kündigung eines Model-Vertrages wirkt nicht rückwirkend, d.h. die einmal gegebene Zustimmung zur Veröffentlichung ist und bleibt wirksam für all das, was vor der Kündigung bereits veröffentlicht wurde. Wenn aber der Model-Vertrag zeitlich unbegrenzt ist und damit immer wieder neue Veröffentlichung und damit neue Verzichte am Recht am eigenen Bild des Models bewirkt, dann wird hier "aus einem wichtigen Grund" durchaus zu kündigen sein.

Ob ein "wichtiger Grund" vorliegt, der auch im Sinne des §314 BGB ausreichend "wichtig" ist - darüber dürfen sich dann die Juristen die Köpfe zerbrechen. Die Rechtsprechung zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen dürfte meiner Einschätzung nach eher in Kubikdekametern als in Kubikmetern zu bemessen sein.
Bevor du dich vor wem auch immer auf einen Vertrag berufst, solltest du erst mal klären, wie wasserdicht der ist. Du wärst nicht der erste, der sich auf einen Vertrag berufen hat und dann zusammen mit selbigem auseinander genommen wurde.

Sofern dein Vertrag dir einigermaßen Sicherheit gibt, hast du zwei Möglichkeiten:

- Beruf dich auf das Ding, werde mit den Bildern glücklich und berühmt und vergraul dir das Mädel inkl. Anhang

- Oder du einigst dich mit ihr, indem du das ganze als Privatshooting abtust und dich für deine Arbeit und die Bilder passend entlohnen lässt. Dann hast du kein Veröffentlichungsrecht, aber Ruhe und hast wenigstens noch was an der Arbeit geschnappt.

Sollte aber dein Vertrag so sein, dass du dich damit auf eine unsichere Rechtslage einlässt, investierst du in einen guten Anwalt, der dir einen (so gut wie) wasserdichten Vertrag ausfertigt und den sprichst du in Zukunft mit allen Modellen vorher durch.

Mehr gibt´s da eigentlich nicht zu sagen...
11.12.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von phototraum® [neue Workshops]
es ist alles so denkbar einfach.

einen vertrag kann man nicht einseitig kündigen

Doch. Natürlich kann man das.

Wenn Du eine Zeitung abonnierst, und eines schönen Tages kündigst Du Dein Abo, dann machst Du das absolut einseitig. Wenn Du ein Auto haftpflichtversicherst, und eines schönen Tages meldest Du es wieder ab, dann kündigst Du absolut einseitig diesen Vertrag. Usw. usf.

Ob und wie ein Model-Vertrag kündbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn der Model-Vertrag zeitlich unbefristet ist, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, und bei einem solchen kann ein Kündigungsrecht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Ein solches kann gemäß §314 BGB stets aus einem "wichtigen Grund" gekündigt werden.

Die Kündigung eines Model-Vertrages wirkt nicht rückwirkend, d.h. die einmal gegebene Zustimmung zur Veröffentlichung ist und bleibt wirksam für all das, was vor der Kündigung bereits veröffentlicht wurde. Wenn aber der Model-Vertrag zeitlich unbegrenzt ist und damit immer wieder neue Veröffentlichung und damit neue Verzichte am Recht am eigenen Bild des Models bewirkt, dann wird hier "aus einem wichtigen Grund" durchaus zu kündigen sein.

Ob ein "wichtiger Grund" vorliegt, der auch im Sinne des §314 BGB ausreichend "wichtig" ist - darüber dürfen sich dann die Juristen die Köpfe zerbrechen. Die Rechtsprechung zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen dürfte meiner Einschätzung nach eher in Kubikdekametern als in Kubikmetern zu bemessen sein.[/quote]


tom, natürlich kann man abo- und ähnlich gelagerte verträge kündigen.
darum geht es hier aber nicht.

ich lese gern deine ausführungen hier im forum,
aber ich erhielt von dr. daniel kötz bei einem gleichen fall genau diese antwort,
dass ein einmal geschlossener (shooting-) vertrag nicht einseitig gekündigt werden kann.

wem soll ich nun glauben schenken?
dir mit deinen §-zitaten oder der ausführung des RA dr. kötz?


p.s.: noch immer befinden sich auf meiner sedcard bilder aus shootings,
bei denen versucht wurde, den vertrag einseitig zu kündigen.
11.12.2010
mooooment!
der vertrag mit dem du ein zeitungsabo bestellst oder eine versicherung abschließt beinhaltet ja bereits das kündigungsrecht. das dürften die wenigsten model releases tun. von daher hinkt der vergleich gewaltig.

Original von TomRohwer
[quote]Original von phototraum® [neue Workshops]
es ist alles so denkbar einfach.

einen vertrag kann man nicht einseitig kündigen

Doch. Natürlich kann man das.

Wenn Du eine Zeitung abonnierst, und eines schönen Tages kündigst Du Dein Abo, dann machst Du das absolut einseitig. Wenn Du ein Auto haftpflichtversicherst, und eines schönen Tages meldest Du es wieder ab, dann kündigst Du absolut einseitig diesen Vertrag. Usw. usf.

Ob und wie ein Model-Vertrag kündbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn der Model-Vertrag zeitlich unbefristet ist, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, und bei einem solchen kann ein Kündigungsrecht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Ein solches kann gemäß §314 BGB stets aus einem "wichtigen Grund" gekündigt werden.

Die Kündigung eines Model-Vertrages wirkt nicht rückwirkend, d.h. die einmal gegebene Zustimmung zur Veröffentlichung ist und bleibt wirksam für all das, was vor der Kündigung bereits veröffentlicht wurde. Wenn aber der Model-Vertrag zeitlich unbegrenzt ist und damit immer wieder neue Veröffentlichung und damit neue Verzichte am Recht am eigenen Bild des Models bewirkt, dann wird hier "aus einem wichtigen Grund" durchaus zu kündigen sein.

Ob ein "wichtiger Grund" vorliegt, der auch im Sinne des §314 BGB ausreichend "wichtig" ist - darüber dürfen sich dann die Juristen die Köpfe zerbrechen. Die Rechtsprechung zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen dürfte meiner Einschätzung nach eher in Kubikdekametern als in Kubikmetern zu bemessen sein.[/quote]
Nein, es ist nicht egal. Bei Aktfotografien sieht die Rechtsprechung durchaus die Möglichkeit, nach einer Veränderung der Lebensumstände einer Veröffentlichung nachträglich zu widersprechen.


Ohne den TO näher zu kennen, wenn noch immer Aktaufnahmen von Frau Bruni, mittlerweile First Lady Frankreichs, verkauft werden können, sollte Pepe bei entsprechendem Vertrag die Sache gelassen sehen. Kann mir nicht vorstellen, dass Nicolas die Veröffentlichungen gut gehießen hat (OK, sie war Modell und das war ihr Job, aber ähnlich war es auch mit Madonna, da sind auch irgendwann "Jugendsünden" aufgetaucht und sie konnte nix dagegen machen...)
[gone] pepe-artworks.de
11.12.2010
Hallo,

ich danke euch für die zahlreichen Antworten.

Ich denke, es besteht schon ein Unterschied zwischen Abo, Autoversicherung, Handy- und Modelvertrag.

Dass ich kein Geld von ihr will heißt, dass ich nicht so sehr drauf aus bin, sondern ich mich lieber so mit ihr einigen möchte, so dass ich was von den Bildern habe, bei denen sie keinerlei Bedenken mit ner veröffentlichung hat und gleichzeitig sie keinerlei Bedneken hat, dass erotische Bilder mit ihrem Gesicht im www auftauchen.

Bzgl Verwendungszweck der Bilder:
ich finde vorher festlegen quatsch. wenn morgen eine neue Fotocommunity aufmacht, ich mich da anmelde und meine Bilder dort zeige, will ich mir ja nicht vorher die Erlaubnis holen. Sie hat mir die uneingeschränkte, nicht kommerzielle Nutzung unterschrieben.

ich werde es so machen:
ich werde ihr ne mail schicken mit den Bildern auf ner DIN-A4-Seite als pdf, die ich gerne veröffentlichen möchte. Wenn sie da bei mehr als 1-2 Bilder am rumzicken is, soll sie zum Anwalt gehen oder mich bezahlen. Entweder man liest Verträge und hält sich dran, oder net.

Was mich so sauer macht ist, dass sie nicht rafft, dass es sich um ein Vertrag handelt und dass das Angebot zum Ausschließen einzelner Bilder ein entgegenekommen meinerseits ist. Statt dass sie da mal die Kurve kratzt und vorbei kommt zum drüber reden, soll ich über 4 wochen warten, bis Madame mal zeit hat? ich mail ihr das im Laufe der Woche und dann gucken wir mal...

und wegen Freundschaft/bekanntenkreis:
der gemeinsame Bekanntenkreis kommt durch die Fetish-Szene :) also ist es keim geheimnis,
sie gefesselt zu sehen... Außerdem kommt hinzu, dass sie sich durch ihr verhalten eh aus der Clique manövriert hat. Und nach so nem Hickhack werde ich bestimmt nicht mehr mit ihr shooten...

viele liebe Grüße

Pepe
11.12.2010
da ist wohl dann die frage inwiefern du menschlichkeit zeigst! wenn du erst später mit deiner internetseite kommst und davon vorher nicht die rede war....
[gone] Martina Raab
11.12.2010
Na so dolle kann Euer Verhältnis aber nicht sein, wenn sie Dir mit dem Anwalt droht..!

Ich würde erst mal das Gespräch abwarten.. (dazu würde ich aber jemanden mitnehmen, der später notfalls bezeugen kann, was abgesprochen wurde)
11.12.2010
lange rede - kurzer sinn


pepe, ich finde deine haltung gut und konsequent.
11.12.2010
ich würde da garnichts verabreden bei einem Treffen. Alles nur schriftlich fixieren in einem Besprechnungsprotokoll, Aktennotiz oder nach dem Treffen eine kurze Bestätigungsemail mit de, Betreff: "wie soeben besprochen"...
Das ist wie beim Skat, wer schreibt der bleibt ;)

Bei mir bettelt auch seit Jahren immer wieder ein Modell dass ich ihre Bilder entferne obwohl damals Honorar floss und ich die kommerz. Rechte daran habe da sie ja: "jetzt kein Akt mehr macht und es ihre neue Fotografenkarriere ruiniert". Gut dass ich meinen Verträgen vertraue und sie wasserdicht sind...
11.12.2010
Ich denke da radikaler.

Drohungen aussprechen ist das eine, sie wirklich umsetzen, die andere Seite.
Egal um was es jetzt geht... Geld nicht geld, etc.. etc. Wenn mir ein Model mit Anwalt droht, dann steht ihr das auch frei zu tun. Ich bin auch bereit ein gewisses Lehrgeld zu zahlen, sollte ich wirklich so falsch liegen mit der "Richtigkeit" meiner Position.
Drohungen haben immer etwas "erpresserisches" und erpressen lasse ich mich von keinem. Schon gar nicht von jemandem, der scheinbar nicht von hier bis zum Toast denken kann.

Lass es drauf ankommen. Wenn sie Deinen Vertrag unterschrieben und somit den Inhalten zugestimmt hat, sollte sie auch dem nachkommen.

Nachtrag: Vergessen eigentlich viele Modelle/Fotografen, dass die "bedrohte" Gegenseite ebenfalls über einen Anwalt verfügt? oder zumindest sich mit einem bewaffnen kann...
11.12.2010
Original von phototraum® [neue Workshops]
tom, natürlich kann man abo- und ähnlich gelagerte verträge kündigen.
darum geht es hier aber nicht.

ich lese gern deine ausführungen hier im forum,
aber ich erhielt von dr. daniel kötz bei einem gleichen fall genau diese antwort,
dass ein einmal geschlossener (shooting-) vertrag nicht einseitig gekündigt werden kann.

wem soll ich nun glauben schenken?
dir mit deinen §-zitaten oder der ausführung des RA dr. kötz?

Z.B. Rechtanwalt David Seiler (www.fotorecht.de). Der macht da leicht andere Ausführungen als Dr.Kötz. (Den ich im übrigen sehr schätze. Der allerdings auch weit von sich weisen wird, daß man seine Ausführungen so interpretieren solle, ein Model-Release sei niemals widerrufbar... Frag ihn mal danach...)

p.s.: noch immer befinden sich auf meiner sedcard bilder aus shootings,
bei denen versucht wurde, den vertrag einseitig zu kündigen.

Und was sagt das?

Gar nichts, außer daß in diesen Fällen entweder der Versuch nicht ernsthaft weitergetrieben wurde, oder daß in diesen konkreten Einzelfällen eine Vertragskündigung vor Gericht nicht durchkam.

Lies mal bei Peter Sylents Agentur zu diesem Thema nach, wenn ich richtig erinnere, hat er da einige Erfahrungen sammeln dürfen.

Wie ich schon schrieb: es muß einen "wichtigen Grund" geben, einfach aus Lust und Laune kann ein Model ein Model-Release nicht widerrufen. Daß ein Model-Release unwiderrufbar sei, ist aber schlicht falsch.

Hier kommt es, wie so oft, auf juristische Differenzierung an, die in einem WWW-Foto-Forum kaum zu leisten ist. Man sollte nur mir pauschalen Äußerungen sehr vorsichtig sein ("Nie", "Immer", ...)
11.12.2010
Solche Streitigkeiten lässt man von einem Anwalt klären. Genau so wie man solche Verträge (Model-Release) von einem Anwalt formulieren lässt.

Alles andere wird im Streitfall sonst ganz schnell zu Kamikaze.
11.12.2010
Vielleicht hat die Dame wirklich nicht gewusst oder geahnt, dass Du mal Bilder auf eine eigene Homepage bringst und vielleicht hat sie auch nie etwas vom Internet gehört und vielleicht zieht sich ihr Anwalt am Ausschluss der "kommerziellen Nutzung" hoch.

Dann wäre es tatsächlich mal ein Fall für Phototraums "Welpenschutz", den er in anderen Threads so gern fordert, um neue Fotomodelle vor "Frischfleischjägern" zu schützen.

Nun, hier schreibt er ganz anders - und das entspricht auch meinen Erfahrungen. Ich nehme an, dass 99% aller Frauen genau wissen, was Sache ist. Einige haben dabei zu sehr die eigenen Vorteile im Blick und spielen ihre Überraschung darüber, dass ein Fotograf seine Bilder auch tatsächlich veröffentlichen will. Sowas ist natürlich besonders dreist, wenn ein Model selbst entsprechende Bilder im www ausstellt und/oder gegen Honorar Shootings macht (ok, hier nicht der Fall - aber häufig genug). Ich schrieb es schon woanders: Ich hatte bis 2009 derartige Probleme überhaupt nicht - dafür in diesem Jahr gleich 4 Fälle. Eine ebenso große Zahl von Modellen hat bei mir alles richtig gemacht und Verträge bekommen, die mich verpflichten, Aktbilder nur ohne Kopf zu veröffentlichen (und selbstverständlich auch ohne Namensnennung oder Link). Übrigens: Meine 4 Fälle sind alle im Sande verlaufen - ich habe auf die Drohungen in sachlicher - aber bestimmter - Form geantwortet und Wege aus dem Konflikt aufgezeigt (finanzielle Entschädigung, Anonymisierung, ...). Voraussetzung für eine Einigung ist aber immer eine konstruktive Gesprächsbereitschaft des Fotomodells. Die scheint in diesem Fall ja eher eingeschränkt - auch eine Erfahrung, die mir nicht fremd ist.

Übrigens: Den für mich sehr überraschenden Rat, die Bilder nur privat zu nutzen (im Familienalbum oder ...?) kann ich nicht nachvollziehen. Da hätte meine Ehefrau was dagegen.

Dieser Trend ist natürlich kaum verwunderlich, wenn immer wieder das Märchen vom zerstörten Leben wegen geschmackvoller Aktbilder erzählt wird. Da ist die MK oft prüder als ein Arbeitgeber.
11.12.2010
moin,
statt aus dem hohlen Bauer heraus zu argumentieren, einfach mal in die Materie reinlesen? Beispielsweise bei: “Fotografie und Recht” von Daniel Kötz und Jens Brüggemann ?
Nur mal so als Idee in den Raum geworfen.

"Am 25.5.2000 lies Cora Bringmann, die jetzige Verlobte des Rennfahrers Ralf Schumacher, durch den Akt- und Werbefotografen Jens Brüggemann Aktaufnahmen von sich anfertigen, die in dem in 2000 erschienen dritten Bildband des Fotografen mit dem Titel "Erotic Acts" veröffentlicht sind. Nach der Pressemitteilung von Brüggemann vom 5.5.01 (http://www.jensbrueggemann.de/news.htm ) geschah dies auf ihren Wunsch hin. Hauptbestandteil des Modelvertrages sei die kommerzielle Auswertung der Fotos, an der Frau Bringmann prozentual beteiligt sei. Nach einem Spiegelbericht möchte Ralf Schumacher die Fotos bzw. die Rechte daran nun kaufen und damit verhindern, dass die Fotos seiner Verlobten in der geplanten zweiten Auflage des nahezu ausverkauften Bildbandes erscheinen. Der Fotograf hat seinem Model die von ihm nicht mehr benötigten Negative geschenkt.

Das juristisch interessante an dem Fall ist nun, ob die einmal erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos widerrufen werden kann. Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht und vervielfältigt werden. Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausformung des grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Rechtsnatur der Einwilligung ist umstritten: Wenn es sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, dann ist die Erklärung bindend und grundsätzlich unwiderruflich. Handelt es sich um eine lediglich rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, so wird diese als unverbindlich und damit als rücknehmbar angesehen. Die herrschende Meinung geht richtigerweise davon aus, dass es sich um eine unwiderrufliche rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier, vom Model ein Vertrag unterschrieben wird, der auch kommerzielle Aspekt regelt. Denn gerade dann muß sich der Fotograf auf die Erklärung verlassen dürfen (Vertrauensschutz), um den ja auch von dem prozentual beteiligten Model gewollten Verlagsvertrag zur Vermarktung der Fotos unterzeichnen zu können.

Die Rechtsprechung läßt von diesem Grundsatz aber Ausnahmen zu. In Anlehnung an das mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht begründeten Rückrufrecht des Urhebers wegen gewandelter Überzeugung kann auch ein Model sein Einwilligung bei grundlegendem Überzeugungswandel widerrufen. Denn die Persönlichkeit kann sich weiterentwickeln und einen tiefgreifend Wandlung erfahren. Dann aber soll es möglich sein, sich von der einmal erteilten Einwilligung unter Erstattung des Vertrauensschadens wieder lösen zu können. Zu weitgehend ist die Ansicht, dass man sich bei Aktaufnahmen, weil es sich dabei um den Kern der Persönlichkeit handele, jederzeit durch einfache Erklärung von der Einwilligung lösen könne. Diese Auffassung trägt zum einen der gewandelten Einstellung zu Aktfotografien und zum anderen deren Kommerzialisierung auch durch die Models nicht Rechnung.

Seit den konkreten Aufnahmen ist aber nicht mal ein Jahr vergangen, so dass schon aufgrund der kurzen Zeit nicht von einer tiefgreifenden Persönlichkeitsänderung auszugehen ist. Dass sie mit einem Prominenten verlobt ist, den die Veröffentlichung der Aufnahmen stören, stellt keinen Widerrufsgrund dar. Dem Verlobten steht kein Widerrufsrecht zu. Auch wenn das sein Image oder seinen Stolz stören mag, stellt dies weder für ihn noch für sie einen Widerrufsgrund dar. Der Fotograf kann also die Fotos von Frau Bringmann weiterhin im Rahmen des mit ihr geschlossenen Vertrages verwerten. Ob er sich dieses Recht abkaufen läßt und einer Vernichtung der Bilder zustimmt, was er als Künstler ablehnt, steht ihm frei."


Quelle: http://www.fotorecht.de/publikationen/widerruf.html

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