Schaufenster fotografieren - rechtliche Lage? 67
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Uuups, falls jemand 3.4 findet, dann darf er es behalten. :-)
#41Report
22.11.2010
hermann, hast du langeweile? ;-)
er will doch nur ein altes drehscheibentelefon knipsen,
nicht die deko drumherum, wenn ich es recht erinnere.
er will doch nur ein altes drehscheibentelefon knipsen,
nicht die deko drumherum, wenn ich es recht erinnere.
#42Report
22.11.2010
Original von Hermann Klecker
Uuups, falls jemand 3.4 findet, dann darf er es behalten. :-)
bis 3.4. komme ich gar nicht, denn schon bei 0.f) gehe ich direkt ins gefängnis, da das urheberrecht keinen unterschied macht, ob mit der veröffentlichung ein erwerbszweck verfolgt wird oder nicht, unbesehen deiner ausnahmen wie zitate o. ä. ;)
#43Report
22.11.2010
UNd wenn du es einfach fotografierst.. und die Verkäuferin wutentbrannt rausgerannt kommt (was nicht passieren wird), kann man immer noch darauf verweisen dass du es nicht wußtest, da kein "no foto" schild angebracht ist und es dir leid tut und du es wieder löscht.
Man Leute! Ich bleibe dabei.. einfach ganz normal 2-3 Bilder machen, weitergehen und fertig!
Man Leute! Ich bleibe dabei.. einfach ganz normal 2-3 Bilder machen, weitergehen und fertig!
#44Report
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Original von Henning Zachow *neue Spielerei ;)*
[quote]Original von Hermann Klecker
Uuups, falls jemand 3.4 findet, dann darf er es behalten. :-)
bis 3.4. komme ich gar nicht, denn schon bei 0.f) gehe ich direkt ins gefängnis, da das urheberrecht keinen unterschied macht, ob mit der veröffentlichung ein erwerbszweck verfolgt wird oder nicht, unbesehen deiner ausnahmen wie zitate o. ä. ;)[/quote]
Stimmt. Zumidnest in Bezug auf das Fallbeispiel ist das völlig irrelevant.
Im Gedächtnis hab ich grad nur einen Teil des Urheberrechts, der uns interessiert, bei dem es eine Rolle spielt, ob die Kopie gewerblich genutzt wird oder nicht.
Das wäre der 60er, der es einem Besteller erlaubt, die Fotos in gewissem Rahmen zu vervielfältigen.
Phototraum, ja ich hatte grad Zeit und mir war danach :-)
Wenn es natürlich wirklich nur um ein altes Telefon geht, dann ist das ja völlig egal, ob das nun grad in einem Schaufenster steht oder mitten auf dem Marktplatz oder (urheberrechtlich egal) in einem Wohnzimmer.
#45Report
22.11.2010
Original von Hermann Klecker
...
Wenn es natürlich wirklich nur um ein altes Telefon geht, dann ist das ja völlig egal, ob das nun grad in einem Schaufenster steht oder mitten auf dem Marktplatz oder (urheberrechtlich egal) in einem Wohnzimmer.
seh ich auch so, wenn das foto nur das telefon zeigt. keine schöpfungshöhe, kein urheberschutz... ein eventuell mal vorhandenes geschmacks- oder gebrauchsmuster ist a) längst erloschen und bezieht sich b) auf die herstellung und nutzung des gegenstands und nicht auf das abbild (nur um nochmal ein bisschen zu verwirren).
#46Report
23.11.2010
Original von bilderLEBEN *nichts Neues*
Nur wenn dann das Lacoste-Krokodil mit im Foto ist, da wär' die Lage anders, nicht war, Tom?
Nein. Überhaupt nicht. Warum auch?
Auch Markenzeichen und geschützte Marken darf man fotografieren und veröffentlichen. Man darf sie nur nicht "markenmäßig" benutzen, aber das passiert beim Foto eines Schaufensters, in dem eine geschützte Marke ausgestellt ist, regelmäßig auch nicht.
(Ausnahmen ließen sich, wenn auch sehr mühsam, sicher konstruieren, aber das darf an dieser Stelle ohne weitere Beachtung bleiben.)
#47Report
23.11.2010
Original von Hermann Klecker
Bevor man aber klärt, ob eine Ausnahme zum Urheberrecht einschlägig ist, sollte man klären, ob das Werk überhaupt geschützt ist.
Da redest Du gegen eine Wand... ;-)
Woran erkennt man an einer Schaufensterdekoration die notwendige Schöfpungshöhe?
Woran "man" sie erkennt, ist letztlich egal - im Streitfall entscheidet das Gericht, ggf. mit Unterstützung durch Gutachter.
#48Report
23.11.2010
Original von khzimmer - Portraits
Hallo Tamrei,
Du schreibst " Grob verallgemeinert heisst es ja, alles was von der Straße aus fotografiert werden kann, darf auch frei verwendet werden (Personen ausgenommen)".
Davon habe ich noch nie etwas gehört, im Gegenteil!
Ist aber trotzdem so.
#49Report
23.11.2010
Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
Ist Dir schon die Idee gekommen, daß die Meinung des Ladenbesitzers rechtlich aber auch ziemlich irrelevant sein könnte...?
Wenn die Schaufenster-Dekoration genügend Schöpfungshöhe hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein, dann hat der Dekorateur daran das Urheberrecht, und nicht der Ladenbesitzer.
Ob der Ladenbesitzer überhaupt berechtigt ist, einem Dritten wiederum ein Nutzungsrecht einzuräumen, ist dann wieder eine völlig andere Frage, und die kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. (Vor allem nicht dann, wenn man nicht die Verträge zwischen Dekorateur und Ladenbesitzer kennt; viele Schaufensterdekorateure arbeiten übrigens selbständig und sind nicht angestellt.)
#50Report
23.11.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
Ist Dir schon die Idee gekommen, daß die Meinung des Ladenbesitzers rechtlich aber auch ziemlich irrelevant sein könnte...?
Wenn die Schaufenster-Dekoration genügend Schöpfungshöhe hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein, dann hat der Dekorateur daran das Urheberrecht, und nicht der Ladenbesitzer.
Ob der Ladenbesitzer überhaupt berechtigt ist, einem Dritten wiederum ein Nutzungsrecht einzuräumen, ist dann wieder eine völlig andere Frage, und die kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. (Vor allem nicht dann, wenn man nicht die Verträge zwischen Dekorateur und Ladenbesitzer kennt; viele Schaufensterdekorateure arbeiten übrigens selbständig und sind nicht angestellt.)[/quote]
falsch, das gilt nur dann, wenn der dekorateur frei kreativ agieren durfte, wenn er auf anweisung gehandelt hat ...
#51Report
23.11.2010
Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
Ist Dir schon die Idee gekommen, daß die Meinung des Ladenbesitzers rechtlich aber auch ziemlich irrelevant sein könnte...?
Wenn die Schaufenster-Dekoration genügend Schöpfungshöhe hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein, dann hat der Dekorateur daran das Urheberrecht, und nicht der Ladenbesitzer.
Ob der Ladenbesitzer überhaupt berechtigt ist, einem Dritten wiederum ein Nutzungsrecht einzuräumen, ist dann wieder eine völlig andere Frage, und die kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. (Vor allem nicht dann, wenn man nicht die Verträge zwischen Dekorateur und Ladenbesitzer kennt; viele Schaufensterdekorateure arbeiten übrigens selbständig und sind nicht angestellt.)[/quote]
falsch, das gilt nur dann, wenn der dekorateur frei kreativ agieren durfte, wenn er auf anweisung gehandelt hat ...[/quote]
Wenn der Dekorateur auf Anweisung handelte, wird ein Anspruch schon an der fehlenden Schöpfungshöhe scheitern...
[IMG]
#52Report
[gone] Hermann Klecker
24.11.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
Ist Dir schon die Idee gekommen, daß die Meinung des Ladenbesitzers rechtlich aber auch ziemlich irrelevant sein könnte...?
Wenn die Schaufenster-Dekoration genügend Schöpfungshöhe hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein, dann hat der Dekorateur daran das Urheberrecht, und nicht der Ladenbesitzer.
Ob der Ladenbesitzer überhaupt berechtigt ist, einem Dritten wiederum ein Nutzungsrecht einzuräumen, ist dann wieder eine völlig andere Frage, und die kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. (Vor allem nicht dann, wenn man nicht die Verträge zwischen Dekorateur und Ladenbesitzer kennt; viele Schaufensterdekorateure arbeiten übrigens selbständig und sind nicht angestellt.)[/quote]
falsch, das gilt nur dann, wenn der dekorateur frei kreativ agieren durfte, wenn er auf anweisung gehandelt hat ...[/quote]
Wenn der Dekorateur auf Anweisung handelte, wird ein Anspruch schon an der fehlenden Schöpfungshöhe scheitern...
[IMG][/quote]
Die kann dann bei demjenigen gegeben sein, der die Anweisungen gab :-)
Ist doch wurscht. Die Kernaussage ist, daß nicht das Unternehmen Urheber ist sondern die Person, die - wenn überhaupt - geistiger Schöpfer des Werkes ist.
#53Report
24.11.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
Ist Dir schon die Idee gekommen, daß die Meinung des Ladenbesitzers rechtlich aber auch ziemlich irrelevant sein könnte...?
Wenn die Schaufenster-Dekoration genügend Schöpfungshöhe hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein, dann hat der Dekorateur daran das Urheberrecht, und nicht der Ladenbesitzer.
Ob der Ladenbesitzer überhaupt berechtigt ist, einem Dritten wiederum ein Nutzungsrecht einzuräumen, ist dann wieder eine völlig andere Frage, und die kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. (Vor allem nicht dann, wenn man nicht die Verträge zwischen Dekorateur und Ladenbesitzer kennt; viele Schaufensterdekorateure arbeiten übrigens selbständig und sind nicht angestellt.)[/quote]
falsch, das gilt nur dann, wenn der dekorateur frei kreativ agieren durfte, wenn er auf anweisung gehandelt hat ...[/quote]
Wenn der Dekorateur auf Anweisung handelte, wird ein Anspruch schon an der fehlenden Schöpfungshöhe scheitern...
[IMG][/quote]
Die kann dann bei demjenigen gegeben sein, der die Anweisungen gab :-)
Ist doch wurscht. Die Kernaussage ist, daß nicht das Unternehmen Urheber ist sondern die Person, die - wenn überhaupt - geistiger Schöpfer des Werkes ist.[/quote]
und um das zu klären gibt es einekn ganz einfchen weg. rein ins geschäft und mit dem inhaber reden
#54Report
[gone] Hermann Klecker
24.11.2010
Original von Ralf_Scholze
und um das zu klären gibt es einekn ganz einfchen weg. rein ins geschäft und mit dem inhaber reden
Um ein Telefon zu fotografieren?
#55Report
24.11.2010
Original von TomRohwer
Manche Leute sorgen sich einen Wolf. Andere Leute machen Fotos.
*mod-off*
Ich persönlich würde mich an das zweite halten.
Die "Angst" das mich ein Ladenbesitzer verklagen würde weil ich sein Schaufenster abgelichtet habe tendiert bei mir gegen Null. ^^
Bin da echt ne coole Socke...für manche vieleicht ein "Outlaw"
:)
#56Report
24.11.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Ralf_Scholze
und um das zu klären gibt es einekn ganz einfchen weg. rein ins geschäft und mit dem inhaber reden
Um ein Telefon zu fotografieren?[/quote]
es gin darum, ein schaufenster zu fotografireen. egal was du einnimmst, hremann, reduzire bitte die dosis
#57Report
19.06.2012
Um kein neues Thema zu erstellen frage ich hier mal, ich habe leider keine antwort für mich hier gefunden. Folgende Situation
Ich muss ein Geschäft finden, der teuere Uhren am Schaufenster hat, ohne Logos zu fotografieren, möchte ich die mit einem Model auf dem Bild festhalten, darf ich das dann für mich benutzen?
Ich muss ein Geschäft finden, der teuere Uhren am Schaufenster hat, ohne Logos zu fotografieren, möchte ich die mit einem Model auf dem Bild festhalten, darf ich das dann für mich benutzen?
#58Report
19.06.2012
Original von KB Photography
Um kein neues Thema zu erstellen frage ich hier mal, ich habe leider keine antwort für mich hier gefunden. Folgende Situation
Ich muss ein Geschäft finden, der teuere Uhren am Schaufenster hat, ohne Logos zu fotografieren, möchte ich die mit einem Model auf dem Bild festhalten, darf ich das dann für mich benutzen?
Wie willst Du teure Uhren in einem Schaufenster fotografieren, ohne daß die "Logos" zu erkennen sind?
Wenn man weder die Markenzeichen noch die Gestaltung der Uhren (ebenfalls geschützt, als Geschmacksmuster) erkennen kann, sieht man auch nicht mehr, daß es "teure Uhren" sind...
(Wenn der Schutz denn eine Rolle spielt, ist es übrigens egal, ob man von einer Rolex den Rolex-Schriftzug wegretuschiert - das typische Uhrendesign als solches ist genauso geschützt. Die Erfahrung durfte Tchibo schon vor vielen Jahren mal machen.)
#59Report
19.06.2012
Also es muss schonn teuer oder zu mindest elegant aussehen, also man muss erkennen das dass ein teueres Geschäft ist, also kann ich ohne irgendwelche Logos das Bild frei verwenden?!
#60Report
Topic has been closed