nebengewerbe. 36
19.09.2010
@trash:
Da gabs schon mehrer Threads dazu ...
Für die Quereinsteiger im Fotogeschäft, gibt's wohl auch ne Art Eintragung bei der HWK aber in "abgespeckter" Form.
Dann darf wohl auch Hochzeiten pp. fotografieren ohne Fotografen-Lehre usw.
So hab ich das hier öfter mal gelesen. Hat mich nicht so interessiert, weil ich es als Freiberufler mache.
Da gabs schon mehrer Threads dazu ...
Für die Quereinsteiger im Fotogeschäft, gibt's wohl auch ne Art Eintragung bei der HWK aber in "abgespeckter" Form.
Dann darf wohl auch Hochzeiten pp. fotografieren ohne Fotografen-Lehre usw.
So hab ich das hier öfter mal gelesen. Hat mich nicht so interessiert, weil ich es als Freiberufler mache.
#22Report
19.09.2010
Hallo,
jeder darf Hochzeiten und Portraits fotografieren. Den angesprochenen unterschied gibt es definitiv nicht mehr.
Gruß
Ralf
jeder darf Hochzeiten und Portraits fotografieren. Den angesprochenen unterschied gibt es definitiv nicht mehr.
Gruß
Ralf
#23Report
19.09.2010
Hallo Reyko,
Ob für dich die Kleinunternehmerregelung interessant ist musst du selber entscheiden bzw zusammen mit deinem Steuerberater. Dabei geht es wie schon erwähnt um die USt. Wenn du viel Material benötigst ist die USt version besser benötigst du so gut wie kein Material besser als Kleinunternehmer. Was auch noch mit hineinspielt Unternehmen oder Privatpersonen als Kunden.
Umsatzsteuer muss Monatlich gemeldet werden (für neue).
Als Kleinunternehmer musst du immer mit den Bruttopreisen rechnen sonst mit den Nettopreisen.
Gruß
ralf
Ob für dich die Kleinunternehmerregelung interessant ist musst du selber entscheiden bzw zusammen mit deinem Steuerberater. Dabei geht es wie schon erwähnt um die USt. Wenn du viel Material benötigst ist die USt version besser benötigst du so gut wie kein Material besser als Kleinunternehmer. Was auch noch mit hineinspielt Unternehmen oder Privatpersonen als Kunden.
Umsatzsteuer muss Monatlich gemeldet werden (für neue).
Als Kleinunternehmer musst du immer mit den Bruttopreisen rechnen sonst mit den Nettopreisen.
Gruß
ralf
#24Report
19.09.2010
Hier wurde zwischendurch geraten, das mit der Gewerbeanmeldung sein zu lassen. Aber dann ist doch alles, was man gegen Geld fotografiert, Schwarzarbeit!?
#25Report
19.09.2010
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
Hier wurde zwischendurch geraten, das mit der Gewerbeanmeldung sein zu lassen. Aber dann ist doch alles, was man gegen Geld fotografiert, Schwarzarbeit!?
Nein. Es gibt Grenzen und es muss alles angegeben werden. Einnahmen und Ausgaben (Belege). Aber das kann nur ein Steuerberater oder der Finanzbeamte sagenw o die Grenzen sind und wie das alles gemacht werden muss.
Keine Angaben - Schwarzarbeit.
Gruß
Ralf
#26Report
19.09.2010
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
Hier wurde zwischendurch geraten, das mit der Gewerbeanmeldung sein zu lassen. Aber dann ist doch alles, was man gegen Geld fotografiert, Schwarzarbeit!?
Nein, die Anmeldung beim Finanzamt ist was anderes als die Gewerbeanmeldung. Beim Finanzamt zahlst Du Steuern. Erst wenn Deine unternehmerische Tätigkeit auch ein Gewerbe ist, mußt Du dieses auch anmelden. (Meist ist es eins, die drehen das schon so, kannste Dich drauf verlassen, wo kämen wird denn da hin wenn jemand mal bischen weniger geschröpft wird???!! :)) Dann zahlst Du nochmal Steuer (die Gewerbesteuer:). Du kannst das Geld rauswerfen dann noch fortsetzen mit der Anmeldung bei diversen Kammern, Knappschaften, Interessensvereinen usw.....in vielen Fällen kommen die von selbst auf Dich zu, es gibt ja häufig eine gesetzliche Mitgliedspflicht...und die durchgescheuerten Ellenbogen und kaputten Bürostühle müssen ja auch von irgendwas bezahlt werden :)
LG
Hein
#27Report
19.09.2010
Models müssen ab dem ersten Payshooting zwingend ein Gewerbe anmelden. Ob Klein- oder normales Gewerbe hängt dann vom Umfang der Tätigkeit ab
#28Report
19.09.2010
Original von Susanne Güttler
Als selbstständiger Künstler ist das aber wieder anders ;-)
Als Hochzeits- und Kindergarten-Fotograf geht man aber nicht durch als Künstler. Da gilt man als Handwerker, was in vielen Punkten andere Auswirkungen hat - also Vorsicht!
#29Report
19.09.2010
was der Klaus Mangold geschrieben hat stimmt.
Ansonsten kann man dem TO nur raten: informiere dich vor Ort bei der Gemeinde, der HWK und beim Finanzamt oder beim Steuerberater Deines Vertrauens, sonst fällst du bei dem ganzen Unfug der hier schon wieder verbreitet wurde ganz ganz böse auf die eigene Schnauze.
Zum Beispiel bestimmt einzig und allein das Finanzamt ob du unter die sogenannten "Katalogberufe" fällst und damit als Freiberufler anerkannt wirst. Die Meinungen des MK-Forums was gewerbliche Fotografie und was freiberufliche Tätigkeit ist interessiert im Finanzamt absolut niemanden.
JEDER Gewerbetreibende ist zunächst einmal gewerbesteuerpflichtig. Ob Du letztendlich auch Gewerbesteuer bezahlen mußt, errechnet das Finanzamt anhand deiner Steuererklärung.
Ausserdem musst du als Gewerbetreibender (egal ob Haupt oder Nebengewerbe) dem Finanzamt Alle Deine Einnahmen offen legen und eine Steuererklärung abgeben egal wieviel das ist - welche Steuerschuld daraus für dich resultiert, sagt dir hinterher das Amt! Hältst du dich nicht daran, bekommst du ein Problem.
Das Ganze könnte man noch beliebig fortsertzen. Du findest das aber genauso wenn du mal die SUCHE im Forum benutzen würdest.
Ansonsten kann man dem TO nur raten: informiere dich vor Ort bei der Gemeinde, der HWK und beim Finanzamt oder beim Steuerberater Deines Vertrauens, sonst fällst du bei dem ganzen Unfug der hier schon wieder verbreitet wurde ganz ganz böse auf die eigene Schnauze.
Zum Beispiel bestimmt einzig und allein das Finanzamt ob du unter die sogenannten "Katalogberufe" fällst und damit als Freiberufler anerkannt wirst. Die Meinungen des MK-Forums was gewerbliche Fotografie und was freiberufliche Tätigkeit ist interessiert im Finanzamt absolut niemanden.
JEDER Gewerbetreibende ist zunächst einmal gewerbesteuerpflichtig. Ob Du letztendlich auch Gewerbesteuer bezahlen mußt, errechnet das Finanzamt anhand deiner Steuererklärung.
Ausserdem musst du als Gewerbetreibender (egal ob Haupt oder Nebengewerbe) dem Finanzamt Alle Deine Einnahmen offen legen und eine Steuererklärung abgeben egal wieviel das ist - welche Steuerschuld daraus für dich resultiert, sagt dir hinterher das Amt! Hältst du dich nicht daran, bekommst du ein Problem.
Das Ganze könnte man noch beliebig fortsertzen. Du findest das aber genauso wenn du mal die SUCHE im Forum benutzen würdest.
#30Report
#31
19.09.2010
Original von art_photo
Finanzamt zahlst Du Steuern. Erst wenn Deine unternehmerische Tätigkeit auch ein Gewerbe ist, mußt Du dieses auch anmelden. (Meist ist es eins, die drehen das schon so, kannste Dich drauf verlassen, wo kämen wird denn da hin wenn jemand mal bischen weniger geschröpft wird???!! :)) Dann zahlst Du nochmal Steuer (die Gewerbesteuer:).
Es ist richtig, daß ein Gewerbebetrieb Gewerbesteuern zahlt. Aber erst ab einem Jahresgewinn (nicht Umsatz!) von EUR 24.500. Für einen nebenberuflichen Fotografen also nur ein sehr theoretisches Problem.
Gruß
Andrew
#32Report
19.09.2010
Alle wollen bei einem angemeldeten Gewerbe Geld von Dir. Handelskammer z. B.wenn Du fotografierst ist es denen egal was , wenn Du Geld dafür verlangst musst Du den Eintrag in der Handelsrolle zahlen. Punkt. Fotograf ist kein geschützter beruf mehr. Deshalb. Die Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Du musst Unmengen beachten wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Wenn Du Dir sicher bist das Dein Geschäft läuft dann kommst Du um die Anmeldung nicht rum. Du brauchst bloß an einen Kunden zu geraten der Dich aus irgend welchen Gründen Anzeigt. USW... Also Gut überlegen ob das jetzt mal ne Hochzeit ist für die Du einen Aufwandsentschädigung bekommst oder ob Du richtig einsteigst. Umsonst wirst Du sicher nicht arbeiten das macht jedes Geschäft eines Fotografen kaputt. Also nicht zu billig verkaufen. Außerdem solltest Du mit Deinen Fotos wirklich den erwarteten Anpsruch DeinerKunden zufriedenstellen können und das bedeutet Arbeit und kostet Geld.
Viel Glück
Viel Glück
#33Report
22.09.2010
ich danke euch allen für diese tips. ich werde mal sehen was dabei raus kommt wenn ich auf der gemeinde frage. gut zu wissen was man alles beachten muss.
lieben dank euch allen
lg reyko
lieben dank euch allen
lg reyko
#34Report
22.09.2010
Mein Tip:
Beratung beim Steuerberater kostet ein paar Euro.
Beratung hier im Forum kostet jede Menge Nerven :-)),
und man ist im Nachhinein nur halb so klug wie vorher.
Beratung beim Steuerberater kostet ein paar Euro.
Beratung hier im Forum kostet jede Menge Nerven :-)),
und man ist im Nachhinein nur halb so klug wie vorher.
#35Report
22.09.2010
Original von Peter Nickel
Mein Tip:
Beratung beim Steuerberater kostet ein paar Euro.
Beratung hier im Forum kostet jede Menge Nerven :-)),
und man ist im Nachhinein nur halb so klug wie vorher.
Genau so ist das!
#36Report
Topic has been closed
Die Möglichkeit des Absetzens hat nichts mit Kleinunternehmer Regelung zutun. Hierbeit geht es nur um die Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer zahlt man keine USt und damit kann man auch keine Vorsteuer abziehen. Als kleines Beispiel:
Du schaffst dir etwas an was 119,- mit Steuer Kostet must du als Kleinunternehmer die 119,-Euro Abschreiben (Bei deiner Steuererklärung für das Jahr also Ausgaben für 2010 in 2011 beim Finanzamt)
Als nicht Kleinunternehmer: musst du zuerst auch die 119,. bezahlen kannst aber sofort für den Monat die Vorsteuer geltend machen bekommst also 19,- sofort. Und kannst dann die restlichen 100,- Euro abschreiben.
Gruß
Ralf