Abkauf der Bildrechte 69

[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.06.2010
naja..kommt immer drauf an wie sehr bearbeitet.

da gibt es grosse unterschiede.. manche sitzen 10-15 minuten an einem foto, da sind 50€ doch etwas wucher.

20-30€ stundenlohn halte ich schon für sehr hoch für jemanden der es nur hobby mässig macht und keien steuern abführt.

was sind dann 50€ für 10-30 minuten?
18.06.2010
Tja, da hast du Recht, denke da kann man nix weiter zu sagen, kann nur derjenige beurteilen der das Shooting und die Bilder kennt und weiss wie viel Arbeit oder auch nicht beides war. Wollte nur anmerken, dass es selbst bei "nur" Hobby durchaus Bilder geben kann wo 50€ ein angebrachter Preis sind, nicht?
11.07.2010
Original von BS
[quote]Original von Hasenherz
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.(...)


Ein regulärer Vertrag kann einseitig aufgekündigt werden ?

*Ähem*

Sorry.....da liegst du falsch.[/quote]

Ich bin juristischer Laie, dies ist keine Rechtsberatung, aber ich sehe dies anders.... da würde ich mich an das BGB halten.

Zitat BGB § 313

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

...

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html

Zitat Ende

Ich denke das daraus hervorgeht, dass eine Kündigung eines geschlossenen, rechtsverbindlichen Vertrages durchaus unter den genannten Bedingungen möglich ist.
Die Frage der Zumutbarkeit ist immer Auslegungssache - wie sagt mn so schön? "Vor Gericht und auf hoher See ..."
Den Rest wie ihr das lest, überlasse ich euch. Steht eigentlich alles im § 313.

Mit dieser Möglichkeit im Hinterkopf wird sich wohl eher eine aussergerichtliche Lösung zwischen Fotograf und Model finden lassen und der Preispoker nicht ausufern ;-)

VG
11.07.2010
Wie gesagt, es geht um die Anzahl der Bilder. Und da gehe ich davon aus, dass es um die auf der Sedcard des Fotografen veröffentlichten Bilder geht. Wenn das jetzt mal angenommen 5 Bilder sind, ist sie mit 250€ dabei. Und je nach neuem Beruf und Gehalt können das Peanuts sein. Vielleicht sind es auch nur 2 und dann sind es halt mal 100 Euro. Ist doch ein Angebot und sie kann selber entscheiden, was sie macht und was es ihr wert ist.
11.07.2010
Original von Monoceros
50€ pro Bild übrigens. Finde ich für Fotos eines Hobbyfotografen, ohne Studio in der Wohnung des Models, kaum Bearbeitung usw. schon überzogen.


Die Verhältnisse des Fotografen spielen aber gar keine Rolle. Was macht es für einen Unterschied ob er jetzt ein Studio in der Wohnung hat oder nicht? Oder ob er nen Golf oder Mercedes fährt? Und es ist genauso egal ob es Hobbyfotograf ist. Es geht um die Bilder und mehr nicht. Nur fiktiv, aber wenn ich der Fotograf wäre und mehrmals solche Argumente zu hören bekommen würde nur um den Preis zu drücken, würde ich schnell sagen "okay, nun der gleiche Betrag mal zwei". Argumente die diskussionswürdig wären sind "Model hat nicht so viel geld, bietet im Gegenzug ein Shooting an oder sonstwas." ;)
#66
12.07.2010
Genau !!!!!!!!!!!!!
13.07.2010
Schon lustig welche "Tollen Ratschläge" hier gegeben werden.

1. wie bereits gesagt kann der Fotograf diese rechte von Gesetztes wegen gar nicht verkaufen - da hilft ein Blick ins Urhebrrecht.

2. zur Problematik mit dem einseitigen Vertragsrücktritt von Seiten des Models gibt es ebenfalls mehr als genug Präzedenzfälle. Auch hier hilft Nachlesen (z.B. Fotorecht für die Praxis von Dr. Hermann Riedel (Richter a.D) oder das Buch des MK-Anwalts).

Noch ein Tipp aus der Praxis: Vernünftig miteinander reden hilft mit Sicherheit mehr als die ganzen pseudo-juristischen Ratschläge. Der Fotograf sitzt ganz einfach am längeren Hebel und letztendlich bestimmt er den Preis. Gelingt es Euch den Preis gerichtlich etwas zu drücken, dann gebt ihr das damit eingesparte Geld gut und gern an Anwalts- und Gerichtskosten aus. Gesunder Menschenverstand hilft immer weiter als falsche Ratschläge!
14.07.2010
ich würde dem fotografen garnichts zahlen.

wenn die dame nicht in die politik gehen will dann werden die fotos keinen grossen schaden anrichten.

ich sag nur Paris Hilton.

ihr haben die privatfilmchen auch nicht geschadet, im gegenteil.

oder das deutsche beispiel : Sibel Kekilli

die hat hardcorefilmchen gedreht und jetzt ist die eine begerte preisgekrönte schauschpielerin.

im notfall kann sie immer die "böser, eckliger, notgei... fotograf hat mich, junges unschuldiges ding, reingelegt " karte ausspielen.

Topic has been closed