Vertrag für eine Fotolocation 48

29.10.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Aber du hast wenigsten den passenden Username

Dieses Posting zeugt sehr gut davon, welche Art der Diskussionsführung Du bevorzugst.

In keinster Weise konstruktiv, statt dessen lieber schreiben, dass der User einen blöden Namen gewählt hat.
[/quote]
es ist wohl echt zu viel verlangt das die Leute lesen was sie zitieren

Ich habe geschrieben er habe einen passenden Username

Da ich aber sein Verhalen gar nicht bewertet habe
habe ich es auch nicht als blöd bezeichnet
Das warst jetzt indirekt du

So viel zu Disskusionsführung




Ich ziehe ja auch nicht darüber her, dass Deine Rechtskenntnisse hier sehr zu wünschen übrig lassen und dass Du lieber einmal die Urteile ganz durchlesen solltest, bevor Du hier von irgendwelchen Seiten zitierst.

Bloß weil jemand anderer Meinung als Du ist und Du ihn nicht argumentativ überzeugen konntest, wirst Du beleidigend und ziehst statt dessen über seinen Namen her.

Da zeigst Du, was Du tief in Dir für einer bist...


Du wirst recht unverschämt und beleidigend

Ich habe angemerkt das der zitiere Linkt im Widerspruch zu den Aussagen stehen die er unterstützen soll.

Das Argument das ich eingebracht habe ist das ein keine gesetzliche Regelung zum Fotografieren in Innräumen gibt
Und das steht auch so fast wörtlich auf der verlinkten Seite
[gone] LaDiva Foto Bremen
29.10.2010
Leute bitte streitet auch doch nicht.
Ich wollte lediglich eine Info, die habe ich doch bekommen.
Leider ist es doch heute so das man sich mit allem irgendwie absichern muss.
Dies werde ich nun morgen das erste mal machen, einfach um bösen Überraschungen aus dem Weg zu gehen.
29.10.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[...]
Du hast denn verlinkten Artikel also auch nicht gelesen
oder zumindest nicht verstanden.

Aber du hast wenigsten den passenden Username


Du siehst das etwas einfach, finde ich.
Du vertrittst also die Meinung, dass Du keinen Vertrag benötigst, weil es in Deutschland keinen Grund für einen Property Release gibt?
Property Releases kommen aus dem anglo-amerikanischen Raum, soweit ich weiß. Dort haben die natürlich andere Rechtsbestimmungen, logisch, wozu brauche ich also einen Vertrag, welcher grds. für das amerikanische Recht bestimmt ist?

Aber dennoch gibt es in Deutschland genug Möglichkeiten, rechtlich dafür belangt zu werden, in einem fremden Gebäude zu fotografieren.

Nur die Leitsätze der Urteile zu lesen ist etwas wenig, manchmal ist es von Vorteil, das ganze Urteil zu lesen, um nachzuvollziehen, was die Richter da meinten.

Meinungen gibt es viele, also zitiere ich hier einmal etwas aus einem Kommentar zum KunstUrhG:

Ausnahmsweise ist die Herstellung von Sachaufnahmen aber unzulässig , wenn hierfür ohne Einwilligung des Betroffenen in befriedetes Besitztum eingedrungen worden ist (BGH GRUR 1975, 500, 501 – Schloß Tegel; Wenzel/v. Strobl-Albeg Rn. 7.89) oder vertraglich vereinbarte Zutrittsschranken missachtet worden sind (vgl. Soehring Rn. 21.38). In diesen Fällen ist regelmäßig auch die anschließende Verbreitung unzulässig (Lammek/Ellenberg ZUM 2004, 715, 718), sofern nicht vorrangige Informationsinteressen der Öffentlichkeit sie ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1998, 2141, 2143 – Pro 7/Alltours; ferner unten Rn. 24).
(Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, KunstUrhG § 22, Rn 21)

Da hast Du doch schon etwas, was Dir verbietet, in einem Gebäude zu fotografieren.

"vertraglich vereinbarte Zutrittsschranken missachtet worden sind", da muss der Hausherr doch nur sagen, dass er Dir nicht erlaubt hat, in dem und dem Raum zu fotografieren...


Und es gibt noch unzählige weitere Möglichkeiten, rechtlich Ärger zu bekommen, wenn ich in einem Gebäude fotografiere.
Sofern sich beide Parteien vertragskonform verhalten (auch eine mündliche Absprache kann sehrwohl ein Vertrag sein, es gibt in diesem Fall kein bestimmtes Formbedürfnis), ist dies alles kein Problem, aber wenn der Hausherr plötzlich auf andere Gedanken kommt und Geld möchte oder es einen zwischenzeitlichen Streit mit diesem gibt, dann kann der Hausherr sonstwas behaupten.

Und genau aus diesem Grund ist ein schriftlicher Vertrag gut. So sind beide Seiten abgesichert.

Und wenn Du dem Richter damit kommst, dass es in Deutschland keinen Grund für einen Property Release gibt, dann wird der Dir genügend weitere Gründe nennen, die es gibt, dass man gewisse Sachen nicht tun darf.

Ein schriftlicher Vertrag spart beiden Parteien häufig sehr viel Ärger.

Viele versteifen sich hier immer darauf, dass es in Deutschland keinen Grund für einen Property Release gibt, aber es gibt dafür andere Gründe, die es einem verbieten oder schwer machen, in Gebäuden zu fotografieren.

Und selbst wenn das Fotografieren erlaubt war, kann sich im Nachhinein die Frage der Beweisbarkeit stellen.[/quote]


Um es mal kurz zu machen:

Einbruch ist eine Straftat
Nutzen/Gewinn aus Straftaten ist nicht zulässig

Wenn ich ein Gebäude legal betrete
Das tue ich auch schon wenn es nicht umfriedet ist
kann ich darin alles machen was nicht sonst auch verboten ist

Sachbeschädigung und Diebstahl sind z.B verboten
Fotografieren nicht
Der Hausherr hat auch keinerlei Rechte an den Fotos
es sei denn er ist darauf abgebildet
Original von Volle VG-Fotos
Du wirst recht unverschämt und beleidigend


Meine angebliche Beleidigung, und ich sage nicht, dass es eine war, ist genauso zwischen den Zeilen versteckt, wie Deine Anspielung auf seinen Namen.

Jeder kann sich denken, was gemeint war.

Oder falls Du damit auf meine Bemerkung bezüglich Deiner fehlenden Rechtskenntnisse anspielst, dann war es von mir keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.
29.10.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Du wirst recht unverschämt und beleidigend


Meine angebliche Beleidigung, und ich sage nicht, dass es eine war, ist genauso zwischen den Zeilen versteckt, wie Deine Anspielung auf seinen Namen.

Jeder kann sich denken, was gemeint war.

Oder falls Du damit auf meine Bemerkung bezüglich Deiner fehlenden Rechtskenntnisse anspielst, dann war es von mir keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.[/quote]

Du hast klar geschrieben das ich den User G. Lächter beleidigt hätte
was eindeutig nicht der Wahrheit entspricht

Du hast vorsätzlich gelogen um mich zu beleidigen.
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[...] Ausnahmsweise ist die Herstellung von Sachaufnahmen aber unzulässig , wenn hierfür ohne Einwilligung des Betroffenen in befriedetes Besitztum eingedrungen worden ist (BGH GRUR 1975, 500, 501 – Schloß Tegel; Wenzel/v. Strobl-Albeg Rn. 7.89)

Der Hausherr hat auch keinerlei Rechte an den Fotos
es sei denn er ist darauf abgebildet[/quote]

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei und missverstehen uns.

Ich teile Deine Ansicht, dass der Hausherr keine Rechte an den Bildern hat, die ich bei ihm mache.

Lies Dir doch bitte nochmal mein Zitat durch. Dort steht, dass das Fotografieren an sich unter gewissen Umständen verboten ist. Einer dieser Umstände steht dort oben.
Laut dem zitierten Kommentar ist es dann verboten zu fotografieren und dementsprechend auch verboten, diese Bilder zu veröffentlichen.

Im Zitat steht auch dran, wer das sagte, nämlich der BGH in dem o.a. Urteil (BGH GRUR 1975, 500, 501 – Schloß Tegel; Wenzel/v. Strobl-Albeg Rn. 7.89)

Wer welche Rechte an den Bildern hat, habe ich nie gesagt.

Ich wollte damit nur aufzeigen, dass man nicht pauschal sagen kann, "Property Releases gelten nicht für Deutschland, also kann ich alles fotografieren, was ich betrete" (das war jetzt sehr platt gesagt)

Der BGH hat in meinen zitierten Urteil gesagt, dass u.U. das Fotografieren schon per se verboten sein kann. Und wenn das Fotografieren verboten ist, dann natürlich auch das Veröffentlichen der Fotos.
Original von Volle VG-Fotos
Du hast klar geschrieben das ich den User G. Lächter beleidigt hätte
was eindeutig nicht der Wahrheit entspricht
Du hast vorsätzlich gelogen um mich zu beleidigen.



Bitte, bitte, bitte, gebrauche nicht Worte wie "vorsätzlich" oder "beleidigen", wenn Du gar nicht weiß, was sie bedeuten.

Eine Lüge ist das absichtliche Sagen der Unwahrheit trotz Kenntnis der Wahrheit.

Da ich nicht weiß, was Du mit Deiner Anspielung auf den Namen des Users wirklich tief in Dir drin gemeint hast, kann ich nicht wissen, was die Wahrheit dahinter ist.

Ich habe Dir geschildert, dass ich es als Beleidigung ggü. dem User angesehen habe.

Das ist keine Beleidigung Dir gegenüber, sondern meine Interpretation Deines Postings.

Platt ausgedrückt: Wenn Du Dich so unklar ausdrückst, darfst Du Dich nicht wundern, wenn man Dich falsch versteht.
29.10.2010
Nunja...

Die Diskussion schweift ein wenig ab von der einfachen Frage...
.
.
... die bereits im zweiten Posting kurz und knapp und richtig beantwortet wurde.

Ich mach dann mal zu...bevor sich noch welche die Köpfe einschlagen .^^

*closed*

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