Schweiz: Bundesgericht fällt Urteil über die Abtretung der Rechte am eigenen Bild 5

[gone] Chris&Zak [ Bodensee | CH-9 ]
06.09.2010
Unter der reisserischen Überschrift "Bundesgericht schützt Verträge in der Porno-Branche" veröffentlichte heute die NZZ die Urteilsbegründung des Bundesgerichts im Fall eines Models, welches nach einem kommerziellen erotischen Shooting die Bildrechte widerrufen hatte.

Sicher ist schon der eine oder andere Fotograf - in der Schweiz - mit diesem Problem konfrontiert worden, dass das Model nicht mehr zu seinen vertraglichen Verpflichtungen stehen wollte. Zumindest in der Schweiz hat das Bundesgericht dazu das letzte Wort gefällt. Das dürfte auch für die Models aus dem Ausland von Interesse sein, welche zu Shootings in die Schweiz reisen.

Der Artikel ist in der NZZ nach zu lesen.
Habe mir das Urteil einmal durchgelesen. War zu erwarten, dass die Richter so urteilen.

Außerdem wollte das Model hier einfach nur billig aus dem Vertrag kommen.
In Ihrem Vertrag stand drin, dass sie jederzeit zurück treten kann, dann aber eine entsprechende Entschädigung zahlen müsse. Immerhin hat der Vertragspartner den Vertrag mit ihr abgeschlossen, um Geld zu verdienen.

Dann wollte das Model auch noch den Verkauf der Pornofilme verbieten, in denen sie mitwirkte. Auch das gewährte der Vertragspartner ihr, sofern sie ihm eine entsprechende Entschädigung zahlt. Das wollte die Pornodarstellerin aber nicht und verklagte ihn und verlor...

A.d Am 5. Januar 2007 vereinbarten die Parteien den "sofortigen Rücktritt bei Star-Escort resp. Studio". Y.________ verpflichtete sich zur Bezahlung einer "Rücktrittsgebühr" von Fr. 390.--. In der Rücktrittsbestätigung wurde sodann festgehalten, dass der Film weiterhin verkauft werde, aber keine Provisionszahlungen erfolgen würden, der Verkauf aber gegen Zahlung von Fr. 4'500.-- gestoppt werden könne.
Y.________ erhob am 2. April 2008 beim Bezirksgericht Baden Klage gegen X.________ mit dem Begehren, es sei diesem unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall gerichtlich zu verbieten, Fotos und DVDs, auf welchen sie abgelichtet sei, der Öffentlichkeit auf dem Internet (generell und insbesondere unter http://www.K.________.ch) zugänglich zu machen.
Bundesgericht, 5A_827/2009, Urteil vom 27. Mai 2010, II. zivilrechtliche Abteilung
29.09.2010
dumm gelaufen, die kann einem echt leidtun, die arme shcweizerin
29.09.2010
Original von Ralf S
dumm gelaufen, die kann einem echt leidtun, die arme shcweizerin

ich glaube, du hast das [ i ] für ironie vor deinem beitrag vergessen...
Original von Henning Zachow *Mandy in gelb ;)*
ich glaube, du hast das [ i ] für ironie vor deinem beitrag vergessen...



Ich hoffe sehr, dass er das [i] vergessen hat... ;-)


Oder bist Du wirklich auf der Seite der Dame, Ralf?

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