Vertrag für PR-Fotos 14

21.06.2010
Hallo liebe Community,

eventuell könnt Ihr mir hier bei einem "Problem" helfen: Es wird demnächst ein Shooting stattfinden mit 10 Teilnehmern. Die Bilder sollen zu PR-Zwecken einer Ausstellung dienen und in diversen Medien publiziert werden (Internet, Zeitschriften und Flyer). Ich habe schon Vertrauen in die Truppe, aber ich möchte dennoch einen vertraglichen Rückhalt haben. Man weiß ja nie was sich wie entwickelt und ich möchte einfach keinen unnötigen Stress...
Ich dachte an einen Standard TFCD/Vertrag mit dem Zusatz, dass das Model der Veröffentlichung der Bilder im Rahmen der Ausstellung zustimmt. Gibt es für so etwas irgendwo eine Standardklausel die explizit festlegt, dass das Model einer Veröffentlichung der Bilder in diesem (und nur diesem) Rahmen zustimmt? Oder gibt es sogar einen Mustervertrag für so etwas? Ich habe mich zwar schon umgesehen, aber nichts passendes gefunden (vielleicht habe ich auch einfach nicht nach dem richtigen gesucht...). Wäre schön wenn ich hier ein paar hilfreiche Anregungen bekommen würde, denn ich habe keine Lust im Extremfall Flyer doppelt drucken zu müssen ;-)

Ich bedanke mich einfach mal im Voraus ^^
[gone] Hermann Klecker
21.06.2010
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du kein Geld verdienen sondern diese Veröffentlichungen (ob nun Flyer oder Ausstellung) dienen der Eigenwerbung?

Dann wäre ja ein TfP-Vertrag genau richtig.

Oder ist es eine PR-Aktion eines Dritten, z.B. eines Auftraggebers?
21.06.2010
Also ich schildere die Situation mal genauer: Am Freitag kommen 10 Teilnehmer zusammen die ihre Werke auf besagter Ausstellung präsentieren werden. Wir möchten ein paar ausdrucksstarke Gruppenfotos aufnehmen, die dann Bestandteil von PR-Mappen, Flyer und Zeitungsartikeln sein werden, da wir ja irgendwo auf die Ausstellung aufmerksam machen möchten ;-)

Das bewegt sich alles im nicht-kommerziellen Rahmen, ohne einen Auftraggeber, da es sich bei den abgebildeten Personen um die Teilnehmer der Ausstellung handelt.

Ich möchte mich einfach nur vertraglich absichern, dass jeder Teilnehmer auch auf Papier seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder für diese Ausstellung gibt. Wenn jemand abspringt und dann sagt "Och nööö, ich will doch nicht auf den Fotos sein" möchte ich sagen können "Schau Du hast hier unterschrieben und selbst wenn Du nicht mitmachst dürfen wir die Fotos für diesen Zweck verwenden und werden die Flyer NICHT noch einmal drucken..."
21.06.2010
Man sollte sich nicht scheuen, mit ggf. eigenen klaren Worten in einen Vertrag hineinzuschreiben, wozu die Bilder sind - oder man erlaubt mehr oder weniger jegliche Nutzung durch alle Beteiligten. Keinesfalls sollte man meiner Meinung nach eine Beschränkung auf "nichtkommerzielle Nutzung" festschreiben. Für mich wäre das ein Widerspruch zum Begriff "Werbung".
21.06.2010
Einen Vordruck wirst du sicherlich vergeblich suchen und ich kann auch nur davon abraten irgendwelche Verträge aus dem Inet zu benutzen.

Bloß weil ein Vertrag im Inet steht ist er noch lange nicht richtig - ganz in Gegenteil, Fehler werden dort oft noch multipliziert. Insbesondere dann, wenn man aus 4 Veträgen einen "passenden" zusammen bastelt!

Mach einen möglichst einfachen Vertrag ohne viel Gedöns in dem steht wöfür die Bilder verwendet werden - zeitlich unbefristete Nutzungsrechte.
21.06.2010
Vielen Dank ^^
Ich habe halt nur gedacht, dass es genau dazu irgendwo eine Standardklausel geben würde die bestenfalls bombensicher ist (man wird ja auch noch träumen dürfen ;-))
Ich werde mir dann mal ein paar klare Worte zusammenstricken und hoffen, dass es nicht zum Fall der Fälle kommt ;-)
[gone] Andreas Jorns
21.06.2010
Nimm das Getty-Release. Damit bist Du safe.

Klick!
22.06.2010
Ich habe noch nicht verstanden, was Deine Rolle dabei ist!

Bist Du Organisatorin der Ausstellung?
Stehst Du in der Pflicht, die Zustimmung der Teilnehmer einzuholen?
Willst Du die Bilder auf Deiner Visa-Sedcard veröffentlichen?
Ist das visatechnisch für Dich so interessant?

Wenn Du Organisatorin sein solltest, dann sollte in den Teilnahmebedinungen dazu ein Satz stehen, der besagt, dass alle Teilnehmer damit einverstanden sind, das ihre Bilder im Zusammenhang mit der Ausstellung incl. ihrer Namen vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen. Völlig egal, ob es sich dann dabei um alte Bilde, die eingereicht werden oder um extra angefertigte Bilder handelt.
22.06.2010
@cash:
Mein Rolle dabei ist den Haufen zu bändigen und dafür zu sorgen dass alle gut dabei aussehen ;-) Ich organisiere die Ausstellung, koordiniere die PR, bin selbst Teilnehmer und ich plane dabei einfach gern für den Fall der Fälle im Voraus...

Einen ähnlichen Satz wie Du ihn geschrieben hast habe ich in den Getty Release reingebastelt, ich denke mal das sollte ausreichen. Wie gesagt ich glaube nicht dass es da Unstimmigkeiten geben wird aber man weiß ja nie, besonders bei 10 Teilnehmern von denen 9 weiblich sind ;-)
Ich habe da eine Frage:
Diese Fotos, die Ihr macht, sollen Werbung für Euch sein?
Die wollt Ihr dort zu Werbezwecken ausstellen?

Werbung wofür?
Was bewerbt Ihr? Was macht Ihr, das beworben wird?

Wenn die Tätigkeit, die Ihr mit Euren "Werbebildern" bewerbt eine gewerbliche ist, sind die Bilder sehrwohl kommerziell, meines Erachtens.

Wenn ein Fotograf Bilder zu Werbezwecken veröffentlicht, um mit diesen Fotos auf "Kundenfang" zu gehen, dann ist das eine gewerbliche Nutzung.
23.06.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Werbung wofür?
Was bewerbt Ihr? Was macht Ihr, das beworben wird?


Findet man glaub ich in Beitrag Nummer 3.... ^^

10 Leutz , die *eine* Austellung machen sollen auf ein Foddo...
Dieses Foddo soll dann auf Flyern das für genau diese Austellung wirbt.

Ich seh da alles im grünen Bereich...
Und wenn es nicht so wär würde es mich auch nicht jucken...

;)
Stimmt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Eine Ausstellung ist ja etwas kommerzielles, man macht Werbung für seine Bilder, die man ja auch veräußern möchte. Außerdem macht man Werbung für weitere etwaige Aufträge.

Dann ist das alles ja kommerziell.
23.06.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Dann ist das alles ja kommerziell.


*klugscheißmodus on*

Ist das nicht völlig wurstegal ?

Einfach drauf achten das der Verwendungszweck der Fotos klar definiert ist...
Im Vertrag jegliche Formulierung von kommerziell, gewerblich etc. vermeiden.

Passt schon...
Original von Hermann Klecker
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du kein Geld verdienen sondern diese Veröffentlichungen (ob nun Flyer oder Ausstellung) dienen der Eigenwerbung?
Dann wäre ja ein TfP-Vertrag genau richtig.
Oder ist es eine PR-Aktion eines Dritten, z.B. eines Auftraggebers?


Unter anderem Hierauf waren meine Postings bezogen. Es gibt TFP Verträge, die halt nur die nicht kommerzielle Nutzung der Bilder erlauben.

Man müsste daraus "sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell machen" in dem Vertragstext.

Denn Eigenwerbung ist häufig kommerziell.

Ich wollte lediglich andeuten, dass man den Passus "nicht kommerziell" aus dem Vertrag nimmt.

;-)

LG aus Stade
Frank

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