Schaufenster fotografieren - rechtliche Lage? 67
20.06.2012
Original von KB Photography
Also es muss schonn teuer oder zu mindest elegant aussehen, also man muss erkennen das dass ein teueres Geschäft ist, also kann ich ohne irgendwelche Logos das Bild frei verwenden?!
Du kannst das Bild auch mit Logos verwenden, und auch ohne Logos unter Umständen nicht.
Du hast hier einen Thread zu diesem Thema mit 61 Beiträgen, die über sechs Seiten gehen.
Was hältst Du von der Idee, als erstes mal den ganzen Thread gründlich zu lesen?
Da steht jede Menge drin, was in dieser Hinsicht zu bedenken ist.
#62Report
20.06.2012
Original von Tamrei
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn ich ein Schaufenster bzw ein Teil aus einem Schaufenster fotografieren möchte? Darf man die entstandenen Bilder frei verwenden, darf man sie eventuell auch nur zu Hause im Album lagern?
Grob verallgemeinert heisst es ja, alles was von der Straße aus fotografiert werden kann, darf auch frei verwendet werden (Personen ausgenommen), aber fallen da Schaufenster auch mit rein. Rein theoretisch liegt hier ja auch eine kreative Leistung zu Grunde.
Und wie sieht es aus, wenn nur ein Gegenstand aus einem Schaufenster fotografiert wird? Ein altes Telefon etwa oder eine winterliche Schneekugel?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dahingehend weiterhelfen könnte.
panoramafreiheit kannst du knicken, da nicht bleibend
#63Report
26.06.2012
...ich halte mich mal zurück, weil ich nicht 7 Seiten lesen möchte - aber der letzte Satz ist schon einmal richtig, von wegen nicht bleibend. Darüber hinaus darf die Frage gestellt werden, ob es sich im Schaufenster überhaupt um "Werke" iSd. des UrhG handelt; die Verteilung der Waren im Schaufenster dürfte kaum als ein Werk (der bildenden Kunst) angesehen werden.
#64Report
26.06.2012
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
...ich halte mich mal zurück, weil ich nicht 7 Seiten lesen möchte - aber der letzte Satz ist schon einmal richtig, von wegen nicht bleibend. Darüber hinaus darf die Frage gestellt werden, ob es sich im Schaufenster überhaupt um "Werke" iSd. des UrhG handelt; die Verteilung der Waren im Schaufenster dürfte kaum als ein Werk (der bildenden Kunst) angesehen werden.
Man wird ein Foto von einem Model, bei dem ein Schaufenster mit ausgelegten Uhren - als was auch immer - ein Teil der Bildkomposition ist, wohl im Regelfall nicht als "Vervielfältigung" des Designs der Uhren ansehen können.
Insofern stellt sich die Frage nach der Relevanz des urheberrechtlichen Schutzes des Uhrendesigns in diesem Kontext m.E. eher weniger.
Die Dinger sind, urheberrechtlich betrachtet, schlicht "unwesentliches Beiwerk". (§57 UrhG)
Und auch geschmacksmuster- oder markenrechtlich sehe ich in Hinblick auf die Uhren da wenig Relevanz, und wenn, dann wird das eher von der Art und Weise und dem Kontext der Verwendung abhängen als von den Bildern an sich.
(Vorne ein halbnacktes Model, hinten lauter Rolex in der Auslage, und damit dann einen "Der frivole Rolex-Kalender 2013" machen - das dürfte Stress geben.)
Was die Gestaltung eines Schaufensters betrifft, da las ich schon von verschiedenen Juristen, daß die im Einzelfall durchaus die nötige Schöpfungshöhe erreichen kann, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Das sind dann aber eher Schaufenster auf dem Niveau von Theater-Bühnen-Bildern, wie es sie gelegentlich auf der 5th Avenue oder im KDW in Berlin gibt.
#65Report
26.06.2012
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
...ich halte mich mal zurück, weil ich nicht 7 Seiten lesen möchte - aber der letzte Satz ist schon einmal richtig, von wegen nicht bleibend. Darüber hinaus darf die Frage gestellt werden, ob es sich im Schaufenster überhaupt um "Werke" iSd. des UrhG handelt; die Verteilung der Waren im Schaufenster dürfte kaum als ein Werk (der bildenden Kunst) angesehen werden.
So ein Schaufenster wird in der Regel im Auftrag dekoriert und gestaltet. der zielführenste und simpleste Approch wäre der folge: Man gehe in den Laden, erkundige sich nach dem Ladninhaber, stelle sich höflich vor und frage ob man .... vielleicht wir einem sogra noch das Licht im Schaufenster eingeschaltet ....
lg
ralf
#66Report
27.06.2012
DAS ist sicher die beste Lösung - völlig "rechtsfrei" :-)
#67Report
Topic has been closed
Kauf die Uhren und fotografiere sie nur als Beiwerk eines neuen Bildwerkes,
in Deinem selbst eingerichtetem Ambienbte, von dem insgesamt Du die Urheberschaft hast.
Wenn Dir das zu teuer ist, frag nicht und fotografiere.
Sollte es Dich rechtlich für ein Auftragswerk interessieren,
frag den richtigen Anwalt und beauftrage ihn mit dem Geld Deines Auftraggebers.