Modellvertrag und Vertrag mit Visa 47

05.06.2010
Bei einem Shooting mit Modell und Visa (TfCD) nehme ich mit dem Modell einen Vertrag zur gegenseitigen nichtkommerziellen Nutzung auf.

Aber wie läuft das vertraglich mit der Visa?
Benötige ich da einen getrennten Vertrag? Schließlich hat sie ja das Modell gestylt.

Braucht zudem die Visa einen Vertrag nur mit dem Modell oder auch mit mir, um die Bilder nutzen zu können (im Fall der Visa gewerbliche Nutzung).

Schonmal Danke für Eure Tips.

Hadie
05.06.2010
Fotograf und Modell benötigen keine Erlaubnis von der Visa,
die entstandenen Bilder zu veröffentlichen, es sei denn ihre
Arbeit hätte eine erhebliche Schöpfungshöhe.
Das kann bei einem kunstvollen Bodypainting der Fall sein,
wird aber bei normalem Make-Up in der Regel nicht der Fall
sein.

Die Visagistin benötigt die Erlaubnis von Fotograf und Modell,
da einer Veröffentlichung ansonsten das Urheberrecht
des Fotografen einerseits und das Recht am eigenen
Bild des Modells andererseits entgegen stünden.

Die Erlaubnisse müssen nicht zwingend direkt erteilt werden.
Hat der Fotograf sich von dem Modell z.B. die Nutzungsrechte
inkl. dem Recht diese weiter zu vergeben erteilen lassen,
dann kann er auch der Visa aus einer Hand Nutzungsrechte
geben.

Letzteres dürfte wohl ein häufiger Fall sein.
05.06.2010
Original von Hadie
Bei einem Shooting mit Modell und Visa (TfCD) nehme ich mit dem Modell einen Vertrag zur gegenseitigen nichtkommerziellen Nutzung auf.

Aber wie läuft das vertraglich mit der Visa?
Benötige ich da einen getrennten Vertrag? Schließlich hat sie ja das Modell gestylt.

Braucht zudem die Visa einen Vertrag nur mit dem Modell oder auch mit mir, um die Bilder nutzen zu können (im Fall der Visa gewerbliche Nutzung).

Schonmal Danke für Eure Tips.

Hadie


Visas handeln in der Regel auf Anweisung. Das wäre es dann mit dre Schaffenshöhe ;-)
[gone] Hermann Klecker
05.06.2010
Original von Ralf S


Visas handeln in der Regel auf Anweisung. Das wäre es dann mit dre Schaffenshöhe ;-)


Keine Regel ohne Ausnahme.

Ich hab als Fotograf schon auf Weisung einer Visa gearbeitet.

Also für solche Fälle hab ich mir einen Vertrag gemacht, der so formuliert ist, daß er rein sprachlich mehrere Parteien zuläßt. Jeder beteiligte trägt sich ein und unterschreibt und gibt seine Rolle an. Die Rechte für alle Rollen sind glieich, nur die Fotografen (falls mehrere dabei sind) räumen sich gegenseitig keine Rechte an den Bildern ein, die von anderen Fotografen aufgenommen wurden. Aber auch die Fotografen unterschreiben den Vertrag gegenseitig, denn ihre gestalterische Mitwirkung könnten in Lichtführung, Kulisse, Bildidee etc. liegen.


Irgendwo muß man aber nach vernünftigem Ermessen eine Grenze ziehen. Wenn man das zu weit treibt, dann läuft man in Gefahr, folgende Personen in den Verträgen mit zu berücksichtigen:
- Friseur
- Modedesigner
- Manikure
- Schuster
- Dentist
- Chirurg
- Eltern
- Gott

Wie ist es eigentlich mit dem Gestalter des Hintergrunds? Also auch das Schwarz des Moltons kommt ja nicht von ungefähr.
Und der Schmuck im Bild.
Die Requisite nicht vergessen. Auch die Sachen wurden ja gestaltet ...
05.06.2010
Danke für Eure Comments.

Die Visa macht in meinem Fall nur das Styling (Haare und MakeUp).

Für den Rest bin ich zuständig.

Allerdings ist das Shooting fast ausschließlich für deren Sedcard. Die Bilder, die entstehen, sollen aber auch von mir und den Modellen genutzt werden können.

Brauchen ich und die Modelle in diesem Fall dann einen Vertrag mit der Visa?

Viele Grüße
Hadie
06.06.2010
Original von Hadie
Brauchen ich und die Modelle in diesem Fall dann einen Vertrag mit der Visa?


Deine Frage hat Fotofuxx eigentlich gut beantwortet. Da in diesem Fall wohl nicht von einer erheblichen Schöpfungshöhe (bezogen aufs Bild) ausgegangen werden muss, kann die Visa nichts gegen eine Veröffentlichung der Bilder machen. Das Regeln Model und Fotograf unter sich.
Die Visa braucht aber von Euch beiden die Genehmigung zum Veröffentlichen.
[gone] www.trash-pixel.de
06.06.2010
Original von Jörg N.
Deine Frage hat Fotofuxx eigentlich gut beantwortet. Da in diesem Fall wohl nicht von einer erheblichen Schöpfungshöhe (bezogen aufs Bild) ausgegangen werden muss, kann die Visa nichts gegen eine Veröffentlichung der Bilder machen. Das Regeln Model und Fotograf unter sich.
Die Visa braucht aber von Euch beiden die Genehmigung zum Veröffentlichen.


Hmm ... die Visa erbringt eine Dienstleistung und viele Gerichte haben schon bestätigt, dass ein Styling (wozu auch ein Makeup gehört) keine Schöpfungshöhe ereichen kann und wenn nur als Geschmaksmuster geschützt sein kann aber nicht durch das UrhG. Auch sehe ich keine Notwendigkeit, dass die Visa einen Kontrakt mit dem Modell machen muss, wenn das Modell alles schon mit dem Fotografen geregelt hat ... der Fotograf sollte einfach die ausgehändigten Werke zur Eigenwerbung für die Visa freigeben und das sollte passen. Das Modell kann ja keine Nutzungsrechte an die Visa abtreten, das kann ja nur der Pixer (ausgenommen das Modell hätte alle inne, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte), sie kann ja ein Recht nicht zweimal abtreten (übertragen?) für die selbe Sache, einmal an den Fotografen und einmal an die Visa ist nicht ... Der Fotograf kann das übertragene Recht am Bild von dem Modell mit dessen Einverständniss auch auf die Visa ausdehnen, da bedarf es kein 2. Vertrag zw. Visa - vs - Modell
[gone] www.trash-pixel.de
06.06.2010
Original von Jörg N.
Die Visa braucht aber von Euch beiden die Genehmigung zum Veröffentlichen.
Nö ... der wo die Nutzungsrechte inne hat, der verteil sie auch und das sind seltenst Beide ...
06.06.2010
Original von http://www.trash-pixel.de
sie kann ja ein Recht nicht zweimal abtreten (übertragen?) für die selbe Sache,


Und wieso nicht?
Du (Fotograf) darfst meine Bilder zur Eigenwerbung benutzen. Nein, Du hast kein exkluves Recht an der Nutzung meiner Bilder.
Du (Visa) darfst die Bilder auch nutzen, sofern der Fotograf nichts dagegen hat.
[gone] www.trash-pixel.de
06.06.2010
Original von Jörg N.
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
sie kann ja ein Recht nicht zweimal abtreten (übertragen?) für die selbe Sache,


Und wieso nicht?
Du (Fotograf) darfst meine Bilder zur Eigenwerbung benutzen. Nein, Du hast kein exkluves Recht an der Nutzung meiner Bilder.
Du (Visa) darfst die Bilder auch nutzen, sofern der Fotograf nichts dagegen hat.[/quote]

Bitte vergleiche nicht das Recht am eigenem Bild mit Nutzungsrechten, das sind 2 paar Schuhe ... Nutzungsrecht vergibt der Urheber oder der Rechteinhaber und das ist seltenst das Modell ... das Modell erlaubt lediglich die Veröffentlichung (Recht am eigenem Bildnis), das wie und durch wen ist ein Nutzungsrecht ...
06.06.2010
Original von http://www.trash-pixel.de
Bitte vergleiche nicht das Recht am eigenem Bild mit Nutzungsrechten, das sind 2 paar Schuhe


Da hast Du sicherlich recht.

Ich bleibe aber bei meiner Aussage. Das Model hat das Recht am eigenen Bild. Und allein das Model entscheidet, wie sie dieses Recht abtritt. Und daher kann sie meiner laienhaften Meinung nach dieses Recht auch mehrfach abtreten.
Das die Visa weiterhin die Erlaubnis des Fotografen braucht, ist klar.
06.06.2010
Original von Jörg N.
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Bitte vergleiche nicht das Recht am eigenem Bild mit Nutzungsrechten, das sind 2 paar Schuhe


Da hast Du sicherlich recht.

Ich bleibe aber bei meiner Aussage. Das Model hat das Recht am eigenen Bild. Und allein das Model entscheidet, wie sie dieses Recht abtritt. Und daher kann sie meiner laienhaften Meinung nach dieses Recht auch mehrfach abtreten.
Das die Visa weiterhin die Erlaubnis des Fotografen braucht, ist klar.[/quote]

jörge, genau da irrst du.
06.06.2010
Hi,

danke an alle. Habt mir schon sehr geholfen.

Mir ging es nur daru, daß ich und das Modell keine Erlaubnis (Vertrag) der Visa benötigen, um die Bilder veröffentlichen zu dürfen.
So scheint es aber ja umgekehrt zu sein und was die Visa dann mit dem Modell auchmacht, ist dessen Sache.

Viele Grüße
Hadie
06.06.2010
Original von Ralf S
jörge, genau da irrst du.


Ich lerne gerne dazu. Erkläre mir bitte wieso ich irre.
Beispiel: Du machst ein Bild von mir, wir wollen hoffen, dass Du und Deine Kamera das überleben. Ich erlaube Dir mein Bild auf Deiner Sedcard zu veröffentlichen. Allen anderen Veröffentlichungen stimme ich nicht zu. Nun fragt die Visa, die mich verschönert hat, Dich, ob sie das Bild auf ihrer Sedcard veröffentlichen darf.
Nach Deinem Beitrag muss ich also davon ausgehen, dass Du ihr dies gestatten darfst, obwohl ich diesem vorher ausdrücklich widersprochen habe?
Wir gehen mal von TFP aus, damit nicht Dinge wie "Du wurdest bezahlt, also..." kommen.
[gone] www.trash-pixel.de
06.06.2010
Original von Jörg N.
Wir gehen mal von TFP aus, damit nicht Dinge wie "Du wurdest bezahlt, also..." kommen.
Was erst Recht keine Rolle spielt ... Dann hätte Ralf S gleich den Vertrag so gestalten müssen, dass die Visa ein Exemplar bekommt zur Eigenwerbung und dies auch veröffentlichen darf, hättest du abgelehnt, dann wärst vermutlich häßlich und unabgelichtet geblieben ... *kopfeinzieh*
06.06.2010
Original von http://www.trash-pixel.de
[quote]Original von Jörg N.
Wir gehen mal von TFP aus, damit nicht Dinge wie "Du wurdest bezahlt, also..." kommen.
Was erst Recht keine Rolle spielt ... Dann hätte Ralf S gleich den Vertrag so gestalten müssen, dass die Visa ein Exemplar bekommt zur Eigenwerbung und dies auch veröffentlichen darf, hättest du abgelehnt, dann wärst vermutlich häßlich und unabgelichtet geblieben ... *kopfeinzieh*[/quote]

Ich befürchte auch mit Visa bleibe ich häßlich;-)

Aber Dein Beitrag beantwortet meine Frage nicht. Kann der Fotograf alleine der Visa das Veröffenlichen der Bilder genehmigen oder nicht. Selbst wenn das Model nur dem Fotografen für seine Sedcard ein Recht zur Veröffentlichung gegeben hat?
Einige Beiträge lassen diese Vermutung hier entstehen. Da ich rechtlich ein Laie bin, kann das ja sein, ich hätte es aber gerne belegt.
Denn mein subjektives Rechtsempfinden sträubt sich da ein wenig. Aber das sträubt sich an einigen Stellen der Rechtsprechung.



Edit: Fehler den BS erwähnt, korrigiert.
06.06.2010
Original von Jörg N.
(...) Kann der Fotograf alleine der Visa das Veröffenlichen der Bilder genehmigen oder nicht. Selbst wenn die Visa nur dem Fotografen für seine Sedcard ein Recht zur Veröffentlichung gegeben hat? (...)


Du meinst im zweiten Satz sicher *das Model* ?

Nein....kann er nicht...

Wenn der Fotograf in seinem Vertrag nur das Nutzungsrecht für *seine* Seite auf der MK mit dem Model vereinbart...dann ist das eben so.

Hier liegt dann aber eher eine unzureichende Nutzungsvereinbarung gleich zu Beginn vor.

Wenn du das sehr beschränkte Nutzungsrecht änderst in z.B....

"Der Visa *Goodlooking* wird ebenfalls erlaubt die Ergebnisse auf ihrer Seite zu veröffentlichen"

....dann liegt ein Vertrag zwischen dir und dem Model vor.

Nutzungsrechte also *vor* Vertragsunterzeichnung passend auf das Shooting klären.

Eine gesonderte Absprache (Vertrag) zwischen Model und Visa ist dann nicht erforderlich.
06.06.2010
Als Laie hab ich da auch eine Frage. Kann man nicht auch so formulieren, dass alle am Shooting beteiligten ein Veröffentlichungsrecht erhalten?
06.06.2010
Original von BS
Wenn der Fotograf in seinem Vertrag nur das Nutzungsrecht für *seine* Seite auf der MK mit dem Model vereinbart...dann ist das eben so.


Entspricht meinem Gefühl, widerspricht aber dem, was Ralf S. und trash-pixel schreiben.

Das es besser ist vorher alles im Sinne aller Beteiligten zu klären, ist wie Du schreibst der einfachste und sinnvollste Weg. Meine Frage ist eher theoretischer Natur und entspringt einfach der gegensätzliche, leider bisher unbegründeten Meinungen, die hier geäußert wurden.
[gone] Hermann Klecker
06.06.2010
Original von Jörg N.
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Bitte vergleiche nicht das Recht am eigenem Bild mit Nutzungsrechten, das sind 2 paar Schuhe


Da hast Du sicherlich recht.

Ich bleibe aber bei meiner Aussage. Das Model hat das Recht am eigenen Bild. Und allein das Model entscheidet, wie sie dieses Recht abtritt. Und daher kann sie meiner laienhaften Meinung nach dieses Recht auch mehrfach abtreten.
Das die Visa weiterhin die Erlaubnis des Fotografen braucht, ist klar.[/quote]

Es gibt kein Recht am eigenen Bild im Sinne dieses Wortes. Man kann es insbesondere nicht abtreten.

Das Modell erklärt sich einverstanden. Punkt.

Von welchen Bedingungen das Modell das Einverständnis abhängig machen kann, steht ja auf einem anderen Blatt.

Aus dem Recht am eigenen Bild ergibt sich kein Nutzungsrecht, schon mal gar keines, das man dritten übertrage könnte.

Topic has been closed