Gebuchtes Model in Dessous bei Anprobe in H&M fotografieren 127

[gone] User_60861
28.09.2010
Ich frage mich immer wieder...
was ist so schlimm daran, wenn Bilder in einer Umkleide gemacht werden, besonders wenn es sagen wir mal ganz normale Dessous Fotos oder so sind, also nichts wildes.

Die Läden sollen sich mal echt nicht so anstellen, besonders es ist eine Umkleide, meist steht da nicht dick und fett drin H&M!!!!....

Aber naja, es ist nicht erlaubt...
soviele Dinge sind nicht erlaubt und man tuts trotzdem^^
28.09.2010
Original von Dan Wolf - I can see dead Pixel
[quote]Original von BONNEY
Ich arbeite unter anderem als Ladendetektiv...

Der wahrscheinlich auch glaub ein Exekutivorgan des Staates zu sein... *lach*[/quote]

Nope! Ich mach den Job seit Jahren, ohne Verletzte, ohne Prügeleien, ohne Anzeigen...

Aber ich habe auch genug Menschenverstand dass ich allergisch reagiere wenn sich irgendein Spinner so wichtig nimmt dass er alle bestehenden Rechte anderer und Gesetze ausser Kraft setzen will, weil ER es schließlich ist, und ER nur mal eben die Ausnahme sein will...

Bei DIR zu Hause schütze ich Deine Rechte, bei mir zu Hause MEINE, und bei jedem anderen Arbeitgeber SEINE Rechte...

Aber ich vermute, es ist Deiner zukünftigen Argumentation zuträglicher mich gleich abzustempeln... ;-)
Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Ich frage mich immer wieder...
was ist so schlimm daran, wenn Bilder in einer Umkleide gemacht werden, besonders wenn es sagen wir mal ganz normale Dessous Fotos oder so sind, also nichts wildes [...]


Es ist nichts schlimmes daran, es geht hier halt nur darum, ob es hypothetisch Probleme geben könnte und die könnte es unter gewissen Umständen geben und zwar auch recht teure Probleme, aber halt nur rein hypothetisch unter ganz gewissen Voraussetzungen...
[gone] Dan Wolf - www.danwolf.de
28.09.2010
Original von BONNEY
Aber ich vermute, es ist Deiner zukünftigen Argumentation zuträglicher mich gleich abzustempeln... ;-)

Ich brauche nicht weiter zu argumentieren...

Denn ich teile die (hohle) Ansicht "Wo kein Kläger, da kein Richter"...

Ok...Sollte ich irgendwann mal Orgien in einer Umkleide feiern, wilden & hemmungslosen Sex bei H&M haben oder gar irgendeinen Menschen seelischen Schaden angetan haben...
Dann darf gerne der Herr Detektiv kommen, mich anklagen und mich meiner gerechten Strafe (die es in Deutschland aber wohl kaum geben wird) zuführen.

Aber bis dahin vertrete und empfehle ich jedem meine Argumentationslinie...Wenn man es bedacht (!) macht, ist so eine Welle wie hier los getreten wird absolut nicht nötig.
28.09.2010
Original von Dan Wolf - I can see dead Pixel
Denn ich teile die (hohle) Ansicht "Wo kein Kläger, da kein Richter"...

Yapp, "hohl" trifft es! Die Frage war: Kann es Ärger geben? Antwort: Ja, denn es ist ungesetzlich, und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen...

Deine Argumentationslinie zielt darauf ab, und das ganz bewußt, das Recht eines anderen zu verletzen, und sich einfach nicht erwischen zu lassen... Klar, geht auch, aber das war weder die Frage, noch hilft es jemandem wenn er denn mal erwischt wird... Die Ausrede "Ich wollte mich eigentlich gar nicht erwischen lassen, das hätte ja keinem geschadet wenn nicht zufällig..." hört übrigens jeder Security/Polizist/Anwalt/Richter/... gerne!

Den Kopierschutz einer DVD zu umgehen ist möglich, und selten wird mal einer hopps genommen, aber das bedeutet trotzdem nicht dass es legal, erwünscht, oder auch nur ein Kavaliersdelikt ist... Wenn die Rechte eines anderen umgangen werden, dann gibt es IMMER einen Geschädigten...

Dafür gibt es Rechte, und jeder hat seine eigenen, die er geschützt wissen möchte... Und für Fälle wie Dich, Menschen die glauben sie könnten es einfach mal eben schnell umgehen, merkt ja keiner, gibt es Menschen wie mich, die dafür Sorge tragen dass Du es nicht tust, oder für einen Rechtsbruch zur Verantwortung gezogen wirst... Dafür werden Menschen wie ich bezahlt...
[gone] Dan Wolf - www.danwolf.de
28.09.2010
Die hohen Arbeitslosenzahlen wären wohl endgültig Geschichte....

Ohne das abdriften zu lassen...
Ich freu mich in einem Staat zu leben, in dem man gewisse Grenzen "auslegen" kann und darf ! So eine totalitäre Einhaltung der "Rechte"...Das ging schon einmal schief...Nein, mehrfach sogar...

Aber es ist gut, dass wir Menschen wie Dich haben....Die mit ner Bibel und dem BGB unterm Kopfkissen schlafen...

So...Und jetzt trete ich mal im Stechschritt ab...
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von Dan Wolf - I can see dead Pixel
Denn ich teile die (hohle) Ansicht "Wo kein Kläger, da kein Richter"...

Yapp, "hohl" trifft es! Die Frage war: Kann es Ärger geben? Antwort: Ja, denn es ist ungesetzlich, und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen...

Deine Argumentationslinie zielt darauf ab, und das ganz bewußt, das Recht eines anderen zu verletzen, und sich einfach nicht erwischen zu lassen... Klar, geht auch, aber das war weder die Frage, noch hilft es jemandem wenn er denn mal erwischt wird... Die Ausrede "Ich wollte mich eigentlich gar nicht erwischen lassen, das hätte ja keinem geschadet wenn nicht zufällig..." hört übrigens jeder Security/Polizist/Anwalt/Richter/... gerne!

Den Kopierschutz einer DVD zu umgehen ist möglich, und selten wird mal einer hopps genommen, aber das bedeutet trotzdem nicht dass es legal, erwünscht, oder auch nur ein Kavaliersdelikt ist... Wenn die Rechte eines anderen umgangen werden, dann gibt es IMMER einen Geschädigten...

Dafür gibt es Rechte, und jeder hat seine eigenen, die er geschützt wissen möchte... Und für Fälle wie Dich, Menschen die glauben sie könnten es einfach mal eben schnell umgehen, merkt ja keiner, gibt es Menschen wie mich, die dafür Sorge tragen dass Du es nicht tust, oder für einen Rechtsbruch zur Verantwortung gezogen wirst... Dafür werden Menschen wie ich bezahlt...[/quote]

welches Gesetzt erklärt es den zu einer illegalen Handlung?
eine AGB ist kein Gesetzt sondern einen einseitige Bedingung für ein Geschäftsabschluss.
welcher Schaden wird angerichtet?

Das manche immer meinen nur weil ihnen etwas nicht gefällt sei es verboten.


Solange man keinen Schaden anrichtet darf der Laden selbst bei Sex in der Kabine nur ein Hausverbot aussprechen. Aber auch das nur ganz höflich ohne Beleidigung und Gewalt.
Das durchsetzten und den Ausweis sehen darf nur die Polizei

Sachbeschädigung z.B an einer Fotoausrüstung oder Körperverletzung ist übrigens definitiv verboten.
28.09.2010
EDITH: Es ist wie in der Disko, für gewöhnlich schützen wir nicht den Laden vor den Besuchern, sondern den Besucher vor sich selbst! Klar, Scheißjob, und undankbar, aber wehe es rammt sich ein Besoffener eine kaputte Flasche in die Hand, dann wird als erstes gebrüllt wo war die Security, wieso hat den keiner rechtzeitig rausgeschmissen, was für ein Scheißladen, etc., bla bla! Ähnlich wäre es, wenn ich einen Knipser aus der Umkleide werfe, ich schütze nicht nur den Laden, sondern auch den Knipser, und die Kunden in den angrenzenden Umkleiden...

Wenn das nächste Mal in der Bildzeitung wieder etwas steht über einen perversen, der über die Umkleidenwand halbnackte Frauen fotografiert hat, dann ist der Aufschrei groß wieso keiner was gemacht hat! Also machen wir was, und die vernünftige Regel ist: Eine Kamera hat in einer Umkleide nix zu suchen, gilt für alle, ohne Ausnahme, eine Umkleidekabine ist kein Fotostudio...

Und dann kommen die Spinner aus dem Gebüsch gekrochen die dieses Verbot wieder umgehen, weil sie "Kunst" schaffen, und diese Regeln für SIE nicht gelten... Sie wollen ja nur mal eben... Also sehen die Verkäufer drüber weg, und demnächst steht dann wieder in der Bild, dass es einer ausgenutzt hat, und vielleicht DEINER Freundin unter der Kabinenwand, oder durch ein Loch in der Wand, zwischen die Beine fotografiert hat... Wieso macht bloß niemand was dagegen? Ach ja, da gibt es ja die Verkäuferinnen, die Filialleiter, die Security, aber die dürfen ja nur bei anderen einschreiten, nicht aber wenn DU "Kunst" schaffst... Soll ja keiner merken wenn in den Umkleiden fotografiert wird... Aber bei den Spinnern hätten sie doch eingreifen sollen...

Klar, ist Dir und Deiner Freundin nie passiert, daher kannste da jetzt locker drüber lachen, aber glaub mal, ich hab schon Leute gesehen denen bei genau solchen Sachen das laute Lachen plötzlich ganz arg im Halse stecken geblieben ist... Und ich habe es Ihnen gegönnt, wenn ich ehrlich sein soll...
28.09.2010
Original von BONNEY
...... bei genau solchen Sachen das laute Lachen plötzlich ganz arg im Halse stecken geblieben ist... l...


Ja.
Weil Du Dich mit Deiner kamera danebengestellt und mitgeknipst hast.
;-)
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
welches Gesetzt erklärt es den zu einer illegalen Handlung?
eine AGB ist kein Gesetzt sondern einen einseitige Bedingung für ein Geschäftsabschluss.
welcher Schaden wird angerichtet?

Das manche immer meinen nur weil ihnen etwas nicht gefällt sei es verboten.


Solange man keinen Schaden anrichtet darf der Laden selbst bei Sex in der Kabine nur ein Hausverbot aussprechen. Aber auch das nur ganz höflich ohne Beleidigung und Gewalt.
Das durchsetzten und den Ausweis sehen darf nur die Polizei

Sachbeschädigung z.B an einer Fotoausrüstung oder Körperverletzung ist übrigens definitiv verboten.

Es gibt in jedem Laden eine Hausordnung, die hängt an der Wand, mit Betreten des Ladens akzeptierst Du diese... Und damit ist es nicht mehr einseitig...

Der Schaden ist eine Rufschädigung: "Neulich, bei H&M, habe ich gerade Unterwäsche anprobiert, da fangen die neben mir in der Kabine an zu fotografieren! Ey, was ist das eigentlich für ein Scheißladen, in dem sowas erlaubt wird?"... Siehste, schon haste einen angerichteten Schaden...

Nein, durchsetzen darf dass auch ein Security, den Ausweis kontrollieren aber nicht! Aber wenn ich jemanden bei sowas erwische, dann BETE ich dass der bleibt bis die Polizei zum kontrollieren kommt, denn dann hat der richtig Kirmes... *lol*

Sachbeschädigung? Körperverletzung? Wer redet denn von sowas? Aber wenn der mich angreift, dann ist es mir durchaus erlaubt handgreiflich zu werden... Und will jemand Anzeige gegen ihn erstatten ist es mir sogar erlaubt ihn festzuhalten, notfalls mit angebrachter Gewalt... Und wenn dann im Handgemenge die Kamera... Na ja, sowas passiert halt... *g*

Ist einer von Euch ausgebildete Sicherheitsfachkraft, dass Ihr wisst was die alles dürfen, und was nicht? Glaubt mal, ihr habt KEINE Ahnung, dafür kostet die Ausbildung ja über 2000€... *lol*
[gone] Dan Wolf - www.danwolf.de
28.09.2010
Original von BONNEY
EDITH: [...]

Whoouuu...das war jetzt aber auch ne verdammt geile Argumentationslinie...

Verdammt...Ich sollte meinen Banker wechseln. Denn der heißt Rothschild und muss dann ja wohl auch böse sein...
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von Volle VG-Fotos
welches Gesetzt erklärt es den zu einer illegalen Handlung?
eine AGB ist kein Gesetzt sondern einen einseitige Bedingung für ein Geschäftsabschluss.
welcher Schaden wird angerichtet?

Das manche immer meinen nur weil ihnen etwas nicht gefällt sei es verboten.


Solange man keinen Schaden anrichtet darf der Laden selbst bei Sex in der Kabine nur ein Hausverbot aussprechen. Aber auch das nur ganz höflich ohne Beleidigung und Gewalt.
Das durchsetzten und den Ausweis sehen darf nur die Polizei

Sachbeschädigung z.B an einer Fotoausrüstung oder Körperverletzung ist übrigens definitiv verboten.

Es gibt in jedem Laden eine Hausordnung, die hängt an der Wand, mit Betreten des Ladens akzeptierst Du diese... Und damit ist es nicht mehr einseitig...

Der Schaden ist eine Rufschädigung: "Neulich, bei H&M, habe ich gerade Unterwäsche anprobiert, da fangen die neben mir in der Kabine an zu fotografieren! Ey, was ist das eigentlich für ein Scheißladen, in dem sowas erlaubt wird?"... Siehste, schon haste einen angerichteten Schaden...

Nein, durchsetzen darf dass auch ein Security, den Ausweis kontrollieren aber nicht! Aber wenn ich jemanden bei sowas erwische, dann BETE ich dass der bleibt bis die Polizei zum kontrollieren kommt, denn dann hat der richtig Kirmes... *lol*

Sachbeschädigung? Körperverletzung? Wer redet denn von sowas? Aber wenn der mich angreift, dann ist es mir durchaus erlaubt handgreiflich zu werden... Und will jemand Anzeige gegen ihn erstatten ist es mir sogar erlaubt ihn festzuhalten, notfalls mit angebrachter Gewalt... Und wenn dann im Handgemenge die Kamera... Na ja, sowas passiert halt... *g*[/quote]

Rufschädigung fällt unter Schadensersatz
dazu muss man den Schaden nachweisen können
damit viel Spass
denn wer könnte das groß mitbekommen haben
Die Verkäuferin die Sekurety und die 5 Kunden die darum waren.
Kaufen die jetzt nicht mehr dort weil fotografiert wurde oder weil die Verkäuferin so Theater gemacht hat

Die angebrachte Gewalt die du anwenden Darfst hängt von der Straftat ab die begangen wurde. Es wurde aber überhaupt keine Straftat begangen da Fotografieren nicht verboten ist sondern nur nach Hausordnung unerwünscht.
28.09.2010
Original von Dan Wolf - I can see dead Pixel
Die hohen Arbeitslosenzahlen wären wohl endgültig Geschichte....

Ohne das abdriften zu lassen...
Ich freu mich in einem Staat zu leben, in dem man gewisse Grenzen "auslegen" kann und darf ! So eine totalitäre Einhaltung der "Rechte"...Das ging schon einmal schief...Nein, mehrfach sogar...

Aber es ist gut, dass wir Menschen wie Dich haben....Die mit ner Bibel und dem BGB unterm Kopfkissen schlafen...

So...Und jetzt trete ich mal im Stechschritt ab...

Auslegen ja, aber überschreiten? Nein... Spielraum gibt es immer, aber illegal ist und bleibt nun mal illegal...

Aber ich sehe, es geht Dir nur noch darum den Beruf an sich, und mich im Besonderen, als Blockwart hinzustellen, und DAS ist nun wirklich albern! Niemand fordert "totalitäre Einhaltung der Rechte", aber ich warte auf den Moment in dem Du in der Disko auf die Fresse kriegst, und ich anfange mit dem Schläger zu diskutieren, wie wir das Recht jetzt "auslegen"... DU hast das Recht auf körperliche Unversehrtheit, da gibt es nichts "auszulegen"... Aber ich merk mir das, Rechte sind Auslegungssache, alles andere wäre totalitär, und würde im vierten Reich gipfeln... *lol*

Du hast mir meinen Job gerade um ein vielfaches leichter gemacht, ich entscheide einfach nach Nase, wen ich leiden kann, und wen nicht... Der eine darf, der andere eben nicht... Für 500€ bar auf die Hand mag ich Dich, und DU darfst in der Disko was andere nicht dürfen... Zahlt ein anderer 750€, darf er halt noch ein bißchen mehr als Du, den mag ich dann nämlich noch lieber... *lol*

Ist ja nicht bindend, das Gesetz, ist eben nur eine Sache der Auslegung... ;-)
28.09.2010
Original von BONNEY


Ist einer von Euch ausgebildete Sicherheitsfachkraft, dass Ihr wisst was die alles dürfen, und was nicht? Glaubt mal, ihr habt KEINE Ahnung, dafür kostet die Ausbildung ja über 2000€... *lol*


wow 2000€ (bei den Seminaren die ich so besuche sind das 6 Tag Vollzeitunterricht)

enorm wenn man bedenkt das das ja auch ein Ausbildungsberuf mit 3 Jahren Lehrzeit ist
28.09.2010
Rufschädigung fällt unter Schadensersatz
dazu muss man den Schaden nachweisen können
damit viel Spass
denn wer könnte das groß mitbekommen haben
Die Verkäuferin die Sekurety und die 5 Kunden die darum waren.
Kaufen die jetzt nicht mehr dort weil fotografiert wurde oder weil die Verkäuferin so Theater gemacht hat

Ein Kunde reicht schon um einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden... Außerdem gibt es nicht nur positive Mundpropaganda, sondern auch negative, und sowas spricht sich rum... Und nicht alles muß vor Gericht bewiesen werden, das weiß jeder der zu Steuernachzahlungen gezwungen ist weil beispielsweise das Finanzamt mal geschätzt hat... *g*


Die angebrachte Gewalt die du anwenden Darfst hängt von der Straftat ab die begangen wurde. Es wurde aber überhaupt keine Straftat begangen da Fotografieren nicht verboten ist sondern nur nach Hausordnung unerwünscht.

Das ist so einfach nicht richtig... Es wurde das Eigentumsrecht verletzt, denn der Eigentümer hat Dir klipp und klar gesagt dass Du es nicht darfst, in der von Dir akzeptierten Hausordnung... Außerdem muß ein Verkäufer Dir nicht explizit verbieten in Umkleiden zu fotografieren, denn wenn Du dort knipst ist das eine nicht unerhebliche Zweckentfremdung der zum umziehen angebotenen Lokalität...

Blödes Beispiel: Ich komme ja auch nicht in Dein Wohnzimmer, und scheisse Dir auf den Teppich!

A.) Es ist DEIN Eigentum, und damit habe ich Dich geschädigt, auch wenn man das fleckenlos wieder entfernen könnte, und
B.) Ein Teppich ist KEINE Toilette, und auch wenn es machbar ist, ein Teppich ist nicht zum Häufchen machen gedacht, das mußt Du mir nicht extra vorher sagen! So wie eine UMKLEIDE eben nicht zum fotografieren gedacht ist...

Und was die Sache mit der Gewaltanwendung angeht, auch da liegst Du falsch! Ich habe das Recht ihn festzuhalten, bis die Polizei zur Personenüberprüfung eintrifft! Will er sich dem entziehen darf ich ihn anfassen, bzw. festhalten, wird er handgreiflich darf ich das unterbinden, bis der Angriff beendet ist, und so weiter, und so fort...
[gone] User_60861
28.09.2010
Ich bezweifel, dass Du einen Fotografen, rausschleife/schuppsen darfst, nur weil er fotografiert hat, denn er hat ein Recht auf Privatsphäre und die würdest Du ihm in dem Falle nehmen, denn er hat ja nichts schlimmes getan...
Und wenn dabi die Kamera zu Bruch geht, kann er Dich anzeigen. Ganz einfach
Denn die Situation hätte auch mit Worten gelöst werden können, er hat ja niemanden genötigt, ist handgreiflich oder sonst wa geworden.
Desweiteren ist ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot nur 24h gültig.
28.09.2010
Original von Volle VG-Fotos
wow 2000€ (bei den Seminaren die ich so besuche sind das 6 Tag Vollzeitunterricht)
enorm wenn man bedenkt das das ja auch ein Ausbildungsberuf mit 3 Jahren Lehrzeit ist

Handwerkskammer Bremen, zwei Wochen Untericht, schriftliche und mündliche Prüfung vor einem Ausschuss, Sachkundeprüfung, etc., pp.!

Aber ich sehe schon, Du bist Profi... *g*

Wie merkwürdig, dass immer Leute ohne Ahnung besser wissen wie etwas funktioniert als die Leute die das beruflich machen, nur weil sie glauben es SOLLTE so sein! Ich geh morgen auch mal zu meinem Bäcker, und erkläre dem sein Handwerk, außerdem glaube ich ich wäre ein toller Rettungsschwimmer, Ausbildung braucht man nicht, etwas schwimmen kann ich ja auch, jedenfalls so theoretisch... ;-)
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Rufschädigung fällt unter Schadensersatz
dazu muss man den Schaden nachweisen können
damit viel Spass
denn wer könnte das groß mitbekommen haben
Die Verkäuferin die Sekurety und die 5 Kunden die darum waren.
Kaufen die jetzt nicht mehr dort weil fotografiert wurde oder weil die Verkäuferin so Theater gemacht hat

Ein Kunde reicht schon um einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden... Außerdem gibt es nicht nur positive Mundpropaganda, sondern auch negative, und sowas spricht sich rum... Und nicht alles muß vor Gericht bewiesen werden, das weiß jeder der zu Steuernachzahlungen gezwungen ist weil beispielsweise das Finanzamt mal geschätzt hat... *g*


Die angebrachte Gewalt die du anwenden Darfst hängt von der Straftat ab die begangen wurde. Es wurde aber überhaupt keine Straftat begangen da Fotografieren nicht verboten ist sondern nur nach Hausordnung unerwünscht.

Das ist so einfach nicht richtig... Es wurde das Eigentumsrecht verletzt, denn der Eigentümer hat Dir klipp und klar gesagt dass Du es nicht darfst, in der von Dir akzeptierten Hausordnung... Außerdem muß ein Verkäufer Dir nicht explizit verbieten in Umkleiden zu fotografieren, denn wenn Du dort knipst ist das eine nicht unerhebliche Zweckentfremdung der zum umziehen angebotenen Lokalität...

Blödes Beispiel: Ich komme ja auch nicht in Dein Wohnzimmer, und scheisse Dir auf den Teppich!

A.) Es ist DEIN Eigentum, und damit habe ich Dich geschädigt, auch wenn man das fleckenlos wieder entfernen könnte, und
B.) Ein Teppich ist KEINE Toilette, und auch wenn es machbar ist, ein Teppich ist nicht zum Häufchen machen gedacht, das mußt Du mir nicht extra vorher sagen! So wie eine UMKLEIDE eben nicht zum fotografieren gedacht ist...

Und was die Sache mit der Gewaltanwendung angeht, auch da liegst Du falsch! Ich habe das Recht ihn festzuhalten, bis die Polizei zur Personenüberprüfung eintrifft! Will er sich dem entziehen darf ich ihn anfassen, bzw. festhalten, wird er handgreiflich darf ich das unterbinden, bis der Angriff beendet ist, und so weiter, und so fort...[/quote]

Dein Beispiel ist Sachbeschädigung
Fotografieren ist definitiv keine Sachbeschädigung
und auch durch kein Anderes Gesetzt verboten
Es wird auch nicht in fremdes Eigentum eingriffen.

Mir wurde noch nie beim betreten eines Ladens die Hausordnung vorgelesen worden.
Erst wenn man mich darauf hinweist muss ich meine Handlung beenden.
Zumal solche Verbote nicht allgemein üblich sind.


Du solltest vielleicht noch mal 2000€ investieren
28.09.2010
Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Ich bezweifel, dass Du einen Fotografen, rausschleife/schuppsen darfst, nur weil er fotografiert hat, denn er hat ein Recht auf Privatsphäre...
Das Recht auf Privatsphäre? Also darf ich auch keinen Einbrecher festhalten, oder jemanden wegen Körperverletzung, ...? Haben die alle Privatsphäre? Entschuldige, aber das sind Äpfel und Birnen, und ich muß auch einen Ladendieb nciht wegen "Privatsphäre" laufen lassen... Zeig mir mal den Paragraphen... *g*


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
..., denn er hat ja nichts schlimmes getan...
Doch, hat er, laut Gesetz...


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Und wenn dabi die Kamera zu Bruch geht, kann er Dich anzeigen. Ganz einfach...
Ja, kann er, wird er aber nicht mit durchkommen! Die Kamera ging beim durchsetzen eines Platzverweises zu Bruch, und sie hätte gar nicht da sein dürfen, glaub mir, das ist ganz dünnes Eis für den Kollegen...


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Denn die Situation hätte auch mit Worten gelöst werden können, er hat ja niemanden genötigt, ist handgreiflich oder sonst wa geworden...
Wer sagt das?
[gone] User_60861
28.09.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Ich bezweifel, dass Du einen Fotografen, rausschleife/schuppsen darfst, nur weil er fotografiert hat, denn er hat ein Recht auf Privatsphäre...
Das Recht auf Privatsphäre? Also darf ich auch keinen Einbrecher festhalten, oder jemanden wegen Körperverletzung, ...? Haben die alle Privatsphäre? Entschuldige, aber das sind Äpfel und Birnen, und ich muß auch einen Ladendieb nciht wegen "Privatsphäre" laufen lassen... Zeig mir mal den Paragraphen... *g*


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
..., denn er hat ja nichts schlimmes getan...
Doch, hat er, laut Gesetz...


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Und wenn dabi die Kamera zu Bruch geht, kann er Dich anzeigen. Ganz einfach...
Ja, kann er, wird er aber nicht mit durchkommen! Die Kamera ging beim durchsetzen eines Platzverweises zu Bruch, und sie hätte gar nicht da sein dürfen, glaub mir, das ist ganz dünnes Eis für den Kollegen...


Original von Bloody-Empty-Promise (Neuigkeiten =) )
Denn die Situation hätte auch mit Worten gelöst werden können, er hat ja niemanden genötigt, ist handgreiflich oder sonst wa geworden...
Wer sagt das?[/quote]



Fällt Dir eigentlich auf was Du da schreibst?
Du kannst keinen FOTOGRAFEN mit einem DIEB/EINBRECHER oder sonst was vergleichen.
Die tun ganz unterschiedliche Dinge.
Du musst ihn ja nicht festhalten, wieso denn?
Wird er Dich sofort treten schlagen oder bewusstlos knüppeln, wenn Du Ihn nett darauf hinweist, dass er das nicht darf, denn das musst Du als erstes tun!
Tut er es dann immernoch, kannst Du was dagegen unternehmen.

Deine Aussagen sind irgendwie lächerlich...

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