Abkauf der Bildrechte 69

17.06.2010
Hallo,

was würdet ihr sagen: wieviel darf ein Hobbyfotograf, also jemand, der nicht seinen Lebensunterhalt damit verdient und der auch nur eine hobbymäßige Ausstattung und Qualität zu bieten hat, für Fotos bzw. ein komplettes Shooting verlangen? Was sind typische Preise? Was sind Obergrenzen dafür?

Im vorliegenden Fall geht es darum: das Model hat per TfP-Vertrag Aktfotos machen lassen. Nun, Jahre später, ist sie beruflich in einer Position, in der das ziemlich peinlich für sie werden könnte. Sie wollte gern ihre "Jugendsünden" ausbaden und dem Fotograf die Bildrechte abkaufen. Allerdings verlangt dieser nun horrende Preise.

Eine Anfechtung des Vertrags selbst ist unwahrscheinlich, da keine falschen Informationen vorlagen und sie auch nicht über die Verwendung getäuscht wurde.
Die einzige Chance, die ich sehe, ist, die unverschämten Preise zu drücken, die nur deswegen so hoch sind, weil der Fotograf die missliche Lage des Models kennt. Da gibt's doch sicher eine Rechtsgrundlage - Ausnutzung eines Bedürfnisses anderer, unerhörte Preissteigerung bis hin zu Erpressung - keine Ahnung. Aber mit den üblichen Preisen hat man da hoffentlich einen Angriffspunkt.

Danke schonmal!
Mathias
Ich bin rechtlich kein Fachmann, insofern kommt jetzt "Halbwissen".
Als Grundlage für eine preisliche Höhe könnte ein Gericht bei einem möglichen Prozess (so es dazu käme) die üblichen Foto-Preislisten heranziehen. Wenn der Fotograf aber begründen kann, dass er normalerweise seine geforderten hohen Preise erzielt, sieht es aus meiner Sicht schlecht aus.

Habt ihr schon mal versucht, mit ihm zu reden und die Preise zu senken?
17.06.2010
Hi
Auch als Nicht - Fachmann: Im Vertrag wurden ja wie von dir erwähnt ja die Verwendunszwecke,... festgehalten. Bevor man über Preise redet, hätte man mit dem Fotografen reden können ob es ihm etwas ausmacht die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen ?. In der Regel lassen Leute mit sich reden wenn man nett und höflich bleibt. Ob der gute jetzt Hobbymässig fotografiert oder nicht, ändert leider nix an der Situation dass der Fotograf der Urheber des Bildes ist ->Urheberecht. Das Model kann meines Wissens sich gegen eine Verwendung der Bilder ausprechen ( trotz Vertrag) wenn sich die Lebensumstände gravierend geändert haben ->Recht am eigenen Bild. Will ich die Negative vom Fotografen um eine Verwendung,... zu verhinden muss ich ihm das Urheberrecht quasi abkaufen . Ob der Preis unverschämt ist , gute Frage siehe Beitrag des Vorschreibers .
Obacht: Erpressung vorzuwerfen oder ähnliches kann schnell nach hinten losgehen, wenns vor Gericht gehen muss/soll.
Ob das juristisch so korrekt ist kann ich leider auch nicht garantieren .
17.06.2010
Zunächst einmal würde ich da vorsichtig sein wenn du das hier schon schreibst das Du Geld verlangen willst, dann solltest du ein Gewerbe anmelden dafür und daaas kostet. :)
#5
17.06.2010
hallo monoceros,

also allgemein sollte man beim gegenüber nett und höflich bleiben. du oder ihr seid gerade in der lage, dass IHR was wollt. deswegen sollte man beim gegenüber möglichst nicht mit dingen wie "unerhörte preissteigerung, ausnutzen von bedürfnissen und erpressung reden".

würde mir jemand mit solchen dingen ankommen, würde ich sehr schnell sehr sturr werden. oder für jede anschuldigung & co gibts jedes mal den faktor 2. ;)

zu deiner frage: wieviel darf er verlangen: das war er für richtig hält, darf er verlangen. ;)

und wenn er vielleicht weiß, dass bei dem model viel geld am job hängt, da versucht er vielleicht sein glück. ;)

aber egal wie hoch die summen sind. deine schreibweise versucht den fotografen zu schmälern, was seine leistung angeht. wenn du wie gesagt, so zu ihm schreibst, schwinden eure chancen "gut und günstig" aus der sache rauszukommen.

lg, christian
17.06.2010
Ich weiss es auch nicht ;-(

Aber an sich gibt es keine sichere Grundlage, wieviel Wert
ein Bild in Bezug auf das Urheberrecht hat.
Wenn Deine Bekannte in Politik oder Sport,
Beruf oder Privatleben berühmt ist, können
Aktbilder natürlich plötzlich spannend sein -
und somit viel wert.

Also, am besten ist, offen darüber sprechen
mit dem Fotografen.
Erpressung ist so was mit Sicherheit nicht
auch wenn er unvorstellbare Summen
fordert.

Heiner
#8
[gone] Hermann Klecker
17.06.2010
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Zunächst einmal würde ich da vorsichtig sein wenn du das hier schon schreibst das Du Geld verlangen willst, dann solltest du ein Gewerbe anmelden dafür und daaas kostet. :)


Erstens hat das niemand gefragt und zweitens ist das falsch.
Jeder kann nebenbei soviel Geld einnehmen, wie er will. Er muß es halt nur in der Steuererklärung angeben.
Es hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem Fotografen. Ein seriöser Kollege sollte auch die neu entstandene Situation verstehen und sich das moderat bezahlen lassen. Wenn die Bilder seit 10 Jahren nur in der Schublade lagen und er die jetzt rausholt um sie in Ausnutzung der jetzt entstandenen exponierten Stellung des Models zu Geld zu machen ist das ärgerlich, aber kaum zu verhindern. davon leben schließlich die Paparazzi und ganze Redaktionen.
Da ich die Gesamtsituation nicht kenne, halte ich es auch für möglich, dass ihr die mögliche Spätwirkung der Fotos völlig überschätzt und sich eigentlich "keine Sau" für früher interessiert.
17.06.2010
ein guter Handwerker kostet 50.- die Stunde. Das würde ich "unter Freunden" ansetzen wenn keine speziellen Kosten zusätzlich angefallen sind. z.b 3h shooten, eine Stunde Bearbeiten = 400.-

Damit sollten alle gut bedient sein
17.06.2010
Original von Monoceros
Hallo,

was würdet ihr sagen: wieviel darf ein Hobbyfotograf, also jemand, der nicht seinen Lebensunterhalt damit verdient und der auch nur eine hobbymäßige Ausstattung und Qualität zu bieten hat, für Fotos bzw. ein komplettes Shooting verlangen? Was sind typische Preise? Was sind Obergrenzen dafür?
Ob Hobbyfotograf oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Bilder sind in der Regel den Preis wert, den der Markt hergibt.

Im vorliegenden Fall geht es darum: das Model hat per TfP-Vertrag Aktfotos machen lassen. Nun, Jahre später, ist sie beruflich in einer Position, in der das ziemlich peinlich für sie werden könnte. Sie wollte gern ihre "Jugendsünden" ausbaden und dem Fotograf die Bildrechte abkaufen. Allerdings verlangt dieser nun horrende Preise.
Hier wäre wichtig zu wissen, was für Nutzungsrechte überhaupt vereinbart wurden. Falls der Verkauf der Bilder nicht vorgesehen war, wäre der Fotograf schlecht beraten die Bilder an Dritte zu verkaufen. Um beurteilen zu können, ob die Preise "horrend" sind, müsste man wissen, wofür der Fotograf wie viel verlangt.

Eine Anfechtung des Vertrags selbst ist unwahrscheinlich, da keine falschen Informationen vorlagen und sie auch nicht über die Verwendung getäuscht wurde.
Die einzige Chance, die ich sehe, ist, die unverschämten Preise zu drücken, die nur deswegen so hoch sind, weil der Fotograf die missliche Lage des Models kennt. Da gibt's doch sicher eine Rechtsgrundlage - Ausnutzung eines Bedürfnisses anderer, unerhörte Preissteigerung bis hin zu Erpressung - keine Ahnung. Aber mit den üblichen Preisen hat man da hoffentlich einen Angriffspunkt.
Lassen wir subjektiven Untertöne mit den unverschämten Preisen und der misslichen Lage mal weg, dann wäre es sinnvoll dem Fotografen ein Angebot zu machen. Falls er das ablehnt, muss man nachbessern und in die Preisverhandlung eintreten. Wenn man "übliche" Preise kennt und auch weiß, ob der Fotograf überhaupt über Absatzkanäle für die Bilder verfügt, kann das im Preispoker von Vorteil sein. Mit rechtlichen Schritten zu drohen und Argumenten wie "Ausnutzung", "unerhörte Preissteigerrung" "und Erpressung" begibt man sich auf sehr dünnes Eis und macht sich zudem rechtlich angreifbar, wenn man bei der Formulierung nicht aufpasst.


Zur Preisfindung werden von Gerichten zwar marktübliche Preise herangezogen, aber der Sachverhalt liegt hier anders. Es wurden bisher keine Bilder unrechtmäßig genutzt und es ist niemand Schaden entstanden. Es gibt also noch gar keinen Grund, etwas rechtlich vor Gericht beurteilen zu lassen.

Eine Klage auf Herausgabe der Bilder müsste Umstände nachweisen, die es aus heutiger Sicht unmöglich machen, dass das Modell mit den Bildern weiter leben kann - auch das wird kaum nachzuweisen sein, da der Gesetzgeber hier schon sehr hohe Hürden eingebaut hat (vom "Pornostar zur Nonne" beispielsweise).

Letztlich wird wohl nur die preisliche Verhandlung bleiben, wenn sich nicht aus dem Vertrag, den wir nicht kennen, ein erfolgsversprechendes Konstrukt ableiten lässt, was aber einer anwaltlichen Beurteilung des Vertrags bedarf, die mit Kosten verbunden ist.
17.06.2010
Original von http://www.la-garda.de
Ich bin rechtlich kein Fachmann, insofern kommt jetzt "Halbwissen".
Als Grundlage für eine preisliche Höhe könnte ein Gericht bei einem möglichen Prozess (so es dazu käme) die üblichen Foto-Preislisten heranziehen. Wenn der Fotograf aber begründen kann, dass er normalerweise seine geforderten hohen Preise erzielt, sieht es aus meiner Sicht schlecht aus.

Habt ihr schon mal versucht, mit ihm zu reden und die Preise zu senken?
Worauf soll der mögliche Prozess sich deiner Meinung nach stützen?
17.06.2010
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Zunächst einmal würde ich da vorsichtig sein wenn du das hier schon schreibst das Du Geld verlangen willst, dann solltest du ein Gewerbe anmelden dafür und daaas kostet. :)
Kauf dir eine Brille!

Hier will niemand Geld verlangen, hier wird maximal Geld geboten.
17.06.2010
Original von Monoceros
Da gibt's doch sicher eine Rechtsgrundlage


Gibt es nicht.
17.06.2010
Original von Monoceros
...nur eine hobbymäßige Ausstattung und Qualität...

...Die einzige Chance, die ich sehe, ist, die unverschämten Preise zu drücken...

1. das bild macht nicht die ausstattung, sondern das auge, 2. an welchen kriterien machst du die qualität fest?

sieh dich mal auf den webseiten der fotografen aus der mk um, die dort auch komplette shootings anbieten. vielleicht sind die preise dann plötzlich gar nicht mehr unverschämt...

und selbst wenn sie in deinen augen unverschämt sind, müssen sie noch lange nicht unrechtmäßig sein^^
[gone] Studio zero-8
17.06.2010
Original von UV
[quote]Original von Monoceros
Da gibt's doch sicher eine Rechtsgrundlage


Gibt es nicht.[/quote]

Nun ja, das stimmt so nicht ganz!
Es gibt theoretisch immer noch BGB §138 der den Begriff des Wuchers regelt.
Allerdings ist die Frage ob er tatsächlich zum tragen käme.
Um eine gute Antwort geben zu können ist die vorhandene Information viel zu dürftig. Was sind denn "horrende Preise"?
Wenn nun Preise in Höhe von beispielsweise 800 € gefallen sind so mag das für den einen oder anderen schon sehr hoch wirken. Sind schon 300 € horrend oder will der Fotograf 8000 € haben?
Andererseits wissen wir alle nicht sonderlich viel über das Shooting und die Bilder. Es könnten beispielsweise relativ aufwändige Bilder sein, so dass der Fotograf allein schon mehrere hundert Euro Ausgaben für Requisiten hatte. Wir wissen auch nicht, wie lange das Shooting gedauert hat, es macht natürlich einen Unterschied ob es nun nur eine Stunde dauerte oder den ganzen Tag. Ausserdem wissen wir nicht, welche Aufwendungen der Fotogras noch so hatte, hat er das Model beispielsweise zum Mittagessen eingeladen, hat er ihr Fahrkosten erstattet? Was wir noch nicht wissen, um wieviele Bilder handelt es sich, hat er sie alle bearbeitet? Auch hier macht die Menge einen bedeutenden Unterschied, ist er nun eine knappe Stunde gesessen um die Bilder auszuwählen, zu konvertieren und zu bearbeiten oder hat es gar ein ganzes Wochenende gedauert?

jetzt sagen wir mal spasshalber folgendes: der Fotograf hat sich einige Stunden auf das Shooting vorbereitet, sahen wir mal, er hat dafür etwa 5 Stunden aufgewendet, incl. Motivsuche, Organisation und allen Absprachen mit dem Model etc.
Dann hat das eigentliche Shooting nochmal einen ganzen Tag gedauert, also etwa 8 Stunden und dann hat er noch 2 Stunden gebraucht um die Bilder auszuwählen und weitere 20 Stunden um insgesamt 20 Bilder zu bearbeiten.
Das sind insgesamt 35 Stunden, wenn wir die Stunde mit 50 € ansetzen wären das 1750 €!
Wenn wir dann noch davon ausgehen, dass der Fotograf noch ein paar Ausgaben für Requisiten, Mittagessen des Models und Fahrtkosten etc. hatte dann kann sich das auch noch auf 2000 € erhöhen.
Das aber wie gesagt nur als Beispiel, da wir ja nicht mehr wissen.
Wenn der Fotograf also bei oben genanntem Beispiel 2000 € verlangt, dann ist das definitiv kein Wucher sondern ein vollkommen normaler Preis, vielleicht sogar noch eher billig

Wenn du genauere Antworten haben willst, lieber TO, musst du mehr Informationen liefern, denn es gibt so viele Variablen, dass wir dir hier kaum sagen können, was denn ein "üblicher Preis" ist, den du ja genannt haben möchtest
17.06.2010
Original von Monoceros
......... wieviel darf ein Hobbyfotograf, also jemand, der nicht seinen Lebensunterhalt damit verdient und der auch nur eine hobbymäßige Ausstattung und Qualität zu bieten hat, für Fotos bzw. ein komplettes Shooting verlangen? Was sind typische Preise? Was sind Obergrenzen dafür?

Im vorliegenden Fall geht es darum: das Model hat per TfP-Vertrag Aktfotos machen lassen. Nun, Jahre später, ist sie beruflich in einer Position, in der das ziemlich peinlich für sie werden könnte. Sie wollte gern ihre "Jugendsünden" ausbaden und dem Fotograf die Bildrechte abkaufen.
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die Antwort ist ganz einfach:

Verlangen darf er jeden Preis - ob er ihn auch bekommt ist die andere Sache.

Es gibt keine Preisbindung oder Standardpreise für das Problem.
Wie schon mehrfach geschrieben werdet ihr in Verhandlungen versuchen müssen euch mit dem Fotografen zu einigen.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
17.06.2010
ich würde einfach die reine arbeitszeit rechnen und nicht den eventuellen wert eines fotos (wie bei einem gemälde)

also z.b 3 std shoot + bildbearbeitung + fahrtkosten blabla.
eventuell noch studiokosten dazu
fertig

wären wohl ca 100-150€ ohne studio und 200-250€ mit studiokosten
(bei nem hobbyfotografen)

dazu absichern lassen, dass das model weiss, dass bilder die einmal im web waren immer im web sind und zukünftiges auftauchen eines fotos nicht zwangsläufig heisst, dass der fotograf es veröffentlicht hat.


rest siehe cameras posting oben:
wenn der preis zu hoch angesetzt wird, unnatürlich hoch, dann läuft man gefahr, dass gar nicht bezahlt wird oder es eventuell sogar vor gericht geht, weil es dem anderen "wert" ist
Wenn, wie geschrieben, nur eine hobbymäßige Qualität entstanden ist, hat er praktisch keine realen Verkaufschancen. Ergo verkauft er möglicherweise nur an jemandem, der dem früheren Model schaden will, soweit er es aus niedrigen Gründen nicht sogar selbst tun will. Wenn er jetzt für die Unterlassung Geld haben will, riecht das für mich ein bißchen nach Erpressung.
Aber ich bin ja kein Jurist !

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