Schaufenster fotografieren - rechtliche Lage? 67

22.11.2010
Ich habe sie noch unversehrt erwischt :-))

[IMG]


Original von Satyr [GothicModels.net]
[quote]Original von JBFoto
Bleibend sind zB. die Schweine in unserer Sögestraße in Bremen :)
]



Zu dem ersten Foto der Bildstrecke sag ich mal nichts, hihi.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Original von cooltour
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Geil, darf ich die Polizei abmahnen wenn sie ein Foto von mir im Auto machen? :P


Das klärt grad ein Amtsrichter in NRW... gehe aber davon aus, dass spätestens die Revision beim Landgericht dieses Vorhaben zunichte macht.[/quote]

Nein, das klärt er nicht. Er klärt, ob es aus der Motivation heraus geschehen darf, Geld fürs Stadtsäckel einzunehmen.

Es geht in keinem einzigen Detail um die Frage der Fotografie. Es ist nur zufällig eine Anlage, die fotografiert.
[gone] User_6449
22.11.2010
Original von Tamrei
hallo Peter,

mir geht es vor allem um ein altes Telefon mit Drehscheibe und einer sehr netten Schneekugel, die beide in Schaufenstern (an zwei verschiedenen Orten) ausgestellt sind. Vom Prinzip her gehts mir weniger um die komplette Schaufensterdeko, als mehr um zwei Objekte darin.

Dann würde ich die Ladenbesitzer fragen, ob man sich die Objekte mal ausleihen kann.

Wäre auch viel einfacher, als durch eine Schaufensterscheibe zu fotografieren ... ;-)

Viele Grüße
Peter
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Original von Dirk Lorenz
Klar das auf dem "bleibend" wieder rumgehackt wird... ;-)

Meiner Meinung nach ist eine Schaufensterdekoration nicht bleibend.

Erschwerend kommt ja noch dazu das man IN ein Gebäude hineinfotografiert, der Schaufensterinhalt ist ja meist innen und damit nicht wie im Paragraphen steht "AN öffentlichen Plätzen".

Ist aber nur meine bescheidene Meinung ;-)


Da hast Du wohl recht.


Bevor man aber klärt, ob eine Ausnahme zum Urheberrecht einschlägig ist, sollte man klären, ob das Werk überhaupt geschützt ist.

Woran erkennt man an einer Schaufensterdekoration die notwendige Schöfpungshöhe?
22.11.2010
@ Peter,

das werde ich in diesem Fall auch machen. :) Scheint mir das Einfachste zu sein.
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
22.11.2010
Hallo Tamrei,

Du schreibst " Grob verallgemeinert heisst es ja, alles was von der Straße aus fotografiert werden kann, darf auch frei verwendet werden (Personen ausgenommen)".

Davon habe ich noch nie etwas gehört, im Gegenteil!

Verwende mal Google, auch in der Wikipedia gibt's Hinweise, die rechtl. Lage in Deutschland ist sehr viel enger als Du glaubst.

Liebe Grüße,
Karl-Heinz
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
22.11.2010
Original von Hermann Klecker
(...)

Bevor man aber klärt, ob eine Ausnahme zum Urheberrecht einschlägig ist, sollte man klären, ob das Werk überhaupt geschützt ist.

Woran erkennt man an einer Schaufensterdekoration die notwendige Schöfpungshöhe?


Das sehe ich völlig anders,

Bei Fragen des Urhheberrechts sollte man (nach meiner Meinung) immer defensiv vorgehen - und niemand irgendwelche munteren Annahmen zu Gunsten der eigenen Fotografierlust tätigen, sondern im Zweifel besser zehn Mal zu viel davon ausgehen, das etwas geschützt ist als einmal zu wenig.
22.11.2010
Ihr seid ja Spießer! :-)

Wenn die ganzen Generationen und auch akt. Künstler handeln würdet wie Ihr, könnten wir das Fotografie-Ding gleich begraben und jeder würde nur in seinem stillen Kämmerlein seine Briefmarken fotografieren weil er sonst irgendwo draussen zufällig nen Menschen, ne Marke oder einen Gegenstand der zufällig nicht ihm gehört (ohja..davon solls geben) oder sonst was mitfotografiert. Was ist mit parkenden Autos? Was ist mit den Touristen die sich gegenseitig vor meinem Haus fotografieren und evtl. auch mal "in meine Wh." zoomen? Man man man

Ganz ehrlich... sofern es nur für Dich ist und niemand im Motiv ist und auch der Laden davon kein Schaden hat ... fotografiere es einfach!
[gone] User_6449
22.11.2010
Original von [i am i] pictures
Ihr seid ja Spießer! :-)

Weshalb?

Jeder kann machen was er will, muß es nur auch selbst verantworten ...

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern geht es hier bei uns sogar noch
"super locker" zu ...

Viele Grüße
Peter
22.11.2010
Original von [i am i] pictures
... und jeder würde nur in seinem stillen Kämmerlein seine Briefmarken fotografieren ...



und da die nicht vom himmel gefallen sind gibt es auch dort ein urheberrecht.


da hilft nur, briefmarken selber malen und abfotografieren. :-))
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
22.11.2010
Original von [i am i] pictures
Ihr seid ja Spießer! :-)

Wenn die ganzen Generationen und auch akt. Künstler handeln würdet wie Ihr ...


Keine Ahnung, ob ich ein Spießer bin, wie definierst Du denn Spießer?

:-)))
22.11.2010
Original von khzimmer - Portraits
[quote]Original von [i am i] pictures
Ihr seid ja Spießer! :-)

Wenn die ganzen Generationen und auch akt. Künstler handeln würdet wie Ihr ...


Keine Ahnung, ob ich ein Spießer bin, wie definierst Du denn Spießer?

:-)))[/quote]

Menschen die sich nicht trauen sehenswertes einzufangen, nur weil man damit irgendjemanden in irgendwelchen Rechtsbüchern auf die Füße treten könnte. Im "wahrem Leben" wirds keine Sau interessieren, wenn der TO vor dem Schaufenster ebend 2-3 Bilder machen!
Die wahrscheinlich dass durch das Fotografieren sogar mehr Menschen auf das Schaufenster und damit vlt. auch das Geschäft aufmerksam werden steigt an.

P.S. Warum gibt es überhaupt Schaufenster wenn niemand diese sehen soll?
[gone] falschbelichtung ( o.O )
22.11.2010
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?
22.11.2010
Original von falschbelichtung ( O_o )
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass man im Laden "hinter" dem Schaufenster einfach mal fragen könnte?



JA!
[gone] User_6449
22.11.2010
Original von [i am i] pictures
Im "wahrem Leben" wirds keine Sau interessieren, wenn der TO vor dem Schaufenster ebend 2-3 Bilder machen!

Im "wahrem Leben" hast Du ruckzuck eine Klage am Hals,
weil die "Spießer" eben auch Rechte haben, welche man
ihnen nicht absprechen kann, nur weil sie "Spießer" sind.

Aber als "Künstler" nimmst Du das sicherlich gern in Kauf
und gehst Deinen Weg ... :-)

Viele Grüße
Peter
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Original von khzimmer - Portraits
[quote]Original von [i am i] pictures
Ihr seid ja Spießer! :-)

Wenn die ganzen Generationen und auch akt. Künstler handeln würdet wie Ihr ...


Keine Ahnung, ob ich ein Spießer bin, wie definierst Du denn Spießer?

:-)))[/quote]

Definiert doch lieber die Schöpfungshöhe der Schaufesnterauslagen, die notwendig ist, um ein Urheberrecht daran zu begründen.

Alles andere ist nicht zielführend.
22.11.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von [i am i] pictures
Im "wahrem Leben" wirds keine Sau interessieren, wenn der TO vor dem Schaufenster ebend 2-3 Bilder machen!

Im "wahrem Leben" hast Du ruckzuck eine Klage am Hals,
weil die "Spießer" eben auch Rechte haben, welche man
ihnen nicht absprechen kann, nur weil sie "Spießer" sind.

Aber als "Künstler" nimmst Du das sicherlich gern in Kauf
und gehst Deinen Weg ... :-)

Viele Grüße
Peter[/quote]

Aber warum und auf welcher Basis sollte mich hier jemand verklagen??
Was tu ich hier was ich nicht tun darf? Und glaubst du wirklich dass jemand deshalb zum Anwalt geht oder Rechtsachbücher durchforstet?

Kann ich jemanden auch verklagen weil er n Urlaubsfoto vom Dom macht und zufällig mein Auto auch im Bild ist? Was hätte dieser jemand davon mich zu verklagen? Gerichtskosten, Aufwand, etc. und das nur weil ich 2-3 Bilder von einem Schaufenster mache?

Wie gesagt.. reden wir vom "wahren Leben" nicht von "theoretischen und evtl. unklaren Rechtslagen".

Ich könnte Dir versprechen ich könnte in meiner Stadt den Marktplan entlanggehen und jedes Schaufenster einzeln fotografieren. Bis auf die Tatsache dass ich verdächtig weil komisch wäre, würde der Fakt des Fotografierens doch keinen Interessieren.

Und wenn man ganz klug ist... "warum fotografieren sie mein schaufenster?" "Ah, ich finde Ihre arbeiten/produkte sooo toll und so schön präsentiert. Ich wollte meine Frau im Ausland zeigen ob sie einverstanden wäre, wenn ich ihr das produkt kaufe".

Bitte Leute.. Deutschland ist n Paragraphen-Staat, fördern wir die Sache bitte nicht noch mehr! :-)

lg,
Christoph
22.11.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von [i am i] pictures
Im "wahrem Leben" wirds keine Sau interessieren, wenn der TO vor dem Schaufenster ebend 2-3 Bilder machen!

Im "wahrem Leben" hast Du ruckzuck eine Klage am Hals,
weil die "Spießer" eben auch Rechte haben, welche man
ihnen nicht absprechen kann, nur weil sie "Spießer" sind.

Aber als "Künstler" nimmst Du das sicherlich gern in Kauf
und gehst Deinen Weg ... :-)

Viele Grüße
Peter[/quote]

es sind wohl weniger spießer, sondre kaufleute, die es nicht einsehen, sehr viel geld an einen schaufensterdekorateur gezahlt zu haben und dann kommt die potentielle Konkurrenz, will ein paar Bilder schießen und die Deko zumindestens teilweise kopieren. So denkt mancher Kaufmann und das ist gut nachzuvollziehen. Also geht man in den Laden, spricht mit den Leuten, baut ein wenig Vertrauen auf und kann dann in aller Ruhe die Fotos machen und wahrscheinlich dann auch beim Nachbarn und dem Nachbarn des Nachbarn. Funktioniert und ist einfacher, als mit dem Gestztbuch zu wedeln

lg

ralf
22.11.2010
Fotorecht für Fotografen ist ein Skript, das man sich herunterladen kann. Deine Frage wird darin gut beantwortet.


Original von Tamrei
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn ich ein Schaufenster bzw ein Teil aus einem Schaufenster fotografieren möchte? Darf man die entstandenen Bilder frei verwenden, darf man sie eventuell auch nur zu Hause im Album lagern?

Grob verallgemeinert heisst es ja, alles was von der Straße aus fotografiert werden kann, darf auch frei verwendet werden (Personen ausgenommen), aber fallen da Schaufenster auch mit rein. Rein theoretisch liegt hier ja auch eine kreative Leistung zu Grunde.

Und wie sieht es aus, wenn nur ein Gegenstand aus einem Schaufenster fotografiert wird? Ein altes Telefon etwa oder eine winterliche Schneekugel?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dahingehend weiterhelfen könnte.
[gone] Hermann Klecker
22.11.2010
Okeh, also mal von vorn.


Tamrei möchte wissen, ob Fotos von Schaufenstern veröffentlicht werden dürfen.

Daß die Frage nicht mit Ja oder Nein sondern eher mit "kommt darauf an" beantwortet werden muß, haben wir inzwischen eindrucksvoll gelernt. :-)


Nun mal etwas mehr Detailschärfe in das "kommt darauf an".




0. Zunächst treffen wir ein paar Annahmen, um ein auswertbares Fallbeispiel zu erzeugen.
a) Es sind keine Personen im Bild.
b) Das Schaufenster selbst ist nicht nur Beiwerk. Wenn es Beiwerk wäre, bräuchten wir uns keine Gedanken zu machen, denn dann wäre alles darin ebenfalls nur Beiwerk.
c) Im Schaufenster wird nicht etwa ein alleinstehnedes Kunstwerk fotografiert und reproduziert. Z.B. eine Galerie. In deren Schaufenster hängt ein Gemälde oder steht eine Plastik. In diesem Fallbeispiel erzeugen wir kein Foto deren Fokus dieses Fremde Kunstwerk ist. Wir erzeugen ein Bild des gesamten Arrangements des Schaufensters oder von Teilen davon aber nicht von einzelnen ggf. geschützten Exponaten.
d) Es wird kein Logo herausgegriffen. Das ist zwar nicht grundsätzlich problematisch, aber das Markenrecht macht die Sache nur unnötig kompliziert und lenkt von der Ausgangsfrage ab.
e) Das gleiche gilt für ein Produkt mit Markencharakter (z.B. für eine Cola-Flasche im klassischen Design), das einen so hohen Bekanntheitsgrad hat, den wir ggf. mißbrauchen könnten. Mehrere Produkte sollte ok sein. Weniger bekannte auch.
f) Wir wollen nur veröffentlichen, nicht verkaufen. f) macht dann auch d) und e) redundant.

1. Jetzt stellt sich die Frage, ob in dem Schaufenster etwas nach dem UrhG geschütztes ist.
Wir hatten oben gesagt, daß da kein einzelnes Werk bildbestimmend ist.
Also geht es nicht etwa um Rechte an einem Telefon sondern um die Gestaltung des Fensters oder eben Teilen davon.

So etwas ist grundsätzlich schützenswert. Anders als bei Fotografien und Software geniessen andere Werke keinen automatischen Schutz durch das UrhG. Sie müssen über eine Schöpfungshöhe verfügen, die ein eigenes Urheberrecht begründet.

Das abzugrenzen fällt scheinbar Fachjuristen schwer genug. Uns sollte das noch schwerer fallen. (Also haben konservative Einstellungen ala "Im Zweifel lieber nicht." durchaus ihre Berechtigung. Entspricht nur nicht grad meinem Naturell.)
Aber zwei Extrembeispiele bekommen wir sicher hin, auch wenn wir keine saubere exakte Abgrenzung finden.

a) Das Schaufenster ist eimalig, ungewöhnlich. Seine Gestaltung ist so originell, daß man sie schon als Andenken fotografieren möchte. Beispiele könnten sein die Steiff-Puppen-Landschaften, die es bei Kaufhof in der Advent-Zeit gab (oder noch gibt?)
Ein anderes Beispiel wäre der Adventkalender der Mercedes-Niederlassung in München. Das ist einmalig, das ist originell. (Davon gibt es natürlich reichlich Fotos im Web wobei Mercedes diese Fotos wohl eher begrüßt als dagegen einzuschreiten.)

Fazit 1a) Gehen Sie direkt ins Gefängnis. Gehen Sie nicht über Los. Veröffentlichen Sie keine Fotos.


b) Das Schaufenster schaut aus, wie jedes andere auch. Der Bäcker drapiert Brot in Körben, der Modeladen hängt Klamotten an Menschenpuppen auf, ...

Fazit 1b) Kein Urheberrecht an der Deko - kein Problem.


Nun kribbelt es uns aber und wir überlegen uns, ob wir trotz 1a die Bilder dennoch Freunden auf facebook zeigen dürfen.

2) Einfache Lösung:
Wir stellen fest, daß es einen Urheber gibt. Wir machen den Urheber ausfindig, im Extremfall dessen Erben, und ersuchen um eine Erlaubnis.

2a) Erlaubnis erteilt ---> Veröffentlichen.

2b) Erlaubnis verweigert ---> Gehen Sie direkt ...



Es kribbelt aber weiter. Und wir suchen nach der Lücke im Gesetz. ...

3) Ausnahmen. Ziehen irgendwelche Ausnahmen?
3.1) Panoramaregel.
Das Urhg sagt, daß von öffentlichem Ort aufgenommenes auf Dauer montiertes, ungehindert durch Lichtbilder reproduziert etc. werden darf.
Öffentlicher Ort ist klar. Aber dauerhaft?

... da würde sogar ich sagen, im Zweifel eher nicht dauerhaft. Natürlich kenne ich Schaufenster, die scheinbar schon seit 30 Jahren unverändert wirken und wohl weitere 30 Jahre unverändert bleiben. Solche Schaufenster fallen aber höchstwahrscheinlich soweiso unter 1b) weil nicht zu befürchten ist, daß da besonders kreative Köpfe für deren Gestaltung zuständig sind.

Also wenn wir nicht schon 1b befunden haben, dann geht die Panoramaregel eher nicht.


3.2) Zitate
Wir dürfen ja zitieren. Aber wir dürfen nicht einfach ein Kunstewerk zitieren und die Zitate dann in 2x3m großzügig gerahmt bei Karstadt zum Verkauf anbieten.
Veröffentlichen ginge wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Z.B. ein Bildband über das Schaffen des Künstlers (also dieses berühmtesten aller Schaufensterdekorateure), oder in einem Aufsatz über Schaufensterdekos oder ähnliches.

3.3) Berichte.
Als das mit dem Kaufhof neu war, gingen die Dekos jeweils durch die Lokalpresse.
Abgesehen davon, daß Kaufhof das sicher gefallen haben wird, hätten sie es sich auch gefallen lassen müssen. Ein Händler macht etwas ungewöhnliches und die Journaille, u.a. auch Blogger, berichten darüber.
Das ist völlig ok.

3.5) Montagen.
Schwierig, schwierig. Eine Montage kann zwar relativ leicht ein eigenes Urheberrecht erwirken. Damit aber das Urheberrecht der Urheber der verwendeten Materialien soweit hinter dem eigenen des Digiart-Künstlers zurückstehen, daß dieser das Bild auch ohne Genehmigungen veröffentlichen lassen darf, müssen die ursprünglichen Werke hinter dem neu geschaffenen Werk soweit zurücktreten, daß sie nur noch in Grundzügen erkennbar sind.

Was auch immer das heißt...
Ich verstehe das so. Wenn in einer Montage fremde Elemente sind, die nicht mehr als eigenständiges Werk auffallen, dann schreit eh kein Hahn danach.


Mehr Ausnahmen fallen mir grad nicht ein. Wenn jemandem noch welche einfallen, einfach anfügen. :-)

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