Vertrag für Bildbearbeitung notwendig? 15
08.12.2010
Theoretisch reicht das mündlich/fernmündlich, genau wie bei einem TFP-Vertrag zwischen Modell und Fotograf. Als Bildbearbeiter hast Du nun zwei Partner, nämlich eben Fotograf und Modell.
Was könntest Du tun?
Wenn Du Dir "Aufträge" zur Bildbearbeitung geben lassen willst, dann könntest Du Dir eine Art AVB (allg. Vertragsbediningen) erstellen. Du die Aufträge höchstwahrscheinlich mit dem Rohmaterial per Email bekommen. Darin lässt Du Dir diese AVB dann bestätigen.
Was muss die AVB enthalten?
1. Natürlich muss da was zur Basis Deiner Arbeit stehen - TFP!
2. Da muss drin stehen, dass derjenige, der Dir die Bilder/Auftrag zur Bearbeitung gibt, auch Rechteinhaber ist und die Bilder zwecks Bearbeitung weitergeben darf oder die Freigabe vom Rechteinhaber hat.
3. Da muss drin stehen, dass Du durch die Bearbeitung Nutzungsrechte zur Eigenwerbung an den Bildern erwirbst.
4. Da muss drinstehen, dass Du eine Vertragsstrafe je Bild berechnest, sollte der Auftraggeber nicht Besitz der Rechte sein oder keine Freigabe vom Rechteinhaber haben und die Bilder damit für Dich nicht nutzbar wären.
.... und noch einiges mehr
Viel Tammtamm - oder!?
Ich habe alle Verträge, die ich in den letzten fünf Jahren rund um Fotografie, Fotos, Bildrechte (überwiegend TFP-Verträge), schön sauber im Ordner abgeheftet und noch keinen einzigen jemals wieder gebraucht. Ein Modell, welches Aktfotos bei mir gemacht hatte, schrieb mich mal an, nachdem sie einen neuen Freund hatte und der die Bilder im Netz nicht so toll fand, ob ich die rausnehmen könnte. Laut Vertrag würde ich sagen "Nööö - warum? Haste doch unterschrieben!" Da mein Lebensglück nicht von diesen drei Bildern auf der Sedcard oder der eigenen Website abhängt, sagte ich "kein Problem - mach ich!". Was hat mir das gebracht? Keine Diskussion und ein zufriedenes Modell, welches mich mit ruhigem Gewissen weiterempfohlen hat.
Was könntest Du tun?
Wenn Du Dir "Aufträge" zur Bildbearbeitung geben lassen willst, dann könntest Du Dir eine Art AVB (allg. Vertragsbediningen) erstellen. Du die Aufträge höchstwahrscheinlich mit dem Rohmaterial per Email bekommen. Darin lässt Du Dir diese AVB dann bestätigen.
Was muss die AVB enthalten?
1. Natürlich muss da was zur Basis Deiner Arbeit stehen - TFP!
2. Da muss drin stehen, dass derjenige, der Dir die Bilder/Auftrag zur Bearbeitung gibt, auch Rechteinhaber ist und die Bilder zwecks Bearbeitung weitergeben darf oder die Freigabe vom Rechteinhaber hat.
3. Da muss drin stehen, dass Du durch die Bearbeitung Nutzungsrechte zur Eigenwerbung an den Bildern erwirbst.
4. Da muss drinstehen, dass Du eine Vertragsstrafe je Bild berechnest, sollte der Auftraggeber nicht Besitz der Rechte sein oder keine Freigabe vom Rechteinhaber haben und die Bilder damit für Dich nicht nutzbar wären.
.... und noch einiges mehr
Viel Tammtamm - oder!?
Ich habe alle Verträge, die ich in den letzten fünf Jahren rund um Fotografie, Fotos, Bildrechte (überwiegend TFP-Verträge), schön sauber im Ordner abgeheftet und noch keinen einzigen jemals wieder gebraucht. Ein Modell, welches Aktfotos bei mir gemacht hatte, schrieb mich mal an, nachdem sie einen neuen Freund hatte und der die Bilder im Netz nicht so toll fand, ob ich die rausnehmen könnte. Laut Vertrag würde ich sagen "Nööö - warum? Haste doch unterschrieben!" Da mein Lebensglück nicht von diesen drei Bildern auf der Sedcard oder der eigenen Website abhängt, sagte ich "kein Problem - mach ich!". Was hat mir das gebracht? Keine Diskussion und ein zufriedenes Modell, welches mich mit ruhigem Gewissen weiterempfohlen hat.
#2Report
08.12.2010
@Cash hat ja schon das Wichtigste gesagt...
Innerhalb der MK lief das auch immer PN in einem kurzen Satz ab, mehr bedarf es nicht.
Bei Models ein kurzer Kontakt zum Fotografen, gut is...
Bei gänzlich Fremden/ Unbekannten wäre ich etwas vorsichtiger, da habe ich mir einen Vertrag gebastelt:
outdoor-shootings.de/.../Vertrag_Bearbeiter_nichtkommerziell.pdf
LG,
Mikesch
Innerhalb der MK lief das auch immer PN in einem kurzen Satz ab, mehr bedarf es nicht.
Bei Models ein kurzer Kontakt zum Fotografen, gut is...
Bei gänzlich Fremden/ Unbekannten wäre ich etwas vorsichtiger, da habe ich mir einen Vertrag gebastelt:
outdoor-shootings.de/.../Vertrag_Bearbeiter_nichtkommerziell.pdf
LG,
Mikesch
#3Report
08.12.2010
Eigentlich traurig, daß man sich bei einem Hobby derart absichern muß (bei nicht-kommerziell gehe ich davon aus, daß es ein Hobby ist).
Ich hab Bildbearbeitungen immer auf Vertrauensbasis gemacht und es hat bisher gut geklappt.
Ich hab Bildbearbeitungen immer auf Vertrauensbasis gemacht und es hat bisher gut geklappt.
#4Report
[gone] Hermann Klecker
08.12.2010
Original von Coniaric
Eigentlich traurig, daß man sich bei einem Hobby derart absichern muß (bei nicht-kommerziell gehe ich davon aus, daß es ein Hobby ist).
Ich hab Bildbearbeitungen immer auf Vertrauensbasis gemacht und es hat bisher gut geklappt.
Naja, so dramatisch ist das ja auch nicht.
Wenn Dein Hobby Rennfahen ist, dann wirst Du auch Kaufverträge abschließen, Nutzungsverträge mit den Betreibern von Rennstrecken, Teilnahmebedingungen von Veranstaltern akzeptieren, etc.
#5Report
08.12.2010
Hallo,
Danke schon mal, für eure Antworten und auch das Vertragsbeispiel.
Da hast Du Recht, aber ich möchte mich lieber im Vorfeld so weit es geht schützen. Hinterher habe ich ein Bild bearbeitet, woran der Auftraggeber gar keine Rechte hatte und dann darf ich den beim Fotografen entstandenen Schaden ersetzen. Nein Danke. Dafür sind mir meine Zeit und mein Geld zu schade.
Ich möchte auch bei fremden Bildern Spaß an der Bildbearbeitung haben, aber wenn ich mich nicht sicher fühle, wird mir das wohl kaum noch Spaß machen.
Letztendlich kann man sich nie sicher sein, ob der Auftraggeber nun tatsächlich das Recht hatte, das Bild zur Bearbeitung an Dritte weiterzugeben. Ist da ein Vertrag dann sicherer als PNs?
Was ich mich übrigens noch frage ist, ob es einer Unterschrift bedarf und ob diese mich wirklich im schlimmsten Falle schützen kann oder ob z.B. bei den vorgeschlagenen allg. Vertragsbedingungen einfach nur eine e-Mail oder PN als Bestätigung des Auftraggebers ausreichend ist. Wie würde das evtl. im Härtefall vor Gericht gewertet? Gilt die PN dann als vollwertige Willenserklärung?
LG
Tamara
Danke schon mal, für eure Antworten und auch das Vertragsbeispiel.
Eigentlich traurig, daß man sich bei einem Hobby derart absichern muß (bei nicht-kommerziell gehe ich davon aus, daß es ein Hobby ist). Ich hab Bildbearbeitungen immer auf Vertrauensbasis gemacht und es hat bisher gut geklappt.
Da hast Du Recht, aber ich möchte mich lieber im Vorfeld so weit es geht schützen. Hinterher habe ich ein Bild bearbeitet, woran der Auftraggeber gar keine Rechte hatte und dann darf ich den beim Fotografen entstandenen Schaden ersetzen. Nein Danke. Dafür sind mir meine Zeit und mein Geld zu schade.
Ich möchte auch bei fremden Bildern Spaß an der Bildbearbeitung haben, aber wenn ich mich nicht sicher fühle, wird mir das wohl kaum noch Spaß machen.
Letztendlich kann man sich nie sicher sein, ob der Auftraggeber nun tatsächlich das Recht hatte, das Bild zur Bearbeitung an Dritte weiterzugeben. Ist da ein Vertrag dann sicherer als PNs?
Was ich mich übrigens noch frage ist, ob es einer Unterschrift bedarf und ob diese mich wirklich im schlimmsten Falle schützen kann oder ob z.B. bei den vorgeschlagenen allg. Vertragsbedingungen einfach nur eine e-Mail oder PN als Bestätigung des Auftraggebers ausreichend ist. Wie würde das evtl. im Härtefall vor Gericht gewertet? Gilt die PN dann als vollwertige Willenserklärung?
LG
Tamara
#6Report
08.12.2010
Naja ich mache das ganze völlig ohne Vertrag.Immer auf vertrauensbasis hier in der MK.
Mit nem vertrag würd ich mir auch nur eigen Steine in dem Sinne in den Weg legen,dass ich meist immer nur relativ spontan Zeit für Bearbeitungen habe.
Wenn ich dann noch einen vertrag hin und her schicken müsste via Postweg (denn wie sonst sollte es funktionieren),dann wäre das ziemlich hinderlich.
Mit nem vertrag würd ich mir auch nur eigen Steine in dem Sinne in den Weg legen,dass ich meist immer nur relativ spontan Zeit für Bearbeitungen habe.
Wenn ich dann noch einen vertrag hin und her schicken müsste via Postweg (denn wie sonst sollte es funktionieren),dann wäre das ziemlich hinderlich.
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
09.12.2010
Original von Tamara Figura
Ich möchte auch bei fremden Bildern Spaß an der Bildbearbeitung haben, aber wenn ich mich nicht sicher fühle, wird mir das wohl kaum noch Spaß machen.
Letztendlich kann man sich nie sicher sein, ob der Auftraggeber nun tatsächlich das Recht hatte, das Bild zur Bearbeitung an Dritte weiterzugeben. Ist da ein Vertrag dann sicherer als PNs?
Du kannst fremde Bilder bearbeiten so viel Du lustig bist! Du kannst Dich auch sicher dabei fühlen und Spaß haben; auch ohne die Einwilligung des Urhebers.
Du darfst sie nur nicht veröffentlichen. ;)
LG Jan
#8Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
09.12.2010
Original von Second Eye Photography
Wenn ich dann noch einen vertrag hin und her schicken müsste via Postweg (denn wie sonst sollte es funktionieren),dann wäre das ziemlich hinderlich.
Vertrag als pdf schicken, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und als pdf zurückschicken. 10 Minuten.
LG Jan
#9Report
09.12.2010
das setzt aber vorraus,dass jeder einen scanner zu hause hat,was bei leibe nicht der fall ist.....
#10Report
09.12.2010
So,... ich fand die Idee von Cash sehr gut, allg. Vertragsbedingungen zu nutzen.
Ich habe diese nun mal aus einem Model TFP Vertrag und ein paar Sätzen von DigiMiks Vertrag zusammengebastelt (@ DigiMik: Ich hoffe, das war ok?) und würde gerne eure Meinung dazu wissen:
_________________________________________________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für die Bearbeitung von Bildern, die dem Bearbeiter durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Durch Erteilen des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass er nachweisbar über die entsprechenden Bildechte verfügt, die Fotoaufnahmen an Dritte weiter zu geben und diese digital bearbeiten zu lassen.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um den Fotografen, sind vom Auftraggeber beim Fotografen die entsprechenden Rechte einzuholen.
Nutzungsrechte Bildbearbeiter
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit unwiderruflich mit der uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung des bearbeiteten Bildmaterials unter Nennung des Namens des Fotografen auf Datenträger, Printmedien wie Bücher und sonstige Speichermedien, sowie Internet-Auftritten des Bearbeiters einverstanden.
Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
Auftraggeber und Bearbeiter sind berechtigt, das bearbeitete Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.
Nutzungsrechte Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, das bearbeitete Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke zu verwenden, sowie für Eigenwerbung, sprich nichtkommerzielle Zwecke als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien, z.B. Bewerbungen, Erstellen eines Portfolios, die eigene Homepage, Sedcards etc. aber auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten.
Da der Bearbeiter nicht auf die Namensnennung verzichten möchte, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Name oder das Pseudonym des Bearbeiters bei Veröffentlichungen anzugeben.
Name oder Pseudonym des Bearbeiters: Tamara Figura
Bildbearbeitung
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die bearbeiteten Bilder im Nachhinein zu verändern.
Haftung
Der Auftraggeber hält den Bearbeiter frei jeglicher Schadensersatzansprüche, die sich aus der Folge fehlender Rechte des Auftraggebers ergeben könnten.
Sollte der Auftraggeber nicht über die entsprechenden Bildrechte oder eine Freigabe vom Rechteinhaber verfügen, sodass das bearbeitete Bildmaterial vom Bearbeiter nicht für Eigenwerbung genutzt werden kann, so ist eine Strafe in Höhe von ... Euro pro Bild an den Bildbearbeiter zu verrichten.
Honorar
Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials erfolgt auf TFP-Basis (Time for Prints), d.h. eine Entlohnung des Bildbearbeiters findet nicht statt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allg. Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
_________________________________________________________________
Was haltet ihr davon? Was für eine Strafe pro Bild wäre denn angemessen bzw. haltet ihr so für angemessen?
Bin schon gespannt.
LG
Tamara
Ich habe diese nun mal aus einem Model TFP Vertrag und ein paar Sätzen von DigiMiks Vertrag zusammengebastelt (@ DigiMik: Ich hoffe, das war ok?) und würde gerne eure Meinung dazu wissen:
_________________________________________________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für die Bearbeitung von Bildern, die dem Bearbeiter durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Durch Erteilen des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass er nachweisbar über die entsprechenden Bildechte verfügt, die Fotoaufnahmen an Dritte weiter zu geben und diese digital bearbeiten zu lassen.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um den Fotografen, sind vom Auftraggeber beim Fotografen die entsprechenden Rechte einzuholen.
Nutzungsrechte Bildbearbeiter
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit unwiderruflich mit der uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung des bearbeiteten Bildmaterials unter Nennung des Namens des Fotografen auf Datenträger, Printmedien wie Bücher und sonstige Speichermedien, sowie Internet-Auftritten des Bearbeiters einverstanden.
Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
Auftraggeber und Bearbeiter sind berechtigt, das bearbeitete Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.
Nutzungsrechte Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, das bearbeitete Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke zu verwenden, sowie für Eigenwerbung, sprich nichtkommerzielle Zwecke als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien, z.B. Bewerbungen, Erstellen eines Portfolios, die eigene Homepage, Sedcards etc. aber auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten.
Da der Bearbeiter nicht auf die Namensnennung verzichten möchte, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Name oder das Pseudonym des Bearbeiters bei Veröffentlichungen anzugeben.
Name oder Pseudonym des Bearbeiters: Tamara Figura
Bildbearbeitung
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die bearbeiteten Bilder im Nachhinein zu verändern.
Haftung
Der Auftraggeber hält den Bearbeiter frei jeglicher Schadensersatzansprüche, die sich aus der Folge fehlender Rechte des Auftraggebers ergeben könnten.
Sollte der Auftraggeber nicht über die entsprechenden Bildrechte oder eine Freigabe vom Rechteinhaber verfügen, sodass das bearbeitete Bildmaterial vom Bearbeiter nicht für Eigenwerbung genutzt werden kann, so ist eine Strafe in Höhe von ... Euro pro Bild an den Bildbearbeiter zu verrichten.
Honorar
Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials erfolgt auf TFP-Basis (Time for Prints), d.h. eine Entlohnung des Bildbearbeiters findet nicht statt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allg. Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
_________________________________________________________________
Was haltet ihr davon? Was für eine Strafe pro Bild wäre denn angemessen bzw. haltet ihr so für angemessen?
Bin schon gespannt.
LG
Tamara
#11Report
09.12.2010
Original von Tamara Figura
(@ DigiMik: Ich hoffe, das war ok?)
Ist ok...
Ich habe auch hier und da was "zusammengebastelt". Auf meiner Bearbeiter-SC findet sich weiter unten auch ein Link zu einem .doc, wer Interesse hat, kann sich da gerne bedienen.
Wobei, bisher hab ich den noch nicht gebraucht, da alles innerhalb der MK ablief. Zur Not kann man sich von der PN nen Screenshot machen, das muss aber reichen ;-)
...Eigenwerbung, sprich nichtkommerzielle ...
Eigenwerbung ist nicht von Haus nichtkommerziell. Was ist, wenn das Model plötzlich pay machen möchte, dann ist das kommerziell. Ich würde es lediglich auf Eigenwerbung belassen...
Bildbearbeitung:
Die Rechte kannst Du hier IMHO nicht beschneiden, dazu gibt es den §3 UrhG^^
"Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung ..."
Kann man raus nehmen, da ja eh nur die Eigenwerbung erlaubt ist. Versuche mir grad mal nen Fall vorzustellen...
...außerdem, was ist "unseriös"?
Bei einem Hobby-TfP von Strafen sprechen, würde mich auch abschrecken...
Steht da so was in Deinen Shootingverträgen auch drin?^^
LG,
Mikesch
#12Report
09.12.2010
Original von Coniaric
Eigentlich traurig, daß man sich bei einem Hobby derart absichern muß (bei nicht-kommerziell gehe ich davon aus, daß es ein Hobby ist).
Ich wüsste nicht, warum man da was "absichern" müsste...
#13Report
09.12.2010
Bei einem Hobby-TfP von Strafen sprechen, würde mich auch abschrecken... Steht da so was in Deinen Shootingverträgen auch drin?^^
Ne, zum Glück nicht. :) Aber der letzte Punkt in Cash's Aufzählung beinhält das, deswegen hatte ich es erst einmal aufgenommen.
Obwohl ich da auch ehrlich sagen muss, dass die Bilder in so einem Fall einfach von der SC genommen werden. Anders würde es wohl aussehen, wenn es sich dabei um einen Kundenauftrag handelt.
Bildbearbeitung: Die Rechte kannst Du hier IMHO nicht beschneiden, dazu gibt es den §3 UrhG^^
Wenn ich doch die Bilder bearbeite, dann ist das, was am Ende rauskommt, doch MEINE Arbeit. Ist es dann nicht möglich zu sagen, dass diese nicht mehr verändert werden darf?
Und wie sieht es eigentlich mit dem Copyright aus? Dürfte ich ein Copyright mit meinem Namen in bearbeitete Bilder basteln oder ist dies nur dem Fotografen gestattet?
DigiMik, ich danke Dir sehr, für Deine rege Anteilnahme hier! :)
LG
Tamara
#14Report
09.12.2010
Nicht dafür ;-)
Dem Knipser bleibt das Urheberrecht am Bild und dir für dein Werk, soweit es eine gewisse schöpferische Höhe erreicht. Theoretisch kann dann keiner mehr ohne den Anderen ;-)
Natürlich kannst Du sagen, keine Bearbeitung...
Nur, wenn wer das trotzdem macht und ein neues Werk entsteht, dann bist Du raus...
Natürlich darfst Du auch ein C einbauen, allerdings nur für die Bearbeitung. Hier muss aber IMHO auch auf die schöpferische Höhe geachtet werden. Nur ne Beauty reicht wohl nicht.
LG,
Mikesch
Dem Knipser bleibt das Urheberrecht am Bild und dir für dein Werk, soweit es eine gewisse schöpferische Höhe erreicht. Theoretisch kann dann keiner mehr ohne den Anderen ;-)
Natürlich kannst Du sagen, keine Bearbeitung...
Nur, wenn wer das trotzdem macht und ein neues Werk entsteht, dann bist Du raus...
Natürlich darfst Du auch ein C einbauen, allerdings nur für die Bearbeitung. Hier muss aber IMHO auch auf die schöpferische Höhe geachtet werden. Nur ne Beauty reicht wohl nicht.
LG,
Mikesch
#15Report
Topic has been closed
Ja, auf jeden Fall. Auch hier läuft ohne Vertrag nichts.
19
Nein, ich bearbeite Bilder ohne Vertrag.
15
34 Votes
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ich habe nun schon ein bisschen was an Bildmaterial zusammen, um eine Bearbeiter SC zu eröffnen. Dort würde ich gerne meine "Dienste" auf TFP-Basis anbieten.
Nun frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, einen speziellen Vertrag aufzusetzen, damit sichergestellt werden kann, dass der Auftraggeber auch die nötigen Rechte an den Bildern besitzt und ich diese hinterher bei Bedarf auch für meine Eigenwerbung nutzen darf.
Zudem sollte der Auftraggeber auch jeglichen Schaden, der evtl. entstehen kann, übernehmen.
Daher frage ich mal so in die Runde, wie ihr das macht? Habt ihr extra einen Vertrag, mit dem ihr euch irgendwie absichert oder reicht bei euch eine solche Zusicherung auch schon per PN oder e-Mail?
Gruß,
Tamara