nebengewerbe. 36
19.09.2010
Moin,
Gewerbeanmeldung ca 15 € bei Deiner Gemeinde (Gewerbe-oder Ordnungsamt), irgendwann meldet sich die Berufsgenossenschaft bei Dir (ca 200 € jährlich), dazu dann noch die Handwerkskammer und (abhängig von der Gemeinde) noch der Entsorger, wenn Dein Gewerberaum (Studio) Eigentum ist. Das Finanzamt meldet sich von ganz alleine. Am besten Du setzt Dich mal mit einem Steuerberater zusammen.
Fürs Studio (wenn gewerblich genutzt) ist dann zu beachten, das sämtliche Bauvorschriften eingehalten sein müssen und für die Ausstattung und den elektrischen Kram die Vorschriften von Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutz gelten.
Gewerbeanmeldung ca 15 € bei Deiner Gemeinde (Gewerbe-oder Ordnungsamt), irgendwann meldet sich die Berufsgenossenschaft bei Dir (ca 200 € jährlich), dazu dann noch die Handwerkskammer und (abhängig von der Gemeinde) noch der Entsorger, wenn Dein Gewerberaum (Studio) Eigentum ist. Das Finanzamt meldet sich von ganz alleine. Am besten Du setzt Dich mal mit einem Steuerberater zusammen.
Fürs Studio (wenn gewerblich genutzt) ist dann zu beachten, das sämtliche Bauvorschriften eingehalten sein müssen und für die Ausstattung und den elektrischen Kram die Vorschriften von Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutz gelten.
#2Report
19.09.2010
Ich weiss ja nicht, ob Berufsgenossenschaft nur für Fotografen zuständig ist. Aber ich zahle weder für mein Nebengewerbe als Fotomodel, noch für das als Nageldesignerin irgend welche Beiträge dort hin.
Zudem habe ich mich Umsatzsteuer befreien lassen, weil ich ohnehin nicht die 17.000€ Grenze erreiche. Das alles habe ich auch ohne Steuerberater geschafft, auch die kosten nur unnötig viel Geld.
Aber wie schon gesagt, vielleicht ist das als Fotograf ja nochmal ganz was anderes.
Zudem habe ich mich Umsatzsteuer befreien lassen, weil ich ohnehin nicht die 17.000€ Grenze erreiche. Das alles habe ich auch ohne Steuerberater geschafft, auch die kosten nur unnötig viel Geld.
Aber wie schon gesagt, vielleicht ist das als Fotograf ja nochmal ganz was anderes.
#3Report
19.09.2010
Halllo Reyko,
bevor du ein Nebengewerbe anmeldest, kläre das auch mit deinem "richtigen" Arbeitgeber ab - könnte sonst Stress geben.
LG,
Rolf
bevor du ein Nebengewerbe anmeldest, kläre das auch mit deinem "richtigen" Arbeitgeber ab - könnte sonst Stress geben.
LG,
Rolf
#4Report
19.09.2010
Original von InesP.
Ich weiss ja nicht, ob Berufsgenossenschaft nur für Fotografen zuständig ist. Aber ich zahle weder für mein Nebengewerbe als Fotomodel, noch für das als Nageldesignerin irgend welche Beiträge dort hin.
Zudem habe ich mich Umsatzsteuer befreien lassen, weil ich ohnehin nicht die 17.000€ Grenze erreiche. Das alles habe ich auch ohne Steuerberater geschafft, auch die kosten nur unnötig viel Geld.
Aber wie schon gesagt, vielleicht ist das als Fotograf ja nochmal ganz was anderes.
Für Fotografen ist die BG Pflicht, eventuell kann man sich Beitragsfrei stellen lassen, weiß ich im Moment nicht genau.
Ob es sinnvoll ist von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, da würde ich dem TO wirklich empfehelen sich mal mit einem Steuerberater zusammensetzen, hier geht es ja auch um Abschreibungen für Studioausrüstung ect.
#5Report
19.09.2010
Als selbstständiger Künstler ist das aber wieder anders ;-)
Bitte bei einem Steuerberater nachfragen, die kennen sich da aus.
Bitte bei einem Steuerberater nachfragen, die kennen sich da aus.
#6Report
[gone] John Doe II
19.09.2010
Original von Susanne Güttler
Als selbstständiger Künstler ist das aber wieder anders ;-)
Hochzeiten und Kindergarten ist ganz klar handwerklich.
Deswegen lieber bei der Kammer melden.
#7Report
19.09.2010
Ich weiss nicht, woher ihr alle Euer Wissen bezieht. Fakt ist, das hier ist keine verbindliche Rechtsberatung. Und bevor man sich irgendwo anmeldet sollte man sich erst mal gut erkundigen, ob man das überhaupt muss.
Daher kann ich nur davor warnen voreilige Schnellschüsse zu tätigen.
Daher kann ich nur davor warnen voreilige Schnellschüsse zu tätigen.
#8Report
[gone] LaDiva Foto Bremen
19.09.2010
Also ich habe mir gerade in Bremen frisch einen Gewerbeschein geholt.
Kostet 15,-- Euro und habe gleich die Papiere für das Finanzamt bekommen.
Ich darf als Kleinunternehmen 17500,- Euro Verdienen und brauch bis zu dieser Grenze keine Steuern bezahlen.
In der BG brauch ich mich nicht anmelden da ich keine Mitarbeiter habe.
Ich selbst kann mich anmelden muss ich aber nicht.
Das sind meine Infos von der B.E.G.IN-Bremer ExistenzGründungsInitiative.
Kostet 15,-- Euro und habe gleich die Papiere für das Finanzamt bekommen.
Ich darf als Kleinunternehmen 17500,- Euro Verdienen und brauch bis zu dieser Grenze keine Steuern bezahlen.
In der BG brauch ich mich nicht anmelden da ich keine Mitarbeiter habe.
Ich selbst kann mich anmelden muss ich aber nicht.
Das sind meine Infos von der B.E.G.IN-Bremer ExistenzGründungsInitiative.
#9Report
19.09.2010
bei deiner gewerbeanmeldung schreibst du einfach künstlerische fotografie hinein. vielleicht schreibst du auch noch softwarehandel dazu, beratung etc. das eröffnet dir in ein paar jahren neue perspektiven. ;)
am besten aber nicht "auftragsfotografie". betriebsstätte ist deine wohnung. kannst du vielleicht zum teil absetzen. ich denke ein handwerk betreibst du nur wenn.
ihk (bist du gelernter fotograf?) , berufsgenossenschafft (können dir filmrollen über den fuß rollen?), künstlersozailkasse (du willst ja künstler sein) werden sich alle bei dir melden weil sie deine asche wollen. die gez ebenso :D
als nebenerwerb wirst du unter garantie weniger als 17500 tacken umsetzen, du wirst dich von der umsatzsteuer befreien lassen können (stichwort: kleinunternehmer). das schliesst in den meisten fällen auch aus das du irgendwo mitgleid sein musst. frag aber am besten einen steuerverbrater. aber: der will auch nur dein bestes. dein geld.
wenn ich es noch richtig im kopf habe waren mein damaliger geschäftspartner und ich bei der ihk zu einem beratungsgespräch. aber nicht vergessen, letztendlich will die ihk auch dein geld (wir hatten uns damals auf ca DM 250) geeinigt;)
mehr fällt mir gerade nicht ein.
am besten aber nicht "auftragsfotografie". betriebsstätte ist deine wohnung. kannst du vielleicht zum teil absetzen. ich denke ein handwerk betreibst du nur wenn.
ihk (bist du gelernter fotograf?) , berufsgenossenschafft (können dir filmrollen über den fuß rollen?), künstlersozailkasse (du willst ja künstler sein) werden sich alle bei dir melden weil sie deine asche wollen. die gez ebenso :D
als nebenerwerb wirst du unter garantie weniger als 17500 tacken umsetzen, du wirst dich von der umsatzsteuer befreien lassen können (stichwort: kleinunternehmer). das schliesst in den meisten fällen auch aus das du irgendwo mitgleid sein musst. frag aber am besten einen steuerverbrater. aber: der will auch nur dein bestes. dein geld.
wenn ich es noch richtig im kopf habe waren mein damaliger geschäftspartner und ich bei der ihk zu einem beratungsgespräch. aber nicht vergessen, letztendlich will die ihk auch dein geld (wir hatten uns damals auf ca DM 250) geeinigt;)
mehr fällt mir gerade nicht ein.
#10Report
19.09.2010
Original von Farlow City
Ich darf als Kleinunternehmen 17500,- Euro Verdienen und brauch bis zu dieser Grenze keine Steuern bezahlen.
Das ist aber falsch formuliert, Du musst keine Umsatzsteuer zahlen. Einkommenssteuer aber wohl. Rechne die 17500€ mal um geteilt durch 12, sind mtl. 1458€ und die bleiben unversteuert? Niemals!!!
Steuerfrei sind lediglich 400€ im Monat
#11Report
19.09.2010
Genau!
Nochmal, ihr tut hier keinem nen Gefallen, wenn ihr so Halbwissen verbreitet.
Nochmal, ihr tut hier keinem nen Gefallen, wenn ihr so Halbwissen verbreitet.
#12Report
19.09.2010
Original von InesP.
Ich weiss ja nicht, ob Berufsgenossenschaft nur für Fotografen zuständig ist. Aber ich zahle weder für mein Nebengewerbe als Fotomodel, noch für das als Nageldesignerin irgend welche Beiträge dort hin.
Zudem habe ich mich Umsatzsteuer befreien lassen, weil ich ohnehin nicht die 17.000€ Grenze erreiche. Das alles habe ich auch ohne Steuerberater geschafft, auch die kosten nur unnötig viel Geld.
Aber wie schon gesagt, vielleicht ist das als Fotograf ja nochmal ganz was anderes.
JA, ist es :)
#13Report
19.09.2010
@Susanne:
Stimmt schon, dass es keinem etwas bringt, hier Halbwissen zu verbreiten.
Aber dann dürfte man Fragen, wie die des TO, hier gar nicht zulassen. Denn ich ich denke, Halbwissen wird immer dabei herauskommen (es macht ja keiner Absicht, man denkt ja man wisse es ... *g*)
Deshalb müsste dann bei jeder dieser Fragestellungen sofort ein: "Erkundige dich dort und dort" kommen und Thread schließen. Denn auch wenn sich hier manche auskennen und kein Halbwissen verbreiten, wer will das von den Usern oder Mods auseianderhalten und wie?
So, jetzt war ich ganz TO, deshalb verbreite ich hier auch noch ein bisschen (Halb?)wissen:
Also Fotograf (nicht Künstler) betreibt man ein Gewerbe, deshalb halte ich die Gewerbeanmeldung grundsätzlich für richtig. Wenn man Hochzeiten und Kinder "auf Auftrag" fotografiert, hat das wenig mit Kunst, mehr mit Handwerk zu tun.
Mir hat man das mal so erklärt: So lange ich für die Redaktionen fotografiere UND schreibe, bin ich Freiberufler, brauche kein Gewerbe. Beschränke ich mich aufs Fotografieren, muss ich ein Gewerbe anmelden, selbst wenn ich "nur" an die Zeitungen verkaufe.
Einkommenssteuer muss ich jedem Fall zahlen (ich als nebentätiger Freiberufler auch). Deshalb kann ich zur Gewerbesteuer nüscht sagen.
Edit:
Weil mich das mit der Berufsgenossenschaft jetzt selbst mal interessiert hat, war ich auf der Website von Ver.di. Dort steht, dass freie Journalisten sich dort freiwillig versichern können, freie Fotografen aber versichern müssen. Das bezieht sich zwar nur auf den Pressebereich, dürfte aber analog auch für freie Fotografen außerhalb der Presse gelten.
Ansonsten: Einfach mal die Websiten der BG's und Ver.di durchlesen und dann ggfs. nochmal nachfragen - bei Verdi und Steuerberater und was sich sonst noch so anbietet.
Stimmt schon, dass es keinem etwas bringt, hier Halbwissen zu verbreiten.
Aber dann dürfte man Fragen, wie die des TO, hier gar nicht zulassen. Denn ich ich denke, Halbwissen wird immer dabei herauskommen (es macht ja keiner Absicht, man denkt ja man wisse es ... *g*)
Deshalb müsste dann bei jeder dieser Fragestellungen sofort ein: "Erkundige dich dort und dort" kommen und Thread schließen. Denn auch wenn sich hier manche auskennen und kein Halbwissen verbreiten, wer will das von den Usern oder Mods auseianderhalten und wie?
So, jetzt war ich ganz TO, deshalb verbreite ich hier auch noch ein bisschen (Halb?)wissen:
Also Fotograf (nicht Künstler) betreibt man ein Gewerbe, deshalb halte ich die Gewerbeanmeldung grundsätzlich für richtig. Wenn man Hochzeiten und Kinder "auf Auftrag" fotografiert, hat das wenig mit Kunst, mehr mit Handwerk zu tun.
Mir hat man das mal so erklärt: So lange ich für die Redaktionen fotografiere UND schreibe, bin ich Freiberufler, brauche kein Gewerbe. Beschränke ich mich aufs Fotografieren, muss ich ein Gewerbe anmelden, selbst wenn ich "nur" an die Zeitungen verkaufe.
Einkommenssteuer muss ich jedem Fall zahlen (ich als nebentätiger Freiberufler auch). Deshalb kann ich zur Gewerbesteuer nüscht sagen.
Edit:
Weil mich das mit der Berufsgenossenschaft jetzt selbst mal interessiert hat, war ich auf der Website von Ver.di. Dort steht, dass freie Journalisten sich dort freiwillig versichern können, freie Fotografen aber versichern müssen. Das bezieht sich zwar nur auf den Pressebereich, dürfte aber analog auch für freie Fotografen außerhalb der Presse gelten.
Ansonsten: Einfach mal die Websiten der BG's und Ver.di durchlesen und dann ggfs. nochmal nachfragen - bei Verdi und Steuerberater und was sich sonst noch so anbietet.
#14Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
19.09.2010
Hochzeiten und Kindergärten sind ganz klar ein Handwerk. Die Bilder haben ja auch wenig künstlerischen Wert oder? ;) ... daher Handwerk = Gewerbe:
Gewerbeanmeldung
Allerdings sollte man sich die Frage stellen, ob es sich überhaupt lohnt ein Gewerbe anzumelden, wenn man das nur so nebenbei macht. Es sollte ja schon eine gewisse Gewinnabsicht erkennbar sein. Auf jedenfall sollte man das beim Finanzamt anmelden. Ansonsten werden die dich vielleicht irgendwann mal fragen woher das zusätzliche Geld auf deinem Konto stammt ;)
Hier wird auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, etc. zusammen geworfen. Sind alles verschiedene Sachen. Auch die unterschiedlichen Freibeträge (Umsatz = 17500, Gewerbe = 24500).
Letztendlich lohnt es sich nicht als Arbeitnehmer ein Nebengewerbe anzumelden, wenn man nur ein paar hundert Euro dazu verdienen möchte. Es wird hier auch kein Gewerbetreibender dir Rede und Antwort stehen. Warum sollte er auch? Damit noch ein Konkurent ihn die Kunden wegnimmt? ;)
Gewerbeanmeldung
Allerdings sollte man sich die Frage stellen, ob es sich überhaupt lohnt ein Gewerbe anzumelden, wenn man das nur so nebenbei macht. Es sollte ja schon eine gewisse Gewinnabsicht erkennbar sein. Auf jedenfall sollte man das beim Finanzamt anmelden. Ansonsten werden die dich vielleicht irgendwann mal fragen woher das zusätzliche Geld auf deinem Konto stammt ;)
Hier wird auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, etc. zusammen geworfen. Sind alles verschiedene Sachen. Auch die unterschiedlichen Freibeträge (Umsatz = 17500, Gewerbe = 24500).
Letztendlich lohnt es sich nicht als Arbeitnehmer ein Nebengewerbe anzumelden, wenn man nur ein paar hundert Euro dazu verdienen möchte. Es wird hier auch kein Gewerbetreibender dir Rede und Antwort stehen. Warum sollte er auch? Damit noch ein Konkurent ihn die Kunden wegnimmt? ;)
#15Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.09.2010
Original von Moments of Time by Reyko B. (Studio ist fertig ! )
weil ich viele hochzeiten fotografiere und nun auch kindergartenbilder machen soll.
Ist das nicht den - gelernten mit Brief und Siegel - vorbehalten?
Original von Moments of Time by Reyko B. (Studio ist fertig ! )ich muss aber gleich dazu sagen das ich nicht das grosse geld damit machen möchte.
Ob du Kohle damit machen möchtest oder nicht - deine Motivation interessiert weder die BG noch die HK noch das FA ... wie wollen Cash sehen!
Ich habe meine Fotografie als Nebengewerbe angemeldet - als freiberuflicher Fotodesigner - selbstverständlich ... von mir will weder die BG was noch die HK ... nur Pappa Staat hält doch all zu gerne die Hand auf ...
#16Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.09.2010
Original von InesP.Ab 847€ brutto werden erstmals Steuerabgaben fällig ... SV-Abgaben ab 401€ ... sonst immer ...
Steuerfrei sind lediglich 400€ im Monat
#17Report
19.09.2010
Nein, ist meines Wissens nicht mehr den "echten" Fotografen mit Brief und Siegel reserviert. Spätestens seit "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr ist, darf sich jeder so nennen und einen Laden aufmachen. So grob gesagt.
#18Report
19.09.2010
Original von Der kleine Goth
ihk (bist du gelernter fotograf?) , berufsgenossenschafft (können dir filmrollen über den fuß rollen?), künstlersozailkasse (du willst ja künstler sein) werden sich alle bei dir melden weil sie deine asche wollen. die gez ebenso :D
wenn ich es noch richtig im kopf habe waren mein damaliger geschäftspartner und ich bei der ihk zu einem beratungsgespräch. aber nicht vergessen, letztendlich will die ihk auch dein geld (wir hatten uns damals auf ca DM 250) geeinigt;)
mehr fällt mir gerade nicht ein.
Fotograf ist Handwerk und damit hat die IHK garnichts zu tun sondern die HWK
#19Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.09.2010
Original von Marc Stephan
Nein, ist meines Wissens nicht mehr den "echten" Fotografen mit Brief und Siegel reserviert. Spätestens seit "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr ist, darf sich jeder so nennen und einen Laden aufmachen. So grob gesagt.
Also mit hat die Tante seinerzeit erklärt ... sie dürfen alles Ablichten - nur keine Hochzeiten, Portraits und Berwerbungsfotos ... wenn ja, dann müssen sie sich noch auf der HWK melden - sonst nicht .. mag sein das es da inzwischen Änderungen gab ... aber Hochzeiten eh nur die Feier selbst - die "Echten" sollen ja auch noch was verdienen ...
#20Report
Topic has been closed
wer erfahrungen damit hat und mir weiter helfen kann möge sich bitte melden.
vld reyko