Vertrag für eine Fotolocation 48

[gone] LaDiva Foto Bremen
24.10.2010
Hallo leute
Habe hier nun schon lange gesucht und selbst bei Google nichts passendes gefunden.

Ich möchte einen Vertrag aufsetzen der mich bei Aufnahmen absichert die an privaten Locations gemacht werden.
Natürlich ist dabei dann die Einwilligung der betreffenden Besitzer vorhanden.
Daher suche ich nur einen Mustervertrag den ich dann für mich anpassen kann.
Er soll dabei nur als Inspiration dienen.

Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären.

Danke für eure Hilfe
24.10.2010
Ich glaube, das Stichwort, was viele passende Ergebnisse für Dich bei Google liefern wird, heißt "Property Release" bzw. auf deutsch "Eigentumsfreigabe"

Grüße,
Robert
24.10.2010
Ich glaube mit einem Property Release Vertrag bist Du gut bedient...
[gone] ja-photography
24.10.2010
such mal nach getty property release.
[gone] LaDiva Foto Bremen
24.10.2010
Na da kann ich ja lange suchen.
herzlichen Dank für die schnelle Hilfe
[gone] Hermann Klecker
24.10.2010
Du findest praktisch nichts, weil ein solcher Vertrag völlig unnötig ist.
[gone] LaDiva Foto Bremen
24.10.2010
Wieso ?
Ich dachte wenn ich auf Privatgelände oder in Privatgebäuden shoote sollte ich mich absichern


Original von Hermann Klecker
Du findest praktisch nichts, weil ein solcher Vertrag völlig unnötig ist.
[gone] John Doe II
24.10.2010
Original von Christmann
wenn ich auf Privatgelände oder in Privatgebäuden shoote sollte ich mich absichern


Exakt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Property_Release
24.10.2010
Original von ::MF::
[quote]Original von Christmann
wenn ich auf Privatgelände oder in Privatgebäuden shoote sollte ich mich absichern


Exakt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Property_Release[/quote]

versteh ich nicht.....

wieso wollen dann die bildagenturen ein Property Release?
[gone] LaDiva Foto Bremen
24.10.2010
Ich sehe das so, betrete ich für Fotos Privatgelände brauche ich die Einwilligung.
Wenn jemand auf mein Grundstück will für Fotos muss er mich ja auch fragen.

Ich will mich jedenfalls absichern, letztendliches für beide Seiten.
Denke das dies der richtige Weg ist, um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
[gone] Hermann Klecker
24.10.2010
Wieso solltest Du?

Es gibt kein Recht am Bild einer Sache.

Ggf. gibts ein Hausrecht. Also Du darfst nicht einfach so ins Gebäude ohne Einverständnis und auch das Fotografieren kann man Dir verbeiten oder unter Auflagen erlauben.

Ein Eigentümer hast das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Eigentum zu ziehen. Das wird aber durch Fotografien nicht beeinträchtigt und auch nicht daraus, daß jemand anderes solche Fotografien wirtschaftlich nutzt.

Interessant ist in dem Zusammenhang, daß auch die Wikipedia kein deutsches Wort für ein Property-Release kennt, weil das deutsche Rechstssystem kein Wort hat für Sachen, die es nicht braucht.


Original von Christmann
Wieso ?
Ich dachte wenn ich auf Privatgelände oder in Privatgebäuden shoote sollte ich mich absichern


[quote]Original von Hermann Klecker
Du findest praktisch nichts, weil ein solcher Vertrag völlig unnötig ist.
[/quote]
[gone] Hermann Klecker
24.10.2010
Original von dwf @ foto|werk
[quote]Original von ::MF::
[quote]Original von Christmann
wenn ich auf Privatgelände oder in Privatgebäuden shoote sollte ich mich absichern


Exakt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Property_Release[/quote]

versteh ich nicht.....

wieso wollen dann die bildagenturen ein Property Release?[/quote]

Schau, welche das sind und in welchen Ländern sie ihren Hauptsitz haben.
Sie sind dann womöglich geprägt von einem angloamerikanischen Rechtsverständnis. Da geht Eigentum über alles.
[gone] John Doe II
25.10.2010
Original von Hermann Klecker

Ein Eigentümer hast das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Eigentum zu ziehen. Das wird aber durch Fotografien nicht beeinträchtigt und auch nicht daraus, daß jemand anderes solche Fotografien wirtschaftlich nutzt.


Wenn du ungefragt in meinem Garten herumspringst hat das sehr wohl Beeinträchtigungen zur Folge.

Da könnte ich mich dann auf eine ganze Reihe meiner Rechte berufen und diese auch durchsetzen oder durchsetzen lassen. Und da ich nicht genau weiß welche Rechte du da gerade verletzt hol ich mir ein paar Vertreter der Ordnungsbehörden und der juristischen Zunft dazu.

Die könnten z.B. als ersten Schritt die Verkehrsbeeinträchtigungen bereinigen die der Fuhrpark deines Produktionsteams verursacht.

Um dem vorzubeugen bist du gut beraten dir von mir eine Einverständniserklärung zu holen. Am besten in Schriftform. Von der Stadt natürlich auch, wenn du die Straße zuparkst.

Die Absenz eines Einzelgesetzes in Schlagzeilenform verhindert nicht, das evtl. andere Gesetze durch deine fotografische Tätigkeit "gebrochen" werden.
[gone] LaDiva Foto Bremen
25.10.2010
Aus diesem Grund habe ich mir mit hilfe eines Musters nun einen Vertrag fertig gemacht der alles schriftlich regelt.


Original von ::MF::


Um dem vorzubeugen bist du gut beraten dir von mir eine Einverständniserklärung zu holen. Am besten in Schriftform. Von der Stadt natürlich auch, wenn du die Straße zuparkst.

[gone] Hermann Klecker
25.10.2010
Original von ::MF::
[quote]Original von Hermann Klecker

Ein Eigentümer hast das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Eigentum zu ziehen. Das wird aber durch Fotografien nicht beeinträchtigt und auch nicht daraus, daß jemand anderes solche Fotografien wirtschaftlich nutzt.


Wenn du ungefragt in meinem Garten herumspringst hat das sehr wohl Beeinträchtigungen zur Folge.

[/quote]

Ja natürlich.
Zwar erst, wenn Du mich aufforderst, zu gehen, und ich dann bleibe, ... aber wir wollen usn nicht in Details verlieren.


Es gibt allerdings überhaupt keinen Grund, mir bestätigen zu lassen, daß ich irgendwann mal völlig zurecht auf Deinem Grundstück war.

Im Nachhinein wäre die Beweislast eine ganz andere.


Hast Du mich Dein Eigentum legal fotografieren lassen, dann kann ich den Nutzen aus diesen Bidlern ziehen - selbst dann, wenn Du Deine Meinung später änderst.




Ich lasse mir ja auch nicht von der Polizei jedesmal bestätigen, daß die Ampel grün war.
[gone] Hermann Klecker
25.10.2010
Find ich gut.

Gründlich. Sauber. Deutsch.

Beim Bäcker bekommst Du ja auch jedes Mal eine Quittung, die Du sicher sauber abheftest damti Dir nacher niemand nachsagen kann, etwas geklaut zu haben.

Zumindest, falls Du die Brötchen dann in einem Sillteben verwendest, und das Bild dann vermarkten willst, solltest Du Dich doppelt absichern.

Noch besser wäre, wenn beim Kauf ein Notar zugegen wäre.


Original von Christmann
Aus diesem Grund habe ich mir mit hilfe eines Musters nun einen Vertrag fertig gemacht der alles schriftlich regelt.


[quote]Original von ::MF::


Um dem vorzubeugen bist du gut beraten dir von mir eine Einverständniserklärung zu holen. Am besten in Schriftform. Von der Stadt natürlich auch, wenn du die Straße zuparkst.

[/quote]
Original von Hermann Klecker

Hast Du mich Dein Eigentum legal fotografieren lassen, dann kann ich den Nutzen aus diesen Bidlern ziehen - selbst dann, wenn Du Deine Meinung später änderst.
.



Was hat den das "fotografieren lassen" mit Veröffendlichungen zu tun ? Du darfst in den meisten Schlossparks sehr wohl für dich privat fotografieren, aber in dem Augenblick wo du aus den Bildern Nutzen ziehen willst sprich die Bilder veröffendlichen willst brauchst du eine Genehmigung.
Also hier reden mehrere Personen über unterschiedliche Themen und bringen auch noch verschiedenste Begriffe durcheinander.

Teilweise wird hier darüber geredet, dass irgendwelche Grundstücke betreten werden und dass irgendwelches Eigentum fotografiert wird.

Wenn ich im Keller meines Nachbarn mit dessen Zustimmung fotografiere, weil der so schön getäfelt ist der Keller, dann wird das wohl niemals ein Gericht interessieren.

Aber es gibt auch gewisse Locations, gerade wenn sie einen gewissen Wiederwerkennungswert haben und damit jemand Geld verdient, bei denen fühle ich mich schon besser, wenn mir der Inhaber der Rechte schriftlich bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass ich seinen Laden mit ablichte.

Es reicht doch schon aus, wenn der Rechteinhaber in seiner Location etwas hat, was urheberrechtlich interessant sein könnte. Etwas was architektonisch besonders ist oder ein gewisses Zusammenspiel von Licht und Schatten, was irgendeiner als urheberrechtlich von Belang ansehen könnte.

Es ist klar, dass viele hier einfach so ungefragt fotografieren, egal, was im Hintergrund ist. Es geht doch auch grds. immer gut.

Nur wenn ich auf Nummer sicher gehen will, gerade weil ich mein Geld damit verdiene und ich es mir nicht leisten kann, vor Gericht zu gehen, dann ist so ein Vertrag doch ganz gut.

Und wenn jetzt einer sagt, dass er dafür eine Rechtsschutzversicherung hat, dann spricht die Unwissenheit aus ihm, denn keine deutsche Rechtsschutzversicherung versichert Urheberrechtsverstöße (soweit mit bekannt).


Gab es da nicht mal eine Klage, weil auf einem gewerblich veröffentlichten Foto ein einzelner Scheinwerfer zu sehen war?
Hatte da nicht ein Unternehmen geklagt, ich weiß gar nicht, ob es der Automobilhersteller war oder der Hersteller der Beleuchtungseinrichtung.

So schnell kanns gehen.

Und wenn mir der Hausherr erlaubt, bei ihm zu fotografieren, dann wird er mir das sicherlich auch in Schrift- oder Textform bestätigen.
28.10.2010
Also wir haben in Deutschland ja die Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass man über alles was nicht rechts- oder sittenwidrig ist einen Vetrag abschließen kann. In der Theorie bedeutet dies, dass es möglich ist, mit seinem Nachbarn vertraglich zu vereinbaren, dass man auf seinem Grundstück oder in seinem Haus in der Nase bohren darf.

Frage ich nun eben diesen Nachbarn, ob ich von seinem Grund und Boden aus fotografieren darf, bzw seinen Garten oder sein Haus fotografieren darf, kann er mir dazu die Zustimmung geben oder aber verweigern. Nur in Fällen, wo hinterher Rechtsfragenklärung zu erwarten wäre, würde ich da nach einem Vertrag in schriftlicher Form fragen (oder lieber gleich darauf verzichten !!!)

Miete ich eine Location / Fotostudio / Hotelsuite für ein Shooting wird es da eigene Regelungen geben, sollte natürlich auch nicht unbedingt ohne Einvertändnis des Besitzers erfolgen ............ ob schriftlich, mündlich oder gar cash in Hosensack entscheidet da die Situation.

Und dass eine Menge interessanter Shootings auch in leerstehenden Gebäuden ohne Wissen des Besitzers statfinden - ich denke da wird jedem klar sein, dass ein Gericht das hinterher als Hausfriedensbruch oder Einbruch werten wird :-))
[gone] Hermann Klecker
28.10.2010
Original von schmaelter photography
[quote]Original von Hermann Klecker

Hast Du mich Dein Eigentum legal fotografieren lassen, dann kann ich den Nutzen aus diesen Bidlern ziehen - selbst dann, wenn Du Deine Meinung später änderst.
.



Was hat den das "fotografieren lassen" mit Veröffendlichungen zu tun ? Du darfst in den meisten Schlossparks sehr wohl für dich privat fotografieren, aber in dem Augenblick wo du aus den Bildern Nutzen ziehen willst sprich die Bilder veröffendlichen willst brauchst du eine Genehmigung.[/quote]

Die Schloßparks machen beim Betreten mittels ihrer Hausordnung bereits Auflagen.

Das ist etwsa ganz anderes.

Ob sie das Veröffentlichungsverbot wirklich durchsetzen können ist ja aktuell strittig. Das wühlen sie sich ja noch durch die Instanzen.


Da aber ein Ding keine Person ist und nur eine Person einer Veröffentlichung im Weg stehen kann (vom Urheberrecht mal abgesehen) braucht es kein Deutsches Pendant zum Property-Release und deshalb gibt es auch keins. Jedenfalls sehen weder Gesetz noch Rechsprechung das vor.

Falls Du anderer Ansicht bist, dann benenne bitte eine Quelle.

Mir fällt es grad schwer, eine Quelle zu benennen, für etwas, was imho ja nie geschrieben wurde.

Wikipedia wurde schon verlinkt. Da steht es zwischen den Zeilen ja auch recht deutlich, auch wenn ich nicht alles unterschreiben mag, was in dem Artikel steht.

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