Bauauflagen Fotostudio??? 17
[gone] Dan Wolf - www.danwolf.de
28.09.2010
Bevor wieder Gerüchte aufkommen....
Bitte mal bei zuständigen Bauordnungsamt anfragen.
Bitte mal bei zuständigen Bauordnungsamt anfragen.
#2Report
[gone] photoart bauhaus
28.09.2010
Hallo,
ja das ist mir schon klar, nur war die ganze Geschichte ziemlich kurzfristig :-)
Werde ich auf jeden Fall vorher machen, nur vielleicht gibt es direkte "No go´s"" für ein Studio??
Dann wüsste ich morgenfrüh direkt Bescheid.
Gruß
Nils
ja das ist mir schon klar, nur war die ganze Geschichte ziemlich kurzfristig :-)
Werde ich auf jeden Fall vorher machen, nur vielleicht gibt es direkte "No go´s"" für ein Studio??
Dann wüsste ich morgenfrüh direkt Bescheid.
Gruß
Nils
#3Report
28.09.2010
Hallo Nils,
Bauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland, slebst Landkreis zu Landkreis verschieden.
Folgende Punkt wird es höchst wahrscheinlich zu beachten geben:
Ist das was du anschaust Gewerberaum oder eine Privatwohnung. Ist es eine Privatwohnung dann muss das zuerst in Gewerbliche Nutzung umgewandelt werden. Ob das genehmigt wird hängt von der Gegegend ab und ob der Gemeinderat das auch möchte.
Wirst du es alleine benutzen oder mit jemanden anderen zusammen eventuell einer Frau dann benötigst du eine zweite Toilette.
Die Eingangstüre muß rauchdicht sein und einen Schließer haben (das waren meine Auflagen) - von alleine zugehen.
Die Zeit solltest du dir auf jedenfall nehmen vorher oder hinterher um diese Dinge beim Bauamt zu er fragen und diese Zeit sollte der Vermieter auch geben.
Gruß
Ralf
Bauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland, slebst Landkreis zu Landkreis verschieden.
Folgende Punkt wird es höchst wahrscheinlich zu beachten geben:
Ist das was du anschaust Gewerberaum oder eine Privatwohnung. Ist es eine Privatwohnung dann muss das zuerst in Gewerbliche Nutzung umgewandelt werden. Ob das genehmigt wird hängt von der Gegegend ab und ob der Gemeinderat das auch möchte.
Wirst du es alleine benutzen oder mit jemanden anderen zusammen eventuell einer Frau dann benötigst du eine zweite Toilette.
Die Eingangstüre muß rauchdicht sein und einen Schließer haben (das waren meine Auflagen) - von alleine zugehen.
Die Zeit solltest du dir auf jedenfall nehmen vorher oder hinterher um diese Dinge beim Bauamt zu er fragen und diese Zeit sollte der Vermieter auch geben.
Gruß
Ralf
#4Report
28.09.2010
1. Bauauflagen sind, wie schon geschrieben, regional recht verschieden.
2. Auflagen sind abhängig von der Größe und der Nutzung der Räumlichkeiten.
3. Das einzige, was immer gilt, Du brauchst einen Feuerlöscher. ;-)
Viel Spaß und Erfolg!
2. Auflagen sind abhängig von der Größe und der Nutzung der Räumlichkeiten.
3. Das einzige, was immer gilt, Du brauchst einen Feuerlöscher. ;-)
Viel Spaß und Erfolg!
#5Report
[gone] photoart bauhaus
28.09.2010
Hallo,
@DieAugenweide
Also es sind alle 3 Räume Gewerberäume, 2 sind ehemalige Bettenstudios und 1 ist ein Bürotrakt, also keine Privatwohnung.
Werde mir dann wohl erstmal morgenfrüh die Räume angucken und dann zum Bauamt dackeln.... Bin mal gespannt was die alles an Auflagen haben :D
Gruß
Nils
@DieAugenweide
Also es sind alle 3 Räume Gewerberäume, 2 sind ehemalige Bettenstudios und 1 ist ein Bürotrakt, also keine Privatwohnung.
Werde mir dann wohl erstmal morgenfrüh die Räume angucken und dann zum Bauamt dackeln.... Bin mal gespannt was die alles an Auflagen haben :D
Gruß
Nils
#6Report
[gone] photoart bauhaus
28.09.2010
Original von cash - just ask for...
3. Das einzige, was immer gilt, Du brauchst einen Feuerlöscher. ;-)
Viel Spaß und Erfolg!
Hallo,
das ist mir als gelernter ehemaliger Sanitäter und Feuerwehrmann schon klar :-)
Gruß
Nils
#7Report
28.09.2010
Jedes Bundesland hat seine Landesbauordnung, die für das gesamte Bundesland gilt. Da ist nix mit eigener Bauordnung für jeden Landkreis wie so ein Held hier geschrieben hat.
Für ein Studio gelten die üblichen Auflagen, wie Brandsicherheit und WC. Evtl. mußt Du auch einen Stellplatz vor dem Haus nachweisen, wenn Du das gewerblich anmeldest.
Komplizierter wird es wenn Du Angestellte hast, aber das soll ja nicht vorkommen, oder?
Also, alles halb so wild.
Für ein Studio gelten die üblichen Auflagen, wie Brandsicherheit und WC. Evtl. mußt Du auch einen Stellplatz vor dem Haus nachweisen, wenn Du das gewerblich anmeldest.
Komplizierter wird es wenn Du Angestellte hast, aber das soll ja nicht vorkommen, oder?
Also, alles halb so wild.
#8Report
28.09.2010
is ja witzig hier ;o)
deine gedanken ... "Spiele nun schon länger mit dem Gedanken ein Studio zu mieten bzw. einen Raum dafür."
... haben nun rein gar nix mit der bauordnung zu tun ... sacht doch schon der name ... oder willste was neu bauen ?
des einzige was dir auflagen erteilen könnte (!!!!) wären gewerbeamt, gesundheitsamt oder ordnungsamt (des amt mit den feuerlöschern kenn ich nicht)
also locker bleiben und tief durchatmen ! ;o))
ps: sofern nicht gewerblich genutzt, vergiss mein geschriebenes und streiche alle punkte !
pps: zur eigenen sicherheit, würde ich auf den feuerlöscher aber nicht verzichten ;o)
deine gedanken ... "Spiele nun schon länger mit dem Gedanken ein Studio zu mieten bzw. einen Raum dafür."
... haben nun rein gar nix mit der bauordnung zu tun ... sacht doch schon der name ... oder willste was neu bauen ?
des einzige was dir auflagen erteilen könnte (!!!!) wären gewerbeamt, gesundheitsamt oder ordnungsamt (des amt mit den feuerlöschern kenn ich nicht)
also locker bleiben und tief durchatmen ! ;o))
ps: sofern nicht gewerblich genutzt, vergiss mein geschriebenes und streiche alle punkte !
pps: zur eigenen sicherheit, würde ich auf den feuerlöscher aber nicht verzichten ;o)
#9Report
28.09.2010
wenn du bei deinem örtlichen ordnungsamt nachfragst, solltest du präzise formulieren, ob du das studio als ladengeschäft mit fixen öffnungszeiten für laufkundschaft, oder nur zur nutzung nach vereinbarung, oder ggf. auch noch als mietstudio betreiben willst. für alle diese fälle könnte es unterschiedliche anforderungen an sanitäre ausstattung und/oder den brandschutz (notausgang, zweiter rettungsweg) geben.
#10Report
29.09.2010
Original von Neo Art
... haben nun rein gar nix mit der bauordnung zu tun ... sacht doch schon der name ... oder willste was neu bauen ?
des einzige was dir auflagen erteilen könnte (!!!!) wären gewerbeamt, gesundheitsamt oder ordnungsamt (des amt mit den feuerlöschern kenn ich nicht)
Nee, nee, nee, nee, neeeee!
Wenns eine Nutzungsänderung gibt, dann können sich daraus andere Auflagen ergeben und deshalb muss man das beantragen. Jetzt rate mal, wo man das macht!?
Hier bei uns heisst das Bauaufsicht und die gehört zum Bauordnungsamt, dass ebenso für Neubauten zuständig ist. ;-)
Ich weiss, da steckt auch Ordnungsamt drin, aber mit dem normalen Ordnungsamt, haben die nix zu tun.
#11Report
29.09.2010
Das wichtigste wurde schon mehrfach erwähnt - direkt vor Ort beim Ordnungsamt nachfragen.
An Brandschutzauflagen kann auf dich noch zu kommen: zweiter Fluchtweg. Alle Dekostoffe und Dekoteile müssen ggf schwer entflammbar ausgerüstet sein und die Nachweise dafür mußt du mehr oder weniger griffbereit aufbewahren.
Die Ausstattung mit Feuerlöschern richtet sich auch nach örtlichen Gegebenheiten hier wird dir unter Umständen eine bestimmte Anzahl von Löscheinheiten vorgeschrieben. Diese kann dir dann jeder Fachhändler für Feuerwehrbedarf auf Anzahl und Größe von Feuerlöschern umrechnen. Für innen und wenn möglicherweise Personen im Raum sind würde ich keine Pulverlöscher verwenden aber das wirst du als Feuerwehrler (besonders wenn du schon mal einen Pulverlöscher in einem geschlossenen Raum ausgelöst hast) selber wissen. Wir haben nur Schaumlöscher im Studio.
Unter Umständen bekommst du auch noch Auflagen zu Belüftungsmöglichkeiten, zur natürlichen Beleuchtung und zur Fenstergröße. Letzteres hat früher immer für heisse Diskussionen bei der Dunkelkammer gesorgt. Zum einen sollte es da dunkel und lichtdicht sein, zum anderen haben die Ordnungsämter immer auf die ausreichende natürliche Beleuchtung des Arbeitsplatzes geachtet.
Leitern und Tritte müssen den Vorschriften für gewerblichen Einsatz entsprechen (Nix Haushaltsstaffelei). Elektrotechnisch brauchst du wahrscheinlich einen e-Check vom Elektromeister etc.
Sobald du Arbeitnehmer beschäftigst sind die Auflagen wesentlich höher als wenn du nur alleine arbeitest.
Ggf. brauchst du getrennte sanitäre Anlagen (WC).
Wirklich genau sagen kann dir das nur die örtliche Behörde.
NACHTRAG:
Grundsätzlich sollten die Raübe auch für die Gewerbeausübung zugelassen sein das heisst in einem Gewerbegebiet oder mindestens in einem Mischgebiet liegen ( siehe Bebauungsplan oder Gemeinde fragen) sonst kannst du grundsätzliche Probleme bekommen.
An Brandschutzauflagen kann auf dich noch zu kommen: zweiter Fluchtweg. Alle Dekostoffe und Dekoteile müssen ggf schwer entflammbar ausgerüstet sein und die Nachweise dafür mußt du mehr oder weniger griffbereit aufbewahren.
Die Ausstattung mit Feuerlöschern richtet sich auch nach örtlichen Gegebenheiten hier wird dir unter Umständen eine bestimmte Anzahl von Löscheinheiten vorgeschrieben. Diese kann dir dann jeder Fachhändler für Feuerwehrbedarf auf Anzahl und Größe von Feuerlöschern umrechnen. Für innen und wenn möglicherweise Personen im Raum sind würde ich keine Pulverlöscher verwenden aber das wirst du als Feuerwehrler (besonders wenn du schon mal einen Pulverlöscher in einem geschlossenen Raum ausgelöst hast) selber wissen. Wir haben nur Schaumlöscher im Studio.
Unter Umständen bekommst du auch noch Auflagen zu Belüftungsmöglichkeiten, zur natürlichen Beleuchtung und zur Fenstergröße. Letzteres hat früher immer für heisse Diskussionen bei der Dunkelkammer gesorgt. Zum einen sollte es da dunkel und lichtdicht sein, zum anderen haben die Ordnungsämter immer auf die ausreichende natürliche Beleuchtung des Arbeitsplatzes geachtet.
Leitern und Tritte müssen den Vorschriften für gewerblichen Einsatz entsprechen (Nix Haushaltsstaffelei). Elektrotechnisch brauchst du wahrscheinlich einen e-Check vom Elektromeister etc.
Sobald du Arbeitnehmer beschäftigst sind die Auflagen wesentlich höher als wenn du nur alleine arbeitest.
Ggf. brauchst du getrennte sanitäre Anlagen (WC).
Wirklich genau sagen kann dir das nur die örtliche Behörde.
NACHTRAG:
Grundsätzlich sollten die Raübe auch für die Gewerbeausübung zugelassen sein das heisst in einem Gewerbegebiet oder mindestens in einem Mischgebiet liegen ( siehe Bebauungsplan oder Gemeinde fragen) sonst kannst du grundsätzliche Probleme bekommen.
#12Report
[gone] User_81538
29.09.2010
"(des amt mit den feuerlöschern kenn ich nicht)"
:-)
Must Du hier abnehmen lassen von der Feuerwehr
also in jedem Raum ein Feuerlöscher sonst bekommst keine
Versicherung für das Studio.
lg.
:-)
Must Du hier abnehmen lassen von der Feuerwehr
also in jedem Raum ein Feuerlöscher sonst bekommst keine
Versicherung für das Studio.
lg.
Original von Neo Art
is ja witzig hier ;o)
deine gedanken ... "Spiele nun schon länger mit dem Gedanken ein Studio zu mieten bzw. einen Raum dafür."
... haben nun rein gar nix mit der bauordnung zu tun ... sacht doch schon der name ... oder willste was neu bauen ?
des einzige was dir auflagen erteilen könnte (!!!!) wären gewerbeamt, gesundheitsamt oder ordnungsamt (des amt mit den feuerlöschern kenn ich nicht)
also locker bleiben und tief durchatmen ! ;o))
ps: sofern nicht gewerblich genutzt, vergiss mein geschriebenes und streiche alle punkte !
pps: zur eigenen sicherheit, würde ich auf den feuerlöscher aber nicht verzichten ;o)
#13Report
29.09.2010
Vereinbare mit dem zuständigen Bauamtsmitarbeiter einen Vor-Ort-Termin und lasse ein Protokoll anfertigen. Das erspart Dir nachträglichen Ärger, weil Du angeblich was nicht gesagt oder anders dargestellt hast.
Ansonsten halte ich das nicht für so kompliziert wie beschrieben. Ich baue derzeit ein neues Studio aus und da ist die Farbe der neuen Schaufensteranlage und ein Fehler in der Zeichnung des Architekten von 1932 das wichtigste.
Ansonsten halte ich das nicht für so kompliziert wie beschrieben. Ich baue derzeit ein neues Studio aus und da ist die Farbe der neuen Schaufensteranlage und ein Fehler in der Zeichnung des Architekten von 1932 das wichtigste.
#14Report
29.09.2010
Es ist die Frage wo Du was mieten möchtest.
- ist es ein Bürohaus, wo auch andere Parteien zur miete sind, muss der Vermieter für das ganze drumherrum (Feuerlöscher, Flucht- & Rettungswegpläne, bla-bla) sorgen. Denn Du mietest nur 1- bzw.2 Räume. Du musst nur Ihm sagen als was Du es nutzen möchtest. Du spielst in dem Falle für das Amt keine Rolle, denn das Bürohaus hat schon seine Auflagen an die Du dich nur halten musst. ;))
- Willst DU ein Gebäude mieten es event. Sanieren bzw. "Nutzungänderung" vornehmen, hast Du echt ne Menge vor dir. Denn da bleibt alles an Dir hängen.
- ist es ein Bürohaus, wo auch andere Parteien zur miete sind, muss der Vermieter für das ganze drumherrum (Feuerlöscher, Flucht- & Rettungswegpläne, bla-bla) sorgen. Denn Du mietest nur 1- bzw.2 Räume. Du musst nur Ihm sagen als was Du es nutzen möchtest. Du spielst in dem Falle für das Amt keine Rolle, denn das Bürohaus hat schon seine Auflagen an die Du dich nur halten musst. ;))
- Willst DU ein Gebäude mieten es event. Sanieren bzw. "Nutzungänderung" vornehmen, hast Du echt ne Menge vor dir. Denn da bleibt alles an Dir hängen.
#15Report
29.09.2010
er will doch mieten ... also gehe ich von gewerberäumen aus .
eine nutzungsänderung, würde sich nur ergeben, wenn ich wohnraum zu gewerbe umbaue oder andersherum.
@jarga ... echt? ... hat meine nicht nach gefragt ;o)
eine nutzungsänderung, würde sich nur ergeben, wenn ich wohnraum zu gewerbe umbaue oder andersherum.
Original von cash - just ask for...
Nee, nee, nee, nee, neeeee!
Wenns eine Nutzungsänderung gibt, dann können sich daraus andere Auflagen ergeben und deshalb muss man das beantragen. .
@jarga ... echt? ... hat meine nicht nach gefragt ;o)
#16Report
29.09.2010
na dann ist er doch solche sorgen los.
Muss nur noch "ausbauen" und Jählich entrümpeln *lach* Neo, kennst Du doch alles ;)
Muss nur noch "ausbauen" und Jählich entrümpeln *lach* Neo, kennst Du doch alles ;)
#17Report
Topic has been closed
keine Ahnung ob es hier her passt, ansonsten bitte Verschieben :-)
Spiele nun schon länger mit dem Gedanken ein Studio zu mieten bzw. einen Raum dafür.
Nun gibt es ja für jeden Gewerberaum bestimmte Auflagen die eingehalten werden müssen, kann mir jemand sagen ob man diese irgendwo nachlesen kann, bzw. mir sagen worauf man achten muß????
Also richtet sich die Frage eher an Leute die schon ein Studio Gewerblich betreiben :D :D
Habe heute durch einen Zufall die Chance bekommen mir morgen 3 verschiedene Objekte hier bei mir sogar direkt um die Ecke anzusehen, daher wollte ich halt wissen ob es bestimmte Bauliche Auflagen gibt die eine Nutzung als Studio direkt ausschließen??
Will mich halt vorher schlau machen bevor ich nachher da Doof stehe und den Raum nicht abgenommen bekomme :D
Gruß
Nils