Gebuchtes Model in Dessous bei Anprobe in H&M fotografieren 127

Original von Volle VG-Fotos
wenn der Vorhang zu ist und du nicht lauter stöhnst wie die Musik ist es wohl nicht öffentlich. Wenn es keiner Mitbekommt ist der Sex auch nicht verboten.


Das stimmt. Der § 183a StGB verlangt, dass mindestens eine Person es mitbekommt.
Aber bekommt sie es mit, ist es u.U. Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Auch wenn der Vorhang bei H&M zu ist.

Der Kommentar sagt: Öffentlich ist die Handlung, wenn sie von einem unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden könnte .

Trotzdem muss aber mindstens einer es auch tatächlich mitbekommen, da hast Du vollkommen Recht.
#121Report
28.09.2010
Original von "Its a Gas"
Heidenei.... geht halt mal einer zu H&M und fragt wie es dort gehandhabt wird oder was passieren könnte und schreibt es hier rein. Feddisch...

Ich schreibe ja bereits die ganze Zeit wie es, jedenfalls bei meinen bisherigen Jobs, in der Praxis, gehandhabt wurde, will nur keiner hören... *g*

Also, ein letztes Mal, dann geh ich ins Bett:

Eigentümer eröffnet Laden...
Es geht um Kleidung...
Es werden Kabinen zum umziehen aufgestellt...
AGB werden ausgehängt...
Kunde betritt den Laden...
AGB gelten für ihn, ebenso alle Rechte, Pflichten und Gesetze...
Kunde beginnt Kabine zweckentfremdet zu nutzen...
War ihm bereits vorher rechtsgültig vom Eigentümer untersagt worden...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Der Hausfrieden wird also eklatant gestört...
Hausfriedensbruch, auch ohne erneute (!) Aufforderung durch Personal/Eigentümer...
Kann einfach angemahnt werden, kann aber auch zur Anzeige gebracht werden...
"Kunde" wird festgehalten, zur Identifizierung...
Kunde kooperiert, alles gut...
Kunde will flüchten, und wird daraufhin festgenommen, durch Privatperson...

DAS ist Alltag in meinem Job, aber es gibt sicherlich viele Theoretiker die es besser könnten als ich, mein Ausbilder, die Ladeneigentümer, und die hinzugerufene Polizei! *g* Denn genau solche Sachen haben wir alle schon hinter uns, mehrfach, und es war jedes Mal Hausfriedensbruch, aber was zählt sowas schon in einer Forendiskussion... ;-)

Wir alle mögen uns irren, aber bisher gab es auch noch keine Gegenanzeige...

Also man kann da jetzt noch ewig drüber diskutieren, und ich finde es lobenswert wie sehr Kollege Volle hier versucht mit Halbwissen zu glänzen, behauptet Sex in der Öffentlichkeit sei keine Erregung öffentlichen Ärgernisses, er habe da auch schon anderes gesehen, und unter bestimmten Umständen..., etc., pp.! Ja, natürlich geht vieles auch anders, und manche Polizisten drücken ein Auge zu, mach ich in meinem Job ja genau so, es ändert aber nichts an der eigentlichen Sache...

Aber die Argumentation tendiert wieder zu "Wenn im Wald ein Baum umfällt, und keiner hat's gesehen, ist dann wirklich..."

Diese Diskussion ist müßig, ich bin müde, und für heute endgültig weg, im Bett... :-)

Euch eine erholsame Nacht...

B.
#122Report
Original von "Its a Gas"
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Nun möchte jeder von uns unbedingt Recht haben... ;-)


Haja... wenn Schwänze vergleichen Euch so viel Spass macht, bitte schön... ^^
Ich kenne das, da ich mich auch manchmal zu diesem blöden Spiel hinreißen lasse, aber letztendlich ist es Kindergarten.[/quote]

Du hast Recht, es ist Kindergarten, aber es ist halt so eine innere Stimme, die einem sagt.....

Ich warte ja nur darauf, dass der MOD diesen Thread zu macht. ;-)

Es wäre eine Erleichterung für mich....
#123Report
Original von BONNEY
[...]
Kunde beginnt Kabine zweckentfremdet zu nutzen...
War ihm bereits vorher rechtsgültig vom Eigentümer untersagt worden...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Der Hausfrieden wird also eklatant gestört...
Hausfriedensbruch, auch ohne erneute (!) Aufforderung durch Personal/Eigentümer
[...]



Du vertrittst also die Meinung, dass es ein Hausfriedensbruch ist? Da haben wir ja schon mal etwas.

Das würde ja bedeuten, dass ein zweckfremdliches Benutzen der Umkleidekabinen konkludent einen Hausfriedensbruch bedeutet.

Sorry, aber das tut es nicht.

Und wenn das Geschäft in dem Du arbeitest, es so handhabt, dann mag das sein, aber es ändert nichts daran, dass ein zweckfremdliches Benutzen der Umkleidekabine kein Hausfriedensbruch darstellt.

Und selbst wenn es in den AGB steht, die ich bei Betreten der Geschäftsräume stillschweigend anerkenne (sollte ich die AGB nicht anerkennen, wird ein Anerkennen aber trotzdem häufig indiziert, also egal), dass ich nicht fotografieren darf, dann stellt dieser Verstoß gegen die AGB keinerlei Straftat dar.

Die AGB könnten H&M u.U. die strafbewehrte Unterlassungserklärung erleichtern, aber sonst auch nichts.

BONNEY, Du darfst hier Straf- und Zivilrecht nicht durcheinander bringen.

Erst wenn Du dem Kunden sagst, er möchte die Räumlichkeiten verlassen und er dem nicht folgt, stellt dies einen Hausfriedensbruch dar.
#124Report
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von "Its a Gas"
Heidenei.... geht halt mal einer zu H&M und fragt wie es dort gehandhabt wird oder was passieren könnte und schreibt es hier rein. Feddisch...

Ich schreibe ja bereits die ganze Zeit wie es, jedenfalls bei meinen bisherigen Jobs, in der Praxis, gehandhabt wurde, will nur keiner hören... *g*

Also, ein letztes Mal, dann geh ich ins Bett:

Eigentümer eröffnet Laden...
Es geht um Kleidung...
Es werden Kabinen zum umziehen aufgestellt...
AGB werden ausgehängt...
Kunde betritt den Laden...
AGB gelten für ihn, ebenso alle Rechte, Pflichten und Gesetze...
Kunde beginnt Kabine zweckentfremdet zu nutzen...
War ihm bereits vorher rechtsgültig vom Eigentümer untersagt worden...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Der Hausfrieden wird also eklatant gestört...
Hausfriedensbruch, auch ohne erneute (!) Aufforderung durch Personal/Eigentümer...
Kann einfach angemahnt werden, kann aber auch zur Anzeige gebracht werden...
"Kunde" wird festgehalten, zur Identifizierung...
Kunde kooperiert, alles gut...
Kunde will flüchten, und wird daraufhin festgenommen, durch Privatperson...

DAS ist Alltag in meinem Job, aber es gibt sicherlich viele Theoretiker die es besser könnten als ich, mein Ausbilder, die Ladeneigentümer, und die hinzugerufene Polizei! *g* Denn genau solche Sachen haben wir alle schon hinter uns, mehrfach, und es war jedes Mal Hausfriedensbruch, aber was zählt sowas schon in einer Forendiskussion... ;-)

[/quote]


§123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


es geht nur um betreten und nicht verlassen
nicht um das Enhalten und nicht einhalten bestimmter Regeln

schon gar nicht ums fotografieren
#125Report
Original von BONNEY
Der Hausfrieden wird also eklatant gestört...


Dieser Hausfrieden hat aber nichts mit dem "Hausfrieden" des § 123 StGB zu tun.
#126Report
Original von BONNEY
DAS ist Alltag in meinem Job, aber es gibt sicherlich viele Theoretiker die es besser könnten als ich, mein Ausbilder, die Ladeneigentümer, und die hinzugerufene Polizei! *g* Denn genau solche Sachen haben wir alle schon hinter uns, mehrfach, und es war jedes Mal Hausfriedensbruch, aber was zählt sowas schon in einer Forendiskussion... ;-)

Verstehe ich das richtig?
Du hattest schon mehrfach Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet, weil jemand die Räumlichkeiten zweckentfremdet hat?

Du hast es so geschrieben gerade.

Also solch eine Anzeige ist mir noch niemals vorgekommen...
#127Report

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