Abkauf der Bildrechte 69
17.06.2010
Frau Beckham kann eine Person öffentlichen Interesses/Zeitgeschichte sein und wenn sie draußen in der Öffentlichkeit nackt rum läuft, dann ist alles klar. Wenn du in ihre Wohnung fotografierst, dann pass gut auf auf die Million, wenn sie denn überhaupt rollt. Zumindest in Deutschland.
Original von KL Photographics
ich denke mal das ist reine verhandlungssache, wenn ein paparazzi nacktbilder von victoria backham für ne million verkauft kann da auch keiner den preis festlegen. wenn es seine bilder sind sind es seine bilder. wenn ein preis geboten wird für den ich verkaufen will gut. wird mein preis nicht geboten, wird eben nicht verkauft.
gruß karsten
#42Report
#43
[gone] User_6449
17.06.2010
Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Gilt keine Tarifbindung oder gibt es keinen verbindlichen Mindestlohn für eine Branche, treffen Arbeitgeber und -nehmer eine freie Vereinbarung über die zu zahlende Höhe der Vergütung. Nicht selten sind jedoch solche Vergütungsvereinbarungen unwirksam. Besteht nämlich ein auffälliges Missverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt oder nutzt der Arbeitgeber eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Mitarbeiters aus, handelt es sich um einen sittenwidrigen Lohnwucher. Wann er vorliegt, entscheiden jedoch der Einzelfall und die Gesamtumstände.
Mir scheint, Du bist in der Gewerkschaft? Ich auch und das klingt natürlich alles
sehr schön. Tarifverträge, Mitarbeiterschutz usw. sind immer lobenswert und
zweifellos eine gute Sache ...
Aber Fotografen, Modelle, Visagisten usw. sind zumeist freiberuflich tätig und
müssen ihre Honorare selbst vereinbaren.
Die müssen also selbst verantworten was sie tun, ihre Preise aushandeln und
das Beste dabei herausholen ...
Viele Grüße
Peter
#44Report
[gone] John Doe II
17.06.2010
Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Zitat aus der "Zeit"
Sobald ich mir als Fotograf in einem TFP-Vertrag kommerzielle Rechte zugestehe und dem Modell nicht. Muss ich dem Modell auch eine angemessene Gewinnbeteiligung bieten.
Ansonsten könnte der Vertrag sittenwidrig sein.
Und die Verlustbeteiligung für nichtverkaufte Bilder? Darf ich die laut "Zeit" auch in den Vertrag schreiben?
Lass uns mal gegenrechnen, 3 Stunden Shooting, 0,5 Tage Vorbereitung desselben, 5 Tage Postproduction, einfache Nutzungsrechte für die SC. Die x Tage Aufwand fürs Marketing, etc. lassen wir jetzt mal aussen vor.
Selbst wenn ich da meinen Tagessatz extrem tief ansetze bekommt das Model bei einem TfP-Shooting immer noch eine vielfach höhere Gegenleistung als wenn sie ihr normales Honorar einfordern würde.
#45Report
17.06.2010
Nunja, mein Einwand war in der Tat mehr als dämlich formuliert. Aber die ganze Diskussion erübrigt sich im Grunde, da niemand von uns den Vertrag kennt.
Je nach Passagen und Formulierungen kann selbst der Zusatz einer Salvatorischen Klausel den Vertrag nicht gegen Alles und Jeden schützen.
Ist der Vertrag gut, ist dort eine Laufzeit enthalten, welche sich beispielsweise -wenn nicht vor Ablauf gekündigt- verlängert.
Anders als die Wand vom Maurer ist das Werk vom Fotografen nämlich unter Umständen auch nach Jahren noch im Handel. Meine Wand steht hier, ist bezahlt und bleibt stehen.
Die Fotografien sind im Grunde nicht bezahlt (bei TfP), sondern höchstens abgegolten, im Sinne einer äquivalenten Gegenleistung - nämlich dem Modeln.
Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar, wobei ich an der spontanen Popularität des Models schon stark zweifel.
Je nach Passagen und Formulierungen kann selbst der Zusatz einer Salvatorischen Klausel den Vertrag nicht gegen Alles und Jeden schützen.
Ist der Vertrag gut, ist dort eine Laufzeit enthalten, welche sich beispielsweise -wenn nicht vor Ablauf gekündigt- verlängert.
Anders als die Wand vom Maurer ist das Werk vom Fotografen nämlich unter Umständen auch nach Jahren noch im Handel. Meine Wand steht hier, ist bezahlt und bleibt stehen.
Die Fotografien sind im Grunde nicht bezahlt (bei TfP), sondern höchstens abgegolten, im Sinne einer äquivalenten Gegenleistung - nämlich dem Modeln.
Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar, wobei ich an der spontanen Popularität des Models schon stark zweifel.
#46Report
17.06.2010
Original von zero-8 - Ihr Mietstudio in München
[quote]Original von UV
[quote]Original von Monoceros
Da gibt's doch sicher eine Rechtsgrundlage
Gibt es nicht.[/quote]
Nun ja, das stimmt so nicht ganz!
Es gibt theoretisch immer noch BGB §138 der den Begriff des Wuchers regelt.
Allerdings ist die Frage ob er tatsächlich zum tragen käme.[/quote]
Diese Frage zu diskutieren ist müßig.
§ 138 BGB besagt nur, dass der Vertrag nichtig ist. Auf gut deutsch: Das Model muß nichts zahlen und der Fotograf behält die Bilder.
Damit ist dem Model nicht geholfen.
VG Ernst
#47Report
17.06.2010
Eine Mögliche Taktik könnte sein (das ist allerdings ein kleines Pokerspiel):
Sich erst einmal zurückziehen mit der Ansage "ich hab's mir anders überlegt und werde überhaupt nichts zahlen" (muss dann aber auch glaubwürdig rüberkommen) und dann abwarten, wie der Typ reagiert.
Wenn er seine Felle davonschwimmen sieht und immer noch sehr gierig ist, könnte er vielleicht auf die dumme Idee kommen zu drohen. Spätestens dann kann man ihn mit §253 kriegen.
Ist er nicht so bescheuert, dann wird er vermutlich zumindest deutlich den Preis senken.
Wenn's ein sturer Kerl ist, denkt er sich vielleicht auch erst mal "alles oder nichts".
Ich weiß ja nicht, um welche Beträge es da überhaupt geht und um welche konkreten Risiken oder Unbequemlichkeiten für das Model und last but not least was für 'ne Gestalt dieser Fotograf ist.
Sich erst einmal zurückziehen mit der Ansage "ich hab's mir anders überlegt und werde überhaupt nichts zahlen" (muss dann aber auch glaubwürdig rüberkommen) und dann abwarten, wie der Typ reagiert.
Wenn er seine Felle davonschwimmen sieht und immer noch sehr gierig ist, könnte er vielleicht auf die dumme Idee kommen zu drohen. Spätestens dann kann man ihn mit §253 kriegen.
Ist er nicht so bescheuert, dann wird er vermutlich zumindest deutlich den Preis senken.
Wenn's ein sturer Kerl ist, denkt er sich vielleicht auch erst mal "alles oder nichts".
Ich weiß ja nicht, um welche Beträge es da überhaupt geht und um welche konkreten Risiken oder Unbequemlichkeiten für das Model und last but not least was für 'ne Gestalt dieser Fotograf ist.
#48Report
17.06.2010
Ui, ging das fix. Hier hat man ja kaum Chancen, auf die Antworten zu reagieren :) Danke für die ganzen hilfreichen Kommis!
Also, um mal paar Missverständnisse aufzuklären: Das Model ist nicht spontan berühmt geworden. Es geht "nur" um einen neuen Job, bei dem sie sowohl Personalführung als auch Ausbildung macht. Und da will sie einfach sämtliche Aktfotos von sich aus dem Netz wissen. Dass das nicht immer 100%ig klappt, is auch klar, aber wenigstens versuchen kann man's ja...
Der Fotograf will und hat auch nichts verkauft. Es geht nicht um seine kommerziellen Ansprüche. Er sieht einfach, dass das Model wirklich dringend die Fotos weg haben will und wittert seine Chance, damit Geld zu verdienen. Legitim, aber unfair ;)
Und ja, um Himmels Willen, natürlich wurde mehrfach das freundliche Gespräch gesucht. Wieso wird bei solchen Fragen so oft vom Gegenteil ausgegangen? Vor dem Shooting wurde, eben leider nur mündlich, zugesichert, dass Fotos gelöscht werden, wenn sie einem der beiden nicht gefallen. Anfängerfehler des Models, aber ändert ja nix. Und sicher hat das Model ihn gebeten, die Fotos nicht mehr online zu stellen - da kam sofort die Forderung. 50€ pro Bild übrigens. Finde ich für Fotos eines Hobbyfotografen, ohne Studio in der Wohnung des Models, kaum Bearbeitung usw. schon überzogen.
Aber ok, wie ich gelernt habe, gibt es ja scheinbar kaum Möglichkeiten. Verstehe ich - ich will es ja als Fotograf auch nicht anders. Wenn sich's ständig jemand anders überlegen würde... Aber ich wollte trotzdem mal in ihrem Namen nachfragen.
Dankeschön!
Achja: ich werde nicht die Fotos oder die Model-SC posten. Sie möchte nicht noch mehr Tra-Ra erzeugen.
Also, um mal paar Missverständnisse aufzuklären: Das Model ist nicht spontan berühmt geworden. Es geht "nur" um einen neuen Job, bei dem sie sowohl Personalführung als auch Ausbildung macht. Und da will sie einfach sämtliche Aktfotos von sich aus dem Netz wissen. Dass das nicht immer 100%ig klappt, is auch klar, aber wenigstens versuchen kann man's ja...
Der Fotograf will und hat auch nichts verkauft. Es geht nicht um seine kommerziellen Ansprüche. Er sieht einfach, dass das Model wirklich dringend die Fotos weg haben will und wittert seine Chance, damit Geld zu verdienen. Legitim, aber unfair ;)
Und ja, um Himmels Willen, natürlich wurde mehrfach das freundliche Gespräch gesucht. Wieso wird bei solchen Fragen so oft vom Gegenteil ausgegangen? Vor dem Shooting wurde, eben leider nur mündlich, zugesichert, dass Fotos gelöscht werden, wenn sie einem der beiden nicht gefallen. Anfängerfehler des Models, aber ändert ja nix. Und sicher hat das Model ihn gebeten, die Fotos nicht mehr online zu stellen - da kam sofort die Forderung. 50€ pro Bild übrigens. Finde ich für Fotos eines Hobbyfotografen, ohne Studio in der Wohnung des Models, kaum Bearbeitung usw. schon überzogen.
Aber ok, wie ich gelernt habe, gibt es ja scheinbar kaum Möglichkeiten. Verstehe ich - ich will es ja als Fotograf auch nicht anders. Wenn sich's ständig jemand anders überlegen würde... Aber ich wollte trotzdem mal in ihrem Namen nachfragen.
Dankeschön!
Achja: ich werde nicht die Fotos oder die Model-SC posten. Sie möchte nicht noch mehr Tra-Ra erzeugen.
#49Report
[gone] User_6449
17.06.2010
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
Eine Mögliche Taktik könnte sein (das ist allerdings ein kleines Pokerspiel):
Sich erst einmal zurückziehen mit der Ansage "ich hab's mir anders überlegt und werde überhaupt nichts zahlen" (muss dann aber auch glaubwürdig rüberkommen) und dann abwarten, wie der Typ reagiert.
Gute Taktik ...
Denn das Modell hat tatsächlich kein brauchbares Blatt auf der Hand und
muß erstmal testen wie viel dem Fotografen die Bilder wert sind. Also ein
typischer Bluff.
Vermutlich wird der Hobbyfotograf mit den Bildern an anderer Stelle "keinen
Blumenpott gewinnen können" und möchte lediglich das Modell abziehen, da
er eine passende Chance gewittert hat.
Könnte natürlich in die Hose gehen, aber auf diese Karte würde ich setzen,
denn es ist die einzig mögliche ...
Viele Grüße
Peter
#50Report
17.06.2010
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
Spätestens dann kann man ihn mit §253 kriegen.
§ 253 was?
StGB?
Geht nicht. Der Fotograf hat einen Vertrag und damit kannst Du die Tatbestandsvoraussetzung "rechtswidrig" vergessen.
VG Ernst
#51Report
[gone] User_81538
17.06.2010
"Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar,..."
Vergiss Es.
Nein !!!
Keine Chance vor Gericht :-)
und das ist auch gut So.
lg.
PS:
90% der Fotografen könnten hier einpacken
wenn Sie jedes Foto Löschen müssten nur weil Modell Migräne hat.
Gott sei Dank sieht das der Gesetzgeber etwas anders.
Wenn dem nicht so wäre - Würde ich nur noch Bienen und Blumen Fotografieren.
lg.
Vergiss Es.
Nein !!!
Keine Chance vor Gericht :-)
und das ist auch gut So.
lg.
PS:
90% der Fotografen könnten hier einpacken
wenn Sie jedes Foto Löschen müssten nur weil Modell Migräne hat.
Gott sei Dank sieht das der Gesetzgeber etwas anders.
Wenn dem nicht so wäre - Würde ich nur noch Bienen und Blumen Fotografieren.
lg.
Original von Hasenherz
Nunja, mein Einwand war in der Tat mehr als dämlich formuliert. Aber die ganze Diskussion erübrigt sich im Grunde, da niemand von uns den Vertrag kennt.
Je nach Passagen und Formulierungen kann selbst der Zusatz einer Salvatorischen Klausel den Vertrag nicht gegen Alles und Jeden schützen.
Ist der Vertrag gut, ist dort eine Laufzeit enthalten, welche sich beispielsweise -wenn nicht vor Ablauf gekündigt- verlängert.
Anders als die Wand vom Maurer ist das Werk vom Fotografen nämlich unter Umständen auch nach Jahren noch im Handel. Meine Wand steht hier, ist bezahlt und bleibt stehen.
Die Fotografien sind im Grunde nicht bezahlt (bei TfP), sondern höchstens abgegolten, im Sinne einer äquivalenten Gegenleistung - nämlich dem Modeln.
Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar, wobei ich an der spontanen Popularität des Models schon stark zweifel.
#52Report
17.06.2010
Original von jaraga
"Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar,..."
Vergiss Es.
Nein !!!
Keine Chance vor Gericht :-)
und das ist auch gut So.
Ehrlich gesagt ging ich bezüglich der 'plötzlichen' Popularität des Models von mehr aus (öffentlicher) als dem tatsächlichen Umstand (berufliche Veränderung).
Mein angesprochenes Ungleichgewicht bezog sich also vor Allem darauf, dass der Fotograf nun problemlos große Summen von mehreren Abnehmern einnehmen könnte. Und das war sicher der Gedankenlosigkeit des Models beim Unterschreiben des TfP-Vertrags geschuldet.
Aber was Du schreibst wird schon stimmen, und ja - das ist auch gut so.
#53Report
[gone] Hermann Klecker
17.06.2010
Original von Hasenherz
[quote]Original von jaraga
"Dieses Ungleichgewicht im beschriebenen Fall ist sicherlich anfechtbar,..."
Vergiss Es.
Nein !!!
Keine Chance vor Gericht :-)
und das ist auch gut So.
Ehrlich gesagt ging ich bezüglich der 'plötzlichen' Popularität des Models von mehr aus (öffentlicher) als dem tatsächlichen Umstand (berufliche Veränderung).
Mein angesprochenes Ungleichgewicht bezog sich also vor Allem darauf, dass der Fotograf nun problemlos große Summen von mehreren Abnehmern einnehmen könnte. Und das war sicher der Gedankenlosigkeit des Models beim Unterschreiben des TfP-Vertrags geschuldet.
Aber was Du schreibst wird schon stimmen, und ja - das ist auch gut so.[/quote]
Wenn sich die Lebensumstände des Modells so dramatisch verändert haben, daß ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Antrag zustimmen würde, daß diese Fotos nicht mehr veröffentlicht werden dürfen, dann brauch das Modell dieses Geld nicht zu bezahlen.
Der Preis wird nur dann fällig, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Darüber Hinaus könnte es im Interesse des Modells liegen, die geforderte Summe zu zahlen, wenn allein ein solcher Prozeß und das daraus entstehende Interesse der Presse dafür sorgen könnte, daß die aktuell veröffentlichten Fotos jetzt erst Recht Verbreitung finden, so lange sie noch legal sind ...
Ich sehe da kein Ungleichgewicht, sondern das marktwirtschaftlich übliche Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.
Wir dürfen nicht vergessen, daß das Ansinnen von dem Modell ausgeht. Es ist nicht etwa so, daß der Fotograf mit Veröffentlichung droht, falls nicht ... (das könnte dann trotz eines Vertrags den Tatbestand der Nötigung erfüllen - mindestens).
#54Report
[gone] Hermann Klecker
17.06.2010
Original von BS
[quote]Original von Hasenherz
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.(...)
Ein regulärer Vertrag kann einseitig aufgekündigt werden ?
*Ähem*
Sorry.....da liegst du falsch.[/quote]
So absolut und für sich genommen sind beide Aussagen falsch. Die Wahrheit liegt, wie so oft, in der Mitte.
Die Rechtsprechung, nicht das Gesetz, kennt tatsächlich Fälle, in denen eine einseitige Kündigung (bzw. ein Widerruf des Einverständnisses zur Veröffenlichung - wie im Fallbeispiel beschrieben) wirksam sein kann.
#55Report
17.06.2010
50 EUR je Bild ...
ein stolzer Preis, wenn das um alle Bilder eines Shootings geht (das wird ja leicht mal eine dreistellige Zahl)
ein normaler Preis, wenn es nur um bie bearbeiteten und ausstellungsfähigen Bilder des Shootings geht.
Eis gibt übrigens einen Fotografen, der 100 EUR für jedes Bild verlangt, dass ein Model ohne seine Authorisierung und Nachbearbeitung ausstellt.
Ansonsten rate ich zu dem oben erwähnten Bluff. Wie in einem anderen Thread geht es hier offensichtlich um ein Model, das beruflich aufsteigt - trotz der Aktfotos!!! Die scheinen bisher nicht geschadet zu haben - was solls also?
ein stolzer Preis, wenn das um alle Bilder eines Shootings geht (das wird ja leicht mal eine dreistellige Zahl)
ein normaler Preis, wenn es nur um bie bearbeiteten und ausstellungsfähigen Bilder des Shootings geht.
Eis gibt übrigens einen Fotografen, der 100 EUR für jedes Bild verlangt, dass ein Model ohne seine Authorisierung und Nachbearbeitung ausstellt.
Ansonsten rate ich zu dem oben erwähnten Bluff. Wie in einem anderen Thread geht es hier offensichtlich um ein Model, das beruflich aufsteigt - trotz der Aktfotos!!! Die scheinen bisher nicht geschadet zu haben - was solls also?
#56Report
18.06.2010
Ich glaube, da muss sie wirklich in den sauren Apfel beißen. Obwohl ich eher das Gefühl habe, dass der Fotograf die Fotos unbedingt behalten will - und deswegen verlangt er diesen Preis. Nicht, um viel Gewinn zu machen.
Von daher wird der Bluff nicht viel ziehen. Aber versuchen kann man's ja.
Von daher wird der Bluff nicht viel ziehen. Aber versuchen kann man's ja.
#57Report
18.06.2010
Es ist tatsächlich so, dass es keine Preisvorgaben gibt! er kann verlangen was er will - ob er es bekommt ist was anderes. Die Dame bezahlt so oder so - entweder eine Fachanwalt oder den Fotografen.
Das ganze theoretisieren hilft in dem Fall nichts, da das Urheberrecht nun mal nicht verkäuflich aber vererblich ist.
Die Betroffene kann mit dem Fotografen nur verhandeln und letztendlich den geforderten Preis bezahlen und das Verhandlungsergebnis schriftlich fixieren.
Einen versierten Anwalt in diese Verhandlungen mit einzubinden kostet zwar auch wieder, dürfte der Dame aber gewisse Vorteile bringen, da ein Fachanwalt diese Verhandlungen ganz anders führen wird und sich vor allem einer klaren und eindeutigen Terminologie bedienen wird. damit werden dem "Fotografen" sehr schnell gewisse Grenzen aufgezeigt.
Dass es an der klaren Terminologie hinten und vorne fehlt, das hat dieser Thread wieder gezeigt. Nach einer einfachen Frage sind wir jetzt bei Kraut und Rüben gemischt mit diversen Gesetzbüchern und viel Halbwissen gepaart mit Vermutungen angelangt.
Das ganze theoretisieren hilft in dem Fall nichts, da das Urheberrecht nun mal nicht verkäuflich aber vererblich ist.
Die Betroffene kann mit dem Fotografen nur verhandeln und letztendlich den geforderten Preis bezahlen und das Verhandlungsergebnis schriftlich fixieren.
Einen versierten Anwalt in diese Verhandlungen mit einzubinden kostet zwar auch wieder, dürfte der Dame aber gewisse Vorteile bringen, da ein Fachanwalt diese Verhandlungen ganz anders führen wird und sich vor allem einer klaren und eindeutigen Terminologie bedienen wird. damit werden dem "Fotografen" sehr schnell gewisse Grenzen aufgezeigt.
Dass es an der klaren Terminologie hinten und vorne fehlt, das hat dieser Thread wieder gezeigt. Nach einer einfachen Frage sind wir jetzt bei Kraut und Rüben gemischt mit diversen Gesetzbüchern und viel Halbwissen gepaart mit Vermutungen angelangt.
#58Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.06.2010
Original von Monoceros
Ich glaube, da muss sie wirklich in den sauren Apfel beißen. Obwohl ich eher das Gefühl habe, dass der Fotograf die Fotos unbedingt behalten will - und deswegen verlangt er diesen Preis. Nicht, um viel Gewinn zu machen.
Von daher wird der Bluff nicht viel ziehen. Aber versuchen kann man's ja.
na 50€ pro bild bei geschätzten 300-500 bilder (normaler schnitt eines amateurknipsers bei so nem shoot) macht ja nur... viele saure äpfel..
15.000€ bis 25.000€ ??
(wenn esum die unbearbeiteten geht)
#59Report
18.06.2010
Wenn es nur um die sauber bearbeiteten Bilder geht empfinde ich aber 50€ pro Bild als realistisch. Wären es z.B. 10 von einem Shooting, dann wären das 500€, ein eher niedriger Preis wenn man es auf Arbeitsstunden umrechnet die sich so bei einem Shooting läppern. Um wie viele Bilder geht es denn? Ich würde dem Herrn ein Angebot machen. Also z.B. 40€ für jedes damals bearbeitete Bild, der Rest/Ausschuss (der, da es ja mehrere Jahre her ist, hoffentlich eh schon in der digitalen Mülltonne liegt) wird auch gelöscht. Dann kommt sie vielleicht mit plus/minus 500€ raus. Klar ist das ärgerlich für Bilder die man gar nicht mehr will, aber es ist sogar weniger als das was sie damals vielleicht gezahlt hätte, wenn sie gleich einen Fotografen beauftragt hätte (statt TFP). Drücke deiner Freundin die Daumen, dass sie sauber aus der Nummer raus kommt.
#60Report
Topic has been closed
Zitat aus der "Zeit"
Sobald ich mir als Fotograf in einem TFP-Vertrag kommerzielle Rechte zugestehe und dem Modell nicht. Muss ich dem Modell auch eine angemessene Gewinnbeteiligung bieten.
Ansonsten könnte der Vertrag sittenwidrig sein.
Geld fließt bei TFP zwischen Modell und Fotograf üblicherweise nicht, außer bei der MK häufiger.
Das Modell post und der Fotograf liefert dafür die Bilder, ob als Print oder digital.
Das ich mir von der Ursprungsdefinition für TFP auch andere Varianten ableite ist ok.
Bei manchen finanziell/kommerziellen Varianten könnte es aber auch Bauchschmerzen geben.