Mein Vertrag - Verbesserungsvorschläge / Anmerkungen ? 10

15.10.2010
Hallo MKler,
ich habe mir einen eigenen angepassten TFP-Vertrag erarbeitet und wollte ihn nun einmal
eurer harten Kritik aussetzen ;)
Viel Spaß beim lesen, ich freue mich auf konstruktive Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen und eure Meinung.
lg Paya

hier der Vertrag
Naja wirklich hart wird die nicht =) Inhaltlich ok.

Fotograf sollen man in einem deutscher Vertrag auch in deutscher Form schrieben, wobei du dich rechtlich nennen darfst wie du willst.
Die große Auswahl beider Bilderanzahl bfind ich etwas überflüssig.

Der Satz is von der Grammatik her merkwürdig:

Die Namensnennung des Models bei der Veröffentlichung sowie die kommerzielle Nutzung kann durch das Model dem Urheber bei Vertragsabschluss schriftlich untersagt werden.

das wäre die sachen die ich ncoh ändern würde wenns meiner wäre.
15.10.2010
RS: unwiderruflich statt unwiederruflich
Ich finde, in dem entscheidenden Punkt widersprichst Du Dir im Vertrag:

Oben:
sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung........
auf den Photographen übertragen

weiter unten:
die kommerzielle Nutzung kann durch das Model dem Urheber bei Vertragsabschluss schriftlich untersagt werden.

(Oder - wennschon, wo ist denn das Kreuzchen dafür im Vertrag ?)


Wenn Du schon die Möglichkeit im Vertrag einräumst,
die Anzahl der übergebenen Bilder einzutragen,
würde ich das auch konsequent nutzen und die anderen
Auswahlmöglichkeiten gleich ganz weglassen.

in digitaler Form:  sämtlichen Rohdaten
 5-10 Bilder  1-3 bearbeitete Bilder
 10-50 Bilder  3-10 bearbeitete Bilder
 50-200 Bilder  10-15 bearbeitete Bilder
 …....... Bilder  …..... bearbeitete Bilder


Das reicht doch:
 …....... Bilder  …..... bearbeitete Bilder
15.10.2010
hmmm.. Einerseits ist deine kommerzielle Nutzung mit drin, und dann läßt du dir das wieder vom Model rausklauen?
#5
15.10.2010
Der vorletzte Absatz ist hinfällig, da "Exclusiv-Verträge" zumindest in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen. Ausgenommen die Agentur zahlt dem Model ein festes monatliches Gehalt, was aber wohl nicht passieren wird.
15.10.2010
Wichtige Punkte wurden ja schon genannt, schließe mich dem an.

...und nicht durch ein anderweitiges diesem Vertrag beeinflussendes Vertragsverhältnis (insbesondere Exclusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model- Agenturen, Photographen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein


Ehrlich gesagt interessiert mich das nicht. IMHO ist das Model bei evtl. Vertragsverletzungen gegenüber Dritten selbst verantwortlich.

Ich würde mich so wenig wie möglich festlegen. Die Art des Shootings würde ich ganz raus nehmen, für mich macht das keinen Sinn. "Was" wird vorher besprochen, manchmal wird auch ganz spontan was völlig Anderes gemacht. Ausnahme vielleicht, sollen Aktaufnahmen erstellt werden.

Ich verfasse meinen Vertrag nur knapp mit Darstellung der Rechte, Entlohnung und evtl. Kostenübernahmen.
Für kommerziell oder andere Dinge liegen bei Bedarf Textbausteine parat.
Jedes Shooting kann je nach Interessenlage und/oder Aufwand der Beteiligten unterschiedlich sein.

LG,
Mikesch
15.10.2010
Der Vertrag lässt sich gut lesen, das ist ein Pluspunkt.

Die Ausschweife zum Beispiel mit den Utensilien finde ich unnötig.

Blöd ist, dass du den Vertrag nicht am Rechner ausfüllen und auch nicht dem Model ausgefüllt mailen kannst. (Werbung)
#9
16.10.2010
Wenn du was vernünftiges haben willst, lass dir den Vertrag von einem versierten Anwalt aufsetzen. Das hier ist wieder mal selbst zusammen gestopselt und wird dir von jedenRechts-Referendar mühelos zerlegt.

Dieser Tipp ist aber nicht neu sondern wurde in diesem Forum bereits 100fach gegeben.

Streckenweise lässt du mehr Fragen offen als du klärst. schau dir hilfsweise mal die Verträge von z.b. getty images an dann weisst du was erfordelich ist und was nicht.

Den Rest deiner Vertragsinhalte kannst du bedenkenlos "in die Tonne klopfen" selbst wenn in der MK noch so viele andere Meinungen bestehen.

Recht wird in Deutschland immer noch an deutschen Gerichten gesprochen und weder in Internetforen noch im MK-Forum. Du magst zwar vielleicht die eine oder andere Passage bei einem Amtsgericht oder LG durchbringen - in höheren Instanzen scheiterst du damit mir sehr hoher Wahrscheinlichkeit.

Sogenannte "TfP- Verträge" die im professionellen Bereich benutzt werden sind nicht ohne Grund um ein Vielfaches einfacher und kürzer gehalten als der Unfug, der hier immer wieder empfohlen wird.

Nur meine unmaßgebliche Meinung mit der ich aber sein langen Jahren mehr als gut fahre.

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