Modellvertrag und Vertrag mit Visa 47

[gone] Hermann Klecker
06.06.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Fotofuxx
Gegen die Wortwahl "aushebeln" verwahre ich mich erst einmal,
ich will keine Gesetze aushebeln - das klingt mir zu sehr nach
Winkeladvokat, sorry.

Vermutlich ist es Dir nicht bewußt, aber "Winkeladvokat" trifft
es ganz exakt auf den Punkt.

Ich selbst darf keine Bilder ohne Einwilligung des Modells, der
Visagistin oder des Inhabers einer Location ausstellen. Aber
Du findest bestimmt "Winkelzüge", mit denen sowas geht ...


Der Haken bei der Sache:

Winkelzüge funktionieren manchmal ganz gut, zum Beispiel in
amerikanischen Fernsehserien .

Im Streitfall würden mich Deine Tips (und auch die von Tom
Rohwer) sehr viel Geld kosten.

Daher vertraue ich ganz einfach nicht darauf ...

Viele Grüße
Peter[/quote]

Peter, werde doch mal etwas konkreter, anstatt Fotofuxx einfach nur polemisch und unsachlich anzugehen.

Schreibe konkret, welcher seiner Aussagen Du widersprichst. Schreibe dazu, welche Meinung Du diesbezüglich vertrittst und nenne Quellen.

§22 KunstUhrG scheint er imho jedenfalls gut verstanden zu haben.

Ich finde, daß seine Ausführungen überwiegend zutreffen.

Aber Du wirst uns sicher gleich genau erkären, was Du daran kritisierst.
06.06.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Fotofuxx

Meine Aussagen kann ich belegen, Du auch ?


Dann belege doch mal die, daß man die Genehmigung des Eigentümers (z.B. einer Immobilie) bzw. des Besitzers benötigt.
[/quote]

Das war nicht meine Aussage, sondern eine Aussage von Peter.

Die wird dann wohl auch er belegen müssen.

Ich kann das nicht und halte die Aussage in der Allgemeinheit auch für falsch.
[gone] User_6449
06.06.2010
Original von Hermann Klecker
Aber Du wirst uns sicher gleich genau erkären, was Du daran kritisierst.

Nein.

Meine Begründungen liegen vor und ich habe "Fotofuchs"
ein freies Schußfeld zugesichert, daher gilt das auch ...

Also keine Äußerung mehr von meiner Seite.

Viele Grüße
Peter
06.06.2010
Original von Hadie
Bei einem Shooting mit Modell und Visa (TfCD) nehme ich mit dem Modell einen Vertrag zur gegenseitigen nichtkommerziellen Nutzung auf.

Aber wie läuft das vertraglich mit der Visa?
Benötige ich da einen getrennten Vertrag? Schließlich hat sie ja das Modell gestylt.

Braucht zudem die Visa einen Vertrag nur mit dem Modell oder auch mit mir, um die Bilder nutzen zu können (im Fall der Visa gewerbliche Nutzung).

Schonmal Danke für Eure Tips.

Hadie


was ist eine nichtkommerzielle Nutzung? wo liegen die Grenzen? Warumnicht einfach gegenseitige Nutzung einräumen?
06.06.2010
Naja, glaube nicht, daß wir da jetzt darauf eingehen sollten. Meine Fragen wurden hier dankenswerterweise beantwortet.
Weitere Diskussionen hierzu sind ja interessant, aber vom hundersten ins tausendste sollte es nun doch nicht gehen.
Sonst landen wir noch beim Copyright vom lieben Gott. Schießlich hat der ja die ersten Menschen geschaffen und wir kopieren quasi nur:0)

Viele Grüße
Hadie

Original von Ralf S
[quote]Original von Hadie
Bei einem Shooting mit Modell und Visa (TfCD) nehme ich mit dem Modell einen Vertrag zur gegenseitigen nichtkommerziellen Nutzung auf.

Aber wie läuft das vertraglich mit der Visa?
Benötige ich da einen getrennten Vertrag? Schließlich hat sie ja das Modell gestylt.

Braucht zudem die Visa einen Vertrag nur mit dem Modell oder auch mit mir, um die Bilder nutzen zu können (im Fall der Visa gewerbliche Nutzung).

Schonmal Danke für Eure Tips.

Hadie


was ist eine nichtkommerzielle Nutzung? wo liegen die Grenzen? Warumnicht einfach gegenseitige Nutzung einräumen?[/quote]
07.06.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Fotofuxx

Meine Aussagen kann ich belegen, Du auch ?

Ok, dann beleg mal Deine zweifelhaften Aussagen, ich bin wie immer
sehr interessiert ...

Als Hinweis gebe ich mal §22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) vor ...

Der trifft auf 90% aller Bilder hier in der MK zu. Wie möchtest Du den
gern aushebeln?
[/quote]
Und was hat das mit den Visas zu tun?
07.06.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Fotofuxx
Gegen die Wortwahl "aushebeln" verwahre ich mich erst einmal,
ich will keine Gesetze aushebeln - das klingt mir zu sehr nach
Winkeladvokat, sorry.

Vermutlich ist es Dir nicht bewußt, aber "Winkeladvokat" trifft
es ganz exakt auf den Punkt.

Ich selbst darf keine Bilder ohne Einwilligung des Modells, der
Visagistin oder des Inhabers einer Location ausstellen. Aber
Du findest bestimmt "Winkelzüge", mit denen sowas geht ...[/quote]
Genau diese Behauptung von Dir ist aber nun mal, sorry, völliger Unsinn.

Ohne Erlaubnis des abgebildeten Models - ja, richtig; dafür braucht's ein Modelrelease.

Die Erlaubnis der Visa ist von wenigen extremen Ausnahmefällen niemals erforderlich, diese Behauptung von Dir ist schlicht falsch, und fundierte Begründungen bleibst Du weiterhin schuldig...

Ohne Erlaubnis des "Inhabers" einer Location... ist so auch nicht richtig.

Erstens haben "Locations" keinen "Inhaber", sie haben Eigentümer und Besitzer. Die Genehmigung des Besitzers kann notwendig sein, muß aber nicht, in vielen Fällen ist sie es auch nicht.

Im Augenblick verrennst Du Dich da irgendwie völlig...

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