Abkauf der Bildrechte 69
#22
17.06.2010
Das Urheberrecht kann man nicht veräußern.
Die Frage ist, ob der TFP-Vertrag auch eine kommerzielle Nutzung vorsieht?
Wenn nein, kann der Fotograf die Bilder wohl veröffentlichen, aber nicht verkaufen.
Verkaufen kann er an euch nur die Zusage, dass er die Bilder nicht mehr veröffentlicht.
Mehr Infos zum Vertrag wäre hilfreich.
Die Frage ist, ob der TFP-Vertrag auch eine kommerzielle Nutzung vorsieht?
Wenn nein, kann der Fotograf die Bilder wohl veröffentlichen, aber nicht verkaufen.
Verkaufen kann er an euch nur die Zusage, dass er die Bilder nicht mehr veröffentlicht.
Mehr Infos zum Vertrag wäre hilfreich.
#23Report
17.06.2010
Jeder von Euch der etwas zu verkaufen hat, sei eis ein Auto, Grundstück, etc, ist frei in seiner Entscheidund an wem, für wieviel und ob er überhaupt verkaufen will - warum sollte es ausgerechnet bei Fotos anders sein!
Allerdings erwarte ich von jedem Menschen ein gewisses Maß an Anstand, egal welche Kinderstube er genossen hat. Leider findet man die Tugend immer weniger in unserer Gesellschaft.
Fragt Berufsfotografen die auf gleichem Niveau arbeiten, sofern das möglich ist, und unterbreitet selbst ein Angebot.
Allerdings erwarte ich von jedem Menschen ein gewisses Maß an Anstand, egal welche Kinderstube er genossen hat. Leider findet man die Tugend immer weniger in unserer Gesellschaft.
Fragt Berufsfotografen die auf gleichem Niveau arbeiten, sofern das möglich ist, und unterbreitet selbst ein Angebot.
#24Report
17.06.2010
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.
Nur, weil in einem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart wurde heißt das nicht, dass keines existiert.
Oder wieviele Verträge habt ihr in eurem Leben mit Handwerkern abgeschlossen, aus denen der Handwerker nachwievor Nutzen ziehen kann (und ihr ebenso!), die auf Lebenszeit laufen?
... keine, oder?
Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt werden. Das Recht am Bild bleibt beim Fotografen, die Nutzungsrechte gehen jedoch verloren.
Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar.
Das schützt natürlich nie davor, dass nicht 'zufällig' mal Bilder den Weg ins WWW finden. Daher sollte der erste Schritt immer ein ordentliches Gespräch beider Parteien sein.
Nur, weil in einem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart wurde heißt das nicht, dass keines existiert.
Oder wieviele Verträge habt ihr in eurem Leben mit Handwerkern abgeschlossen, aus denen der Handwerker nachwievor Nutzen ziehen kann (und ihr ebenso!), die auf Lebenszeit laufen?
... keine, oder?
Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt werden. Das Recht am Bild bleibt beim Fotografen, die Nutzungsrechte gehen jedoch verloren.
Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar.
Das schützt natürlich nie davor, dass nicht 'zufällig' mal Bilder den Weg ins WWW finden. Daher sollte der erste Schritt immer ein ordentliches Gespräch beider Parteien sein.
#25Report
17.06.2010
@ Becker............ ** Es ist völlig bedeutungslos, ob die Fotos durch einen Profifotografen oder durch Lieschen Müller erstellt wurden, wenn es um die Summe geht, die jemand dafür zu zahlen bereit ist. Beispiel: Model Cora, heutige Schuhmacher. Ralf musste ganz schön weit den Tresor aufmachen, um dem Fotografen sämtliche Bildrechte an den Fotos seiner angehenden Ehegattin abzukaufen. **
Auch das hat er nicht geschafft............ Der Fotograf J.B. hat diese Bilder von Cora in ein Buch Veröffentlicht, welches die auslöser war, um genau dieses zu verhindern hat Ralf versucht die Veröffentlichungs Rechte abzukaufen ......... nur das Buch war bereits im druck.........
Wie man sieht, mit Geld kann man nicht alles Kaufen.......... und ich kann mir nicht vorstellen das Ralf das geld nicht hätte aufbringen können. Der Fotograf hat diese Bilder als "Wertlage" gesehen und hat seine Rechte behalten......... im übrigen ist das Buch in der "Wievielte Auflage.. ?? " immernoch erhältlich..... ein Exemplar die 1. Ausgabe habe ich....... ;-))
Und das der Fotograf die Veröffentlichungsrechte immer noch hat .. siehe hier...
Was ist damit sagen möchte ist.......... Versuche immer Höfflich zu sein und eventuell auf die Gute Erziehung des Fotografen apellieren, ohne jegliche Druck oder Gerichts Drohungen....... der Fotografen sitzt letztendes auf den Längeren Hebel..........
Auch das hat er nicht geschafft............ Der Fotograf J.B. hat diese Bilder von Cora in ein Buch Veröffentlicht, welches die auslöser war, um genau dieses zu verhindern hat Ralf versucht die Veröffentlichungs Rechte abzukaufen ......... nur das Buch war bereits im druck.........
Wie man sieht, mit Geld kann man nicht alles Kaufen.......... und ich kann mir nicht vorstellen das Ralf das geld nicht hätte aufbringen können. Der Fotograf hat diese Bilder als "Wertlage" gesehen und hat seine Rechte behalten......... im übrigen ist das Buch in der "Wievielte Auflage.. ?? " immernoch erhältlich..... ein Exemplar die 1. Ausgabe habe ich....... ;-))
Und das der Fotograf die Veröffentlichungsrechte immer noch hat .. siehe hier...
Was ist damit sagen möchte ist.......... Versuche immer Höfflich zu sein und eventuell auf die Gute Erziehung des Fotografen apellieren, ohne jegliche Druck oder Gerichts Drohungen....... der Fotografen sitzt letztendes auf den Längeren Hebel..........
#26Report
[gone] User_81538
17.06.2010
"auch aufgekündigt werden kann."
Nein
"Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt "
Nein.
"Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar."
Nur mit Geld an den Fotografen.
lg.
Nein
"Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt "
Nein.
"Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar."
Nur mit Geld an den Fotografen.
lg.
Original von Hasenherz
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.
Nur, weil in einem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart wurde heißt das nicht, dass keines existiert.
Oder wieviele Verträge habt ihr in eurem Leben mit Handwerkern abgeschlossen, aus denen der Handwerker nachwievor Nutzen ziehen kann (und ihr ebenso!), die auf Lebenszeit laufen?
... keine, oder?
Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt werden. Das Recht am Bild bleibt beim Fotografen, die Nutzungsrechte gehen jedoch verloren.
Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar.
Das schützt natürlich nie davor, dass nicht 'zufällig' mal Bilder den Weg ins WWW finden. Daher sollte der erste Schritt immer ein ordentliches Gespräch beider Parteien sein.
#27Report
17.06.2010
Original von Hasenherz
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.
Nur, weil in einem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart wurde heißt das nicht, dass keines existiert.
Oder wieviele Verträge habt ihr in eurem Leben mit Handwerkern abgeschlossen, aus denen der Handwerker nachwievor Nutzen ziehen kann (und ihr ebenso!), die auf Lebenszeit laufen?
... keine, oder?
Also, ein solcher Vertrag kann schlimmstenfalls mit Hilfe eines Gerichts gekündigt werden. Das Recht am Bild bleibt beim Fotografen, die Nutzungsrechte gehen jedoch verloren.
Wie genau das dann im Einzelnen aussieht ist sicherlich verhandelbar.
Das schützt natürlich nie davor, dass nicht 'zufällig' mal Bilder den Weg ins WWW finden. Daher sollte der erste Schritt immer ein ordentliches Gespräch beider Parteien sein.
Stimmt nicht. Wenn es sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt (und da sie scheinbar einen Vertrag unterschrieben hat, kann man schwer davon ausgehen), ist die Erklärung bindend und unwiderruflich. Der Fotograf muss sich ja darauf verlassen können, dass die Einwilligung nicht plötzlich zurückgezogen wird, sonst bräuchte ja keiner das mehr als Geschäft machen und ob Profi oder Hobby, es gelten die gleichen Rechte.
Eine Ausnahme gäbe es, wie sie da raus kommen würde. Und zwar wenn sie eine grundlegend gewandelte Überzeugung nachweisen kann. Dazu dürfte aber, "ach ne ich hab jetzt nen guten Job und Angst, dass jemand die Bilder sieht", nicht ausreichen. Dazu müsste sie vermutlich Vorsitzende der Antiaktfotobewegung e.V. sein oder Pfarrer werden wollen.
Bleibt nur abkaufen. Der preisliche Spielraum ist für den Fotografen hier gross. Ob es fair ist ist was anderes, aber selbst wenn er 8000.- Euro verlangt würde vermutlich noch keine Gericht aktiv werden können.
#28Report
[gone] Studio zero-8
17.06.2010
Original von Hasenherz
Oder wieviele Verträge habt ihr in eurem Leben mit Handwerkern abgeschlossen, aus denen der Handwerker nachwievor Nutzen ziehen kann (und ihr ebenso!), die auf Lebenszeit laufen?
Ne du hast ja komische Ansichten... Aber wenn du mal genauer überlegst, laufen die "Verträge" auch beui Handwerkern durchaus auf unbestimmte Zeit und können natürlich auch nicht einfach so einseitig gekündigt werden.
Oder ist bei dir schon mal der Handwerker vor der Tür gestanden und hat gemeint, er reisst jetzt die Wand, die er vor zwei Jahren aufgezogen hat wieder ein, weil er jetzt die Steine anderswo braucht und er dir daher jetzt den alten Vertrag kündigt???
Wohl kaum, oder?
#29Report
17.06.2010
Original von Hasenherz
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ein regulärer TfP-Vertrag, welcher dem Fotografen die Bildrechte überträgt (die so oder so bei ihm liegen!) auch aufgekündigt werden kann.(...)
Ein regulärer Vertrag kann einseitig aufgekündigt werden ?
*Ähem*
Sorry.....da liegst du falsch.
#30Report
17.06.2010
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Zunächst einmal würde ich da vorsichtig sein wenn du das hier schon schreibst das Du Geld verlangen willst, dann solltest du ein Gewerbe anmelden dafür und daaas kostet. :)
Das ist völliger Quatsch!
Mal angenommen ein normaler Passant macht zufällig Foto- oder Video-Aufnahmen von irgendeinem Ereignis (Unfall, Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Promi liegt besoffen im Park) und die Medien sind daran interessiert, dann kann er oder sie das natürlich an den Meistbietenden verkaufen, ohne dafür gleich ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Solange das eine einmalige Sache ist, ist das kein Problem.
#31Report
17.06.2010
Die Frage ist, wie sieht der Vertrag aus?
Was gestattet er?
Veröffentlichung nicht kommerziell oder auch kommerziell?
Bei TFP und kommerziell gibt es wegen der Asymmetrie sicher Möglichkeiten vor Gericht das zu unterbinden oder eine finanziell angemessene Entschädigung zu bekommen.
Z. B. Beteiligung an den Einnahmen beim Buchverkauf.
Was gestattet er?
Veröffentlichung nicht kommerziell oder auch kommerziell?
Bei TFP und kommerziell gibt es wegen der Asymmetrie sicher Möglichkeiten vor Gericht das zu unterbinden oder eine finanziell angemessene Entschädigung zu bekommen.
Z. B. Beteiligung an den Einnahmen beim Buchverkauf.
#32Report
[gone] Andreas Jorns
17.06.2010
Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Bei TFP und kommerziell gibt es wegen der Asymmetrie sicher Möglichkeiten vor Gericht das zu unterbinden oder eine finanziell angemessene Entschädigung zu bekommen.
Z. B. Beteiligung an den Einnahmen beim Buchverkauf.
Was meinst Du mit Asymmetrie? Warum soll ein Tfp-Vertrag, der die kommerziellen Rechte für den Fotografen beinhaltet, anfechtbar sein?
#33Report
17.06.2010
Der Vertrag könnte sittenwidrig werden ,wenn ich z. B. ein TFP-Shooting mache und dann eine Kampagne für Coca-Cola mache.
Leistung und Gegenleistung müssen im Rahmen bleiben, sonst könnte ich den Vertrag anfechten.
TFP heißt ja eigentlich auch Test-Shooting.
Wann so ein Fall eintritt, kann ich dir als Laie nicht sagen.
Was meinst Du mit Asymmetrie? Warum soll ein Tfp-Vertrag, der die kommerziellen Rechte für den Fotografen beinhaltet, anfechtbar sein?[/quote]
Leistung und Gegenleistung müssen im Rahmen bleiben, sonst könnte ich den Vertrag anfechten.
TFP heißt ja eigentlich auch Test-Shooting.
Wann so ein Fall eintritt, kann ich dir als Laie nicht sagen.
Original von Andreas Jorns ***Shootingpause w/ Buchprojekt***
[quote]Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Bei TFP und kommerziell gibt es wegen der Asymmetrie sicher Möglichkeiten vor Gericht das zu unterbinden oder eine finanziell angemessene Entschädigung zu bekommen.
Z. B. Beteiligung an den Einnahmen beim Buchverkauf.
Was meinst Du mit Asymmetrie? Warum soll ein Tfp-Vertrag, der die kommerziellen Rechte für den Fotografen beinhaltet, anfechtbar sein?[/quote]
#34Report
17.06.2010
"TFP heißt ja eigentlich auch Test-Shooting."
Seit wann?????
Seit wann?????
#35Report
17.06.2010
Seit immer schon.
Klar ich weiß auch wofür das Akronym steht.
Ein TFP-Shooting dient dem Testen von Modell und Fotograf.
Es hat also eigentlich erstmal keine finanzielle Absicht, weil auch kein Geld fließt. (Auf der MK dann häufig doch).
Kommerzielle Projekte können sich dann aus einem erfolgreichen TFP entwickeln.
Ic hwürde eine Coca-Cola Kampagne nicht auf TFP als Fotograf machen.
In anderen Bereichen gibt es auch Mindest- und Tariflöhne.
Andere Meinungen?
Klar ich weiß auch wofür das Akronym steht.
Ein TFP-Shooting dient dem Testen von Modell und Fotograf.
Es hat also eigentlich erstmal keine finanzielle Absicht, weil auch kein Geld fließt. (Auf der MK dann häufig doch).
Kommerzielle Projekte können sich dann aus einem erfolgreichen TFP entwickeln.
Ic hwürde eine Coca-Cola Kampagne nicht auf TFP als Fotograf machen.
In anderen Bereichen gibt es auch Mindest- und Tariflöhne.
Andere Meinungen?
#36Report
[gone] User_6449
17.06.2010
Original von Monoceros
was würdet ihr sagen: wieviel darf ein Hobbyfotograf, also jemand, der nicht seinen Lebensunterhalt damit verdient und der auch nur eine hobbymäßige Ausstattung und Qualität zu bieten hat, für Fotos bzw. ein komplettes Shooting verlangen? Was sind typische Preise? Was sind Obergrenzen dafür?
Ich würde sagen: Es gibt keine Obergrenze und es ist gleichgültig
ob die Fotos ein "Profi" oder ein "Hobbyfotograf" gemacht hat ...
Es gib zwar den Begriff "Sittenwiedrig", aber der gilt nur für schon
geschlossenene Verträge, welche dann ggf. ganz oder teilweise
ungültig sind.
Für alles andere gilt das Prinzip von "Angebot und Nachfrage" ...
Viele Grüße
Peter
#37Report
#38
[gone] User_6449
17.06.2010
Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Ein TFP-Shooting dient dem Testen von Modell und Fotograf.
Es hat also eigentlich erstmal keine finanzielle Absicht, weil auch kein Geld fließt. (Auf der MK dann häufig doch).
Nein, TfP bedeutet nicht den Ausschluß von finanziellen Absichten und
dient auch nicht dem Testen. Es kommt stets auf den abgeschlossenen
Fotovertrag an.
TfP bedeutet nur, daß alle an den Arbeiten beteiligten Personen ihre
Leistungen ohne Honorar und auf eigene Kosten erbringen.
Wie die Bilder dann verwendet werden dürfen steht auf einem "ganz
anderen Blatt" ...
Viele Grüße
Peter
#39Report
17.06.2010
ich denke mal das ist reine verhandlungssache, wenn ein paparazzi nacktbilder von victoria backham für ne million verkauft kann da auch keiner den preis festlegen. wenn es seine bilder sind sind es seine bilder. wenn ein preis geboten wird für den ich verkaufen will gut. wird mein preis nicht geboten, wird eben nicht verkauft.
gruß karsten
gruß karsten
#40Report
Topic has been closed
Beispiel: Model Cora, heutige Schuhmacher. Ralf musste ganz schön weit den Tresor aufmachen, um dem Fotografen sämtliche Bildrechte an den Fotos seiner angehenden Ehegattin abzukaufen.
Wenn also z. B. BILD oder der STERN bereit ist, für die Nacktfotos der plötzlich interessant gewordenen Neuprominenten "Dame X" die Summe Y auszpacken, dann steht der pekunäre Wert der Fotos kraft freier Maktwirtschaft unzweideutig fest.
Aber Achtung: Verhandeln über den Preis sollte man nur mit Fremdanbietern, um nicht in den Verdacht von Nötigung oder Erpresung etc. zu kommen.
Wer mangels bedeutendem öffentlichem Interesse keine Bieter an der Hand hat, sollte seinen gesunden Menschenverstand einschalten und seriös dem realen Wert seiner fotografischen Schöpfungen entspechend einen vernünftigen Preis ansetzen.