TfP und kommerzielle Verwertung - Formulierung? 18

[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
26.08.2010
Hallo,

ich bin gerade dabei einige Konzepte zu entwicklen, die ich eventuell künstlerisch-kommerziell nutzen möchte. Die Shootings dazu würde ich gerne als TfP Shootings abhalten, aber mit dem Passus, dass das Model der kommerziellen Verwertung zustimmt (keine Microstocks!) und als Anreiz auch eine prozentuelle Beteiligung bei erfolgreichem Abschluss bekommt.

Meine Frage an die erprobten Mitstreiter: ist eine solche Lösung möglich und wenn ja, würde mich interessieren, wie man sowas am Besten formuliert.

Gruß, Thomas
26.08.2010
Natürlich ist das möglich, am besten schriftlich!
#3
26.08.2010
Der Fotograf ist berechtigt die entstandenen Lichtbilder sowohl in digitaler als auch gedruckter Ausgabe gewerblich/kommerziell zu verweden. Das Modell erklärt hierzu ausdrücklich seine unwiderrufliche Zustimmung.

Das Modell erhält von einem etwaig erzielten Gewinn aus diesen Bildern einen Anteil von XX%.

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irgendsowas muss natürlich im kontext eines vertrages stehen.... is klar wa?


ansonsten würden sich jetzt für mich hier noch einige fragen auftun.... aber des sprengt den rahmen....
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
26.08.2010
Schieß los, welche Fragen werfen sich da auf? :)

Danke mal für den Entwurf, sieht sehr gut aus!
[gone] Hermann Klecker
26.08.2010
Nimm einen TfP-Vertrag, der Dir zusagt, und laß die Einschränkungen bei den Nutzungsmöglichkeiten weg.
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
05.09.2010
Ich hab das hier zusammengezimmert. Sollte so passen.

TfP Vertrag

Gruß, Thomas
[gone] John Doe II
06.09.2010
Ich bin ja nur Laie und kenne die Rechtslage in AT nicht, in DE würde dir das aber jeder Jurastudent wahrscheinlich innerhalb von ca. 2 Minuten zerfetzen.

Überall überflüssiges, widersprüchliches, undefiniertes, auslegbares, sachlich falsches.

Spätestens bei §3 Absatz VIII schiesst du dir selbst ins Knie und der Querschläger trifft das Modell.
06.09.2010
Sehe ich ähnlich wie MF.. was tust Du denn, wenn Du die Bilder verkauft hast und das Model §3 / VII aus dem Ärmel zieht?

§3 / III .. die Formulierung mit positiv und negativ sagt irgendwie nichts aus.. vielleicht besser mit "wurde einer kommerziellen Verwertung zugestimmt" bzw. "nicht zugestimmt" arbeiten.

Vielleicht wäre es ne gute Idee, wenn Du den Vertrag von einem Anwalt ausarbeiten lässt... damit es gerade bei einer gewerblichen Nutzung keine Schwierigkeiten gibt.
[gone] ..........
06.09.2010
Problemlos möglich.

Lass Dir einfach ein Model-Release unterschreiben. Fertig.
Damit hast Du die Verwertungsrechte.

TFP-Verträge und ähnliche Späße einfach lassen.
Auch wenn hier gleich alle Zeter und Mordio schreien.
In der Realität außerhalb der MK schert sich niemand um sowas.
Gib dem Model die Bilder und alles ist fein.

Wenn Du die Bilder dann verkaufst, dann kannst Du Dich
wieder bei dem Model melden und ihr sagen, daß sie was bekommt.
Du wirst merken, so hast Du viel glücklichere Modelle als wenn
die von Anfang etwas erwarten dürfen (und ständig nachfragen).

Prozentrechnung (insbesondere vom Gewinn) macht Dir einen
riesigen Aufwand. Wie willst Du den denn pro Shooting ermitteln?
Und wenn Du nichts verkaufst, wie erklärst Du das dem Model?
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
06.09.2010
Na toll, ich scheine eigentlich nix richtig zu machen ...

@MF: bitte um sachdienliche Hinweise, was Du anders machen würdest.
[gone] John Doe II
06.09.2010
Ich verwende ein Modelrelease-Muster vom BFF
Den findest unter "Der BFF" -> "Publikationen" im Buch "Verträge".
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
06.09.2010
Noch was: wenn ich mir den TfP Vertrag von Stack ansehe, lese ich heraus, dass dieser nur eine kommerzielle Nutzung auf pornographischen und ähnlich unseriösen Medien ausschließt, nicht aber z.B. den Verkauf in Form von Bildern bei einer Ausstellung. Sehe ich das richtig?

Gruß, Thomas
[gone] John Doe II
06.09.2010
Meine laienhafte Meinung dazu:
In dem Stack-Vertrag, der hier verlinkt ist, werden ja schon im ersten Absatz Rechte "übertragen" die das Model nicht hat. Dafür fehlt der Verzicht aufs Recht am eigenen Bild.
Und dann hätte ich mal gern ein unseriöses Medium definiert.
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
06.09.2010
Noch ein Beispiel, das für mich recht gesamt wirkt:

TfP Vertrag Lehmann
[gone] John Doe II
06.09.2010
Original von Lichtbildschmiede Thomas Klinger
Noch ein Beispiel, das für mich recht gesamt wirkt:

TfP Vertrag Lehmann


In Deutschland gibt es kein Copyright.
[gone] Thomas Klinger - trotz Rente über 17.000 Klicks !
06.09.2010
Soll mir sagen?
[gone] John Doe II
06.09.2010
Message: Der Ersteller weiss wohl nicht wirklich was er da verzapft hat.
Der überflüssige © Kringel könnte aber auch Teil seines Namens sein.
Ich würde Nichtigkeiten wie z.B. wer irgendwelche Klamotten mitzubringen hat aus dem Vertrag rauslassen.

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