Model-Kleingewerbe + 400€-Job nicht möglich? 35

03.11.2010
ick will jetzt nichts falsches sagen ... aber ich als arbeitgeber versichere meine minijobs mit pauschal 25% zum gehalt ...

nur der arbeitnehmer zahlt keine beiträge ...

hat ein arbeitnehmer mehr wie die besagten 400 € (zweitjob) muss er für SEINEN anteil an versicherungsbeiträgen selber aufkommen (betrifft also nicht den arbeitgeber) ... heißt ab 401 € zahlt er seinen beitrag an versicherungen wieder selbst

auf deutsch ... aus 400 € netto (ausgezahlt) werden 401 € brutto minus versicherungsbeiträge für den arbeitnehmer

jedoch bleiben bei zwei minijobs die kosten für die beiden ag gleich, jeder zahlt pauschal 25 %


ps: so war es jedenfalls bevor es MINIJOB hieß und die grenze bei 480 lag ... also gekonntes halbwissen meinerseits ;o)
03.11.2010
was neo sagt klingt für mich auch schlüssig, also als "schonmal gehört"....

seit wann muss man einem 400 EUR arbeitgeber offenlegen, was man sonst noch alles macht?
geht den doch gar nix an

es sei denn es würden sich wirklich Interessen überschneiden, also das man z.B. auch für die direkte Konkurenz arbeitet oder sowas
Noch'n Link:

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-arbeitgeber-vorsicht-mini-job-falle.html

Aber auch da steht wieder nichts definitives drin. :/

Gericht sagt dem AG "zahlen", MiniJob-Zentrale sagt "nicht zahlen".

Tja...
03.11.2010
@enno ... da stimmen die daten nicht ganz mit minijob überein ;o)

wiki

edit: also 2003 und 2006 gab es noch keine minijobs ... da war man geringbeschäftigt ;o)
03.11.2010
fast 2 seiten des gesxhwafels hier kann man getrost überlesen, denn es geht hier nicht um mehrere minijobs, sondern um einen einzigen in verbindung mit einer selbständigen tätigkeit.

und die haben versicherungstechnisch nichts miteinander zu tun. egal ob minijob, teilzeitkraft oder vollzeit, für alle arten werden abgaben zur sozialversicherung fällig , teils vom AG selbst getragen, teils von AG und AN anteilig.

einnahmen aus selbständigkeit unterliegen ggf. anderen abgaben, z.b BG, HWK, IHK, etc.
aber das hat alles nichts mit den von dem vorgegebenen grund der arbeitgeberin zu tun.
ich denke, es ist eher ein vorwand, das arbeitsverhältnis nicht weiter zu führen.
03.11.2010
punkt um ... genau meine meinung ;o)


Original von phototraum® [ * * * ]

ich denke, es ist eher ein vorwand, das arbeitsverhältnis nicht weiter zu führen.
03.11.2010
hm... wäre schön, wenn sich mal ein arbeitsrechtler dazu äußert...

ich persönlich bin auch der meinung, dass ein mini-job und ein angemeldetes gewerbe nichts miteinander zu tun haben, aber vielleicht sehen das finanzamt und die sozialkassen das ja anders...
03.11.2010
das finanzamt interessiert sich in diesem fall nur für das einkommen und die sich daraus ergebende EkSt. je mehr desdo besser, ;-)

selbst ein hartz IV empfänger darf ein gewerbe betreiben, ohne dass es die angesprochenen probleme gibt.

die ges. sozialkassen haben keinen anspruch auf höhere leistungen, nur weil jemand ein gewerbe betreibt. wohl aber wenn es um einkünfte aus nichtselbständiger arbeit geht, also alles was der ges. versicherungspflicht unterliegt.
04.11.2010
Original von ~Dina~ - 13.11. in München - Tests gesucht
Ist doch klar - die Firmen schreiben die 400 Euro Jobs aus, weil
sie dann keine Sozialversicherungsbeiträge etc. bezahlen müssen.


Sorry aber das ist wieder einmal eine der Unwahrheiten die in diesem Forum laufend verbreitet werden!
Bei einem 400 € Job bezahlt der Arbeitgeber sehr wohl Sozialabgaben - allerdings pauschaliert.

Mehrere 400 € jobs nebeneinander gehen nun mal laut Gesetz nicht.
Die von der TO angestrebte Konstellation geht nun mal ebenso vom Gesetz her nicht , da sich selbständige Gewerbetreibende nun man SELBST für ihre soziale Absicherung zu sorgen haben und nicht von der Bundesknappschaft unterstützt werden.


@TO
Da musst Du Dich entscheiden. Entweder du betreibst Dein Gewerbe mit Engagement und intensiv, dann hast du kaum Zeit für einen 400€ Job oder du verzichtest darauf und profitierst von den Annehmlichkeiten unserer Sozialsysteme.

Immer nur die Rosinen rauspicken wird halt in diesem Staat - Gott sei Dank - immer schwieriger und teilweise sogar verhindert.

Sei froh, dass man dich gleich jetzt darauf hingewiesen hat. Wenn das Finanzamt nach 2 oder 3 Jahren feststellt, dass du Dein "Gewerbe" nicht als Gewerbe sondern nur als "Liebhaberei" betrieben hast, kann es Dir durchaus passieren, dass Dir das Finanzamt diese Tatsache in einem freundlichen Schreiben mitteilt, verbunden mit der Aufforderung doch eine Steuernachzahlung in Höhe von XXX bis zum Datum YY.YY.YYYY zu leisten.

Dies ist dann der nächste Anlass für lautes Jammern und einen Neuen Thread.
Die Sache mit der Liebhaberei können sich die vielen Hobby-Gewerbetreibenden auch gleich merken und Überlegen ob sie unter dieser Prämisse ihr "Gewerbe" nicht lieber rechtzeitig abmelden anstatt safitige Steuernachzahlungen zu provozieren.

EDIT:
Klar dass man in diesem Forum dazu tendiert der Bundesknappschaft als ausführende Behörde zunächst keinen Glauben zu schenken. Tatsache ist aber, dass diese Behörde die entsprechenden Gesetze umzusetzen hat. Wenn man dagegen effektiv etwas tun will bleibt NUR der Gang zum Sozialgericht!
Das Böse Erwachen für den Arbeitgeber kommt spätestens in 4-Jahren bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.
04.11.2010
Original von ~Dina~ - 13.11. in München - Tests gesucht
Ist doch klar - die Firmen schreiben die 400 Euro Jobs aus, weil
sie dann keine Sozialversicherungsbeiträge etc. bezahlen müssen.


Genau wegen solchen dummen Beiträgen mit gefährlichem Halbwissen (wobei das noch nichtmal Halbwissen ist!), sollte man solche Themen eben immer besser da klären, wo man auch Fachleute findet. Das Thema gehört zum Steuerberater und nicht ins MK-Forum.
04.11.2010
Also ich finde, das ganze geht doch in die falsche Richtung. Ich mag ja spießig klingen, aber eine 2ß-jährigen würde ich mal dringend empfehlen, dich mal um eine Ausbildung zu bemühen. Das Leben ist nämlich noch lang und ohne Qualifikation wird es immer schwierig sein. Und Jobs werden dann auch nciht leichter. Als Model schon gar nicht..

Und das ist jetzt nicht persönlich auf die Threadopenerin bezogen, sondern das gilt für alle...


LG Uli
04.11.2010
Selbstverständlich kann man einen "400 Euro-Job" und einen Gewerbebetrieb parallel nebeneinander betreiben, so wie man auch einen "400 Euro-Job" neben einem normal sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis haben kann, oder ein solches neben einem Gewerbebetrieb... Was man nicht haben kann: mehrere "400 Euro-Jobs" gleichzeitig - die werden dann, vereinfacht gesagt, zusammengerechnet.

Wieweit die Einkünfte (! nicht: Umsätze) aus dem Gewerbebetrieb für die Beiträge zur GKV relevant sind, klärt man mit dieser, das kann man nicht pauschal sagen.

Steuerlich sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zunächst mal separat von Einkünften aus angestellter Tätigkeit zu behandeln (logisch, bei letzteren zieht der Arbeitgeber die Steuern fürs Finanzamt ein, bei ersterer muß man das schon selbst erledigen). Es gibt allerdings einen Freibetrag für "Nebeneinkünfte" neben einem Einkommen aus angestellter Tätigkeit. Das müsste m.E. für "400 Euro-Jobs" genauso gelten wie für "normale", aber das sagt einem jederzeit und verbindlich das Finanzamt.

Gewerbetreibende unterliegen genauso wie alle anderen seit 2009 der Krankenversicherungspflicht - allerdings ist die durch den "400 Euro-Job" nicht automatisch gegeben!

Achtung: beim "400 Euro-Job" zahlt zwar der Arbeitgeber pauschal 25% Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung - dadurch entsteht aber KEIN Rentenanspruch und auch KEINE Krankenversicherung! Absurd, aber so ist es.

"400 Euro-Jobber" können z.B. über die Familienversicherung mitversichert sein, ist das nicht der Fall, müssen sie sich selbst krankenversichern, was z.Z. ungefähr 140 Euro im Monat kostet! Sinnvoller ist es daher, einen normalen Teilzeitjob mit etwas mehr als 400 Euro im Monat zu machen, dadurch sinkt der Krankenversicherungsbeitrag, weil er dann prozentual berechnet wird (~15,5% als Arbeitnehmeranteil, also bei 500 Euro ca. 80 Euro). Absurd, aber so ist es.

Für den Arbeitgeber wird der "500 Euro-Teilzeitbeschäftige" natürlich teurer als der "400 Euro-Jobber", weil er dann die vollen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlen muß.

Was die "Chefin" dazu erzählt hat, ist vollkommener Kokolores. Die TE sollte sich dringend mal mit ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zusammensetzen, und das klären. (Ggf. tut's die AOK, die ist quasi immer zuständig.)

Nicht alle Gewerbetreibende und Selbständige unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, da kommt es auf die jeweilige Tätigkeit an. Das klärt man am besten mit der "Deutschen Rentenversicherung", dort bekommt man rechtsverbindliche Auskünfte dazu.

Werden angestellte und selbständige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, die beide gesetzlich sozialversicherungspflichtig sind, dann wird der Versicherungspflichtige je nach dem Anteil der Tätigkeiten an seinem Gesamteinkommen einem Bereich der Gesetzlichen Sozialversicherung zugeteilt.

Beispiel: jemand ist sowohl sozialversicherungspflichtig als Angestellter tätig, als auch gleichzeitig als freiberuflicher Bildjournalist. Als freiberuflicher Bildjournalist ist er in der KSK sozialversicherungspflichtig. Da aber niemand "zwei Sozialversicherungen" haben kann, wird geguckt, wo der Betreffende mehr verdient. Ist das der Angestelltenjob, wird das KSK-pflichtige Einkommen diesem zugeschlagen. Ist das die freiberufliche Tätigkeit, wird der Betreffende in der KSK versichert, und das Einkommen aus dem Angestelltenjob wird zu dem KSK-pflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Logisch: beides sind ja auch sozialversicherungspflichtige Einkommen.

Wer keine Lust hat, sich durch den Institutionen-Dschungel hindurchzutelefonieren, lässt sich von einem Steuerberater beraten - die können die Materie nämlich auch.
04.11.2010
@ Tom Rohwer

Da muß ich dir leider mal widersprechen. Es gibt anscheinend Konstellationen oder Gründe, bei denen sich Gewerbe und 400€ Minijob nicht unter einen Hut bringen lassen. Einen offensichtlich sehr ähnlichen Fall hatten wir schon mal. Auf Hinweis der Bundesknappschaft hab´ ich dann auf die Beschäftigung dieser Person verzichtet und jemand anderen eingestellt.

Ich habe weder Zeit noch Lust die Details jedes Einzelfalls zu prüfen und die Entscheidung der Bundesknappschaft extra nochmals zu recherchieren.
Genauso wenig hab ich aber Lust, bei der nächsten Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung eine kräftige Nachzahlung zu riskieren.
05.11.2010
Original von Camera Obscura
@ Tom Rohwer

Da muß ich dir leider mal widersprechen. Es gibt anscheinend Konstellationen oder Gründe, bei denen sich Gewerbe und 400€ Minijob nicht unter einen Hut bringen lassen. Einen offensichtlich sehr ähnlichen Fall hatten wir schon mal. Auf Hinweis der Bundesknappschaft hab´ ich dann auf die Beschäftigung dieser Person verzichtet und jemand anderen eingestellt.

Die Konstellation war dann mit Sicherheit entscheidend anders, in irgendeinem entscheidenden Punkt, der im Vergleich zu diesem Beispiel übersehen wird.

Ich habe weder Zeit noch Lust die Details jedes Einzelfalls zu prüfen und die Entscheidung der Bundesknappschaft extra nochmals zu recherchieren.
Genauso wenig hab ich aber Lust, bei der nächsten Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung eine kräftige Nachzahlung zu riskieren.

Als Arbeitgeber zahlst Du nur dann nach, wenn Du jemanden "scheinselbständig" beschäftigt, das kann Dir nicht passieren, wenn es sich um einen 400 Euro-Job handelt, denn der ist ja von vornherein eine eine angestellte und keine selbständige Beschäftigung.
05.11.2010
Tom wer sagt uns denn, dass die TO nicht auch wieder irgendwelche Details vergessen hat wie das hier meistens dar Fall ist.

Ich mach mir zu sowas in diesem Forum schon lang keine Gedanken mehr weil sich die Sache fast immer nach ein paar Seiten Thread in irgendeine andere Richtung dreht.

Topic has been closed