Nutzungsrechte bei Auftragsarbeit ohne Vertrag 35

Hallo allerseits,

eine Freundin von mir steckt gerade etwas in der Klemme. Sie hat vor ca. 2 Jahren professionelle Fotos von ihrem Pferd machen lassen, die Fotografin erhielt dafür ein Honorar, es gab aber keinen Vertrag. Nun hat meine Freundin sich eine Reitanlage aufgebaut und bewirbt diese unter anderem mit eben diesen Fotos - mit der Folge dass die Fotografin ihr die "gewerbliche" Nutzung der Bilder nun untersagen will.

Weiß jemand, wie es sich in so einem Fall mit den Nutzungsrechten verhält? Kann man davon ausgehen, dass bei einer bezahlten Auftragsarbeit das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, solange nichts anderes vereinbart wurde?

Es wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.

LG,
Tess
17.11.2010
Original von Tazmanisches Teufelchen


Kann man davon ausgehen, dass bei einer bezahlten Auftragsarbeit das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, solange nichts anderes vereinbart wurde?

Es wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.

LG,
Tess


Nein, davon kann man nicht ausgehen, die uneingeschränkten Nutzungsrechte sollten irgendwo schriftlich fixiert werden, auf der Rechnung z.B. Der Sauerbraten wurde im Kontext einer privaten Nutzung fotografiert. Wird das Material jetzt kommerziell genutzt, muss mit der Fotografin nachverhandelt werden. Wenn sie zu gierig wird, nochmal fotografieren lassen und gleichzeitig die uneingeschränkten Nutzungsrechte erwerben...
genauso ist es. die Bilder auch schleunigst aus dem Netz nehmen. Der Anspruch auf Zahlung an die Fotografin besteht schon.


Original von Frank Westwood
[quote]Original von Tazmanisches Teufelchen


Kann man davon ausgehen, dass bei einer bezahlten Auftragsarbeit das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, solange nichts anderes vereinbart wurde?

Es wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.

LG,
Tess


Nein, davon kann man nicht ausgehen, die uneingeschränkten Nutzungsrechte sollten irgendwo schriftlich fixiert werden, auf der Rechnung z.B. Der Sauerbraten wurde im Kontext einer privaten Nutzung fotografiert. Wird das Material jetzt kommerziell genutzt, muss mit der Fotografin nachverhandelt werden. Wenn sie zu gierig wird, nochmal fotografieren lassen und gleichzeitig die uneingeschränkten Nutzungsrechte erwerben...[/quote]
17.11.2010
Hallo!
Wurden die Bilder denn zu privaten Zwecken gamacht damals, oder für gewerbliche Nutzung?
So wie es klingt eher für privat.
In den AGB der Fotografin sollte was zur Nutzung stehen, aber Du kannst nicht davon ausgehen, dass Deine Freundin auch die gewerblichen Nutzungsrechte automatisch erhält nur weil sie die Bilder bezahlt hat.
Also wenn ich Fotos mache für privat, (Hochzeit/Portrait/etc.) dann ist da kein gewerbliches Nutzungsrecht enthalten. Nur die Nutzung zu privaten Zwecken.
Wenn jemand mit dem Auftrag kommt er braucht Bilder für das Internet, Zeitung etc (Werbung)berechne ich diese Nutzung mit.
Wenn jemand im Nachhinein für seine privaten Bilder ein gewerbliches Nutzungsrecht möchte kommt es drauf an.
Also im Fall Deiner Freundin hätte ich kein Problem damit die Nutzungsrechte zu Verkaufen, wenn ich nett gefragt werde.
Aber einfach nehmen und nicht fragen würde ich auch nicht gut finden. Da kann ich den Ärger der Fotografin verstehen.
Meist erfolgt so eine Nutzung dann nämlich auch noch ohne Angabe des Fotografen ;-)
Vielleicht sollte Deine Freundin sich in diesem Fall entschuldigen, dass sie die Bilder ohne Zustimmung genommen hat und sagen, dass sie es nicht wußte und versuchen mit der Fotografin eine Regelung zu finden und ihr die gwerblichen Nutzungsrechte abkaufen.
Wenn die Fotografin das nicht will, sieht es meiner Meinung nach schlecht aus.
Also wenn jemand meine Bilder "klauen" würde und dann noch patzig wird, würd ich die einfach aus Prinzip nicht mehr rausgeben ;-)
Nein, im Ernst, ich würde erstmal versuchen drüber zu sprechen, bevor die Fronten da total verhärtet sind. Die Fotografin ist meiner Meinung nach im Recht.
Liebe Grüße Claudia
17.11.2010
genau wie Frank Westwood schon geschrieben hat.

Das Standard - Aufnahmehonorar für einen Fotografen deckt NUR die private Nutzung ab und schließt keinesfalls eine kommerzielle Nutzung ein. Diese Rechte für die kommerzielle Nutzung (darunter fällt auch die Werbung für den eigenen gewerblichen Betrieb) müssen üblicherweise gesondert übertragen und damit auch bezahlt werden.

Bevor Du hier wieder mit Vermutungen und pseudo-juristischen Wortklaubereien überschüttet wirst:

1) wenn deine Freundin die Fotografin beauftragt, hat diese Aufnahmen anzufertigen gab es sehr wohl einen Vertrag, selbst wenn dieser nur aus dem mündlichen Auftrag bestand. Auch das ist ein Vertrag.

2) schau mal in die AGB der Fotografin - darin sollte ein entsprechender Passus zu finden sein.

3) Besorge dir über Google ganz einfach mal die AGB - des Fotografenhandwerks. Da steht das drinnen.

Ansonsten so verfahren wie Frank schon geschrieben hat - nachverhandeln oder diese Bilder nicht verwenden und neue Bilder in Auftrag geben.

Das Gleiche gilt übrigens für Pass- oder Bewerbungsbilder. Diese dürfen ebenfalls nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Fotografen auf einer Firmenhomepage (= kommerzielle Nutzung, selbst wenn es die eigene Firma ist) genutzt werden.


Edit: Wenn sich die Fotografin stur stellt kann es für Deine Freundin sehr teuer werden, da sie die Bilder kommerziell genutzt hat ohne vorher zu fragen und den Namen der Fotografin hat sie vermutlich auch nicht genannt. Das kann im ungünstigsten Fall zu einer Verdoppelung des Honoraranspruchs führen.
hab gerade eim ähnliches problem, allerdings andersrum: hatte ein tfp-shooting mit einem modell, das nun eins der fotos bei einem fotowettbewerb eingereicht hat. In den teilnahmebedingungen wir die uneingerschränkte übertragung der nutzungsrechte verlangt. Die kommerziellen verwertungsrechte liegen aber laut tfp-vertrag bei mir.

Was tun?
17.11.2010
Original von Lowkey-Art

Aber einfach nehmen und nicht fragen würde ich auch nicht gut finden. Da kann ich den Ärger der Fotografin verstehen.


Nun, die aktuelle Marktsituation im Privatfotomarkt ist nicht sonderlich rosig seitens der Fotografen. Speziell in solchen Fällen, selbst wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, tut man gut daran, die Kirche im Dorf zu lassen. Fotografen müssen dann Geschäftsleute genug sein, um zu erkennen, dass wohlwollendes Handeln langfristig besser für das Geschäft ist.

Wenn die Fotografin schlau ist, belässt sie es bei einer Namensnennung auf den Fotos, gleichzeitig muß der Kunde aber wissen, dass das ziemlich großzügig ist. Solche Handlungsweisen führen dazu, dass die nächsten Pferdetanten aufgund einer Empfehlung sicherlich auch mal Fotos haben wollen...

Das Privatkundengeschäft funktioniert zu einem ganz großen Teil durch Empfehlungen. Wer ständig auf irgendwelchen Dingen rumreitet, die der Kunde eh nicht versteht, macht dann irgendwann den Laden dicht, ganz einfach....
17.11.2010
Ohne Vertrag auch keine besonderen Rechte. So einfach ist das

Empfiehl Deiner Freundin, mit der Fotografin nachzuverhandeln und ihr die gewerblichen Nutzungsrechte abzukaufen. Dann haben beide Seiten was davon
17.11.2010
Original von Phil Paul * die Sonne lacht! *
hab gerade eim ähnliches problem, allerdings andersrum: hatte ein tfp-shooting mit einem modell, das nun eins der fotos bei einem fotowettbewerb eingereicht hat. In den teilnahmebedingungen wir die uneingerschränkte übertragung der nutzungsrechte verlangt. Die kommerziellen verwertungsrechte liegen aber laut tfp-vertrag bei mir.

Was tun?


TFP (Test) ist TFP, kommerziell ist kommerziell, Punkt. Nutzung untersagen und gut ist. Oder das Model soll dir die kommerziellen Nutzungsrechte abkaufen.

Nutzungsrechte muss man erstmal besitzen, um sie weiterzugeben. Und ein Fotowettbewerb ist keine Eigenwerbung. Fotowettbewerbe sind in den meisten Fällen blankes Schmarotzertum. Es wird halt Werbung ohne eigenes zutun generiert. Dasselbe gilt für Firmen, die neue Gesichter für dei nächste Kampagne suchen. Die Gewinner erhalten dann ein kostenloses Fotoshooting und erscheinen überall auf Plakaten und in diversen Printmedien...komplett für lau, toll ne ?-). Schmarotzer halt....
17.11.2010
quote]Original von Frank Westwood
Original von Tazmanisches Teufelchen


Kann man davon ausgehen, dass bei einer bezahlten Auftragsarbeit das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, solange nichts anderes vereinbart wurde?

Es wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.

LG,
Tess


Nein, davon kann man nicht ausgehen, die uneingeschränkten Nutzungsrechte sollten irgendwo schriftlich fixiert werden, auf der Rechnung z.B. Der Sauerbraten wurde im Kontext einer privaten Nutzung fotografiert. Wird das Material jetzt kommerziell genutzt, muss mit der Fotografin nachverhandelt werden. Wenn sie zu gierig wird, nochmal fotografieren lassen und gleichzeitig die uneingeschränkten Nutzungsrechte erwerben...[/quote]

Auch wenn es so ist... ich frage mal provokant:

Ist die erbrachte Arbeitsleistung für eine private oder gewerbliche Nutzung der Bilder eine andere?

Jeder melkt seinen Kunden bis er woanders hingeht...

Das fällt mir dazu ein...


Gruß Uwe
17.11.2010
Original von DOCTOR SPEEDLITE
Auch wenn es so ist... ich frage mal provokant:
Ist die erbrachte Arbeitsleistung für eine private oder gewerbliche Nutzung der Bilder eine andere?


Ist denn die erbrachte Arbeitsleistung für ein Model bei einem Privatshooting eine andere als wenn die Bilder für eine weitreichende Werbekampangne dienen?
17.11.2010
@frank

Also im Fall Deiner Freundin hätte ich kein Problem damit die Nutzungsrechte zu Verkaufen, wenn ich nett gefragt werde.


Aber einfach nehmen und nicht fragen würde ich auch nicht gut finden. Da kann ich den Ärger der Fotografin verstehen.




Ich habe ja geschrieben, normal hätte ich da kein Problem mit, aber nur wenn vernünftig gefragt wird. Klar geht viel über Empfehlungen, bei mir auch, und wie ich reagieren würde wäre bei mir aber sicherlich auch davon abhängig, wie sich der Kunde verhält.
Und wenn jemand meine Bilder verwenden würde kommerziell ohne zu fragen und dann auch noch meint er ist im Recht, würde mich das schon ärgern. Wie ich dann reagiere, ist abhängig von mehreren Faktoren. Sicherlich spielt der "Ruf" der Firma eine Rolle, aber alles gefallen lassen kann man sich auch nicht.
Lange Rede kurzer Sinn.... eigentlich wollte ich der TO nur erklären, warum die Fotografin so reagiert hat. Das erleichtert vielleicht eine Einigung, wenn man sich auch in den Standpunkt des anderen hineinversetzen kann.

Vom Prinzip hast Du natürlich Recht, dass sich die Fotografin keinen Gefallen damit tun würde die Bilder nicht rauszugeben, aber wie sie reagiert weiß man nicht. Und nett fragen ist da sicher von Vorteil.

LG Claudia
17.11.2010
Original von DOCTOR SPEEDLITE


Auch wenn es so ist... ich frage mal provokant:

Ist die erbrachte Arbeitsleistung für eine private oder gewerbliche Nutzung der Bilder eine andere?

Jeder melkt seinen Kunden bis er woanders hingeht...

Das fällt mir dazu ein...


Gruß Uwe


Das ist in der Tat eine berechtigte Frage über die man ganz lange diskutieren könnte. Aus der Praxis kann ich sagen, dass das Verhandeln über buyouts sehr orientalisch werden kann, das ist wie auf dem Kamelmarkt ;-). Ich schiesse nächste Woche eine Printkampagne, das Model kostet blanko 2000,- /Tag netto zzgl Agenturprovsion, zzgl. Einfliegen und Übernachtungen. Das Material wird weltweit genutzt für Anzeigen in Zeitschriften und auf Plakaten. Nur dafür werden nochmal 1000,- Euro / Tag extra fällig. Man muss das nicht gut finden, aber wenn der Kunde genau dieses Model haben will, ist das eben so. Hinzu kommt, dass man das natürlich genau weiss.

Von Privatleuten kann man das aber nicht verlangen und sollte, wie gesagt, die Kirche im Dorf lassen.

Grundsätzlich entsteht durch die erweiterte Nutzung natürlich eine größere Wertschöpfung durch den Kunden, das zu honorieren ist zumindest mal legitim, finde ich.
Original von Phil Paul * die Sonne lacht! *
hab gerade eim ähnliches problem, allerdings andersrum: hatte ein tfp-shooting mit einem modell, das nun eins der fotos bei einem fotowettbewerb eingereicht hat. In den teilnahmebedingungen wir die uneingerschränkte übertragung der nutzungsrechte verlangt. Die kommerziellen verwertungsrechte liegen aber laut tfp-vertrag bei mir.

Was tun?


Dem Veranstalter die Nutzung untersagen. Alles weitere klärt der mit dem Modell...
Original von DOCTOR SPEEDLITE
Ist die erbrachte Arbeitsleistung für eine private oder gewerbliche Nutzung der Bilder eine andere?


Nein, aber die Bezahlung ist sehr wohl eine andere.
17.11.2010
Dem Veranstalter die Nutzung untersagen. Alles weitere klärt der mit dem Modell...


Das ist ein schlechter Rat.



Man kann davon ausgehen das sich das Unternehmen versichern ließ, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist. Und wenn dem so ist, kann der Fotograf auch noch die Kosten des Anwalts tragen, der den Anspruch zurück gewiesen hat. Da ich eine ähnliche Sachlage hatte, es handelte sich um ein Modelwettbewerb in der FHM und Bild, habe ich mich juristisch beraten lassen.

In diesem Zusammenhang, das Wort "Eigenwerbung" läßt juristisch viel Platz für Interpretationen.

Sonnige Grüße
PJP
Original von PJP
[quote]Dem Veranstalter die Nutzung untersagen. Alles weitere klärt der mit dem Modell...


In diesem Zusammenhang, das Wort "Eigenwerbung" läßt juristisch viel Platz für Interpretationen.[/quote]

Und wie lässt sich das vereinbaren mit den Passus, dass die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte untersagt ist?
[gone] Hermann Klecker
17.11.2010
Original von Tazmanisches Teufelchen
Hallo allerseits,

eine Freundin von mir steckt gerade etwas in der Klemme. Sie hat vor ca. 2 Jahren professionelle Fotos von ihrem Pferd machen lassen, die Fotografin erhielt dafür ein Honorar, es gab aber keinen Vertrag. Nun hat meine Freundin sich eine Reitanlage aufgebaut und bewirbt diese unter anderem mit eben diesen Fotos - mit der Folge dass die Fotografin ihr die "gewerbliche" Nutzung der Bilder nun untersagen will.

Weiß jemand, wie es sich in so einem Fall mit den Nutzungsrechten verhält? Kann man davon ausgehen, dass bei einer bezahlten Auftragsarbeit das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, solange nichts anderes vereinbart wurde?

Es wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.

LG,
Tess



Hmm... inzwischen sind ja einige komische Antworten gegeben worden.


Natürlich gab es einen Vertrag.
Deine Freundin und die Fotografin haben vielleicht versäumt, ihn aufzuschreiben, aber durch Auftrag und Annahme kommt ein Vertrag zustande. Der Vertrag wurde ja sogar erfüllt. Die Fotos wurden angefertigt und geliefert und die Fotografin wurde bezahlt.


Dumm ist, daß wir nicht wissen können, was die beiden wohl vereinbart haben.
Im Nachhinein fällt dann auch der Nachweis dieser Vereinbarung schwer.

Wenn man davon ausgeht, daß über die Nutzung nichts weiter vereinbart wurde, dann darf die Kundin, also Deine Freundin, Privatkopien anfertigen wie jeder andere auch.
Vervielfältigen zu nichtgewerblichen Zwecken geht auch noch nach §60 UrhG.

Das war es dann aber schon. Eine Veröffentlichung geht nicht, auch nicht-gewerblich nicht. Und eine werbewirksame Verwendung um den Stall zu bewerben geht auch nicht.

Das wird sie mit der Fotografin erneut aushandeln müssen.

Gruß
Hermann
Original von PJP
Man kann davon ausgehen das sich das Unternehmen versichern ließ, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist.


Ja, das muß man dort meist anklicken. Und diese Versicherung hat dann WER abgegeben ?
Maßgeblich ist was im Vertrag steht. Wenn dann Vertragspartner entgegen anders lautender Vereinbarung Rechte vergeben die sie nicht haben, dann haften die auch für den Schaden.
17.11.2010
"Privatshootings", "kommerzielle Nutzung", "hat Recht", "hat kein Recht", ...

Halten wir doch mal die Fakten fest und gehen den Fall daran durch.

Fakt: Eine Fotografin wurde beauftragt Fotos zu machen und dafür bezahlt.


Was wurde zwichen Auftraggeberin und Fotografin vereinbart?

Ob die Vereinbarung mündlich oder schriftlich erfolgt, hat keinen Einfluss auf den vertraglichen Charakter. Mündliche Vereinbarungen sind im Zweifelsfalls schwerer zu belegen.

Die Annahme, dass die Fotografin keine Nutzungsrechte an die Auftraggeberin abgetreten hat bzw. der Auftraggeberin eingeräumt hat, ist eine bloße Annahme, mehr nicht. Damit sind alle Aussagen, die sich darauf stützen, für die Betrachtung nur dann relevant, wenn seitens der Auftraggeberin eingeräumt wird, dass keine gewerbliche Nutzung der Bilder vereinbart wurde. Ein nicht verneintes "ich kann die Bilder dann doch auch für meine Reitanlage nutzen" hätte beispielsweise durchaus den Charakter einer Einräumung von Nutzungsrechen.


Wurde der Vertrag (das Gespräch) in den Räumen der Fotografin geführt und hingen dort AGB aus?

Falls die Auftragsanbahnung und Erfüllung ohne AGB erfolgte, so, dass der Auftragsgeber nie die Möglichkeit hatte diese zu lesen, gelte alle Einschränkungen für die Verwenung der Bilder lt. AGB nicht. Dies nur vorsorglich, da in Ladengeschäften (Studios) in der Regel AGB aushängen, die genau den Sachverhalt der Nutzungsrechte betreffen.

Es können also bezüglich Bildern im Studio und Bildern vor Ort (die Pferde wurde wahrscheinlich nicht im Studio fotografiert - oder doch?) grundsätzlich andere Voraussetzung herrschen, die erst durch vertragliche Vereinbarung (AGB wären ja ein Teil davon) zum Tragen kommen. Wir können also nicht voraussetzen, dass für die Afutragsarbeit die gleichen Voraussetzungen wie im Studio herrschten.

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Ich will das hier mal abbrechen, sonst wird das zu lang. Was ich zeigen möchte: Es gibt durchaus andere Interpretationen als die, der hier von Fotografen genannten.

Deine Freundin sollte pürfen, was damals vereinbar worden ist und was die Fotografin jetzt konkret fordert. Mit "Kenntnis" der Rechtslage lässt sich dann im sicher nötigen Gespräch die eigene Position deutlich besser vertreten und man erreicht eine Einigung, die im Sinne beider Beteiligten ist oder einem der beiden Beteiligten klar macht, dass seine Position im Rechtsstreit wenig erfolgreich vertreten werden kann.

Vorsorglich wäre deiner Freundin zu empfehlen die Bilder nicht weiter in Umlauf zu bringen, also Drucksachen nicht weiter zu verteilen und Bilder auf Webseiten zu entfernen. Das bedeutet nun weder ein Schuldeingeständnis, noch "verbessert" sich die Lage in einem Rechtsstreit, solange der Sachverhalt von der Fotografin belegt werden kann (durch Flyer oder Kopie der Webseite).

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