Öffentliche Namensnennung eines säumigen Schuldners 135

18.06.2010
Original von Futility
Problem ist nur - wenn der Gemahnte die Annahme des Mahnschreibens (per
Einschreiben) verweigert, hast Du auch bloß nix in der Hand. Da hilft nur der
öffentliche Pranger!


da haste den mahnbescheid nich ganz verstanden..... des wird nix ;)

der kommt nich per einschreiben.... der geht nach öffentlichen zustellungsvorschriften ;), bestimmt weil er vom gericht kommt *kicher*

"verweigern" geht nur auf eine art: adressat ist unter genannter adresse nicht zu ermitteln...

also umziehen, briefkasten abschrauben, namensschilder entfernen....

annahme verweigern gehört nich dazu, weil die annahme keinen interessiert :)
18.06.2010
Original von Futility
@Ralf S: ich habe auch kein Verständnis dafür, wenn Leute sowas in Schutz
nehmen. Sorry wer andere abzockt (und das ist ja wohl mehr als einmal ge-
schehen, der gehört abgewatscht und sei es nur, um andere vor Schaden
zu bewahren!


[quote]Original von Bloody-Empty-Promise
Wenn man den richtigen Namen und co vom Modell kennt,
dann könnt ihr selbst eine Mahnung raus schicken!

Dies könnt ihr sogar bis zum gerichtlichen Mahnverfahren leiten^^

Die Formulare gibt es eigentlich in jedem Schreibwarenhandel
[/quote]

hier wird behauptet, dass abgezockt wird. kein nachweis gebracht. aslo pranger.

übrigens Üble Nachrede ist strafbar nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) .
Original von Bernd Saller
[...] weil auch die polizei/staatsanwaltschaft bei dieser art von kundschaft auf Strafanzeige erst tätig wird wenn das mehrere geschädigte machen und eine erstatten und sich so ein etwas umfassenderes bild des täters ergibt


Logisch, weil nach der ersten Anzeige noch gar kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Nach der ersten Anzeige sieht es lediglich nach einen reinem zivilrechtlichen Streit aus, so dass der Kriminalbeamte dies lediglich aufnehmen aber noch keine Strafanzeige fertigen wird.
Man wird dem Model nach der ersten Tat kaum vorwerfen können, hier in Betrugsabsicht gehandelt zu haben.

Erst wenn sich die Anzeigen häufen, liegt ein Anfangsverdacht vor, so dass man anfangen könnte, zu ermitteln.

So wie übrigens in diesem Fall. ;-)
Original von shadowshooter
da haste den mahnbescheid nich ganz verstanden..... des wird nix ;)
der kommt nich per einschreiben.... der geht nach öffentlichen zustellungsvorschriften ;), bestimmt weil er vom gericht kommt *kicher*
"verweigern" geht nur auf eine art: adressat ist unter genannter adresse nicht zu ermitteln...
also umziehen, briefkasten abschrauben, namensschilder entfernen....
annahme verweigern gehört nich dazu, weil die annahme keinen interessiert :)


Stimmt genau.

Und selbst wenn das Model unbekannt umzieht oder den Briefkasten abschraubt, kann der gerichtliche Mahnbescheid öffentlich im Amtsgericht ausgehängt werden und gilt dann irgendwann auch als zugestellt.
18.06.2010
naja ... das hieße ja übertragen auf andere delikte ... hinreichender Tatverdacht erst dann wenn ich 3 leuten aufs maul gehauen habe - einmal ist keinmal *g

nix logisch - auch die betrugsabsicht reicht durchaus wenn sie bei der ersten tat vorhanden ist

und wozu sollten die polizeibeamten eine sache aufnehmen und dieser nicht weiter nachgehen? sich also u.u. selbst strafbar machen!

selten so viel mist gelesen ...
Original von Bernd Saller
naja ... das hieße ja übertragen auf andere delikte ... hinreichender Tatverdacht erst dann wenn ich 3 leuten aufs maul gehauen habe - einmal ist keinmal *g
nix logisch - auch die betrugsabsicht reicht durchaus wenn sie bei der ersten tat vorhanden ist und wozu sollten die polizeibeamten eine sache aufnehmen und dieser nicht weiter nachgehen? sich also u.u. selbst strafbar machen!
selten so viel mist gelesen ...


Da ist aber jemand ganz schön zynisch.

Ich hätte gedacht, dass Du als Jurist das verstehen würdest, was ich sagen wollte. ;-)

Bei der Körperverletzung ist der hinreichende Tatverdacht recht schnell erfasst: Die Nase ist blutig, das Auge ist blau, das Opfer sagt: "Der war's"
Schon hat man den hinreichenden Tatverdacht auch schon bei der ersten Tat.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale reichen hier total aus, um den Tatverdacht zu erhärten.

Beim Betrug, dass müsste Dir als Jurist doch eigentlich klar sein, ist es nicht ganz so einfach, denn ich muss dem Tatverdächtigen nachweisen, dass er vorsätzlich getäuscht hat, um einen Irrtum zu erregen, welcher dann anschließend zu der Vermögensverfügung führte. Beim Betrug kommt es doch viel mehr auf die Beweisbarkeit der subjektiven Merkmale an, als die der objektiven.
Aber das müsste Dir als Jurist doch eigentlich klar sein.

Wenn nun jemand ankommt und sagt, "das Model ist nicht erschienen, es hat sich vertragswidrig verhalten, dabei habe ich dem Model doch das Fahrgeld ausgelegt", dann liegt hier mitnichten der Anfangsverdacht eines Betruges vor.

Das sieht dann doch viel mehr wie ein reiner zivilrechtlicher Streit aus.
Wenn jeder Gläubiger sofort zur Polizei rennt und die dann auch noch eine Strafanzeige fertigen würden, wo kämen wir denn dann hin?

Sofern der Kriminalbeamte schon bei der ersten Tat die Betrugsabsicht erkennen kann, wird er natürlich eine Strafanzeige fertigen, aber bei vielen Betrugsfällen kann man es doch erst nachweisen bzw. erkennen, dass der Täter in Betrugsabsicht handelte, wenn er schon diverse Personen geprellt hat.

Täglich kommen dutzende Typen zur Polizei und behaupten, dass sie betrogen worden seien, dabei liegt da gar kein Betrug vor, sondern die müssten nun den zivilrechtlichen Wege einschlagen und die Person in Verzug setzen, anmahnen, usw...

Und Mist ist das in keinster Weise, was ich geschrieben habe.
Du magst Rechtsanwalt sein aber während Deines Referendariats bei der Staatsanwaltschaft scheinst Du nicht aufgepasst zu haben. Solch ein Verfahren würde sofort von der StA wegen Nichtnachweisbarkeit der Schuld eingestellt werden und der Polizeibeamte hätte sich etwas von der StA anhören können, warum er solche Sache zu Anzeige bringt.

Der Staat darf nicht einfach ohne hinreichenden Tatverdacht Leute verfolgen. Schau Dir mal den § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) an.

Ich weiß ja nicht, in welcher Sparte der Jurisprudenz Du Dich bewegst, aber Strafrecht scheint es nicht zu sein.

Ich bin Kriminalbeamter und seit 16 Jahren bei dem Verein und habe schon im Bereich der Wirtschaftkriminalität gearbeitet.

Aber eigentlich denke ich, dass Du ganz genau wusstest, was ich mit meinem vorherigen Forumseintrag meinte, Du wolltest meiner Meinung nach, nur einfach dagegen halten und kritisieren, so wie Du es in diesem Thread schon mehrfach getan hast.


Wenn sich natürlich alle von diesem Model geprellten MK'ler zusammentun und ihre Vorfälle gemeinsam der Polizei schildern, dann haben wir doch schon einen hinreichenden Tatverdacht, oder nicht? ;-)
19.06.2010
ich weiss nicht was fürn kriminalbeamter du bist - ist mir auch egal - aber nach "16 jahren bei dem verein" sollte man den anfangsverdacht von hinreichenden tatverdacht unterscheiden können ... darüber hinaus auchn paar grundbegriffe kennen wie z.b. das legalitätsprinzip

ich pers. weiss schon dass die realität etwas anders aussieht als die gesetzes- und rechtslage und erstatte strafanzeigen grundsätzlich bei der sta ... weil ich mir wenn ich das schon mal tue nicht irgendwas von zivilrechtlichen problemem erzählen lassen will weil der andere glaubt er habe davon ahnung ...

trotzdem schönen tach noch und soweit hast du sicher recht dass man den leuten nicht immer gleich das schlimmste unterstellen sollte nur weil man sich reingelegt fühlt ... aber es gibt auch immer ne kleine vorgeschichte aus der man meistens auch auf innere umstände und strafrechtlich relevante absichten schließen kann ... ansonsten hättest du auch in so manchem großen betrugsfall die akte weglegen müssen und abwarten bis sich die tat wiederholt ... der zuständige staatsanwalt hätte dir dann schon feuer unterm hintern gemacht beim erforschen des sachverhaltes ;-)
@ Bernd

Schönen guten Morgen.
Du hast Recht, dass ich an zwei Stellen meines Postings Anfangsverdacht hätte schreiben müssen, wo ich hinreichenden Tatverdacht geschrieben habe.

Mir ist schon klar, dass der Anfangsverdacht die Schwelle für die Ermittlungen der StA und der Polizei und der hinreichende Tatverdacht die Schwelle der Anklageerhebung ist.
Es war 04:45 Uhr, als ich es schrieb und ich bin kein Jurist, aber vielen Dank, dass Du mich darauf hingewiesen hast. ;-)

Aber auch die StA wird nicht viel machen können, wenn Du sagst, dass Dein Model nicht zum Shooting erschienen ist, obwohl Du dem Model das Geld für die Bahnfahrt ausgelegt hattest.

Ein ängstlicher Staatsanwalt wird die Akte zur Polizei geben, mit der Bitte um weitere Ermittlung.
Aber auch hier kann man nicht viel ermitteln, oder? In einer Vernehmung würde das Model sagen, dass es sich nicht wohl fühlte oder der Hamster Schnupfen hatte. Es tue des Model sehr leid und es werde daraufhin das Shooting nachholen und die nächste Bahnfahrt selber zahlen. Das Bahnticket habe das Model bereits weggeworfen.

Der einzige Vorteil hier wäre, dass das Model es sich nun zweimal überlegt, diese Masche nochmal zu benutzen.

Betrug ist nunmal etwas, was man häufig sehr schlecht nachweisen kann, wie Du weißt, da man nicht in den Kopf des Täters schauen kann, um die Betrugsabsicht nachzuweisen.
Nur weil objektiv ein Vermögensschaden vorliegt, reicht das häufig nicht aus, denn jeden Tag entstehen Vermögensschäden, ohne dass ein Betrug vorliegt, wenn z.B. jemand nicht oder zu spät zahlt.

Bei der Körperverletzung ist das halt einfacher, wie Du weißt. Wenn dort die objektiven Tatbestände vorliegen, dann ist das schon etwas anderes, dann ist häufig eine Körperverletzung gegeben.

Aber bei uns (der Polizei) kommen jeden Tag so viele Leute vorbei und schildern ihr Leid. Die meißten Sachverhalte sind sowas von offensichtlich nichts für die Polizei. Man möchte dem Nachbarn oder dem Ex Mann etwas auswischen oder man fühlt sich von einem Unternehmen über den Tisch gezogen.

Die Polizei muss (leider) filtern und da fängt man natürlich bei den Delikten an, deren Erforschung sich am schwierigsten gestaltet und die am wenigsten offensichtlich eine Straftat darstellen, ansonsten würde der ganze Apparat unter der Flut der Strafanzeigen zusammenbrechen.

Aber nun wird es rechtspolitisch...

Grüße aus Stade
Frank
Wenn jemand dickfällig genug ist, ewig lang Schulden stehen zu lassen, schreckt ihn oder sie die öffentliche Namensnennung wahrscheinlich wenig. Solchen Leuten ist teilweise sogar ein Anwalt egal. Die werden erst wach, wenn sie vor Gericht oder der Gerichtsvollzieher vor ihnen steht.

Und dann gibt´s noch die, die nix zu verlieren haben. Bei denen hat man dann selbst normalerweise verloren.
Damit sich die Erfolgsaussichten erhöhen kann ich den geprellten MK'lern nur eines raten:

Jedes von diesem Model geprellte Mitglied schreibt seinen Sachverhalt detailliert auf.
Anschließend schickt Ihr das Schreiben einem von Euch gewählten Mitglied.

Dieses Mitglied schickt nun alle Sachverhalte zusammen zur Staatsanwaltschaft, die für das Model zuständig ist.
Vor den Sachverhalten noch eine kleine Zusammenfassung, was alles passiert ist und dass Ihr glaubt, dass dieses Model mit Betrugsabsicht gehandelt hat, weil sich in dem Verhalten ein Schema abzeichnet.

Das Model soll aus Braunschweig kommen, habe ich gehört? Nun das liegt in Niedersachsen, da kann ich ohne weiteres einmal nachschauen, ob bereits eine oder mehrere Strafanzeigen vorliegen und wie der zuständige Sachbearbeiter heißt.


Grüße aus Stade
Frank
19.06.2010
guter vorschlag frank - findet meine volle zustimmung

passiert hier also doch noch was ;-)
hahaha, ja es passiert noch was.

Irgendwo habe ich ja auch sowas wie einen "beruflichen Jagdtrieb".
Außerdem gebietet es doch auch das Legalitätsprinzip, dass ich hier alles versuche, damit das Model hinter Schloss und Riegel kommt. ;-)
19.06.2010
um sie dann hinter schloß und riegel zu knipsen?

*lol

spass beiseite - wenn du das angebot hier gemacht hast bist du der erste ansprechpartner für die "geschädigten"

vielleicht wäre da auch mal ein mod-hinweis dienlich um der sache einen fortgang zu geben ... ;-) @manni/bs
Ich habe gerade mal den Künstlernamen des Models bei google eingegeben. Die ist ja ganz schön präsent im Internet.

Oder gibt es ein zweites Model, das so so nennt?

Da werden sich doch sicherlich noch andere geprellte Leute finden...
Habe gerade einen Foto Workshop gefunden, der abgesagt werden musste, weil unser Model plötzlich erkrankte...

Nun kann es natürlich wirklich sein, dass sie krank war und deshalb nicht kommen konnte, aber wenn das wieder so eine Masche von ihr war,...

Bei so einem Workshop fließt im Vorwege einiges an Geld, man denke nur an Caterer, Studiomiete, die ganzen Fotografen, die Geld zahlten, vielleicht Mietgebühr von Beleuchtung...

Ich sage nur "§ 284 BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen)"

Die hier geprellten Mietglieder sollten sich mal bei dem Veranstalter des Workshops melden.

Also wenn sich alle zusammentun, dann könnte man auch sicherlich etwas mehr Druck auf dem zivilrechtlichen Wege machen, aber da fragt mal Eure Anwälte.

Ihr könntet natürlich alle schön das Onlineformular bezüglich eines gerichtlichen Mahnbescheides ausfüllen. Der Link wurde hier ja gepostet.
Dann bekommt die Dame in den nächsten Tagen eine Flut von Mahnbescheiden. Mal sehen, wie ihr das gefällt.

Immerhin hätten dann einige MK'ler eine kleine Rache, aber deshalb macht man so etwas ja nicht. ;-)
So, habe nun sehr interessante Infos zu dem Model, die ich hier nicht posten kann.

Ich würde mich freuen, wenn mir alle Geschädigten eine PN schicken könnten, ich werde dann Kontakt zu Euch aufnehmen.

Wenn Ihr noch weitere Geschädigte kennt, könnt Ihr denen gerne sagen, dass sie sich bei mir melden möchten.


Ich bin auch unter diesen Adressen ereichbar:

marty@mcfly.name

0170-3087103


Grüße

Frank
Es haben sich bereits einige Geschädigte bei mir gemeldet. Einer hatte bereits eine Strafanzeige erstattet.

Ich werde am Montag mit den Kollegen in Braunschweig reden und von denen erfragen, wohin die Anzeigen geschickt werden sollen.

Ich werde die Geschädigten an per PN darüber informieren.

Falls hier noch jemand geschädigt ist, möchte er sich bitte melden.

Die hat ja ganz schön viele Leute geprellt...

Falls ein MOD Gründe braucht, warum diese Frau nie wieder hier Mitgleid sein sollte, kann ich ihm gerne per PN einige Gründe nennen.

Eigentlich müsste man die anderen Internet Plattformen auch noch warnen...
So, ich habe jetzt fast alles in Sack und Tüten.

Ein Problem habe ich aber:

Ich darf die Adresse der Dame nicht verraten, weil ich die Adresse aus einem polizeilichen Informationssystem habe.

Hat der ADMIN oder einer MOD vielleicht die Adresse und kann sie mir per PN senden, denn diese Info unterliegt nicht dem Datenschutzgesetz.

Dann kann man nämlich sagen, dass die Anschrift privat bekannt geworden ist und nicht behördlich.

Es ist blöd, aber muss sein.
Hallo,

dies ist eine Mail an alle mir bekannten Geschädigten in dieser Sache.
Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Folgende Vorgehensweise scheint die beste zu sein:

Jeder Geschädigte geht zu einer Polizeidienststelle seiner Wahl.
Dies kann zu jeder Zeit geschehen, jedoch ist die Zeit von 08:00 – 16:00 am besten, da dann die Betrugssachbearbeiter anwesend sind.
Falls man diese Zeit nicht einhalten kann, geht auch jeder andere Uhrzeit.

Sagt, dass Ihr mit einem Sachbearbeiter für Betrug sprechen wollt, da Ihr eine Anzeige aufgeben wollt.

Entweder Ihr habt vorher schon etwas zu Papier gebracht, was der Kollege dann zu den Akten nimmt und nur noch etwaige Nachfragen hat, oder Ihr lasst ihn die Anzeige schreiben.

Sagt am besten, dass Ihr mit einigen Fotografen-Kollegen gesprochen habt und dass diese bereits auf die selbe Art und Weise rein gelegt wurden und dass Ihr davon ausgeht, dass dies die Masche der Dame ist.

Bitte macht keine Anzeige per Fax oder per Internet über diese sog. Online Wache, da dann fast immer noch Fragen sind, die die Polizei hat und Ihr dann vorgeladen werdet.

Bei der Dame handelt es sich um :

Namen und Adresse gibt es per PN von mir.
Wir haben uns ja darauf geeinigt, hier keinen Namen zu nennen.



Sofern Eure Absprachen mit der Dame übers Telefon oder übers Internet liefen, wird der Tatort sicherlich Braunschweig sein.

Für diesen Fall ist die zuständige Dienststelle:

PK Braunschweig Nord - PK Nord / PSt Volkmarode
Am Feuerteich 7
38104 Braunschweig


Dort kann der Polizeibeamte die Anzeige hin senden, sofern der Tatort Braunschweig ist.

Ich weiß, dass Ihr kein Bock habt, Euch noch mehr mit dieser Dame zu beschäftigen, aber so habt Ihr die Möglichkeit, Ihr das Handwerk zu legen und eine Anzeige bei der Polizei geht sehr schnell.

Eine Sache ist wichtig, damit ich keinen Ärger bekomme:
Namen und Adresse der Dame habe ich über Mitglieder von MK erhalten, nicht dass einer sagt, ich hätte das polizeiliche Auskunftssystem benutzt und eine damit erlangte Information weiter geleitet.
Falls der Polizist Euch fragt, woher Ihr Namen und Anschrift habt, die waren über MK zu erhalten.

Ansonsten sagt Ihr einfach, dass ein befreundeter Fotografen-Kollege von Euch bei der Polizei ist und Ihr den einmal angesprochen habt und den gefragt habt, was man da machen kann.
Der Kollege hat Euch dann die Daten der zuständigen Dienststelle gegeben und Euch gesagt, Ihr möchtet eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten.

Datenschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben und ich würde mächtig Ärger bekommen, wenn ich einfach so Daten, die ich aus Auskunftssystemen erhalte, heraus gebe.


LG aus Stade
Frank
22.06.2010
Erst mal finde ich es gut, daß Du hier was organisierst und ich hoffe, ihr seid erfolgreich mit der Sache :)

Aber mir ist nicht ganz klar, warum das folgende nicht auch für die MK gelten sollte, wenn es um die Herausgabe von Adressdaten geht?
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Datenschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben und ich würde mächtig Ärger bekommen, wenn ich einfach so Daten, die ich aus Auskunftssystemen erhalte, heraus gebe.
#100Report

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