Kundenbilder für Werbung verwenden? 11
18.08.2010
Ähm nimm doch einfach einen normalen TFP Vertrag und ergänze diesen. Drinnen stehen müsste nur, dass Unternehmen XY , Nutzungsrechte an den Bildern erhält und diese im Rahmen der Eigenwerbung publizieren darf und dann beschreibst du kurz die Medien auf denen dies geschehen wird.
#2Report
18.08.2010
Haha, die Kunden bezahlen euch also für eure Werbebilder? Ich dachte immer das läuft andersrum.
Das Urheberrecht hat natürlich der Fotograf, jedoch darf er/ihr die Bilder ohne Genehmigung des Kunden natürlich nicht veröffentlichen.
Wenn ihr ohne Genehmigung die Bilder veröffentlicht kann der Kunde euch ne Rechnung schreiben (oder gleich verklagen). Für ein bisschen Geld (bzw. einen kleinen Nachlass) hätte der Kunde wahrscheinlich kein Problem, dass ihr die Bilder benutzt.
(Denkt daran, dass ihr auch vom Fotografen=Urheber die Nutzungsrechte erhaltet. Sollte aber kein Problem sein, wenn ihr ihn bezahlt.)
Das Urheberrecht hat natürlich der Fotograf, jedoch darf er/ihr die Bilder ohne Genehmigung des Kunden natürlich nicht veröffentlichen.
Wenn ihr ohne Genehmigung die Bilder veröffentlicht kann der Kunde euch ne Rechnung schreiben (oder gleich verklagen). Für ein bisschen Geld (bzw. einen kleinen Nachlass) hätte der Kunde wahrscheinlich kein Problem, dass ihr die Bilder benutzt.
(Denkt daran, dass ihr auch vom Fotografen=Urheber die Nutzungsrechte erhaltet. Sollte aber kein Problem sein, wenn ihr ihn bezahlt.)
#3Report
[gone] Hermann Klecker
18.08.2010
Das KunstUrheberGesetz verlangt, daß die abgeilbete Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Einverständniserkläurng
(Raum für Personalien)
Mit einer Veröffentlichung der von mir im Rahmen der Veranstaltung "Style & Shoot" bin ich einverstanden.
(Datum, Unterschrift)
Mehr brauchts nicht. Wenn ein Honorar gezahlt wird und das Dokument gleichzeitig als Quittung dienen soll, dann vielleicht noch:
Das Honorar in Höhe von ... € habe ich erhalten.
Genau genommen genügt sogar eine Quittung, denn das KunstUrhG bestimmt, daß die Einverstäniserklärung im Zweifel als erteilt gilt, wenn ein Honorar gezahlt wurde.
Einverständniserkläurng
(Raum für Personalien)
Mit einer Veröffentlichung der von mir im Rahmen der Veranstaltung "Style & Shoot" bin ich einverstanden.
(Datum, Unterschrift)
Mehr brauchts nicht. Wenn ein Honorar gezahlt wird und das Dokument gleichzeitig als Quittung dienen soll, dann vielleicht noch:
Das Honorar in Höhe von ... € habe ich erhalten.
Genau genommen genügt sogar eine Quittung, denn das KunstUrhG bestimmt, daß die Einverstäniserklärung im Zweifel als erteilt gilt, wenn ein Honorar gezahlt wurde.
#4Report
[gone] Hermann Klecker
18.08.2010
Original von Dr.Evil
...
(Denkt daran, dass ihr auch vom Fotografen=Urheber die Nutzungsrechte erhaltet. Sollte aber kein Problem sein, wenn ihr ihn bezahlt.)
Anders als beim Modell räumt der Fotograf nicht automatisch ein Nutzungsrecht ein (über §60 hinaus, meine ich) nur weil seine Dienstleistung honoriert wird.
Falls mit der Werbung diese Veranstaltung beworben werden soll und der Fotograf wieder daran teilnehmen wird, dann hat er vielleicht Interesse daran, die Bilder dafür zur Verfügung zu stellen.
Aber zu sagen, der habe ja Geld bekommen und daher sei eine Verwendung in der Werbung schon ok, ist reichlich gewagt.
#5Report
18.08.2010
Fragt doch einfach die Kunden und gebt ihnen einen Gutschein für einmal Haaremachen.
#6Report
18.08.2010
Ich kenne das hier aus unsere Gegend so, das es (je nach größe des Salons) Gutscheine gibt ganz einfach für 10/20/30,-€ je nach dem wie "wichtig bzw. gut" das Foto der Kundin ist.
Aber nichts desto trotz lass es Dir nach diesem Prinzip :
gegenzeichnen. Du weist ja selbst, die Zeit verändert Menschen.
Die Fotografen kennen es: "Du würdest Du bitte das Foto endfernen, mein Neuer will das nicht mehr ... - oder Ich möchte mich Beruflich umorganisieren, da möchte ich diese Fotos nicht online ec. sehen- "
;_) VG
Aber nichts desto trotz lass es Dir nach diesem Prinzip :
Original von Hermann Klecker
Einverständniserkläurng
(Raum für Personalien)
Mit einer Veröffentlichung der von mir im Rahmen der Veranstaltung "Style & Shoot" bin ich einverstanden.
(Datum, Unterschrift)
gegenzeichnen. Du weist ja selbst, die Zeit verändert Menschen.
Die Fotografen kennen es: "Du würdest Du bitte das Foto endfernen, mein Neuer will das nicht mehr ... - oder Ich möchte mich Beruflich umorganisieren, da möchte ich diese Fotos nicht online ec. sehen- "
;_) VG
#7Report
18.08.2010
Fotograf und Model sowie alle abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen. Deshalb nehmt einen TFP Vertrag, schreibt diesen um und klärt die Nutzungsrechte aller Parteien. Bsp.: (sinngemäß)
Vereinbarung über die Nutzungsrechte der am ... erstellten Fotografien
Kundendaten - Daten des Fotografen - Daten des Unternehmens XY
Der Kunde erhält die einfachen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch ... Der Fotograf und das Unternehmen XY dürfen die Fotografien im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Dies umfasst die Veröffentlichung auf digitalen und Printmedien. Dazu gehören Werbeplakate, Videomaterial, Webseite etc. Insbesondere schließt dies die Werbeaktion XY des Unternehmens XY ein: hier die genaue Verwendung um auf Nummer sicher zu gehen. Der Verkauf oder die Übertragung der Rechte an Dritte ist für alle Vertragsparteien ausgeschlossen. Desweiteren dürfen die Fotografien nicht auf pornographischen oder ähnlich diffamierenden Medien publiziert werden. Sollten weitere Vereinbarungen getroffen werden, bedarf dies der Zustimmung der 3 Vertragsparteien.
Unterschrift Fotograf - Unterschrift Kunde - Unterschrift Unternehmen XY
In der Art würde ich den Vertrag ausgestalten. Wie ihr den Kunden zur Unterschrift animiert ist eine andere Sache. Unterschreiben sollte er jedoch eher davor.
Gruß Sergio
Vereinbarung über die Nutzungsrechte der am ... erstellten Fotografien
Kundendaten - Daten des Fotografen - Daten des Unternehmens XY
Der Kunde erhält die einfachen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch ... Der Fotograf und das Unternehmen XY dürfen die Fotografien im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Dies umfasst die Veröffentlichung auf digitalen und Printmedien. Dazu gehören Werbeplakate, Videomaterial, Webseite etc. Insbesondere schließt dies die Werbeaktion XY des Unternehmens XY ein: hier die genaue Verwendung um auf Nummer sicher zu gehen. Der Verkauf oder die Übertragung der Rechte an Dritte ist für alle Vertragsparteien ausgeschlossen. Desweiteren dürfen die Fotografien nicht auf pornographischen oder ähnlich diffamierenden Medien publiziert werden. Sollten weitere Vereinbarungen getroffen werden, bedarf dies der Zustimmung der 3 Vertragsparteien.
Unterschrift Fotograf - Unterschrift Kunde - Unterschrift Unternehmen XY
In der Art würde ich den Vertrag ausgestalten. Wie ihr den Kunden zur Unterschrift animiert ist eine andere Sache. Unterschreiben sollte er jedoch eher davor.
Gruß Sergio
#8Report
[gone] Hermann Klecker
18.08.2010
Original von Sergio-Sanchez
Fotograf und Model sowie alle abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen. Deshalb nehmt einen TFP Vertrag, schreibt diesen um und klärt die Nutzungsrechte aller Parteien. Bsp.: (sinngemäß)
Vereinbarung über die Nutzungsrechte der am ... erstellten Fotografien
Kundendaten - Daten des Fotografen - Daten des Unternehmens XY
Der Kunde erhält die einfachen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch ... Der Fotograf und das Unternehmen XY dürfen die Fotografien im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Dies umfasst die Veröffentlichung auf digitalen und Printmedien. Dazu gehören Werbeplakate, Videomaterial, Webseite etc. Insbesondere schließt dies die Werbeaktion XY des Unternehmens XY ein: hier die genaue Verwendung um auf Nummer sicher zu gehen. Der Verkauf oder die Übertragung der Rechte an Dritte ist für alle Vertragsparteien ausgeschlossen. Desweiteren dürfen die Fotografien nicht auf pornographischen oder ähnlich diffamierenden Medien publiziert werden. Sollten weitere Vereinbarungen getroffen werden, bedarf dies der Zustimmung der 3 Vertragsparteien.
Unterschrift Fotograf - Unterschrift Kunde - Unterschrift Unternehmen XY
In der Art würde ich den Vertrag ausgestalten. Wie ihr den Kunden zur Unterschrift animiert ist eine andere Sache. Unterschreiben sollte er jedoch eher davor.
Gruß Sergio
Das ist zu umständlich.
Mit dem Fotgrafen genügt ein Vertrag insgesamt für alle Bilder.
Andererseits muß jedes Modell unterschreiben.
Willst Du da jedes Mal den Fotografen zur Unterschrift bitten?
#9Report
18.08.2010
Genau darauf wollte ich doch mit meinen 2 Zeilen hinweisen...
Anders als beim Modell räumt der Fotograf nicht automatisch ein Nutzungsrecht ein (über §60 hinaus, meine ich) nur weil seine Dienstleistung honoriert wird.
Falls mit der Werbung diese Veranstaltung beworben werden soll und der Fotograf wieder daran teilnehmen wird, dann hat er vielleicht Interesse daran, die Bilder dafür zur Verfügung zu stellen.
Aber zu sagen, der habe ja Geld bekommen und daher sei eine Verwendung in der Werbung schon ok, ist reichlich gewagt.[/quote]
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Dr.Evil
...
(Denkt daran, dass ihr auch vom Fotografen=Urheber die Nutzungsrechte erhaltet. Sollte aber kein Problem sein, wenn ihr ihn bezahlt.)
Anders als beim Modell räumt der Fotograf nicht automatisch ein Nutzungsrecht ein (über §60 hinaus, meine ich) nur weil seine Dienstleistung honoriert wird.
Falls mit der Werbung diese Veranstaltung beworben werden soll und der Fotograf wieder daran teilnehmen wird, dann hat er vielleicht Interesse daran, die Bilder dafür zur Verfügung zu stellen.
Aber zu sagen, der habe ja Geld bekommen und daher sei eine Verwendung in der Werbung schon ok, ist reichlich gewagt.[/quote]
#10Report
[gone] Gwendolyn *Rock'nRoll-Shoot gesucht, Okt-Nov*
20.08.2010
Danke, den Vertrag von Sergio find ich sehr gut!
So in der Art haben wir uns das vorgestellt.
Da wir immer mit dem selben Fotografen zusammenarbeiten gibts da keinen Stress
und wir haben auch jedes Mal nur ca. 6-10 Kundinnen zu dieser Aktion im Laden, da kann mann mal kurz überall seinen Otto druntersetzen.
Wir schalten auch gemeinsame Werbung (für das Fotostudio und unseren Salon) für diese Aktionen, deshalb haben beide Parteien gleichermassen etwas davon.
So in der Art haben wir uns das vorgestellt.
Da wir immer mit dem selben Fotografen zusammenarbeiten gibts da keinen Stress
und wir haben auch jedes Mal nur ca. 6-10 Kundinnen zu dieser Aktion im Laden, da kann mann mal kurz überall seinen Otto druntersetzen.
Wir schalten auch gemeinsame Werbung (für das Fotostudio und unseren Salon) für diese Aktionen, deshalb haben beide Parteien gleichermassen etwas davon.
#11Report
Topic has been closed
Ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich arbeite Teilzeit bei einem Friseur.
Wir veranstalten jedes Jahr ein Event namens "Style&Shoot".
Unsere Kunden bezahlen xxx€ und erhalten dafür Beratung, mehrere verschiedene Stylings, Fotoshooting mit einem Profifotografen aus unserem Ort und bearbeitete Bilder Plus 10 Abzüge nach Wahl.
Somit werden Fotograf und Stylist und Ergebnisse vom Kunden bezahlt.
Die Bildrechte müssten ja dann nur beim zahlenden Kunden liegen.
Jetzt möchten wir aber gerne Werbung mir diesen Bildern machen, sie auf unsere Homepage setzen, Zeitungswerbung für das Event schalten und einen kleinen Film zusammenschneiden und ihn auf unserem Fernseher in der Warteecke im Salon laufen lassen.
Dafür brauchen wir natürlich ein schriftliches Einverständnis der Kunden.
Wir hätten gerne einen kleinen Vertrag, den uns die Kunden vor oder nach dem Shooting unterschreiben in dem sie sich einverstanden erklären, dass die bearbeiteten, von ihnen ausgewählten Bilder zu Werbezwecken von uns verwendet werden dürfen.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit sowas?
Woher ich einen solchen Vertrag bekommen kann oder welche Klauseln unbedingt dabei sein müssen würde ich gerne wissen.
Ich werde natürlich unseren Eventfotografen auch noch dazu befragen, aber der ist gerade im Urlaub und ich hab meiner Chefin versprochen dass ich mich mal umhöre.
Vielen lieben Dank schonmal!