Schaufenster fotografieren - rechtliche Lage? 67

22.11.2010
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn ich ein Schaufenster bzw ein Teil aus einem Schaufenster fotografieren möchte? Darf man die entstandenen Bilder frei verwenden, darf man sie eventuell auch nur zu Hause im Album lagern?

Grob verallgemeinert heisst es ja, alles was von der Straße aus fotografiert werden kann, darf auch frei verwendet werden (Personen ausgenommen), aber fallen da Schaufenster auch mit rein. Rein theoretisch liegt hier ja auch eine kreative Leistung zu Grunde.

Und wie sieht es aus, wenn nur ein Gegenstand aus einem Schaufenster fotografiert wird? Ein altes Telefon etwa oder eine winterliche Schneekugel?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dahingehend weiterhelfen könnte.
In diesem Forum findet keine Rechtsberatung statt.
Geil, darf ich die Polizei abmahnen wenn sie ein Foto von mir im Auto machen? :P
22.11.2010
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Recht eindeutig, oder?
22.11.2010
Hallo Dirk,

vielen Dank für Deine Antwort.
Was mich an dem Paragraphen irretiert bzw verschreckt ist das Wörtchen "bleibend".Ab wann ist etwas "bleibend". Fällt der Schaufensterinhalt wirklich darunter? Oder wird genau dadurch das Schaufenster von dieser Erlaubnis ausgeschlossen?


Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt? Was macht ihr, wenn ihr irgendwo einen Gegenstand rumliegen seht, der euch mit breitem Grinsen anlacht und schreit "Fotografier mich!" Und was würdet ihr tun, wenn dieser dann hinter Glas in einem Schaufenster liegt?


PS: ich weiß, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme, ich dachte auch eher daran Erfahrungen auszutauschen. Wenn das hier, das falsche Unterforum dafür ist, bitte ich um Entschuldigung.
22.11.2010
Original von Satyr [GothicModels.net]
Geil, darf ich die Polizei abmahnen wenn sie ein Foto von mir im Auto machen? :P


Das klärt grad ein Amtsrichter in NRW... gehe aber davon aus, dass spätestens die Revision beim Landgericht dieses Vorhaben zunichte macht.
22.11.2010
Original von Dirk Lorenz
...
Recht eindeutig, oder?

grundsätzlich ja, aber ist eine schaufensterdekoration "bleibend"?
22.11.2010
Ich habe es so verstanden, daß Dirk damit meinte daß es NICHT fotogtrafiert werden darf, weil eine Schaufensterdeko eben NICHT bleibend ist, sie ändert sich ja regelmäßig.

Bleibend sind zB. die Schweine in unserer Sögestraße in Bremen :)

Gruß Jens


Original von Henning Zachow *neue Spielerei ;)*
[quote]Original von Dirk Lorenz
...
Recht eindeutig, oder?

grundsätzlich ja, aber ist eine schaufensterdekoration "bleibend"?[/quote]
Original von JBFoto
Bleibend sind zB. die Schweine in unserer Sögestraße in Bremen :)
]



Zu dem ersten Foto der Bildstrecke sag ich mal nichts, hihi.
[gone] Java89
22.11.2010
Das ist ja als würde man durch ein Fenster in eine Wohnung fotographieren.
Daher denke ich, dass es nicht erlaubt ist.
Ich meine Privatpersonen schmücken auch ihre Fenster, damit man es draußen sieht, es ist nichts anderes als ein dekoriertes Schaufenster.
22.11.2010
Klar das auf dem "bleibend" wieder rumgehackt wird... ;-)

Meiner Meinung nach ist eine Schaufensterdekoration nicht bleibend.

Erschwerend kommt ja noch dazu das man IN ein Gebäude hineinfotografiert, der Schaufensterinhalt ist ja meist innen und damit nicht wie im Paragraphen steht "AN öffentlichen Plätzen".

Ist aber nur meine bescheidene Meinung ;-)
22.11.2010
Original von Dirk Lorenz
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Recht eindeutig, oder?

Schaufenster dürften niemals "Werke der Baukunst" sein, und Schaufensterdekorationen auch nur eher selten geschützte Werke im Sinne des UrhG.

Insofern trifft das schon mal eher nicht zu.
[gone] HoWe Photodesign
22.11.2010
Hier gibt es auch eine Diskussion zu dem Thema :

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=29&t=203679
22.11.2010
Schaufenster sind Teile des äußeren Erscheinungsbildes eines Hauses, und wenn dieses sich dauerhaft an öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen befindet, kann man sie so lange fotografieren und fotografisch vervielfältigen, veröffentlichen usw., wie man es tun möchte.

Ausnahme: die seltenen Fälle, in denen das Haus, zu dem das Schaufenster gehört, nicht dauerhaft aufgestellt wurde.

Gibt es Häuser, die nicht dauerhaft aufgestellt wurden? Vielleicht, aber wohl extremst selten.

Eine Schaufensterdekoration könnte grundsätzlich die erforderliche Schöpfungshöhe besitzen, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein. In den allermeisten Fällen dürfte das aber nicht der Fall sein.

Wenn der Fall eintritt, wird eine Schaufensterdekoration wohl als "nicht dauerhaft installiert" angesehen werden müssen.

Dann könnte es der Fall sein, daß eine fotografische Vervielfältigung der Schaufensterdeko urheberrechtlich problematisch werden könnte.

Im Regelfall fotografiert man aber nicht die Schaufensterdeko allein, sondern die Schaufensterdeko ist Teil eines Bildes des Gebäudes, oder einer Straßenszene. Dann ist sie unwesentliches Beiwerk und genießt keinen urheberrechtlichen Schutz. Dasselbe gilt, wenn unter freier Benutzung der Schaufensterdeko ein neues Werk geschaffen wird, auch dann: kein urheberrechtlicher Schutz. Beide Szenarien dürften sich außerdem nicht selten überlappen.

Weiter zulässig ist auch die Wiedergabe der Schaufensterdeko zu Zwecken der Berichterstattung, auch da griffe der urheberrechtliche Schutz nicht.

Last but not least wäre auch noch zu fragen, ob der Auftraggeber einer Schaufensterdekoration nicht will, daß seine Deko möglichst weit zur Kenntnis genommen wird, und ein konkludentes Einverständnis gibt, sein Schaufenster zu fotografieren und Bilder davon zu veröffentlichen. (Wobei dann das Binnenverhältnis zwischen Dekorator und Schaufensterbesitzer zu berücksichtigen wäre.) Man könnte dabei auch auf das "Parfumflakon-Urteil" des BGH abzielen und argumentieren, daß das Urheberrecht des Schaufensterdekorateurs an dieser Stelle "erschöpft" sei.

Man kann es auch anders sagen:

Manche Leute sorgen sich einen Wolf. Andere Leute machen Fotos.
[gone] xxxxxx
22.11.2010
Nur wenn dann das Lacoste-Krokodil mit im Foto ist, da wär' die Lage anders, nicht war, Tom?
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
22.11.2010
Original von cooltour
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Geil, darf ich die Polizei abmahnen wenn sie ein Foto von mir im Auto machen? :P


Das klärt grad ein Amtsrichter in NRW... gehe aber davon aus, dass spätestens die Revision beim Landgericht dieses Vorhaben zunichte macht.[/quote]

stimmt..
der Richter anerkennt nicht die Rechtmäßigkeit der entstandenen Bilder als Beweismittel weil Sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen..

-nur mal so am Rande..
{/OT}
[gone] User_6449
22.11.2010
Original von Tamrei
kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn ich ein Schaufenster bzw ein Teil aus einem Schaufenster fotografieren möchte? Darf man die entstandenen Bilder frei verwenden, darf man sie eventuell auch nur zu Hause im Album lagern?

Soll das Schaufenster nur Beiwerk in Deinem Bild sein, oder bildet es das Hauptmotiv?

Die Frage ist wichtig, denn:

Eine Schaufensterauslage ist nicht dauerhaft und fällt als Hauptmotiv nicht unter die
"Panoramafreiheit", wie z.B. ein Denkmal oder eine feste Kunstinstallation im öffent-
lichen Raum.

Das Schaufenster darf man also ohne Genehmigung nicht als Hauptmotiv in seinen
Bildern veröffentlichen ...


Bei Reportage- oder Architekturfotos wäre das Schaufenster jedoch nur Beiwerk, da
es zum Stadtbild gehört.

Sowas darf man in seinen Bildern veröffentlichen ...


Viele Grüße
Peter
22.11.2010
Was für eine Diskussion.. man man man.

Warum sollte man ein Schaufenster fotografieren?
Wenn es dort was "einmaliges" zu sehen gibt, sehe ich keinen Grund es nicht zu tun, solange keine Menschen sichtbar sind. Wenn du Menschen fotografierst und zufällig dahinter n Schaufenster ist, ists sowieso schnuppe.
Wenns um Marken wie H&M geht, sollte man vorher anfragen, wie auch wenn man "Umkleidekabinenfotos" macht.

Wenn man davon was öffentich ausstellen möchte, sollte man den Ladeninhaber fragen, für den Privatgebrauch würde ich einfach knipsen fertig. Hab ich in London, Salzburg, Krakau, Brügge, etc. zigmal gemacht und hat keinen(!) Arsch interessiert.

Muss denn wirklich jeder Pups rechtlich hinterfragt werden.
Ihr tut keinem Weh, bringt keinen zu Schaden, macht daraus keine Negativschlagzeilen für den Laden... also was solls.

Ich werde jetzt auch nicht den Gärtner des Nachbarn fragen ob ich seine Blumen fotografieren darf!

Schönes Deutschland! Hauptsache noch neue weitere Paragrafen festlegen!
22.11.2010
hallo Peter,

mir geht es vor allem um ein altes Telefon mit Drehscheibe und einer sehr netten Schneekugel, die beide in Schaufenstern (an zwei verschiedenen Orten) ausgestellt sind. Vom Prinzip her gehts mir weniger um die komplette Schaufensterdeko, als mehr um zwei Objekte darin.


Aber da sie sich drinnen und hinter Glas befinden und Teil der Deko (schöpferische Leistung?) sind, und beides auch keine Allerweltsgegenstände sind, bin ich einfach unsicher ob man die Sachen einfach so fotografieren darf um dann die Gegenstände auch weiter zu verwerten. (Bildkompositionen, Weihnachtskarten usw)

Wäre das ein Ausnahmefall könnte man vermutlich auch einfach fragen. :) aber da mir so etwas ständig passiert und mich solche Motive regelrecht anspringen und nicht immer einer da ist zum Fragen, dachte ich es wäre eine gute Idee, hier mal anzufragen, wiie die Erfahrungen aussehen.
22.11.2010
Sofern du keine gewerbe mit den Fotos betreibst, einfach machen!!!




Original von Tamrei
hallo Peter,

mir geht es vor allem um ein altes Telefon mit Drehscheibe und einer sehr netten Schneekugel, die beide in Schaufenstern (an zwei verschiedenen Orten) ausgestellt sind. Vom Prinzip her gehts mir weniger um die komplette Schaufensterdeko, als mehr um zwei Objekte darin.


Aber da sie sich drinnen und hinter Glas befinden und Teil der Deko (schöpferische Leistung?) sind, und beides auch keine Allerweltsgegenstände sind, bin ich einfach unsicher ob man die Sachen einfach so fotografieren darf um dann die Gegenstände auch weiter zu verwerten. (Bildkompositionen, Weihnachtskarten usw)

Wäre das ein Ausnahmefall könnte man vermutlich auch einfach fragen. :) aber da mir so etwas ständig passiert und mich solche Motive regelrecht anspringen und nicht immer einer da ist zum Fragen, dachte ich es wäre eine gute Idee, hier mal anzufragen, wiie die Erfahrungen aussehen.

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