Vertrag für Bildbearbeiter 13
[gone] Hermann Klecker
25.10.2010
Rechtsnachfolger haben immer die gleichen Rechte und Pflichten.
Sonst wären sie ja nicht Rechtsnachfolger.
Kannst Du also streichen.
Definiere "pronografische oder diffamierende Darstellungen".
Nein nicht, hier, definiere es in Deinem Vertrag.
Oder laß es weg.
Warum sollte der Auftraggeber über die ausschließlichen Bildrechte verfügen?
In dem Moment, in dem er den Wisch unterschreibt, verfügt er nicht mehr darüber.
Sollten die Bilder bei einem üblichen TfP entstanden sein, hat auch das Modell Nutzungsrechte. Die Rechte sind dann nicht mehr ausschließlich beim Auftraggeber.
Es genügt doch völlig, wenn der Auftraggeber über hinreichende Rechte verfügt, Dir die Bearbeitung zu gestatten und Dir zu gestatten, das bearbeitete Material zu veröffentlichen.
Was sind Thumbs?
Ich weiß, was Thumbs sind. Aber was würde ein Richter darunter verstehen oder ein ggf. bestellter Sachverständiger? Also laß Dir etwas deutsches und gleichzeitig sinnvolles und praktikables einfallen.
Thumbs, wenn wir beide das gleiche darunter verstehen, kann man nicht nachträglich in einen Formularvertrag einführe. Also laß Dir auch für das "einfügen" etwas praktikables und auch im Nachhinein für Dritte nachvollziehbares einfallen.
Im Übringen finde ich, daß das viel zu viel Text ist für die einfache Erlaubnis, ein Foto veröffentlcihen zu dürfen.
Sonst wären sie ja nicht Rechtsnachfolger.
Kannst Du also streichen.
Definiere "pronografische oder diffamierende Darstellungen".
Nein nicht, hier, definiere es in Deinem Vertrag.
Oder laß es weg.
Warum sollte der Auftraggeber über die ausschließlichen Bildrechte verfügen?
In dem Moment, in dem er den Wisch unterschreibt, verfügt er nicht mehr darüber.
Sollten die Bilder bei einem üblichen TfP entstanden sein, hat auch das Modell Nutzungsrechte. Die Rechte sind dann nicht mehr ausschließlich beim Auftraggeber.
Es genügt doch völlig, wenn der Auftraggeber über hinreichende Rechte verfügt, Dir die Bearbeitung zu gestatten und Dir zu gestatten, das bearbeitete Material zu veröffentlichen.
Was sind Thumbs?
Ich weiß, was Thumbs sind. Aber was würde ein Richter darunter verstehen oder ein ggf. bestellter Sachverständiger? Also laß Dir etwas deutsches und gleichzeitig sinnvolles und praktikables einfallen.
Thumbs, wenn wir beide das gleiche darunter verstehen, kann man nicht nachträglich in einen Formularvertrag einführe. Also laß Dir auch für das "einfügen" etwas praktikables und auch im Nachhinein für Dritte nachvollziehbares einfallen.
Im Übringen finde ich, daß das viel zu viel Text ist für die einfache Erlaubnis, ein Foto veröffentlcihen zu dürfen.
#2Report
25.10.2010
wenn der "auftraggeber" in deinem vertrag das model ist, darf es dir gar nicht die verlangten rechte übertragen. die gibt's eindeutig nur vom urheber, also im allgemeinen vom fotografen des bildes. wenn der fotograf schlau ist, erteilt er dir das recht zur veröffentlichung erst, nachdem er deine bearbeitung gesehen hat.
auch wenn der auftraggeber der fotograf ist, kann er sich stets noch auf das urheberrecht berufen, um eine veröffentlichung zu verhindern. wenn er dich für die bearbeitung bezahlt, ist das sogar ein hinderungsgrund für eine veröffentlichung, analog zum model-vertrag in dem alle rechte mit einer honorarzahlung abgegolten werden.
ist der fotograf auftraggeber, muss er vorher vertraglich mit dem model vereinbart haben, dass die bearbeitung und veröffentlichung durch dritte möglich ist, um die persönlichkeitsrechte des models nicht zu verletzen.
als pixelschubser bist du auf den good will aller anderen beteiligten angewisen, wenn du etwas veröffentlichen möchtest ;)
auch wenn der auftraggeber der fotograf ist, kann er sich stets noch auf das urheberrecht berufen, um eine veröffentlichung zu verhindern. wenn er dich für die bearbeitung bezahlt, ist das sogar ein hinderungsgrund für eine veröffentlichung, analog zum model-vertrag in dem alle rechte mit einer honorarzahlung abgegolten werden.
ist der fotograf auftraggeber, muss er vorher vertraglich mit dem model vereinbart haben, dass die bearbeitung und veröffentlichung durch dritte möglich ist, um die persönlichkeitsrechte des models nicht zu verletzen.
als pixelschubser bist du auf den good will aller anderen beteiligten angewisen, wenn du etwas veröffentlichen möchtest ;)
#3Report
25.10.2010
Prinzipiell gut; aber es ist nicht notwendig, daß der Bildbearbeiter und dessen Rechtsnachfolger zeitlich unbeschränkt die Fotos bearbeiten dürfen, also daß quasi noch Deine Erben die Fotos bearbeiten dürfen.
Praktisch bearbeitet der Bildbearbeiter das Foto innerhalb von 2 Stunden bis 2 Wochen, und darf zB als Gegenleistung zur Bearbeitung das Bearbeitete Bild dann zeitlich unbegrenzt für xxxx Zwecke ausstellen.
Bei den Zwecken haben wir wieder dasselbe Problem wie beim "Standard MK" TFP-Vertrag:
Wenn Du irgendwann mal Bildv. kommerziell machst, dann ist es Auslegungssache des Gerichtes, ob die Eigenwerbung dann nichtkommerziell ist.
Deshalb würde ich eher schreiben "zwecks Eigenpräsentation / zwecks Eigenwerbung" als "nichtkommerziell".
Ich als Fotograf würde dem Bildbearbeiter auch nur die Eigenwerbung *als Bildbearbeiter* zugestehen, manche Bildbearbeiter haben nämlich die Bilder so in die eigene Fotografen-Präsentation integriert, das Besucher zunächst nicht sehen, daß die Bilder nicht der Kamera des Bildbearbeiters entsprungen sind.
Deshalb würde ich eher schreiben "zwecks Eigenpräsentation als Bildbearbeiter / zwecks Eigenwerbung als Bildbearbeiter zu Verwenden und Nutzen" als "nichtkommerziell zu verwenden und Nutzen".
Viele Grüße
Praktisch bearbeitet der Bildbearbeiter das Foto innerhalb von 2 Stunden bis 2 Wochen, und darf zB als Gegenleistung zur Bearbeitung das Bearbeitete Bild dann zeitlich unbegrenzt für xxxx Zwecke ausstellen.
Bei den Zwecken haben wir wieder dasselbe Problem wie beim "Standard MK" TFP-Vertrag:
Wenn Du irgendwann mal Bildv. kommerziell machst, dann ist es Auslegungssache des Gerichtes, ob die Eigenwerbung dann nichtkommerziell ist.
Deshalb würde ich eher schreiben "zwecks Eigenpräsentation / zwecks Eigenwerbung" als "nichtkommerziell".
Ich als Fotograf würde dem Bildbearbeiter auch nur die Eigenwerbung *als Bildbearbeiter* zugestehen, manche Bildbearbeiter haben nämlich die Bilder so in die eigene Fotografen-Präsentation integriert, das Besucher zunächst nicht sehen, daß die Bilder nicht der Kamera des Bildbearbeiters entsprungen sind.
Deshalb würde ich eher schreiben "zwecks Eigenpräsentation als Bildbearbeiter / zwecks Eigenwerbung als Bildbearbeiter zu Verwenden und Nutzen" als "nichtkommerziell zu verwenden und Nutzen".
Viele Grüße
#4Report
25.10.2010
In der allerneuesten Version meines TFP-Model-Vertrages steht zB "Das Modell darf Fotos im MK-PimpMyPicture-Forum bearbeiten lassen und diesen Bildbearbeitern Foto-Rechte zur Bildbearbeiter-Eigenwerbung weitergeben. ".
Ich denke, dies dürfte wohl die Bedürfnisse der meisten Bildbearbeiter in dem Forum befriedigen.
Sicher werden andere Fotografen da andere Formulierungen drin haben, oder - wenn gefragt - die Erlaubnis zur Bildbearbeitung dann so und so machen, aber nicht sämtliche Rechte zur Nichtkommerziellen Nutzung weitergeben.
Dein Vertrag muß irgendwie flexibel sein um die jeweilige Formulierung des Fotografen zu übernehmen. Oder der Vertrag muss so zurückhaltend sein, daß der Vertrag auf die meisten Formulierungen von Fotografen paßt.
Du kannst Dir per Standardvertrag nicht mehr Rechte sichern als der Fotograf dem Model gibt.
Bzw als das Model dem Fotografen gibt, wenn der Fotograf bildbearbeiten lässt.
Ich denke, dies dürfte wohl die Bedürfnisse der meisten Bildbearbeiter in dem Forum befriedigen.
Sicher werden andere Fotografen da andere Formulierungen drin haben, oder - wenn gefragt - die Erlaubnis zur Bildbearbeitung dann so und so machen, aber nicht sämtliche Rechte zur Nichtkommerziellen Nutzung weitergeben.
Dein Vertrag muß irgendwie flexibel sein um die jeweilige Formulierung des Fotografen zu übernehmen. Oder der Vertrag muss so zurückhaltend sein, daß der Vertrag auf die meisten Formulierungen von Fotografen paßt.
Du kannst Dir per Standardvertrag nicht mehr Rechte sichern als der Fotograf dem Model gibt.
Bzw als das Model dem Fotografen gibt, wenn der Fotograf bildbearbeiten lässt.
#5Report
26.10.2010
Ich würde, da es zum Gegenstand eines Vertrages gehört, festhalten, WAS bei den jeweiligen Bildern bearbeitet werden soll. Zumindest in Stichpunkten.
Frei nach dem Motto:
- Gem. Auftraggeber sind folgende Bearbeitungen gewünscht, bzw. in Auftrag gegeben worden:
1. Bild-Nr., Farbkorrektur, Teilretusche, Verfremdung Hintergrund, etc.. etc.
2. Bild-Nr., Scharfzeichnung, Hauttertusche, etc...
Nur mal so als Gedanke.
Nicht das es im Nachgang heißt, Du hättest etwas bearbeitet was letztendlich nicht gewünscht wurde. Wenn schon schriftliche Fixierung des Auftrages, dann auch detailliert.
Frei nach dem Motto:
- Gem. Auftraggeber sind folgende Bearbeitungen gewünscht, bzw. in Auftrag gegeben worden:
1. Bild-Nr., Farbkorrektur, Teilretusche, Verfremdung Hintergrund, etc.. etc.
2. Bild-Nr., Scharfzeichnung, Hauttertusche, etc...
Nur mal so als Gedanke.
Nicht das es im Nachgang heißt, Du hättest etwas bearbeitet was letztendlich nicht gewünscht wurde. Wenn schon schriftliche Fixierung des Auftrages, dann auch detailliert.
#6Report
26.10.2010
Danke euch allen!
Ich habe das jetzt überarbeitet und eure Tipps berücksichtigt.
Eigentlich tätige ich noch Handschlaggeschäfte und im engeren Kreis klappt das auch, so`n Krams nervt mich auch ;-)
Aber leider ist das heute ja nicht mehr so einfach ;-)
LG,
Mikesch
Ich habe das jetzt überarbeitet und eure Tipps berücksichtigt.
Eigentlich tätige ich noch Handschlaggeschäfte und im engeren Kreis klappt das auch, so`n Krams nervt mich auch ;-)
Aber leider ist das heute ja nicht mehr so einfach ;-)
LG,
Mikesch
#7Report
12.07.2011
#8Report
05.02.2014
Hallo,
da sich hier ja seit Jahren nichts mehr getan hat, stelle ich mal eine kleine Nachfrage.
Ich habe leider im Netz keine genauen Infos zu dem Thema finden können:
Ich habe einem Model mit folgenden Satz im Vertrag eines Pay-Shootings eine "eigene Bearbeitung der Bilder" gestattet.
Bedeutet dies, dass sie die Bilder nun auch einem Bildbearbeiter übergeben darf?
Oder darf tatsächlich nur sie persönlich die Bilder bearbeiten?
Ich habe nämlich zufällig ein von mir erstelltes und von einem Bildbearbeiter ihrer Wahl bearbeitetes Bild in der Model Kartei entdeckt.
Das würde mich mal grundsätzlich interessieren.
Vielen Dank vorweg!
Gruß,
Thorsten
da sich hier ja seit Jahren nichts mehr getan hat, stelle ich mal eine kleine Nachfrage.
Ich habe leider im Netz keine genauen Infos zu dem Thema finden können:
Ich habe einem Model mit folgenden Satz im Vertrag eines Pay-Shootings eine "eigene Bearbeitung der Bilder" gestattet.
Bedeutet dies, dass sie die Bilder nun auch einem Bildbearbeiter übergeben darf?
Oder darf tatsächlich nur sie persönlich die Bilder bearbeiten?
Ich habe nämlich zufällig ein von mir erstelltes und von einem Bildbearbeiter ihrer Wahl bearbeitetes Bild in der Model Kartei entdeckt.
Das würde mich mal grundsätzlich interessieren.
Vielen Dank vorweg!
Gruß,
Thorsten
#9Report
Wenn Du es so geschrieben hast, dann ja.
Aber wo ist das Problem? Ob nun das Model oder irgendwer anders die Bilder bearbeitet ist doch erstmal wurst.
Aber wo ist das Problem? Ob nun das Model oder irgendwer anders die Bilder bearbeitet ist doch erstmal wurst.
#10Report
[gone] User_165787
06.02.2014
Hallo Thorsten,
alles richtig gemacht - das Model hat Honorar bekommen sowie die Bilder zur Veröffentlichung und Bearbeitung. Ich hoffe, du hast wenigstens noch für die Verpflegung gesorgt und sie nicht auf ihren Fahrtkosten sitzen lassen? :-)
LG
Andreas
alles richtig gemacht - das Model hat Honorar bekommen sowie die Bilder zur Veröffentlichung und Bearbeitung. Ich hoffe, du hast wenigstens noch für die Verpflegung gesorgt und sie nicht auf ihren Fahrtkosten sitzen lassen? :-)
LG
Andreas
#11Report
06.02.2014
Hallo und danke für Eure Antworten!
@ Carsten: ein Problem könnte z.B. dann auftauchen, wenn der Bildbearbeiter das Bild mit ordinären oder gar rassistischen Texten untermalt...
Das nur als Beispiel. Von daher werde ich in Zukunft eher auf sowas achten, dass die Bildbearbeitungsrechte komplett bei mir bleiben, da ich meinen Namen nicht mit genannten Dingen in Verbindung gebracht bekommen möchte.
@ Andreas: keine Bange, das Honorar für das Shooting genügte tatsächlich um sich die eine oder andere Stulle unterwegs zu kaufen...
Und das vermutlich über´s Jahr gesehen! ;-)
:-)
@ Carsten: ein Problem könnte z.B. dann auftauchen, wenn der Bildbearbeiter das Bild mit ordinären oder gar rassistischen Texten untermalt...
Das nur als Beispiel. Von daher werde ich in Zukunft eher auf sowas achten, dass die Bildbearbeitungsrechte komplett bei mir bleiben, da ich meinen Namen nicht mit genannten Dingen in Verbindung gebracht bekommen möchte.
@ Andreas: keine Bange, das Honorar für das Shooting genügte tatsächlich um sich die eine oder andere Stulle unterwegs zu kaufen...
Und das vermutlich über´s Jahr gesehen! ;-)
:-)
#12Report
Topic has been closed
kommen doch tatsächlich Leute und wollen ein Bildchen bearbeitet haben.
Erst lese ich mal hier im Forum und bemühe Tante Google...
Nichts gefunden, wenn es doch was gibt, schickt einen Verweis...
Es geht um einen Vertrag, oder eine Vorlage, sich als Bildbearbeiter abzusichern, möchte man sein Werk auch veröffentlichen dürfen.
Bildbearbeitung fremder Bilder ist ein ganz heißes Eisen.
Wenn ich denn ein Bild bearbeite, möchte ich es auch veröffentlichen dürfen, das tangiert aber mannigfaltige Rechte.
Da ich nichts gefunden habe, habe ich einen Vertrag gebastelt.
Vertrag
Eure Meinung dazu, fehlt da was, was könnte besser sein?
LG,
Mikesch