Gebuchtes Model in Dessous bei Anprobe in H&M fotografieren 127
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
[...] Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
ich sage es ist keine Straftat nur weil es in der Hausordnung oder AGB unerwünscht ist.
alles zum Thema
Es kann sein, dass BONNEY das geschrieben hat, wenn ja, ist es falsch, aber ich finde es gerade nicht, wo BONNEY es gesagt hat, magst Du bitte einmal kurz das Posting nennen, wo er sagte, dass es eine Straftat sei?
#102Report
28.09.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[...] Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
ich sage es ist keine Straftat nur weil es in der Hausordnung oder AGB unerwünscht ist.
alles zum Thema
Es kann sein, dass BONNEY das geschrieben hat, wenn ja, ist es falsch, aber ich finde es gerade nicht, wo BONNEY es gesagt hat, magst Du bitte einmal kurz das Posting nennen, wo er sagte, dass es eine Straftat sei?[/quote]
#39
#45
#53
#103Report
28.09.2010
manchmal gewinnt der wo riskiert...ausserdem schönes bild...und wer will schon beweisen, wo genau es war...die umkleiderkabinen sehen sich ähnlich...wo kein kläger da kein richter...
denke, dass es viele künstler gibt, die gerade durch sowas bekannt wurden, auch ganz ganz früher, wo vieles verboten war....:-)
denke, dass es viele künstler gibt, die gerade durch sowas bekannt wurden, auch ganz ganz früher, wo vieles verboten war....:-)
#104Report
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
ich sage es ist keine Straftat nur weil es in der Hausordnung oder AGB unerwünscht ist.
Du hast Recht, dass es keine Straftat ist, wenn man gegen die AGB verstößt, aber der Hausherr kann Dich jederzeit rauswerfen, wenn Du gegen die AGB verstößt. Nein, noch mehr, er kann Dich sogar rauswerfen, wenn ihm Deine Nase nicht gefällt (das nennt sich Privatautonomie). Und wenn Du dann nicht sofort gehst, begehst Du einen Hausfriedensbruch und das ist eine Straftat.
#105Report
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
Nee, er behauptet nicht dass es generell eine Straftat ist dort zu fotografieren, sondern nur dass er die betroffenen Personen sofort entfernt, notfalls mit der erforderlichen Gewalt, und dass es ganz schnell eine Straftat werden KANN, wenn andere sich belästigt fühlen, der Fotograf sich weigert sofort zu gehen, oder aber wenn der Eigentümer seine Rechte eklatant verletzt sieht! Das fotografieren ist zumeist unerwünscht, unerlaubt und sicherlich auch in der Hausordnung, die öffentlich aushängt, und für jeden Kunden bindend ist, verboten! Und damit WIRD es eine Straftat, wenn trotzdem fotografiert wird, denn damit verletzt man das Eigentum eines anderen! Er hat es Dir also bereits rechtsgültig untersagt, und Du tust es trotzdem... Ist es aber untersagt, und ich tue es trotzdem, dann ist das ungesetzlich, es sei denn man schützt durch diese Tat ein noch höheres Rechtsgut... Und DU als Kunde, Besucher, oder Honk vom Dienst, erkennst diese Hausordnung mit Betreten des Ladens an, es ist an DIR Dich danach zu erkundigen was DU darfst, und was nicht... Viele Läden haben deshalb die AGB ausgehängt, aber auch die Mitarbeiter müssen Dir das sagen können...
Außerdem sagt er dass nicht alles erlaubt ist ist, nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist...
Und er appellierte an den gesunden Menschenverstand, und dass man mal darüber nachdenken sollte wie man selbst reagieren würde wenn an Orten fotografiert wird wo man selbst Ruhe haben möchte...
Außerdem gab er zu Bedenken dass es unmöglich ist als Aufsichtsperson alles im Blick zu behalten, und jeden Einzelfall zu prüfen, daher ist es sinnvoll erst einmal ein generelles Verbot auszusprechen, um dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung zu erteilen...
Er verabschiedet sich jetzt mal nicht, vielleicht gibt's ja doch noch mal ein Posting von ihm...
Schönen Gruß,
B.
#106Report
28.09.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
ich sage es ist keine Straftat nur weil es in der Hausordnung oder AGB unerwünscht ist.[...]/quote]
Du hast Recht, dass es keine Straftat ist, wenn man gegen die AGB verstößt, aber der Hausherr kann Dich jederzeit rauswerfen, wenn Du gegen die AGB verstößt. Nein, noch mehr, er kann Dich sogar rauswerfen, wenn ihm Deine Nase nicht gefällt (das nennt sich Privatautonomie). Und wenn Du dann nicht sofort gehst, begehst Du einen Hausfriedensbruch und das ist eine Straftat.
Das hab ich auch nie bestritten
Ich hab ja geschrieben das man aufgefordert werden kann das Handeln zu beenden und den Laden zu verlasen. Macht man das ist die Sache erledigt.
( Gilt übrigens auch für Sachen wie Telefonieren, Essen, Sex in der Umkleidekabine...)
Nur unsere "Sicherheitsfachkraft" sieht das anders
#107Report
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Er behauptet das es einen Straftat ist die er mit Gewalt unterbinden darf
Nee, er behauptet nicht dass es generell eine Straftat ist dort zu fotografieren, sondern nur dass er die betroffenen Personen sofort entfernt, notfalls mit der erforderlichen Gewalt, und dass es ganz schnell eine Straftat werden KANN, wenn andere sich belästigt fühlen, der Fotograf sich weigert sofort zu gehen, oder aber wenn der Eigentümer seine Rechte eklatant verletzt sieht! Das fotografieren ist zumeist unerwünscht, unerlaubt und sicherlich auch in der Hausordnung, die öffentlich aushängt, und für jeden Kunden bindend ist, verboten! Und damit WIRD es eine Straftat, wenn trotzdem fotografiert wird, denn damit verletzt man das Eigentum eines anderen! Er hat es Dir also bereits rechtsgültig untersagt, und Du tust es trotzdem... Ist es aber untersagt, und ich tue es trotzdem, dann ist das ungesetzlich, es sei denn man schützt durch diese Tat ein noch höheres Rechtsgut... Und DU als Kunde, Besucher, oder Honk vom Dienst, erkennst diese Hausordnung mit Betreten des Ladens an, es ist an DIR Dich danach zu erkundigen was DU darfst, und was nicht... Viele Läden haben deshalb die AGB ausgehängt, aber auch die Mitarbeiter müssen Dir das sagen können...
[/quote]
nein
das Missachten einer Hausordnung oder AGB ist keine Straftat und wird es auch nicht weil du es willst.
#108Report
28.09.2010
...also ich persönlich finde das Tragen (Anprobieren) von Dessous (also Unterwäsche)
ohne Kaufabsichten auch schon recht link.
Da werden wirklich fremde Sachen missbraucht.
Nämlich zu einem Fotoshooting ausgeliehen.
- und danach benutzt (unhygienisch) zurückgegeben.
Das alles noch in fremden, zweckentfremdeten Räumen.
Fotografen müssen wirklich die allerallerärmsten Schweine sein und
haben trotzdem oft die teuersten Vollformat-Chip-Ummantelungen.
ohne Kaufabsichten auch schon recht link.
Da werden wirklich fremde Sachen missbraucht.
Nämlich zu einem Fotoshooting ausgeliehen.
- und danach benutzt (unhygienisch) zurückgegeben.
Das alles noch in fremden, zweckentfremdeten Räumen.
Fotografen müssen wirklich die allerallerärmsten Schweine sein und
haben trotzdem oft die teuersten Vollformat-Chip-Ummantelungen.
#109Report
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
#39
#45
#53
In #39 hat er niemals gesagt, dass es eine Straftat ist. Er sagte, dass es nicht legal sei.
Nicht legal = widerrechtlich
Schau Dir mal den § 823 Abs. 1 BGB an. Dort steht auch etwas von widerrechtlich und damit ist kein strafbares Verhalten gemeint.
Wikipedia ist in Rechtsdingen gelegentlich mit Vorsicht zu genießen, aber hierfür reicht es aus. Wikipedia sagt: "Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. "
ergo: illegal ist nicht (immer) strafbar
aber: strafbar ist immer illegal
Außerdem liest man aus dem Kontext von BONNEY, dass er sehrwohl den Unterschied zwischen widerrechtlich und strafbar kennt.
#110Report
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
Ich hab ja geschrieben das man aufgefordert werden kann das Handeln zu beenden und den Laden zu verlasen. Macht man das ist die Sache erledigt.
...
Und da liegste halt falsch...
Nur mal als Beispiel die Erregung öffentlichen Ärgernisses, die Sex in der Umkleide (DEIN Beispiel) nunmal ist, bzw. ganz schnell werden kann! Kann mit einer Verwarnung der Sicherheitsfachkraft und dem Rauswurf enden, ist aber trotzdem eine Straftat, die JEDER Umstehende anzeigen kann, und damit ist es nicht nur aktenkundig, sondern wird auch, da Strafrecht, definitiv erstmal verfolgt...
Also es ist NICHT immer erledigt, in dem man einfach den Laden verlässt! Das glauben eben nur manche Pfeifen, und die halten dann so Pfeifen wie ich auf, weil sie dafür bezahlt werden... Und dann gibt's Ärger, man redet über seine Grundrechte, das sei ja gar keine Straftat, man wisse das besser, und schon gibt's den Fluchtversuch, denn von so einer "Sicherheitsfachkraft" lässt man sich ja mal gar nichts sagen, etc., pp., dann werden die Bullen gerufen, und schon kommt das Argument: Aber im Internet hat einer gesagt ich müsse dann einfach nur gehen, Herr Richter...
Sorry, aber Dein Rechtswissen scheint in diesen Punkten doch eher wackelig zu sein...
#111Report
28.09.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
#39
#45
#53
In #39 hat er niemals gesagt, dass es eine Straftat ist. Er sagte, dass es nicht legal sei.
Nicht legal = widerrechtlich
Schau Dir mal den § 823 Abs. 1 BGB an. Dort steht auch etwas von widerrechtlich und damit ist kein strafbares Verhalten gemeint.
Wikipedia ist in Rechtsdingen gelegentlich mit Vorsicht zu genießen, aber hierfür reicht es aus. Wikipedia sagt: "Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. "
ergo: illegal ist nicht (immer) strafbar
aber: strafbar ist immer illegal
Außerdem liest man aus dem Kontext von BONNEY, dass er sehrwohl den Unterschied zwischen widerrechtlich und strafbar kennt.[/quote]
ja, nur was illegal ist bestimmt die Legislative und nicht die Hausordnung
zumindest in einem Rechtsstaat
#112Report
28.09.2010
Original von BONNEY
[...] Das fotografieren ist zumeist unerwünscht, unerlaubt und sicherlich auch in der Hausordnung, die öffentlich aushängt, und für jeden Kunden bindend ist, verboten! Und damit WIRD es eine Straftat, wenn trotzdem fotografiert wird, denn damit verletzt man das Eigentum eines anderen! [...]
Oh jetzt liegst Du aber falsch und ich muss "Volle VG-Fotos" Recht geben.
Es ist keine Straftat, wenn man bei H&M fotografiert, obwohl der Detektiv das verbietet.
Fangen wir mal so an: Welche Strafat sollte es denn sein, wenn ich weiter fotografiere, obwohl u es mir verboten hast?
#113Report
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Ich hab ja geschrieben das man aufgefordert werden kann das Handeln zu beenden und den Laden zu verlasen. Macht man das ist die Sache erledigt.
...
Und da liegste halt falsch...
Nur mal als Beispiel die Erregung öffentlichen Ärgernisses, die Sex in der Umkleide (DEIN Beispiel) nunmal ist, bzw. ganz schnell werden kann! Kann mit einer Verwarnung der Sicherheitsfachkraft und dem Rauswurf enden, ist aber trotzdem eine Straftat, die JEDER Umstehende anzeigen kann, und damit ist es nicht nur aktenkundig, sondern wird auch, da Strafrecht, definitiv erstmal verfolgt...
Also es ist NICHT immer erledigt, in dem man einfach den Laden verlässt! Das glauben eben nur manche Pfeifen, und die halten dann so Pfeifen wie ich auf, weil sie dafür bezahlt werden... Und dann gibt's Ärger, man redet über seine Grundrechte, das sei ja gar keine Straftat, man wisse das besser, und schon gibt's den Fluchtversuch, denn von so einer "Sicherheitsfachkraft" lässt man sich ja mal gar nichts sagen, etc., pp., dann werden die Bullen gerufen, und schon kommt das Argument: Aber im Internet hat einer gesagt ich müsse dann einfach nur gehen, Herr Richter...
Sorry, aber Dein Rechtswissen scheint in diesen Punkten doch eher wackelig zu sein...[/quote]
auch hier irrst du dich
eine Umkleidekabine ist nicht unbedingt öffentlich und nur wenn sich jemand darüber aufregt ist es ein Ärgernis.
Die Handlung an sich ist keine Straftat
Du kannst nackt durch die Fußgängerzone gehen
die Polizei macht nichts wenn sich niemand beschwert
Und nur im extremfall werden sie mehr tun als die Sache beenden
Ich hab schon erlebt das sie auf dem Kuhdamm nur die Zuschauer zum weitergehen aufgefordert haben
#114Report
28.09.2010
Scheinbar haben wir hier einen Haufen kleiner (selbsternannter) Rechtsanwälte und jeder meint, das sein Wissen das Richtige ist.
Heidenei.... geht halt mal einer zu H&M und fragt wie es dort gehandhabt wird oder was passieren könnte und schreibt es hier rein. Feddisch...
Alles andere ist Halb- bis gar kein Wissen, Spekulation und Vermutungen. DAMIT ist wirklich keinem geholfen.
Heidenei.... geht halt mal einer zu H&M und fragt wie es dort gehandhabt wird oder was passieren könnte und schreibt es hier rein. Feddisch...
Alles andere ist Halb- bis gar kein Wissen, Spekulation und Vermutungen. DAMIT ist wirklich keinem geholfen.
#115Report
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
[...] auch hier irrst du dich
eine Umkleidekabine ist nicht unbedingt öffentlich und nur wenn sich jemand darüber aufregt ist es ein Ärgernis.
Die Handlung an sich ist keine Straftat
Doch ist sie. Siehe Kommentar hier:
Die sexuelle Handlung ist öffentlich vorgenommen, wenn sie wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden könnte entweder 1. von einem nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Personenkreis, ohne dass die unbestimmte Vielheit von Personen tatsächlich zugegen sein müsste (es genügt, dass sie jederzeit zur Stelle sein könnte; vgl. RG 73 90, BGH 11 282, NJW 69, 853, Bottke, Szwarc-FS 313; and. Bockelmann II/2 S. 161)
Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 28. Auflage 2010
Original von Volle VG-Fotos
Du kannst nackt durch die Fußgängerzone gehen
die Polizei macht nichts wenn sich niemand beschwert
Und nur im extremfall werden sie mehr tun als die Sache beenden
Ich hab schon erlebt das sie auf dem Kuhdamm nur die Zuschauer zum weitergehen aufgefordert haben
Und auch da liegst Du falsch:
Dieses Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit:
§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Polizei hat hier im Rahmen des Opportunitätsprinzips die Möglichkeit, von einer Anzeige abzusehen.
Wie Du siehst, ist es völlig irrelevant, ob sich einer beschwert, da das OWiG sagt, "...die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen.."
#116Report
28.09.2010
BONNEY, ich warte immer noch darauf, dass Du angibst, welche Straftat denn das unerlaubte Fotografieren nun ist.
#117Report
28.09.2010
Original von "Its a Gas"
Scheinbar haben wir hier einen Haufen kleiner (selbsternannter) Rechtsanwälte und jeder meint, das sein Wissen das Richtige ist.
Heidenei.... geht halt mal einer zu H&M und fragt wie es dort gehandhabt wird oder was passieren könnte und schreibt es hier rein. Feddisch...
Alles andere ist Halb- bis gar kein Wissen, Spekulation und Vermutungen. DAMIT ist wirklich keinem geholfen.
Ach darum geht es doch schon lange nicht mehr. Nun möchte jeder von uns unbedingt Recht haben... ;-)
#118Report
28.09.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[...] auch hier irrst du dich
eine Umkleidekabine ist nicht unbedingt öffentlich und nur wenn sich jemand darüber aufregt ist es ein Ärgernis.
Die Handlung an sich ist keine Straftat
Doch ist sie. Siehe Kommentar hier:
Die sexuelle Handlung ist öffentlich vorgenommen, wenn sie wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden könnte entweder 1. von einem nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Personenkreis, ohne dass die unbestimmte Vielheit von Personen tatsächlich zugegen sein müsste (es genügt, dass sie jederzeit zur Stelle sein könnte; vgl. RG 73 90, BGH 11 282, NJW 69, 853, Bottke, Szwarc-FS 313; and. Bockelmann II/2 S. 161)
Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 28. Auflage 2010
Original von Volle VG-Fotos
Du kannst nackt durch die Fußgängerzone gehen
die Polizei macht nichts wenn sich niemand beschwert
Und nur im extremfall werden sie mehr tun als die Sache beenden
Ich hab schon erlebt das sie auf dem Kuhdamm nur die Zuschauer zum weitergehen aufgefordert haben
Und auch da liegst Du falsch:
Dieses Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit:
§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Polizei hat hier im Rahmen des Opportunitätsprinzips die Möglichkeit, von einer Anzeige abzusehen.
Wie Du siehst, ist es völlig irrelevant, ob sich einer beschwert, da das OWiG sagt, "...die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen.."[/quote]
deswegen schreib ich nicht unbedingt öffentlich
wenn der Vorhang zu ist und du nicht lauter stöhnst wie die Musik ist es wohl nicht öffentlich. Wenn es keiner Mitbekommt ist der Sex auch nicht verboten.
Deswegen schreib ich ja das Sex an sich nicht verboten ist
und Sex ist nicht automatisch immer grob ungehörig
auch wenn er dann besonders viel Spass macht
#119Report
28.09.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Nun möchte jeder von uns unbedingt Recht haben... ;-)
Haja... wenn Schwänze vergleichen Euch so viel Spass macht, bitte schön... ^^
Ich kenne das, da ich mich auch manchmal zu diesem blöden Spiel hinreißen lasse, aber letztendlich ist es Kindergarten.
#120Report
Topic has been closed
Wenn Du es sagst.