Parkflächenanmeldung für Ladenfläche 16

Hallo verehrte MKler,

mal eine Frage an die Wissenden.
Wir haben für ein geplantes Studio ein Ladengeschäft (160m²) angemietet. Dieses befindet sich in keiner Einkaufs-Mall, viel eher in einer Art "Mischgebiet" (Wohnflächen sowie Ladenflächen). Es liegt in einer für ein Wohngebiet normal befahrenen Straße. Unsere Parkplätze haben wir in der hauseigenen Tiefgarage. Weitere öffentliche Parkplätze sind ausschließlich Parkmöglichkeiten am Straßenrand, also keine gesonderten Parkflächen. (Die Breite der Straße lässt ein beidseitiges Zuparken zu). Es stehen keine Parkscheinautomaten oder dergleichen. Basierend auf Beobachtungen, stehen die Autos hier teilweise mehrere Tage und blockieren somit die Parkflächen.

Jetzt meine Frage:
Ist es generell möglich, dass ich die Parkplätze vor unserem Geschäft für die öffentliche Nutzung sperren lassen bzw. 1-Stunden-Parkplätze mit Parkscheibe für die Nutzung in den Hauptzeiten (07-18Uhr) dessen beantragen kann?
Hierbei geht es uns darum, dass Geschäftskunden nicht ewig erst im Gebiet nach einem Parkplatz suchen müssen, sondern gleich 2-3 Parkmöglichkeiten vor dem Geschäft haben.
Wer wäre da die zuständige Behörde/ der zuständige Ansprechpartner?
Ist sowas generell möglich und unter welchen Bedingungen wird sowas umsetzbar sein?

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Viele Grüße
M
[gone] wox
04.10.2010
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Je nach dem, wie der Kollege im zuständigen Fachbereich drauf ist, kannst Du mit einem entsprechenden Antrag Glück haben oder auch nicht.

Grundsätzlich aber ist es so, dass man eine Parkraumbewirtschaftung (so nennt man jede Regelung, die das freie parken einschränkt) nur dann vornimmt, wenn es einen entsprechenden Mangel gibt und diesen möglichst gerecht verteilen möchte. Hättest Du um Dein Studio herum mehrere Geschäfte und würde sich dort durch Kunden, mit dem Auto anfahren, Suchverkehr ergeben, böte sich eine solche Regelung durchaus an. Wenn Ihr da aber alleine seit und der Andrang eher erträglich ist, wird es da sicher kaum eine Möglichkeit geben, den vorhandenen Parkraum aus Gründen der Bequemlichkeit mit einer Parkscheibenregelung zu regeln.

Wenn Du aber eine gute Begründung findest (Bequemlichkeit für Deine Kunden ist keine) und damit den verantwortlichen Sachbearbeiter überzeugst, wird er das vielleicht für ein paar wenige Parkplätze so einrichten. Eine Garantie, dass Deine Besucher dann dort schneller und leichter einen Parkplatz finden, bekommst Du dann aber nicht, denn bewirtschafteter Parkraum will auch überwacht werden, damit die Bewirtschaftung einen Effekt hat und genau das machen viele Kommunen in Wohngebieten nicht so gerne, während das im Innenstadtbereich und den Geschäftsvierteln gang und gäbe ist.

Ganz ehrlich halte ich die Idee nicht für durchsetzbar.

lg wox
Das kannst Du nur mit dem Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt Deiner Gemeinde klären. Persönlich sehe ich keine Chancen. Bei uns gab es mal eine Satzung, wonach jeder Ladenbetreiberr in Abhängigkeit von der Geschäftsgröße Parkplätze "ablösen" mußte ohne jedoch einen Rechtsanspruch auf einen realen Platz zu haben. Ich sollte damals z.B. 12.000 DM für zwei Parkplätze bezahlen. Der Erfindungsareichtum der Städte ist riesengroß!
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
04.10.2010
sowas kenne ich auch - nur das es bei mir stramme 9.000.-DM waren^^
und selbstverständlich ist man dann für die Freihaltung des "erworbenen" Parkraums selbst verantwortlich - soll heisen:
"Abschleppen zahlt der Ladenbesitzer erst mal selbst."
..also würde Ich den Kunden wohl lieber den betriebszugehörigen Parkplatz überlassen und mir selbst den Umstand von 5min Fussweg aufbürden ;-)

Original von Wolfgang Blachnik
Das kannst Du nur mit dem Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt Deiner Gemeinde klären. Persönlich sehe ich keine Chancen. Bei uns gab es mal eine Satzung, wonach jeder Ladenbetreiberr in Abhängigkeit von der Geschäftsgröße Parkplätze "ablösen" mußte ohne jedoch einen Rechtsanspruch auf einen realen Platz zu haben. Ich sollte damals z.B. 12.000 DM für zwei Parkplätze bezahlen. Der Erfindungsareichtum der Städte ist riesengroß!
Für Sachsen wird die Frage des generellen Stellplatznachweises und der Ablöse in SächsBO und der VwVSächsBO (jeweils § 49 bzw. Punkt 49).

Die Städte und Gemeinden tun sich an und für sich sehr schwer, im öffentlichen Parkraum speziell für Geschäft XY Parkplätze bereit zu stellen bzw. abzusperren, da die Stellplatzsorge nicht öffentliche Aufgabe ist, sondern Sache des Geschäftsinhabers.

Du kannst versuchen, über einen sogenannten Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Parkraum Stellfläche für Dich zu bekommen. Ich würde mich jedoch wundern, würde dies genehmigt werden.
04.10.2010
Eine Stadt ist selten bemüht den Anliegern Parkplätze zu bieten. Du zahlst eher Ablöse für nicht vorhandene Parkplätze. Eventuell kannst du die Fläche von der Stadt mieten, dann ist der Stadt der Parkplatzmangel weiterhin scheißegal, aber sie bekommt Geld.

Die Stadt zu einem Parkscheinautomaten oder Parkscheibenpflicht zu überreden kannst du natürlich trotzdem versuchen, schließlich ist auch das ein Einkommen für die Stadt. Mir sind aber nur wenige Fälle bekannt, in denen das erfolgreich war.
[gone] wox
04.10.2010
Der erwähnte Weg über einen Antrag auf Sondernutzung ist völliger Unsinn. Bei einer Sondernutzung handelt es sich um eine Nutzung, die der betroffenen öffentlichen Fläche zugedachte Nutzung nicht entspricht. Das wäre zum Beispiel die Aufstellung von Tischen und Stühlen für einen Biergarten oder so.
Aber Parken im dafür vorgesehenen Vekehrsraum stellt niemals eine Sondernutzung dar, ganz egal, wo der parkende hingeht, wenn er das Fahrzeug abgestellt hat. Ein solcher Antrag kann niemals das gewünschte Ergebnis, aber ganz leicht eine kostenpflichtige Ablehnung zur Folge haben.
Nunja, direkt neben unserem Studio hat noch eine Versicherung ihre Filiale.
Weiterhin ist das ein Stadtteil, der unter Förderprogramme fällt, da die Stadt diesen Ortsteil auf Grund Unterbesetzung für Unternehmer interessanter machen will.
Vielleicht kann ich da ja ansetzen, zumal es ja wirklich nur um eine Parkscheibenregelung von 7-18Uhr gilt.
Weiter vorn in der Straße, vor einem Kiosk, gibt es diese Beschilderung auch.

Interessant wäre zu wissen, wer als Ansprechpartner dient. Ich werde wohl mal bei dem Kiosk-Betreiber nachfragen. Vielleicht kann er weiter helfen.
[gone] wox
04.10.2010
Zuständig ist auf jeden Fall die Straßenverkehrsbehörde. Handelt es sich um eine größere Stadt, dann das Ordnungsamt der Stadt. Ist der Ort kleiner, dann wohl eher die Kreisverwaltung bzw. deren Straßenverkehrsamt. In letzterem Fall würde ich trotzdem erst einmal das örtliche Ordnungsamt aufsuchen, denn die müssen auf jeden Fall zu dem Antrag auch dann Stellung beziehen, wenn sie nicht selbst entscheiden. Die Regelung beim Kiosk würde ich unbedingt in einen Antrag einbeziehen, denn da wurde dann ja unter Umständen schon einmal eine Regelung für einen einzelnen Betrieb getroffen, auch wenn der eher die mobile unter unterschiedliche Kundschaft geltend machen kann als Du mit dem Studio.
Du bist ja ein richtiger Wisser. ... Im vergangenen Jahr hatte in Gewerbetreibender in unserer Straße für ein Jahr so einen Wisch genau mit dieser Überschrift in seinem Auto direkt vor seinem Geschäft liegen. Die Begründung konnte man ebenso einsehen. Und da stand haargenau das. Weiterhin stellen wir ebenfalls solche Genehmigungen aus, z. B. für den Pflegedienst. Und auch das läuft unter genau dieser Überschrift.


Original von wox *viel Neues online**comment back*
Der erwähnte Weg über einen Antrag auf Sondernutzung ist völliger Unsinn. Bei einer Sondernutzung handelt es sich um eine Nutzung, die der betroffenen öffentlichen Fläche zugedachte Nutzung nicht entspricht. Das wäre zum Beispiel die Aufstellung von Tischen und Stühlen für einen Biergarten oder so.
Aber Parken im dafür vorgesehenen Vekehrsraum stellt niemals eine Sondernutzung dar, ganz egal, wo der parkende hingeht, wenn er das Fahrzeug abgestellt hat. Ein solcher Antrag kann niemals das gewünschte Ergebnis, aber ganz leicht eine kostenpflichtige Ablehnung zur Folge haben.
[gone] wox
04.10.2010
Ja, so kann das halt sein.

Beide antworten wir in einer entsprechenden Behörde und beide haben wir auf unsere Art Recht. In NW ist das halt ein wenig anders geregelt als in Sachsen und ich habe nicht darauf geachtet, wo der TO wohnt und sein Geschäft eröffnet.

In der Tat klingt unter den Umständen meine Aussage nicht korrekt und ist es für dieses Bundesland dann auch nicht.

Sorry, aber ich lebe halt in NW und da ist eine Sondernutzung eben etwas anderes.

lg wox
04.10.2010
Ich frag mich grad, was am Ende wohl besser für Deinen Kunden ist.

Im Wohngebiet nach einen freien Parkplatzsuchen oder einen Regelung via Parkscheinautomat oder Parkscheibe, mit eine maximalen Parkzeit, wo der Kunde dann vergisst, dass eine oder andere Zettelchen reinzulegen und dann einfach ein Knöllchen bekommt oder im Zweifel sogar abgeschleppt wird.
Wenn sich das Ganze, so wie Du schreibst, in einem Wohngebiet befindet, wie würdest denn Du reagieren, wenn man Dir plötzlich Deinen Parkplatz vor der Tür wegnimmt, indem man dort kostenpflichtige Parkplätze einrichtet.
Ich würde mir da keine Gedanken machen, sondern jedem einzelnen es selbst überlassen, sein Auto regelgercht zu parken oder den anderen Vorschlag annehmen und die zum Geschäft gehörenden Parkplätze den Kunden überlassen.

Die Ablösung nicht vorhandener Parkplätze bei den Städten gleicht einem Schildbürgerstreich, ist aber wohl leider gängige Praxis.
04.10.2010
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Interessant wäre zu wissen, wer als Ansprechpartner dient. Ich werde wohl mal bei dem Kiosk-Betreiber nachfragen. Vielleicht kann er weiter helfen.


je nach stadtgröße: verkehrsamt oder ordnungsamt, in dresden hat das schon an einigen stellen mit entsprechenden parkplätzen geklappt.... wobei es da um anwohner ging.
04.10.2010
Original von cash - just ask for...
mit eine maximalen Parkzeit, wo der Kunde dann ... im Zweifel sogar abgeschleppt wird.


Wird er nicht, wenn er niemanden behindert.
Kenne ich aus eigener teurer Erfahrung aus München leider anders !
Aber: welchemStreß willst Du Dich eigentlich aussetzen, wenn auf dem tatsächlichh für Deine Firma reservierten Parkplatz ständig nur mal schnell Fremde parken. Auf die Politessen kannst Du da auch nicht hoffen.
05.10.2010
einfach probieren, möglich ist alles. Hier in Nürnberg wurden vor einer russischen Billigübernachtungsabsteige Parkplätze auf dem breiten Gehsteig eingezeichnet. Das ganze Viertel war überascht von dieser Aktion, hat man doch vorher blitzschnell ein Ticket bekommen wenn man da geparkt hat.

Es kommt anscheinend immer auf Freundlichkeit (und evt. Gegenleistung ?!?) an.

anTon

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