Prozess um "sozialethisch desorientierende" Kunst 136

[gone] JoeDi (PLZ 447X und 364XX)
07.12.2010
Original von Corinna Engel
und wieder einer mehr ;)


Wenn du hier nicht nur Werbung machen, sondern auch mal den ganzen Thread lesen würdest, hättest du das schon eher gemerkt.
#101Report
[gone] JoeDi (PLZ 447X und 364XX)
07.12.2010
Original von Stichflamme - freut sich auf die Alpen
Ich persönlich mag die Serie nicht. Weiss aber nicht, wieso man sie verbieten sollte.


So wie es sich darstellt, will dass wohl auch gar keiner. Sondern eine eingeschränkte Darstellung, die den Zugriff von Jugendlichen auf einen Teil begrenzt. Eben eine Jugendschutzeinstellung. Und das ist keine Zensur, sondern ein ganz übliches Verfahren bei allen Medien.

Der zuletzt von mir zitierte Satz reicht für mich völlig aus, darin den Grund zu sehen.
Ich bin jedenfalls gespannt auf den Ausgang des Verfahrens. So oder so nutzt man das ja jetzt schon, um die Zugriffszahlen zu erhöhen und das angekündigte Buch zu bewerben. Auch negative Werbung ist Werbung.
#102Report
07.12.2010
Die entscheidende Frage ist und bleibt: ist es Kunst? Wenn ja, dann steht es unter dem Schutz des "Kunstvorbehaltes" des GG, Art.5.

Kunst und Pornographie schließen sich nicht gegenseitig aus, stellte das Bundesverfassungsgericht schon vor fast 20 Jahren im Prozess um "Josefine Mutzenbacher" fest, und auch Pornographie (und Jugendgefährdendes) kann unter dem Schutz des "Kunstvorbehaltes" nach Art.5 GG stehen - und darf dann nicht verboten bzw. indiziert werden...

Wir können wohl davon ausgehen, daß diese Sache nicht von einem bayerischen Amtsrichter entschieden werden wird, sondern in einer deutlich höheren Instanz.

(Ganz generell kann man sagen, daß beamtete Jugendschützer in den allermeisten Fällen genauso ein Brett fest vorm Kopf verdübelt haben wie ihre selbsternannten Kollegen.)
#103Report
08.12.2010
Original von TomRohwer
Die entscheidende Frage ist und bleibt: ist es Kunst? Wenn ja, dann steht es unter dem Schutz des "Kunstvorbehaltes" des GG, Art.5.


Das war bisher so. Hier sehe ich eine neue Qualität, da die Anerkennung als Kunst wohl vorliegt. Jedoch der Jugendschutz höher gewertet wird als der "Kunstvorbehalt".
#104Report
[gone] User_147545
08.12.2010
wenn man so auf jugendschutz pocht,dann sollte man jugendliche in einzelzellen ohne zugang zur außenwelt stecken.

im ernst: man kann alles übertreiben. und die welt bis zum 18. geburtstag schönzureden ist nicht unbedingt hilfreich..!
#105Report
08.12.2010
Original von Wombat
[quote]Original von TomRohwer
Die entscheidende Frage ist und bleibt: ist es Kunst? Wenn ja, dann steht es unter dem Schutz des "Kunstvorbehaltes" des GG, Art.5.


Das war bisher so. Hier sehe ich eine neue Qualität, da die Anerkennung als Kunst wohl vorliegt. Jedoch der Jugendschutz höher gewertet wird als der "Kunstvorbehalt".[/quote]
Genau das wird er nicht, im Gegenteil, denn genau das hat das Bundesverfassungsgericht 1991 in der Mutzenbacher-Entscheidung als verfassungswidrig eingestuft.

Jugendschutz und Kunstfreiheit müssen immer gegeneinander abgewogen werden, und keines davon einen automatischen Vorrang hat. Die Freiheit der Kunst steht nämlich als direktes Grundrecht im GG, der "Jugendmedienschutz" kann dagegen nur aus dem Schutz der Familie indirekt abgeleitet werden.

Es wäre allerdings nichts neues, daß höhere Instanzen oder das Bundesverfassungsgericht einem Amtsgericht hin und wieder mal die Grundrechte vorbuchstabieren müssen. Sowas kommt vor, und genau dafür gibt es die höheren Instanzen ja auch.
#106Report
04.01.2011
Die Frage Kunst oder nicht wurde bereits zugunsten der Kunst auch von der BLM beantwortet! Am 9.2. wissen wir mehr; entscheidet der Richter gegen die Freiheit, wird das Oberlandesgericht angerufen werden müssen.
#107Report
14.02.2011
der 9.02 ist ja nun vorbei :-)
Wie ist es denn aus gegangen?
#108Report
14.02.2011
Scheint so, als wäre der Termin vor dem AG auf April verschoben worden ...
#109Report
[gone] xxxxxx
14.02.2011
hahaha- hatte hier jemand die sache auf termin liegen? :D
#110Report
so. Morgen ist es soweit um 10.30 Uhr am Amstgericht Ebersberg... wer Lust hat zu kommen soll das tun!
Bis dahin,

...Corinna
#111Report
[gone] xxxxxx
13.04.2011
Original von Corinna Engel & Christian Kaiser
so. Morgen ist es soweit um 10.30 Uhr am Amstgericht Ebersberg... wer Lust hat zu kommen soll das tun!
Bis dahin,

...Corinna


Na, und?
#112Report
Hauptverhandlung wurde unterbrochen und geht am nächsten Dienstag um 9.30 Uhr weiter!
#113Report
13.04.2011
Ihr macht das aber auch spannend... ;-)
#114Report
ja. das finde ich auch. :)
#115Report
19.04.2011
In der heutigen Verhandlung gegen den Künstler Christian Kaiser stellte das Gericht das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG mit einer abgewogenen Begründung ein:

Zum einen stellte das Gericht die Möglichkeit einer Entwicklungsbeeinträchtigung des Angebots Heroin Kids überhaupt in Frage.

Zum anderen wollte das Gericht der Begründung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) nicht folgen und meinte, es müsse ggf. ein jugendspsychologisches Gutachten eingeholt werden.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren sei hierfür nicht der richtige Weg. Die BLM hat damit nicht das ersehnte Plazet für weitere Bußgeldverfahren gegen Künstler bekommen. Wichtig ist vor allem, dass dem Gericht die Behauptung, ein Angebot sei zur Entwicklungsbeeinträchtigung "geeignet" ersichtlich nicht reichte. Die zwei Vertreter der BLM/KJM enteilten dem Gericht zügig.

Der Beschluß ist unanfechtbar; der Künstler muß das - vollkommen überhöht angesetzte - Bußgeld nicht bezahlen.
#116Report
19.04.2011
Gratulation :)

Ein sehr sinnvolles Urteil mit guter Begründung
#117Report
[gone] Der Hosenknopf
19.04.2011
Glückwunsch !

Ein guter Tag für alle Künstler und vor allem diejenigen, die mit ihrer Kunst provozierende Wirkungen ausüben wollen !
#118Report
Auch von mit einen herzlichen Glückwunsch!
#119Report
19.04.2011
da bin ich ja gespannt, ob die blm nun ein gutachten einholt und den klageweg beschreitet...

aber für's erste mal daumen hoch :)
#120Report

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