Meine Frage an euch... 63
17.06.2010
Urheberrecht ist erblich.
Vertrag sollt aber auch für den Rechtsnachfolger gelten.
Vertrag sollt aber auch für den Rechtsnachfolger gelten.
#2Report
17.06.2010
Grobe Antwort auf die Schnelle...
Das Urheberrecht ist vererbar...
Es endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen...
Das Urheberrecht ist vererbar...
Es endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen...
#3Report
17.06.2010
Das hat aber auch mit dem Urheberrecht nicht viel zu tun.
Denn wichtig für die Veröffentlichung ist das Recht am eigenen Bild des Models. Üblicherweise wird dem Fotografen ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung eingeräumt.
Ob dieses auch vererbt wird kann ich jetzt gar nicht sagen.
Aber ich denke man kann auf jeden Fall ausschließen, daß durch den Tod des Urhebers mehr Veröffentlichungsrechte existieren würden als davor
Denn wichtig für die Veröffentlichung ist das Recht am eigenen Bild des Models. Üblicherweise wird dem Fotografen ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung eingeräumt.
Ob dieses auch vererbt wird kann ich jetzt gar nicht sagen.
Aber ich denke man kann auf jeden Fall ausschließen, daß durch den Tod des Urhebers mehr Veröffentlichungsrechte existieren würden als davor
#4Report
17.06.2010
Original von Pixelspalter
Das hat aber auch mit dem Urheberrecht nicht viel zu tun.
(...)
Röööööchtöschhhh....
Die im Vertrag vereinbarten "Verwertungsrechte" werden aber auch vererbt.
Es sei denn es wurde im Vertrag bereits ausgeschlossen....
Macht aber keiner, oder ?
#5Report
17.06.2010
Und kann der Rechsnachfolger die Bilder benutzen ohne Kontakt mit dem Modell zu nehmen ???
In der Regel, sind die Fotografen zwischen 30-60 Jahre alt... Also, soll ich mir denken das die Nachfolger benutzen die Bilder ohne Erlaubnis, weil sie haben rechtlich kein Vertrag mit das Modell abgeschlossen ???
DANKE !!!
In der Regel, sind die Fotografen zwischen 30-60 Jahre alt... Also, soll ich mir denken das die Nachfolger benutzen die Bilder ohne Erlaubnis, weil sie haben rechtlich kein Vertrag mit das Modell abgeschlossen ???
DANKE !!!
#6Report
17.06.2010
Original von Samadhi
Und kann der Rechsnachfolger die Bilder benutzen ohne Kontakt mit dem Modell zu nehmen ???(...)
*Grundsätzlich*......Yep
#7Report
17.06.2010
Wie schon gesagt....auch die Beerbten können die Bilder nicht anders nutzen als Du das dem Fotografen zugestanden hast
Sie haben nicht mehr aber auch nicht weniger Rechte an den Bildern
Sie haben nicht mehr aber auch nicht weniger Rechte an den Bildern
#8Report
17.06.2010
Ja, aber wenn bei der Fotograf der Vertrag verloren geht... und keiner weiß wo das ist... und verloren gehen, geht leicht... Also, woher kann man wissen ??? In der Regel, wäre gut wenn der Nachfolger Kontakt aufnimmt... aber glaube nicht das oft der Fall ist... ;((
#9Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
17.06.2010
Das Urheberrecht ist vererblich, §28 UrhG. Dazu zählen nicht nur Nutzungs- und Verwertungsrechte, sondern auch die Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Vererbung des Urheberrechts richtet sich nach dem BGB. Das Urheberrecht an Werken kann somit per Testament oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge übertragen werden. Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte, z.B. §§ 70 folgende UrhG, sind im wesentlichen genauso vererblich.
Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-faq.html
Damit ist glaube ich alles gesagt oder? Der Erbe erbt auch die Nutzungsrechte und kann die Bilder in dem Umfang wie vertraglich vereinbahrt nutzen .... zumindest verstehe ich das so.
#10Report
17.06.2010
Ich verstehe es. Aber ob der Andere das macht ist eine andere Sache...
Ich kenne jemand hier, der als Fotograf an viele Bilder gekommen ist, weil der andere Partner nicht mehr die Miete für das Studio bezahlt hat... und behält jetzt die Bilder als so genannte "Kaution" das der Andere das Geld zurück zahlt... Also, so schnell kann die Bilder verschwinden... oder verschwinden lassen... mit tausende von Posen und Persönlichkeitsrechte sind gleich null, so lange Unwissenheit herrscht... Tot oder lebendig ich glaube es gibt keine Garantie... ;((
Ich kenne jemand hier, der als Fotograf an viele Bilder gekommen ist, weil der andere Partner nicht mehr die Miete für das Studio bezahlt hat... und behält jetzt die Bilder als so genannte "Kaution" das der Andere das Geld zurück zahlt... Also, so schnell kann die Bilder verschwinden... oder verschwinden lassen... mit tausende von Posen und Persönlichkeitsrechte sind gleich null, so lange Unwissenheit herrscht... Tot oder lebendig ich glaube es gibt keine Garantie... ;((
#11Report
17.06.2010
Wenn ein Vertrag "verschwunden" ist oder jemand Bilder einfach so als Kaution behält, dann hat er erst mal gar keine Rechte die Bilder zu veröffentlichen oder gar kommerziell zu verwerten.
#12Report
17.06.2010
*Ähem*
Ich spekuliere mal...
Irgendwie liest sich dein letztes Posting wie ein ganz anderes und zudem eher persönliches, aktuelles Problem.
Kann das sein...?
Ich spekuliere mal...
Irgendwie liest sich dein letztes Posting wie ein ganz anderes und zudem eher persönliches, aktuelles Problem.
Kann das sein...?
#13Report
17.06.2010
Ja, klar, ich gebe Dir recht. Aber die Bilder sind schon an das Dritte gekommen, und das ist strafbar. Zu mind. so sehe ich das... Und wenn das Dritte hat, sieht schon das Vierte... Fünfte... und vielleicht wird von Modell sowas nicht erwünscht...
#14Report
[gone] John Doe II
17.06.2010
Im Normalfall verzichtest du in so einem Vertrag auf dein Recht am eigenen Bild, bzw. bist mit der Veröffentlichung einverstanden.
Das wird dann oft noch auf bestimmte Bereiche/Veröffentlichungsarten beschränkt.
Diese Beschränkungen dürften dann auch unverändert für den Rechtsnachfolger gelten.
Ohne den Vertrag zu kennen ist alles andere wilde Spekulation.
Das wird dann oft noch auf bestimmte Bereiche/Veröffentlichungsarten beschränkt.
Diese Beschränkungen dürften dann auch unverändert für den Rechtsnachfolger gelten.
Ohne den Vertrag zu kennen ist alles andere wilde Spekulation.
#15Report
17.06.2010
Nein, mir ist noch nicht passiert... Die Frage mit dem Tod, kam so spontan, die Andere ist real weil ich die Bilder gesehen hab' und habe mich versetzt in die Situation von die Mädels die ich in Bilder gesehen hab'.... und weil ich selbst als Modell aktiv bin, denke ich was passiert, wenn... bevor es einfach passiert....
#16Report
17.06.2010
Original von Samadhi
Ich verstehe es. Aber ob der Andere das macht ist eine andere Sache...
Ich kenne jemand hier, der als Fotograf an viele Bilder gekommen ist, weil der andere Partner nicht mehr die Miete für das Studio bezahlt hat... und behält jetzt die Bilder als so genannte "Kaution" das der Andere das Geld zurück zahlt... Also, so schnell kann die Bilder verschwinden... oder verschwinden lassen... mit tausende von Posen und Persönlichkeitsrechte sind gleich null, so lange Unwissenheit herrscht... Tot oder lebendig ich glaube es gibt keine Garantie... ;((
Dies stellt erstens kein Vererben dar und ist auch die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. Aber selbst wenn. Ein Einbehalten ist keine Veröffentlichung. Und nur bei der hast Du als Model über das Recht am eigenen Bild ein Mitsprache soweit ich das als Nicht-Jurist sehe.
Original von Samadhi
Ja, klar, ich gebe Dir recht. Aber die Bilder sind schon an das Dritte gekommen, und das ist strafbar. Zu mind. so sehe ich das... Und wenn das Dritte hat, sieht schon das Vierte... Fünfte... und vielleicht wird von Modell sowas nicht erwünscht...
Das heißt, wenn ich Dir Bilder von meinen letztem Shooting zeige und Dir eventuell sogar ein Bild gebe, ist das Deiner Meinung nach strafbar?
Schließt Du das denn in Deinem Vertrag aus? Oder hast Du eventuell nicht-kommerzielle Rechte vergeben?
#17Report
17.06.2010
Die Veröffentlichungsarten sind schon beschränkt bei mir, aber ich habe das Problem Tod nicht bis jetzt so ernst genommen das ich durch ein Modellvertrag die Rechte einfach auch einschränken oder durch der Tod einfach das Recht an Nachfolger annullieren. Ich werde aber ab jetzt das machen... weil ich mir Gedanken mache...
#18Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
17.06.2010
Original von Samadhi
Ja, klar, ich gebe Dir recht. Aber die Bilder sind schon an das Dritte gekommen, und das ist strafbar. Zu mind. so sehe ich das... Und wenn das Dritte hat, sieht schon das Vierte... Fünfte... und vielleicht wird von Modell sowas nicht erwünscht...
es gilt immer was im Vertrag steht. Der Fotograf kann durchaus anderen ein Nutzungsrecht einräumen, wenn das im Vertrag geregelt ist.
#19Report
Topic has been closed
WAS PASSIERT MIT DIE RECHTE VON BILDER, WENN DER FOTOGRAF STIRBT ??? Muss das Modell Angst haben das die Bilder irgendwo auftauchen, oder ohne Erlaubnis benutzt werden ??? Wer behält dann die Rechte, nur das Modell oder ..... ????
DANKE FÜR EURE ANTWORTEN !!!!!!!!!