Urheberrecht bei Verkaufsidee 36

03.12.2010
Das Nachstellen von Fotos ist ein Phänomen, das die Gerichte in zunehmendem Maße beschäftigt. Immer wieder werden Fotos, die einem Kunden oder dem Creative Director einer Werbeagentur besonders gut gefallen, mit gewissen Abänderungen neu aufgenommen. So etwas kann unzulässig, in manchen Fällen aber durchaus zulässig sein. Entscheidend ist, ob es sich bei dem neu aufgenommenen Foto um eine abhängige Bearbeitung der Bildvorlage oder um ein Werk handelt, das in freier Benutzung der Vorlage entstanden ist. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt an einem konkreten Beispiel, wo die Grenze zwischen der (unzulässigen) Bearbeitung und der (zulässigen) freien Benutzung verläuft.

Quelle: BFF Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.


http://www.bff.de/publish/binarydata/pdfs/fotorecht/aktuelles_urteil_zum_nachstellen_von_fotos.pdf

Quelle: BFF Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.
[gone] janine h*
03.12.2010
frag ein Anwalt.
Original von Fotocowboy
Sogar wenn Du Hermine Hoppenstedt im Spagat und Nike-Bikini
auf einem himmelblauen 1966-er Cadillac fotografiert hast.

Dann darf ich morgen Hermine Hoppenstedt im Spagat und Nike-Bikini
auf einem himmelblauen 1966-er Cadillac fotografieren
und den Kalender und das Buch veröffentlichen.
...

Klar kannst du das, ohne Zweifel. Könnte aber finanziell nach hinten losgegen. Wenn du vor Gericht gezerrt wirst und der Richter Hermine auf Cadilac nicht als normales Foto, sonder als Kunstwerk einstuft, hast du gelitten.

Aber die Frage des TO hat noch einen ganz anderen Aspekt:
Wäre es noch ein Kunstwerk, wenn es 1000 Kalender gibt die nicht nur Hermine, sondern auch Lischen, Eva, Susi.... im Spagat auf Cadilac zeigen?

Ich orakel mal: eher nein.
Aber im zweifelsfall entscheidet das ein Rchter, Berufungsrichter, Oberlandesrichter oder wie weit man das ggr treiben will.
03.12.2010
Es gibt die Leitregel für Fotografen: "Es ist alles schon einmal fotografiert worden, nur noch nicht alles von jedem!"
Einen solchen Kalender, wie er Dir vorschwebt, hat unter anderem vor 2 Jahren die Metro als Kundenwerbung herausgebracht.
03.12.2010
Ich erinnere mich an einen Thread von gestern oder vorgestern (???), wo ein Link auf ein Buch in PDF-Form drin war, dass sich mit allen möglichen Rechtsfragen auseinandergestezt hat. Da war auch eine Abhandlung zu dieser Frage hier.

Ok, anstatt den Link zu posten, gebe ich mal die Antwort weiter:

JEIN.

Soll heißen: Wenn man ein Foto eines anderen Fotografen recht genau nachstelllt, dann kann es Ärger geben. Die Frage, was "recht genau" ist, beantwortet das Gericht individuell. Es hängt natürlich auch davon ab, wie komplex die Inszenierung ist.
[gone] Hermann Klecker
03.12.2010
Original von Fotocowboy
[quote]Original von dielichtwerkstatt.de
Darf ab dann jeder ein solches Buch/Kalender herausbringen? ...


Meine Meinung: Ja !

Sogar wenn Du Hermine Hoppenstedt im Spagat und Nike-Bikini
auf einem himmelblauen 1966-er Cadillac fotografiert hast.

Dann darf ich morgen Hermine Hoppenstedt im Spagat und Nike-Bikini
auf einem himmelblauen 1966-er Cadillac fotografieren
und den Kalender und das Buch veröffentlichen.

PS: (Modelrelease mal vorausgesetzt)[/quote]

Bei Hermine Hppensted brauchst Du kein Model-Release (wie hieß das noch gleich auf Deutsch?). In Zweifel genügt eine Quittung.
[gone] Hermann Klecker
03.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
Ich versuche es mal andersherum ... Es gibt ja ein Urheberrecht auf Printprodukte.


Nein, es gibt ein Urheberrecht auf Werke im Sinne des Urhebergestztes. Das können u.a. Printprodukte sein. Aber weiß Gott nicht jedes genießt ein Urheberrecht.
Printprodukt
i einem Buch, einem Bildband,1000 mal gedruckt, auch eine sehr eindeutige Rechtslage. Was aber wenn das Printprodukt für jeden Kunden speziell angefertigt wird, mit ihm als Motiv darin.
Darf ab dann jeder ein solches Buch/Kalender herausbringen? Es geht immer noch um die Bildidee dabei ...
[gone] Hermann Klecker
03.12.2010
Original von PJP
Das Nachstellen von Fotos ist ein Phänomen, das die Gerichte in zunehmendem Maße beschäftigt. Immer wieder werden Fotos, die einem Kunden oder dem Creative Director einer Werbeagentur besonders gut gefallen, mit gewissen Abänderungen neu aufgenommen. So etwas kann unzulässig, in manchen Fällen aber durchaus zulässig sein. Entscheidend ist, ob es sich bei dem neu aufgenommenen Foto um eine abhängige Bearbeitung der Bildvorlage oder um ein Werk handelt, das in freier Benutzung der Vorlage entstanden ist. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt an einem konkreten Beispiel, wo die Grenze zwischen der (unzulässigen) Bearbeitung und der (zulässigen) freien Benutzung verläuft.

Quelle: BFF Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.


http://www.bff.de/publish/binarydata/pdfs/fotorecht/aktuelles_urteil_zum_nachstellen_von_fotos.pdf

Quelle: BFF Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.


Hasst Du, oder der BFF, den Du zitierst, Quellen für "in zunehmendem Maße"?

Würde mich wirklich interessieren, ob das über juristisch interessante Einzelfälle hinaus tatsächlich ein ernstzunehmendes Thema ist oder zu werden scheint.
[gone] Hermann Klecker
03.12.2010
Original von eckisfotos
Ich erinnere mich an einen Thread von gestern oder vorgestern (???), wo ein Link auf ein Buch in PDF-Form drin war, dass sich mit allen möglichen Rechtsfragen auseinandergestezt hat. Da war auch eine Abhandlung zu dieser Frage hier.

Ok, anstatt den Link zu posten, gebe ich mal die Antwort weiter:

JEIN.

Soll heißen: Wenn man ein Foto eines anderen Fotografen recht genau nachstelllt, dann kann es Ärger geben. Die Frage, was "recht genau" ist, beantwortet das Gericht individuell. Es hängt natürlich auch davon ab, wie komplex die Inszenierung ist.


Von Komplexität ist da nicht die Rede.

Mal ungeachtet meiner Meinung von dem verlinkten Artikel, der ja nicht erst vor zweit Tagen her verlinkt wurde. Lies es Dir noch einmal aufmerksam durch.
03.12.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von eckisfotos
Ich erinnere mich an einen Thread von gestern oder vorgestern (???), wo ein Link auf ein Buch in PDF-Form drin war, dass sich mit allen möglichen Rechtsfragen auseinandergestezt hat. Da war auch eine Abhandlung zu dieser Frage hier.

Ok, anstatt den Link zu posten, gebe ich mal die Antwort weiter:

JEIN.

Soll heißen: Wenn man ein Foto eines anderen Fotografen recht genau nachstelllt, dann kann es Ärger geben. Die Frage, was "recht genau" ist, beantwortet das Gericht individuell. Es hängt natürlich auch davon ab, wie komplex die Inszenierung ist.


Von Komplexität ist da nicht die Rede.

Mal ungeachtet meiner Meinung von dem verlinkten Artikel, der ja nicht erst vor zweit Tagen her verlinkt wurde. Lies es Dir noch einmal aufmerksam durch.[/quote]

Hallo Herr Klecker,

jetzt hast Du gerade eine handvoll Beiträge verfasst - offensichtlich jeweils mit dem Ziel, die Meinung eines jeweiligen Vorposters mit aller Gewalt zu "relativieren". Erst fährst Du auf ein am Rande erwähntes Modelrelease ab, was laut Deiner Einzelmeinung nicht benötigt wird - dabei ist es völlig irrrelevant. Dann fordert Du Quellen oder Belege. Und bei mir spaltest Du Haare. Vieleicht ist Dir aufgefallen, dass ich NICHT zitiere, sondern eigene Schlussfolgerungen in eigenen Worten wiedergebe. Wenn DU den entsprechenden Text mal liest, dann würdest Du bemerkt haben, dass bei dem geschilderten Beispiel das Gericht sehr in die Details gegangen ist. Dazu muss es solche Details erstmal geben. Man kann sich jetzt trefflich darüber streiten, ob man das "künstlerischen Anspruch" oder "Komplexität" nennt. ICH finde den zweiten Begriff fassbarer. Dass eine solche Einschränkung nötig ist, dürfte auch klar sein. Andernfalls wären ja die 0815-Standardfotos, wo ein Fotograf das Model in die weiße Hohlkehle - gut ausgeleuchtet - stellt und eine Standardpose machen lässt, gar nicht mehr möglich. Auch ganz normale Portraits dürften gar nicht mehr angefertigt und veröffentlicht werden.
MFG
03.12.2010
@Michael

Deine Problembeschreibung verstehe ich so:

Du hast Dir überlegt, einen individualisierten Kalender für einen oder mehrere Kunden zu erstellen. Wenn Du jetzt wissen willst, ob das neu ist, würde ich per Bauchgefühl mal nein sagen, denn den ersten individualsierten Kalender habe ich mal irgendwann in den 80ern gesehen. Heute macht man das alles via Internet, damals wurde noch richtig dran gearbeitet.
Wenn Du jetzt aber was ganz Neues hast, was noch nie jemand vor Dir gemacht hat und Du meinst, dass es toll ist, sowas anzubieten und Du diese Idee schützen lassen willst, dann musst Du über ein Patent oder Gebrauchsmusterschutz gehen. Ich weiss jetzt nicht, was genau das Richtige für Dich ist, wie lange und für welchen Wirtschaftsraum sowas gilt. Wenn Du dann aber sowas hast, wirst Du Deine Zeit nur noch damit verbringen, nach Leuten zu suchen, die diesen Schutz irgendwie umgehen wollen/werden.
Ich denke, dass soetwas bei einem Gebrauchsgegenstand Sinn macht. Geistiges Eigentum ist ja eh gesschützt, muss nur nachgewiesen werden. ;-)
03.12.2010
So schwer ist das ja nun wirklich nicht, Klecker.

Aber ich will mal nicht so sein und dir ein wenig unter die Arme greifen.

BFF
Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.

Geschäftsführer: Norbert Waning

Postfach 750330
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Tuttlinger Straße 95
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Tel. 0711 / 473422
Fax 0711 / 475280

http://www.BFF.de

Anrufen oder schreiben musst du aber selber - denke das schaffst du! ;)
03.12.2010
Original von cash - suche spontane Modelle
...
Wenn Du jetzt aber was ganz Neues hast, was noch nie jemand vor Dir gemacht hat und Du meinst, dass es toll ist, sowas anzubieten und Du diese Idee schützen lassen willst, dann musst Du über ein Patent oder Gebrauchsmusterschutz gehen.
...

beides falsch... in diesem fall käme das "geschmacksmuster" zum tragen, das extra für den schutz ästhetischer gestaltungen geschaffen wurde, eingetragen werden muss, und (auf eu-basis) kostenpflichtig ist. hierfür wurde 2009 gerade ein 85 jahre altes weimarer gesetz umgestrickt (weil das wohl für politiker leichter ist, als was zeitgemäßes neu zu schreiben). aktuelle rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.

viel spaß beim weiteren googeln, denn die informationen zu dem thema sind rar und teils sehr neu. hier mal ein paar links: *europäische union (wikipedia)*, *deutschland (wikipedia)*, *aktuelle änderungen (bundesgesetzblatt)*.

tom, hermann... euer einsatz ^^
03.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
In wie fern ist diese Bildidee gegen weitere, nicht von mir lizenzierte, Vermarktung zu schützen?l


Wenn es eine wirklich eigenständige Idee ist, müsste nach meinem Wissensstand grundsätzlich schon was möglich sein mit schützen lassen (vermutlich am ehesten als Gebrauchsmuster). Versprech dir von diesem Weg aber nicht zu viel. Meine Erfahrung ist, dass man gut dran tut, wenn man sein Konzept zügig selber umsetzt. Wenn du das hin kriegst und damit erfolgreich bist, bleib dran. So rasend schnell wird meist kein Konkurrent auftauchen. Als Erster bist du dabei sowieso im Vorteil, wenn du das gut rüber bringst.

Wenn du es nicht gut hinkriegst, hat wahrscheinlich entweder deine Idee eine entscheidende Schwäche oder die Umsetzung - vielleicht auch alles beide. Probier das zu beheben.
04.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
Wie sieht es eigentlich mit den Rechten an einer Bildidee aus, wenn man sie vermarkten möchte.l

Gar nicht. Ideen sind nicht schützbar.
04.12.2010
Original von Fotocowboy
Für mich recht einfach:
Ist eine Idee patentwürdig und angemeldet,
dann muss ich Gebühren bezahlen,
wenn ich diese Idee nutze. Nur dann.

Wenn nicht, dann nicht.

Ideen sind nicht patentierbar. "Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Patentierbare Erfindungen sind technische Lehren zum planmäßigen Handeln, die einen kausal übersehbaren Erfolg unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte ohne Zwischenschaltung verstandesmäßiger Tätigkeiten reproduzierbar herbeiführen." (Der Einfachheit halber aus Wikipedia zitiert.)

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