Rechteverletzung eigentlich der Standart 30

06.08.2010
Na wenn es nicht nur um Suchmaschinen geht, dann geht es eindeutig um das Bauen von Luftschlössern, die noch gar nicht eingetreten sind.

Das heißt Du sprichst bereits von Urheberrechtsverletzungen wo noch gar keine passiert sind. Und baust das ganze auf einem Gerüst auf (Suchmaschinen) welches scheinbar auch für Dich mit aktueller Rechtssprechung vereinbar ist (was Du aber gleichzeitig wieder so darstellst, als wäre auch hier schon eine Urheberrechtsverletzung passiert)

Also alles recht hypothetisch hier, oder?

Ob diese Urteilsbegründung auch für andere Fälle heranngezogen werden kann werden die entsprechenden Gerichte dann entscheiden müssen....aber nicht wir
06.08.2010
Original von Pixelspalter
Das heißt Du sprichst bereits von Urheberrechtsverletzungen wo noch gar keine passiert sind. Und baust das ganze auf einem Gerüst auf (Suchmaschinen) welches scheinbar auch für Dich mit aktueller Rechtssprechung vereinbar ist (was Du aber gleichzeitig wieder so darstellst, als wäre auch hier schon eine Urheberrechtsverletzung passiert)


ich weiss das du gary angesprochen hast, aber auf diese frage kann ich grade prima antworten. es sind urheberrechtsverletzungen aufgetreten, in der vergangenehit immer wieder. ich spreche jetzt nur von mir um diese beisspiele auch sinnvoll untermauern zu können. d.h. wenn in der vergangenheit jemand meine fotgrafien benutzt hat und diese nutzung nicht von mir lizenziert war, sprechen wir von einer urheberrechtsverletzung, right? auch ein verlinken eines onlinemagazins (in diesem konkreten fall ein verlinken der"kompletten" strecke) stellt somit eine urheberrechtsverletzung dar... im prinzip das gleiche was 123people tut... nur das das magazin durch onlinewerbung refinanziert wird und content wichtig für sie ist denn je besser umso mehr besucher... umso mehr werbeeinnahmen... moment, das macht 123people ja auch?

in dem genannten fall habe ich recht bekommen, eigentlich genauso wie in fast jedem der fälle seit ...keine ahnung... lang halt.

in einem gebe ich dir jedoch recht; das die gerichte das entscheiden müssen... die frage ist nur wer die mehrkosten tragen wird... geschweige von dem potenziellen mehraufwand für den fotografen. es ist heute schon ein komplexes und kostspieliges thema urheberrechtsverletzungen im internet aufzufinden... und ich stehe persönlich nicht darauf jemand vor gericht zu zerren und unterscheide zwischen einsichtigen und uneinsichtigen menschen die meine fotos unberechtigterweise nutzen.

ich finde es bemerkenswert das du so verbissen gary angreifst und bei deinen statements vergisst das das urheberrecht für jeden künstler eine extrem wichtige einnahmequelle ist...

das thema ist einfach das es keine luftschlösser sind, wie von dir dargestellt. sondern eine gefahr die in der tat real ist.... oder stellt für dich eine nicht sinvoll gegen einbruch geschützte balkontür ebenfalls ein nicht reeles risiko dar? wenn ja, mein beileid. wenn nein, dann verstehst du ja das es durchaus sinnvoll ist sich zu schützen.
06.08.2010
Da hab ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.
Natürlich weiß ich, daß Urheberrechtsverletzungen im Internet tagtäglich passieren. Aber ich sprach von Urheberrechtverletzungen welche aufgrund dieser Urteilsentscheidung "legitimiert" sind/erscheinen
Und diese sind wohl noch nicht eingetreten

Ich denke ich verstehe immer noch nicht ganz auf welchem gemeinsamen Nenner wir uns hier bewegen. Aber hier mal meine Einstellung:

- 123People ist eine Suchmaschine, ebenso wie Google, Bing usw
- Suchmaschinen begehen keine Urheberrechtsverletzungen, wenn sie auf ihren Ergebnisseiten Auszüge oder Miniaturen der durchsuchten Seiten darstellen
- Will man von einer Suchmaschine nicht erfasst werden hat man wirksame technische Möglichkeiten das zu unterbinden. Unterlässt man dies, gibt man quasi sein Einverständnis für das erfasst werden in einer Suchmaschine

Sind wir soweit konform?
[gone] Andreas Jorns
06.08.2010
Original von Pixelspalter
Da hab ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.
Natürlich weiß ich, daß Urheberrechtsverletzungen im Internet tagtäglich passieren. Aber ich sprach von Urheberrechtverletzungen welche aufgrund dieser Urteilsentscheidung "legitimiert" sind/erscheinen
Und diese sind wohl noch nicht eingetreten

Ich denke ich verstehe immer noch nicht ganz auf welchem gemeinsamen Nenner wir uns hier bewegen. Aber hier mal meine Einstellung:

- 123People ist eine Suchmaschine, ebenso wie Google, Bing usw
- Suchmaschinen begehen keine Urheberrechtsverletzungen, wenn sie auf ihren Ergebnisseiten Auszüge oder Miniaturen der durchsuchten Seiten darstellen
- Will man von einer Suchmaschine nicht erfasst werden hat man wirksame technische Möglichkeiten das zu unterbinden. Unterlässt man dies, gibt man quasi sein Einverständnis für das erfasst werden in einer Suchmaschine

Sind wir soweit konform?

Habe bisher nicht an der Diskussion teilgenommen, gehe aber mit dem zitierten Text konform.
Imho ist das aber nicht das Problem (und somit auch nicht das eigentliche Urteil), sondern die Urteilbegründung! Die ist nämlich leider so formuliert, dass sie künftig Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte (Nicht-Suchmaschinen) alimentiert, die bisher einen Rechtsbruch darstellten ...
06.08.2010
Original von Andreas Jorns ***Shootingpause w/ Buchprojekt***
Habe bisher nicht an der Diskussion teilgenommen, gehe aber mit dem zitierten Text konform.
Imho ist das aber nicht das Problem (und somit auch nicht das eigentliche Urteil), sondern die Urteilbegründung! Die ist nämlich leider so formuliert, dass sie künftig Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte (Nicht-Suchmaschinen) alimentiert, die bisher einen Rechtsbruch darstellten ...


Und da sind wir dann wieder soweit wo ich sage, daß das alles noch hypothetisch ist. Und meiner Meinung nach ist es äußerst unwahrscheinlich daß eine ähnlich gelagerte Bildernutzung außerhalb des Umfeldes einer Suchmaschine als Urheberrechtsverletzung so legitimiert werden könnte

Außerdem verstehe ich nicht, wieso dann immer wieder das Beispiel der Personen-Suchmaschine herangezogen werden muß, wenn das mit dem eigentlichen Thema dieses Beitrages gar nichts zu tun hat:
Der Urteilsbegründung
[gone] Gary Busch
06.08.2010
Sorry Pixelspalter, aber das ist doch genau das was ich sage bzw. schreibe.
Es geht nicht explizit um 123people oder sonstige Suchmaschinen sondern um die Begründung des Urteils und deren folgen.
Und wenn man sich mal so einige Blogs im Web anschaut, ist diese Sache gar nicht so hypothetisch wie du sie erscheinen lassen magst.

Dort ist es oftmals ja auch schon üblich ein Bild einzubauen um z.B. auf eine ganze Serie zu verweisen. Hier sind oftmals die Urheber aber ja einverstanden, weil es Besucher bringen könnte.

Das Beispiel mit der Zeitung ist schon etwas weit hergeholt, aber zeigt z.B. den 2. Teil meines anfänglichen Threads auf. Steht in der Zeitung nicht ausdrücklich dabei, dass das Foto von Fotograf XY ist, begeht die Zeitung eine Urheberrechtsverletzung. Ausnahme: Der Fotograf verzichtet ausdrücklich auf die Namensnennung.

Achja, wenn jetzt irgendein findiger Poster hier meint, dass dann ja sehr viele Modelle hier in der MK eine Urheberrechtzverletzung begehen, so muss ich ihm recht geben. (Nur als Randbemerkung)
06.08.2010
Du sprichst also vom Verlinken Deiner Bilder auf fremden Seiten, oder?

Dann sollte Dir aber auch klar sein, daß Du hier ebenso die technische Möglichkeit hast, dies zu unterbinden. Eine einfache Referrer-Prüfung reicht und schon wird auf fremden Webseiten Dein Content nicht mehr angezeigt.
Oder Du nutzt eine Möglichkeit wie es die MK macht mit wechselnden Bildadressen

Außerdem stimmt es nicht ganz, daß Du nicht mitbekommen würdest, wenn ein Bild fremdverlinkt ist, weil dies ebenso über den Referrer an Dich mitgeteilt wird

Das sehe ich genau so wie bei der Robots.txt
Wenn Du Deine technischen Möglichkeiten nicht nutzt, dann gibst Du implizit das Einverständnis

Ich denke wir sind uns einig daß es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn geschützter Content auf fremdem Webspace hochgeladen(!) (und nicht nur verlinkt) wird und dies nicht im Sinne des Zitatrechts passiert und z.B. nur Miniaturen gezeigt werden.
[gone] User_6449
06.08.2010
Original von Gary Busch - the-nudes.net
Klar habe ich auf ein Urteil bezüglich Suchmaschine verwiesen, betonte jedoch immer wieder, dass man die Begründung lesen solle. Und dort wird nicht immer nur von Suchmaschinen gesprochen, was eben genau das Problem ist.
[quote]Durch die fehlende physikalische Speicherung des Bildes sei bereits keine Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildes durch sie (die Beklagte) erfolgt. Zu keinem Zeitpunkt habe sie die Kontrolle über das betroffene Werk gehabt.


Alleine dieser Satz in der Begründung sagt doch einiges, oder?[/quote]
Der Satz steht nicht in der Begründung, sondern
ist lediglich eine Behauptung der Beklagten, was
sich zudem noch an der Formulierung erkennen
läßt.

Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung nicht
darauf ein und die Klage hatte aus anderen Gründen
keinen Erfolg.

Ich sehe also tatsächlich keinen Anlaß zur Besorgnis.

Viele Grüße
Peter
[gone] User_6449
06.08.2010
Original von Pixelspalter
Das sehe ich genau so wie bei der Robots.txt
Wenn Du Deine technischen Möglichkeiten nicht nutzt, dann gibst Du implizit das Einverständnis

Das gilt für die Trefferanzeige bei Suchmaschinen (wie
in diesem speziellen Fall), nicht falls die Bilder irgendwie
anderweitig verwurstet werden.

Original von Pixelspalter
Ich denke wir sind uns einig daß es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn geschützter Content auf fremdem Webspace hochgeladen(!) (und nicht nur verlinkt) wird und dies nicht im Sinne des Zitatrechts passiert und z.B. nur Miniaturen gezeigt werden.

Wenn jemand fremde Bilder ohne die Genehmigung des
Urhebers für seine eigenen Zwecke verwendet ist das
strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder auf
dem eigenen Webspace liegen oder verlinkt sind.

Das hier besprochene Urteil sagt da nichts anderes.

Viele Grüße
Peter
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
06.08.2010
das urteil war vom LG Hamburg,
das heisst nicht, dass es ein wegweisendes grundsatzurteil war oder sonstwas.
es ist ein urteil für explizit diesen fall, anderer fall selbst wenn ähnlich kann ganz anders entschieden werden bei nem ganz anderen gericht.

sollte man nicht so hcoh bewerten und nicht denken, wenn ein gericht so urteilt, ist das nun immer so

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