Urheberrechtsverletzung? 30
[gone] Hermann Klecker
05.08.2010
Geh doch zum Anwalt.
Eine Präzedenz sehe ich darin nicht.
Gab es damals etwas schriftliches? Und wenn es nur eine Rechnung ist auf der etwas mehr drauf steht als ein Betrag?
Eine Präzedenz sehe ich darin nicht.
Gab es damals etwas schriftliches? Und wenn es nur eine Rechnung ist auf der etwas mehr drauf steht als ein Betrag?
#2Report
05.08.2010
Original von Markus H. / Art LaDouce
Ich hätte da mal eine Frage und bitte um kompetente Antworten...
Die bekommst Du nur beim Anwalt!
Original von Markus H. / Art LaDouce
Wie würdet Ihr in so einem Fall verfahen wenn ein gewerbsmäßiger Fotograf Bilder, die nachweislich nicht von Ihm sind als die Seinen präsentiert?
Ich würd zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.
#3Report
05.08.2010
tja, du bist dafür bezahlt worden. im weitesten sinne wohl als angestellter, wenn auch nur auf geingfügiger basis, denn du solltest ihn ja vertreten, bzw. in seinem auftrag die hochzeit fotografieren. in dem fall sehe ich für dein anliegen wenig chancen.
dass er die fotos, wenn auch nur zur ansicht, zum schutz mit einem (seinem) copyright versieht geht dann auch in ordnung. ein © by xyz besagt schließlich nicht wer der urheber ist, sondern wenn überhaupt, wer die vervielfältigungsrechte hat. und das scheint wohl der andere fotograf zu sein. auch wenn es sich eingebürgert hat, so hat das © in deutschland keine rechtliche grundlage. in den USA ist das anders.
solltest du aber als selbständiger fotograf im auftrag gehandelt haben, frage ich mich, warum du nicht selbst die fotos an das brautpaar und deren gäste verkaufst. das wäre dann doch die logische konsequenz bei einer übernahme eines auftrags. nur das scheint mir nicht der fall zu sein.
also, das nächste mal schlauer sein und den auftrag in vollem umfang übernehmen oder eben wie geschen, im auftrag arbeiten und den zeigefinger unter der nase langziehen.
hast du aber genügend geld und die freundschaftliche beziehung zu dem kollegen ist dir schnuppe, dann hin zum nächsten anwalt. rechtsschutzversicherungen schließen urheberrechtsstreitigkeiten in der regel aus.
dass er die fotos, wenn auch nur zur ansicht, zum schutz mit einem (seinem) copyright versieht geht dann auch in ordnung. ein © by xyz besagt schließlich nicht wer der urheber ist, sondern wenn überhaupt, wer die vervielfältigungsrechte hat. und das scheint wohl der andere fotograf zu sein. auch wenn es sich eingebürgert hat, so hat das © in deutschland keine rechtliche grundlage. in den USA ist das anders.
solltest du aber als selbständiger fotograf im auftrag gehandelt haben, frage ich mich, warum du nicht selbst die fotos an das brautpaar und deren gäste verkaufst. das wäre dann doch die logische konsequenz bei einer übernahme eines auftrags. nur das scheint mir nicht der fall zu sein.
also, das nächste mal schlauer sein und den auftrag in vollem umfang übernehmen oder eben wie geschen, im auftrag arbeiten und den zeigefinger unter der nase langziehen.
hast du aber genügend geld und die freundschaftliche beziehung zu dem kollegen ist dir schnuppe, dann hin zum nächsten anwalt. rechtsschutzversicherungen schließen urheberrechtsstreitigkeiten in der regel aus.
#4Report
05.08.2010
Urheber bleibst du immer, aber es kann durchaus möglich sein, dass seitens deines Kollegen ein Anspruch auf Übertragung der Nutzungsrechte besteht. Wenn beispielsweise Hans Müller im Fotostudio XYZ angestellt ist, ist er zwar Urheber aller Bilder, die er gemacht hat, aber der Studioinhaber hat in der Regel die Nutzungsrechte an den Bildern, was ja auch sein muss, da diese sonst vom Inhaber gar nicht verwertet werden könnten.
Bei einem Angestelltenverhältnis des Fotografen wäre der Fall demnach leicht zu beurteilen.
Wie dein Verhältnis zum Kollegen während der Vertretung war, wisst nur ihr beide und ggf. der Anwalt, dem du die Geschichte genauer erzählst. Der kann dir dann auch sagen, ob zwischen dir und dem Kollegen ein "Arbeitsverhältnis" begründet wurde, das Auswirkungen auf die Nutzungsrechte hat.
Du spricht so nebenbei auch das Copyright an, das mit dem Urheberschutz nicht vergleichbar ist. Das Copyright betrifft in erster Linie die Reproduktion der Bilder, also, wer es darf und wer nicht. Mit dem Urheberrecht hat das nichts zu tun, das schützt das Werk an sich. Hat dein Kollege die Nutzungsrechte (in abgetretener Form) wäre die Anbringung eines Copyrighthinweises durchaus möglich.
Aber das sind nur Vermutungen, die keine Rechtsberatung darstellen, das kann letztlich nur ein Anwalt. So viel kann man aber sagen, der Fall ist keinesfalls so klar, wie du annimmst, weil da eine ganze Rolle Faktoren hinzukommen, die beispielsweise abhängig vom "Vertrag" zwischen euch sind, der Vertretungsdauer, der Art der Vertretung, usw.
Bei einem Angestelltenverhältnis des Fotografen wäre der Fall demnach leicht zu beurteilen.
Wie dein Verhältnis zum Kollegen während der Vertretung war, wisst nur ihr beide und ggf. der Anwalt, dem du die Geschichte genauer erzählst. Der kann dir dann auch sagen, ob zwischen dir und dem Kollegen ein "Arbeitsverhältnis" begründet wurde, das Auswirkungen auf die Nutzungsrechte hat.
Du spricht so nebenbei auch das Copyright an, das mit dem Urheberschutz nicht vergleichbar ist. Das Copyright betrifft in erster Linie die Reproduktion der Bilder, also, wer es darf und wer nicht. Mit dem Urheberrecht hat das nichts zu tun, das schützt das Werk an sich. Hat dein Kollege die Nutzungsrechte (in abgetretener Form) wäre die Anbringung eines Copyrighthinweises durchaus möglich.
Aber das sind nur Vermutungen, die keine Rechtsberatung darstellen, das kann letztlich nur ein Anwalt. So viel kann man aber sagen, der Fall ist keinesfalls so klar, wie du annimmst, weil da eine ganze Rolle Faktoren hinzukommen, die beispielsweise abhängig vom "Vertrag" zwischen euch sind, der Vertretungsdauer, der Art der Vertretung, usw.
#5Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
05.08.2010
Mit Bestimmtheit ist der Fall nicht so klar wie sich annehmen lässt.
Ich erhielt seinerzeit eine Anfrage über unser eigenes Geschäft auf "Urlaubsvertretung" für den Zeitraum von einem Monat, in dem ich ihm einige Buchungen abgenommen habe jedoch den weiteren geschäftlichen Ablauf für die Vertretung bei ihm gelassen habe.
Einen Vertag in dem Sinne gibt es nicht der besagt das ich die Rechte abtrete jedoch musste ich Ihm die Bilder schließlich in voller Auflösung zukommen lassen damit er sie entwickeln und an die Kunden weiterrechen konnte.
Es geht mir bei meinem Anliegen auch nicht darum wer nun die Vervielfältigungsrechte hat -
die dürfen gerne zu Gunnsten seiner Kundschaft bei ihm bleiben.
Mir geht es in erster linie darum das er ohne meine Zustimmung mit MEINEN Bildern für SEINE Arbeit wirbt - und die unterscheiden sich erheblich vom Stil, Bildschnitt und Perspektive (ohne mich jetzt selbst bauchpnseln zu wollen)
Zu deutsch: schmückt sich da einer mit fremden Federn und angeregt duch einen paralell-laufenden Thread sollte er als Fotograf doch bestens wissen das der Urheber zu nennen ist.
-Das ist der Kern der Sache...
Ich erhielt seinerzeit eine Anfrage über unser eigenes Geschäft auf "Urlaubsvertretung" für den Zeitraum von einem Monat, in dem ich ihm einige Buchungen abgenommen habe jedoch den weiteren geschäftlichen Ablauf für die Vertretung bei ihm gelassen habe.
Einen Vertag in dem Sinne gibt es nicht der besagt das ich die Rechte abtrete jedoch musste ich Ihm die Bilder schließlich in voller Auflösung zukommen lassen damit er sie entwickeln und an die Kunden weiterrechen konnte.
Es geht mir bei meinem Anliegen auch nicht darum wer nun die Vervielfältigungsrechte hat -
die dürfen gerne zu Gunnsten seiner Kundschaft bei ihm bleiben.
Mir geht es in erster linie darum das er ohne meine Zustimmung mit MEINEN Bildern für SEINE Arbeit wirbt - und die unterscheiden sich erheblich vom Stil, Bildschnitt und Perspektive (ohne mich jetzt selbst bauchpnseln zu wollen)
Zu deutsch: schmückt sich da einer mit fremden Federn und angeregt duch einen paralell-laufenden Thread sollte er als Fotograf doch bestens wissen das der Urheber zu nennen ist.
-Das ist der Kern der Sache...
#6Report
05.08.2010
Original von Markus H. / Art LaDouce
.... sollte er als Fotograf doch bestens wissen das der Urheber zu nennen ist.
-Das ist der Kern der Sache...
falsch!
der urheber ist nicht automatisch zu nennen.
im entsprechenden § steht lediglich, dass der urheber bestimmen darf, ob und in welcher form der urheber zu nennen ist.
das ist ein erheblicher unterschied.
hast du also keinen entsprechenden wunsch geäußert oder gar vertraglich festgehalten, so muss der andere dich nicht als urheber benennen.
berufe dich also auf das KUG, ich meine es sei der §23, und fordere ihn unter fristsdetzung auf, dich als urheber zu nennen und wo das zu stehen hat. kommt er der aufforderung nicht nach, dann setzt du ihn in verzug und dann hast du eine rechtsgrundlage geschaffen, die ihn angreifbar macht.
alles andere dürfte ihm wie mir nur ein breites grinsen abfordern.
#7Report
[gone] Andreas Jorns
05.08.2010
Original von phototraum® [das neue Studio nimmt Form an]
[quote]Original von Markus H. / Art LaDouce
.... sollte er als Fotograf doch bestens wissen das der Urheber zu nennen ist.
-Das ist der Kern der Sache...
falsch!
der urheber ist nicht automatisch zu nennen.[/quote]
FALSCH!
"Fotografen haben nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung ihrer Bilder als Urheber benannt zu werden. Manche Printmedien und insbesondere das Internet vermitteln allerdings den Eindruck, als sei die gesetzlich vorgesehene Regel eher die Ausnahme und die Urhebernennung ein seltenes Geschenk, das... die Fotografen ausschließlich dem Wohlwollen ihrer Kunden zu verdanken haben....
Es ist daher an der Zeit, die Verwerter von Fotografien nachdrücklich daran zu erinnern, dass sie prinzipiell dazu verpflichtet sind, bei jeder Bildveröffentlichung den Urheber des Bildes zu benennen. Wer die Nennungspflicht nicht beachtet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss Schadensersatz zahlen."
Quelle: BFF
Mehr Infos
hier!
#8Report
05.08.2010
ohne einblick in den vertrag darüber, wie du die vertretung übernommen hast, lässt sich dazu gar nichts sagen. was andreas im beitrag vor mir zitiert, stimmt zwar, aber möglicherweise hast du in dem geschlossenen vertrag auf die nennung verzichtet, auch wenn es dir nicht bewusst ist. möglicherweise hat auch der ursprüngliche auftragnehmer in seinem vertrag, in den du eingetreten bist, darauf verzichtet. komplex...
#9Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
06.08.2010
zuerst mal vielen Dank für euere hilfreichen Beiträge!!
..um es nochmal deutlich zu sagen, - es wurde KEIN schriftlicher Vertrag geschlossen!
einzig was existiert ist der e-mail Verkehr aus dem hervor geht "wann und wo" die Termine sind und welches Honorar vereinbart ist.
Weil der Fotograf UNS als Firma kontaktiert hat und um Urlaubsvertretung gebeten hat akzeptiert er auch unsere Geschäftsbedingung wie sie in den AGBs zu lesen sind - von daher
existiert der Vertrag nur in dieser Form.
@Andreas Jorns
ich nehme an das du dich mit deinem Beitrag auf den selben Thread beziehst weswegen ich
auch hier mal meinen Fall als Diskussionsbeispiel im Forum gepostet habe.
Ich sehe es genau so!
Die Verwendung der Bilder auf Websites ist eine Veröffentlichung.
Unabhängig davon ob nun in einer Zeitschrift gedruckt oder nur "digital" ist von daher der Urheber zu nennen.
..um es nochmal deutlich zu sagen, - es wurde KEIN schriftlicher Vertrag geschlossen!
einzig was existiert ist der e-mail Verkehr aus dem hervor geht "wann und wo" die Termine sind und welches Honorar vereinbart ist.
Weil der Fotograf UNS als Firma kontaktiert hat und um Urlaubsvertretung gebeten hat akzeptiert er auch unsere Geschäftsbedingung wie sie in den AGBs zu lesen sind - von daher
existiert der Vertrag nur in dieser Form.
@Andreas Jorns
ich nehme an das du dich mit deinem Beitrag auf den selben Thread beziehst weswegen ich
auch hier mal meinen Fall als Diskussionsbeispiel im Forum gepostet habe.
Ich sehe es genau so!
Die Verwendung der Bilder auf Websites ist eine Veröffentlichung.
Unabhängig davon ob nun in einer Zeitschrift gedruckt oder nur "digital" ist von daher der Urheber zu nennen.
#10Report
06.08.2010
Es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Geh zum Anwalt oder schlage dem Menschen einen Kompromiss vor: Namensnennung, Verlinkung --> Werbung für dich.
#11Report
06.08.2010
Ich sehe das mal ganz salopp: Entweder Du liest Deinen Namen unter den Bildern oder Du machst mal wieder eine Urlaubsvertretung.
Umgekehrt könntest Du den Kollegen auch mal brauchen wegen Urlaub oder eigener Krankheit. Macht sich nach vorhergegangenem Rechtsstreit immer schlecht.
Umgekehrt könntest Du den Kollegen auch mal brauchen wegen Urlaub oder eigener Krankheit. Macht sich nach vorhergegangenem Rechtsstreit immer schlecht.
#12Report
06.08.2010
hast du den fotograf mal drauf angesprochen ?
vielleicht hat nur ein lehrling mist gebaut.
das könnte anwaltskosten sparen
vielleicht hat nur ein lehrling mist gebaut.
das könnte anwaltskosten sparen
#13Report
[gone] Andreas Jorns
06.08.2010
Original von Andreas Jorns ***Shootingpause w/ Buchprojekt***
[quote]Original von phototraum® [das neue Studio nimmt Form an]
[quote]Original von Markus H. / Art LaDouce
.... sollte er als Fotograf doch bestens wissen das der Urheber zu nennen ist.
-Das ist der Kern der Sache...
falsch!
der urheber ist nicht automatisch zu nennen.[/quote]
FALSCH!
"Fotografen haben nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung ihrer Bilder als Urheber benannt zu werden. Manche Printmedien und insbesondere das Internet vermitteln allerdings den Eindruck, als sei die gesetzlich vorgesehene Regel eher die Ausnahme und die Urhebernennung ein seltenes Geschenk, das... die Fotografen ausschließlich dem Wohlwollen ihrer Kunden zu verdanken haben....
Es ist daher an der Zeit, die Verwerter von Fotografien nachdrücklich daran zu erinnern, dass sie prinzipiell dazu verpflichtet sind, bei jeder Bildveröffentlichung den Urheber des Bildes zu benennen. Wer die Nennungspflicht nicht beachtet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss Schadensersatz zahlen."
Quelle: BFF
Mehr Infos
hier![/quote]
Den von mir zitierten Text sollten sich im Übrigen mal alle Models auf der Zunge zergehen lassen, die die Fotos auf ihrer Sedcard ohne Namensnennung des Fotografen (Bildteilnehmer) hochladen ... ;))
#14Report
[gone] Hermann Klecker
06.08.2010
Also wenn Du nicht explizit darauf verzichtet hast, deshalb die Frage nach dem Vertrag, dann hast Du in jedem Fall das Recht, namentlich genannt zu werden.
#15Report
[gone] maggies engel
06.08.2010
Die Bilder sind noch etwas nachbearbeitet in Helligkeit und Kontrast was aber keine gravierende Abweichung gegenüber dem Original darstellt als das Sie als eigenes Werk betrachtet werden könnten. Eine Genehmigung, die Bilder als seine "Werke" auszustellen hatte er von mir nie erhalten - im Gegenteil - wurde er von mir darauf angesprochen das er ja mit meinen Bilder werben würde und ich das nicht wünsche. Als Antwort erhielt ich, das die Bilder nur ausgestellt seien um darüber "nachbestellen" zu können ;-) ..janee... is klar nä?
Naja, wenn du alle Mittel ausgeschöpft hast, das Ganze im Guten zu beenden, dann bleibt ja nur der Rechtsweg, oder?
#16Report
06.08.2010
Ich finde, dass du da auf jeden Fall irgendwie was unternehmen musst (erst mal mit reden vermutlich), weil ich es auch einen grandiosen Betrug am Kunden finde!! Vermutlich sind deine Bilder besser als die, die er selber von einer Hochzeit zu bieten hat und so wie es klingt schmück er sich schlicht und einfach mit fremden Federn. So was kann ich gar nicht ertragen!!!! Frechheit!
#17Report
[gone] maggies engel
06.08.2010
Original von Olivia W.
weil ich es auch einen grandiosen Betrug am Kunden finde!!
Kommt drauf an. Wenn der Fotograf Fotos in dem Stil anbietet kann er ja wieder Marcus buchen. Hängt ja auch davon ab, ob ich jetzt sage: "Das sind meine Fotos" oder "Fotos eines Mitarbeiters für meine Firma".
Ich seh den ganzen Thread sehr zwiegespalten.
Fakt ist: Kein Fotograf kommt auf Dauer überall alleine als Einzelkämpfer klar. Man wird krank, hat Urlaub, die Buchungen müssen weiterlaufen, einen Kollegen anzusprechen ist da doch eher die Regel.
Fakt ist auch: Davon können beide profitieren, wenn Regeln eingehalten werden. Mich hat es am Start richtig Geld gekostet, ohne Vertrag zu arbeiten. Lehrgeld. Sowas passiert mir heute nicht mehr.
#18Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
06.08.2010
Einen Fotografen als Vertretung zu haben ist wahres Gold! da hast du recht.
Wenn bei mir nicht direkt nach den übernommenen Shooting schon Probleme mit besagtem "Kollegen" aufgerteten wären (Zahlungsmoral) hätte man auch längerfristig über eine Kooperation sprechen können.
Wir mit unserem Betrieb sind da bestens abgedeckt denn für den Fall das ich verhindert bin
ist meine Frau als erste Fotografin ohnehin der Ersatz.
und für den Fall der Fälle, - denn immerhin ist es meine Frau und man könnte ja den selben Fisch gegessen haben ;-)), -gibt es noch einen ortsansässigen Fotografen dem wir dann sehr gerne die Aufträge abgeben werden weil da auch ein freundschaftliches Verhältnis besteht ohne Konkurenzdenken - eine Geschäftsmethode die ich nur empfehlen kann.
Nichts desto trotz ist es unter Fotografen ein absolutes "NoGo" Bilder eines anderen auszustellen der in keinerlei Bezug zu dem Geschäft steht und ich denke da stimmen mit 99%
aller, hier vertretenen Fotografen zu.
Kommt drauf an. Wenn der Fotograf Fotos in dem Stil anbietet kann er ja wieder Marcus buchen. Hängt ja auch davon ab, ob ich jetzt sage: "Das sind meine Fotos" oder "Fotos eines Mitarbeiters für meine Firma".
Ich seh den ganzen Thread sehr zwiegespalten.
Fakt ist: Kein Fotograf kommt auf Dauer überall alleine als Einzelkämpfer klar. Man wird krank, hat Urlaub, die Buchungen müssen weiterlaufen, einen Kollegen anzusprechen ist da doch eher die Regel.
Fakt ist auch: Davon können beide profitieren, wenn Regeln eingehalten werden. Mich hat es am Start richtig Geld gekostet, ohne Vertrag zu arbeiten. Lehrgeld. Sowas passiert mir heute nicht mehr.[/quote]
Wenn bei mir nicht direkt nach den übernommenen Shooting schon Probleme mit besagtem "Kollegen" aufgerteten wären (Zahlungsmoral) hätte man auch längerfristig über eine Kooperation sprechen können.
Wir mit unserem Betrieb sind da bestens abgedeckt denn für den Fall das ich verhindert bin
ist meine Frau als erste Fotografin ohnehin der Ersatz.
und für den Fall der Fälle, - denn immerhin ist es meine Frau und man könnte ja den selben Fisch gegessen haben ;-)), -gibt es noch einen ortsansässigen Fotografen dem wir dann sehr gerne die Aufträge abgeben werden weil da auch ein freundschaftliches Verhältnis besteht ohne Konkurenzdenken - eine Geschäftsmethode die ich nur empfehlen kann.
Nichts desto trotz ist es unter Fotografen ein absolutes "NoGo" Bilder eines anderen auszustellen der in keinerlei Bezug zu dem Geschäft steht und ich denke da stimmen mit 99%
aller, hier vertretenen Fotografen zu.
Original von RainerW
[quote]Original von Olivia W.
weil ich es auch einen grandiosen Betrug am Kunden finde!!
Kommt drauf an. Wenn der Fotograf Fotos in dem Stil anbietet kann er ja wieder Marcus buchen. Hängt ja auch davon ab, ob ich jetzt sage: "Das sind meine Fotos" oder "Fotos eines Mitarbeiters für meine Firma".
Ich seh den ganzen Thread sehr zwiegespalten.
Fakt ist: Kein Fotograf kommt auf Dauer überall alleine als Einzelkämpfer klar. Man wird krank, hat Urlaub, die Buchungen müssen weiterlaufen, einen Kollegen anzusprechen ist da doch eher die Regel.
Fakt ist auch: Davon können beide profitieren, wenn Regeln eingehalten werden. Mich hat es am Start richtig Geld gekostet, ohne Vertrag zu arbeiten. Lehrgeld. Sowas passiert mir heute nicht mehr.[/quote]
#19Report
[gone] User_6449
06.08.2010
Original von Markus H. / Art LaDouce
Nichts desto trotz ist es unter Fotografen ein absolutes "NoGo" Bilder eines anderen auszustellen der in keinerlei Bezug zu dem Geschäft steht und ich denke da stimmen mit 99%
aller, hier vertretenen Fotografen zu.
Das sehe ich auch so ...
Eine Klage würde - nach meiner ganz persönlichen Einschätzung - jedoch auf
wackeligen Beinen stehen, da Du ein Honorar für Deine Arbeit erhalten hast
und es keinen schriftlichen Vertrag gibt, welcher die genauen Details regelt.
Dein Auftraggeber scheint eine Firma / ein Fotostudio zu sein und die könnten
sich darauf rausreden, daß ihr Logo auf den Bildern steht, weil es eben nun
mal ihre Firma ist. Sie sind im Zweifelsfall der Auftraggeber und die Bilder sind
in ihrem Namen und auf ihre Rechnung gemacht.
Als Urheber kannst Du natürlich bestimmen wie Deine Bilder verwendet werden
dürfen, ob Dein Name genannt werden muß usw. ...
Aber da es keinen Vertrag gibt, ist nicht klar was durch Dein Honorar bereits
abgegolten ist.
Aufgrund dieser unklaren Lage wäre mir persönlich das Risiko einer Klage zu
hoch ...
Viele Grüße
Peter
#20Report
Topic has been closed
Hier nun der Fall:
Ich habe 2009 für einen Fotografen in desen Vertretung eine Hochzeit fotografiert und bin dafür auch bezahlt worden, doch rechtlich gesehen bin ich nach wie vor der Urheber der Bilder.
Nun ist es so das dieser Fotograf mit den Bildern auf Seiner Website damit wirbt, das Copyright in seinem Name auf den Bildern zu sehen ist aber kein Hinweis auf den Urheber (also mich).
Die Bilder sind noch etwas nachbearbeitet in Helligkeit und Kontrast was aber keine gravierende Abweichung gegenüber dem Original darstellt als das Sie als eigenes Werk betrachtet werden könnten. Eine Genehmigung, die Bilder als seine "Werke" auszustellen hatte er von mir nie erhalten - im Gegenteil - wurde er von mir darauf angesprochen das er ja mit meinen Bilder werben würde und ich das nicht wünsche.
Als Antwort erhielt ich, das die Bilder nur ausgestellt seien um darüber "nachbestellen" zu können ;-) ..janee... is klar nä?
Wie würdet Ihr in so einem Fall verfahen wenn ein gewerbsmäßiger Fotograf Bilder, die nachweislich nicht von Ihm sind als die Seinen präsentiert?
Ich spiele ja mit dem Gedanken zum Anwalt zu gehen zumal ich ebenfalls gewerbsmäßig viele Hochzeiten fotografiere und es sich dabei um ca 70 Bilder handelt die von mir gemacht wurden.
- ich denke so ne Klage/Abmahnung wegen Urheberrechtsverletung würde sich wohl für mich lohnen ^^
Für mich ist das ein Präzedenzfall und von daher die konkrete Frage: was tun?