Wer hat die Bilderrechte?? 92

[gone] User_6449
22.05.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Ein Vertrag kommt zustande, indem

A dem B ein Angebot macht,
der B dieses Angebot des A daraufhin annimmt
und dem A diese Annahme zugeht .


Das ist richtig und bei einer "Shootingvereinbarung" in der MK gegeben.
Modell und Fotograf haben sich geeinigt und geben übereinstimmende
Willenserklärungen ab, welche einander zugehen.

Sowas nennt man "Vertrag" ...

Es kommt nur deshalb kein Vertrag zu Stande, da die MK mit ihrem Hinweis
Vertragsabschlüsse auf ihrer Internetplattform ausdrücklich nicht zuläßt.

Wenn die MK das nicht tun würde, wären die abgeschlossenen "Shooting-
vereinbarungen" tatsächlich Verträge, weil alle Voraussetzungen dafür
erfüllt sind.


Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Würde bei jedem Drücken des BEWERBEN Button bei den Jobausschreibungen ein Vertrag zustande kommen, was wäre denn dann, wenn plötzlich 150 Models innerhalb von 5 Minuten den Bewerben Button drückten?

Dann hätte der Fotograf ja 150 Verträge an der Backe, die alle einklagbar wären...


Bei Bewerbungen ist die Lage etwas anders, denn eine Bewerbung ist keine
Willenserklärung. Mit einer Bewerbung bekundet man Interesse, bespricht
ob man sich einig wird und trifft erst dann eine "Shootingvereinbarung" in
Form eines Vertrags.


Doch zurück zum Thema Bildrechte:

Man kann ganz einfach vertraglich vereinbaren ein "Shooting" durchzuführen
und wer einen Vertrag nicht einhält, muß dafür gerade stehen.

Wie die daraus entstehenden Bilder verwendet werden dürfen, muß jedoch
immer extra vereinbart werden.


Viele Grüße
Peter
Original von Peter Herhold
Es kommt nur deshalb kein Vertrag zu Stande, da die MK mit ihrem Hinweis
Vertragsabschlüsse auf ihrer Internetplattform ausdrücklich nicht zuläßt.


Hallo Peter,

jetzt habe ich Dich verstanden.
Zu Deiner Aussage oben "Es kommt nur deshalb kein Vertrag zu Stande, da die MK mit ihrem Hinweis Vertragsabschlüsse auf ihrer Internetplattform ausdrücklich nicht zuläßt"
möchte ich Dich erst einmal fragen, wo Du das gelesen hast, dass MK auf dieser Plattform keinerlei Verträge zulässt.

Wenn ich hier den Button "Shootingvereinbarung" klicke, dann steht dort folgendes:
Wenn du mit einem MKler ein Shooting vereinbaren möchtest, dann kannst du hier eine Anfrage stellen. Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben. Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.

Dort steht doch lediglich, dass das Klicken auf den Button "Shootingsvereinbarung" keinen Vertrag darstellt. Das Klicken auf den Button ist kein Vertrag, da ist eine sog. invitatio ad offerendum.

Dort steht nichts davon, dass hier bei MK niemals Verträge zustande kommen können.
Wo bitte steht, dass MK Vertragsabschlüsse auf ihrer Internetplattform ausdrücklich nicht zuläßt???


Ich möchte Dich bitten, meine Antworten Dir gegenüber wenigstens durchzulesen:

NIEMAN KANN DIR VERBIETEN, HIER VERTRÄGE ABZUSCHLIEßEN (sorry, dass ich laut werde)

Ein Satz, wie "alles was hier vereinbart wird sind keine Verträge" hat keinerlei Gültigkeit für Verträge von Dritten. Ob das einer reinschreibt, oder in China fällt ein Sack Reis um...
MK kann niemandem daran hindern, hier Verträge abzuschließen!


Mensch! Hör doch mal zu.
Dein These, "Es kommt nur deshalb kein Vertrag zu Stande, da die MK mit ihrem Hinweis Vertragsabschlüsse auf ihrer Internetplattform ausdrücklich nicht zuläßt." ist falsch. Außerdem, wo steht das?
@ Peter

wie kommst Du überhaupt darauf, dass der Satz "hier dürfen keine Verträge gemacht werden" dazu führt, dass hier keine rechtsgültigen Verträge geschlossen werden???

MK kann natürlich das Abschließen von Verträgen verbieten. Jeder der hier bei MK ist, hat einen Vertrag mit MK und muss sich an die Regeln halten und wenn eine Regel lautet, "hier dürfen keine Verträge geschlossen werden" und ich schließe trotzdem Verträge, dann verhalte ich mich vertragswidrig und MK könnte rechtlich gegen mich vorgehen. Aber nur vorgehen, im Rahmen des Vertrages zwischen MK und mir...

Aber das hat keine Auswirkung auf den Vertrag von mir und dem Model. Bei dem Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Model spielen nur das Model und ich eine Rolle. Wäre ja schlimm, wenn jemand das einfach so verbieten könnte, nur weil er es nicht möchte...
@Peter

also ich versuche hier wirklich auf Deine Argumente einzugehen und ich versuche auch immer soviel zu belegen, wie ich kann, um Dir zu zeigen, dass Du falsch liegst, aber Du beharrst auf Deinem Standpunkt, ohne Deine Argumente zu untermauern.

Ich würde ich freuen, wenn Du belegen würdest, wie Du auf diese Idee gekommen bist, dass hier keine Verträge geschlossen werden.

Ich werde in Diskussionen niemals gänzlich ausschließen, dass ich Unrecht habe, aber mich würde echt interessieren, wie Du auf diese Idee kommst, dass ein Dritter in diesem Fall ein Mitspracherecht daran hat, ob und wie 2 Parteien einen Vertrag abschließen.

LG
Frank
#65
[gone] User_6449
22.05.2010
@ robert.wendel

Niemand stellt Dich hier als Arschloch hin (zumindest nicht ich),
sondern Du liegst schon ganz richtig ...


@ F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Gleich drei lange Beiträge für mich, ich fühle mich geehrt ... ;-)

Der Hinweis der MK bezieht sich natürlich nur auf die "Shooting-
vereinbarungen" und steht auch nur dort.

Es geht also um Verträge, die man ganz einfach per "Mausklick"
abschließen kann.

Dagegen schützt die MK ihre Mitglieder, indem sie sagt: "Auf keinen
Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen."

Wenn sie das nicht schreiben würde, wären die "Shootingverein-
barungen" vertragliche Vereinbarungen.

Was man in der MK über die "Persönlichen Nachrichten" vereinbart
bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Du hast selbst ganz genau beschrieben wann ein Vertrag zu Stande
kommt. Was soll ich also noch weiter dazu schreiben ...?

Viele Grüße
Peter
Original von Peter Herhold
Der Hinweis der MK bezieht sich natürlich nur auf die "Shooting-
vereinbarungen" und steht auch nur dort.
Es geht also um Verträge, die man ganz einfach per "Mausklick"
abschließen kann.

es ist hier bei MK nicht möglich, per einfachem Mausklick einen Vertrag abzuschließen.

Original von Peter Herhold
Dagegen schützt die MK ihre Mitglieder, indem sie sagt: "Auf keinen
Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen."
Wenn sie das nicht schreiben würde, wären die "Shootingverein- barungen vertragliche Vereinbarungen.

Wie oft willst Du das eigentlich noch schreiben?
NEIN!!!!! Dieser Satz von Dir ist falsch!!!
Das was MK schreibt bezüglich es kommen Verträge zustande oder nicht, ist irrelevant für das Zustandekommen eines Vertrages.

Oh Mann, schau doch mal ins BGB!!!

Original von Peter Herhold
Was man in der MK über die "Persönlichen Nachrichten" vereinbart
bleibt natürlich jedem selbst überlassen.


Genau, über PN werden hier Verträge geschlossen, das stimmt.

Original von Peter Herhold
Du hast selbst ganz genau beschrieben wann ein Vertrag zu Stande
kommt. Was soll ich also noch weiter dazu schreiben ...?

ganz einfach, Du sollst nicht schreiben, dass es keine Verträge sind weil MK es so will, sondern, dass es keine Verträge sind, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.



Eine Frage zum Verständnis:
Du meinst mit Shootingvereinbarung den Button "Shooting vereinbaren" oder?
Original von Peter Herhold
Der Hinweis der MK bezieht sich natürlich nur auf die "Shooting-
vereinbarungen" und steht auch nur dort.
Es geht also um Verträge, die man ganz einfach per "Mausklick"
abschließen kann.
Dagegen schützt die MK ihre Mitglieder, indem sie sagt: "Auf keinen
Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen."
Wenn sie das nicht schreiben würde, wären die "Shootingverein-
barungen" vertragliche Vereinbarungen.


Ich lese aus Deinen Ausführungen, dass Du der Meinung bist, dass das Anklicken des Buttons "Shootingvereinbarung" grundsätzlich einen Vertrag begründet (mal davon abgesehen, das MK dranschreibt "Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.")

Lies doch bitte meine Beiträge, die ich Dir schreibe. Wenn man den Button Shootingvereinbarung anklickt, dann ist das, wenn überhaupt, ein Angebot, oder eine invitatio ad offerendum, mehr nicht.

Das Anklicken des Buttons begründet gar nichts.

Ist dem so, wie ich vermute? Vertrittst Du die Auffassung, dass das Anklicken des Buttons "Shootingvereinbarung" grundsätzlich einen Vertrag begründet? (mal davon abgesehen, das MK dranschreibt "Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.").

Würde MK das nicht dranschreiben, denkst Du, dass dann ein Vertrag begründet wird, wenn ich den Button anklicke?

Du hast eine sehr subtile Art, nichts konkretes zu sagen und weichst häufig aus und wechselst das Thema. Ich hoffe, dass wir nach Beantwortung meiner Frage durch Dich, etwas Klarheit bekommen, was Deine Meinung ist.
[gone] User_6449
22.05.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Ich hoffe, dass wir nach Beantwortung meiner Frage durch Dich, etwas Klarheit bekommen, was Deine Meinung ist.


Ich bin mit Dir vollkommen einer Meinung und zitiere:

Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Ein Vertrag kommt zustande, indem

A dem B ein Angebot macht,
der B dieses Angebot des A daraufhin annimmt
und dem A diese Annahme zugeht .


Auf die Dauer wird das ständige Wiederholen für alle
Mitglieder allerdings etwas langweilig ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,

ich gebe Dir Recht, es wird langweilig und zwar nicht nur für die anderen sondern auch für mich.

Die Tatbestandsmerkmale eines Vertrages kennen wir also beide.

Aber meine Frage war:
Ist dem so, wie ich vermute? Vertrittst Du die Auffassung, dass das Anklicken des Buttons "Shootingvereinbarung" grundsätzlich einen Vertrag begründet? (mal davon abgesehen, das MK dranschreibt "Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.")

Hättest Du nicht die Tatbestandsmerkmale eines Vertrages wiederholt, wäre es nicht langweilig geworden.
Auch hier bist Du leider wieder mal ausgewichen. Meine Frage war doch deutlich geschrieben oder?

Ich habe Dir diese Frage gestellt, damit wir eingrenzen können, wo der Fehler liegt.

Und? Vertrittst Du die Auffassung, dass das Anklicken des Buttons "Shootingvereinbarung" grundsätzlich einen Vertrag begründet?

Das war eine konkrete Frage und es wäre schön, wenn Du dieses Mal nicht ausweichen würdest, sondern mir und allen anderen den Gefallen tust und bei dieser Frage bleibst.

LG
Frank
by the way...

Ich finde es sehr albern von Dir, wie Du Dich aufführst. Meine Frage
( Vertrittst Du die Auffassung, dass das Anklicken des Buttons "Shootingvereinbarung" grundsätzlich einen Vertrag begründet?)

war doch für jeden Verständlich, oder?
Und Du kommst an und nennst noch einmal die Tatbestandsmerkmale eines Vertrages, das war doch gar nicht meine Frage.

Ich habe kein Problem damit, wenn Du sagst, wir sollen diese Diskussion beenden, aber dann sag es.
Langsam denke ich, dass Du absichtlich ausweichst und die Dinge hier absichtlich falsch verstehst.
Ich diskutiere hier gerne, aber auf einem gewissen Niveau, lass uns das Niveau bitte weiterhin hoch halten.
Es würde mich freuen, wenn Du einfach auf meine Frage antwortest, so dass wir weiter diskutieren können.

LG
Frank
Du brauchst nur JA oder NEIN zu schreiben. ;-)
22.05.2010
Jungs, ihr diskutiert hier so haarscharf aneinander vorbei, daß es
keinen mehr interessiert und niemand etwas daraus lernen kann.

Wenn keiner zugeben will, daß vielleicht die eine oder andere
Formulierung unglücklich war, dann lasst es doch einfach auf
sich beruhen ...
[gone] User_6449
22.05.2010
Original von Fotofuxx
Jungs, ihr diskutiert hier so haarscharf aneinander vorbei, daß es
keinen mehr interessiert und niemand etwas daraus lernen kann.

Wenn keiner zugeben will, daß vielleicht die eine oder andere
Formulierung unglücklich war, dann lasst es doch einfach auf
sich beruhen ...

Genau so ist es ...

Deshalb war dies auch mein letzter Beitrag im Thread ...

Viele Grüße
Peter
Ok,

belassen wir es dabei, wobei Peter und ich wohl kaum haarscharf aneinander vorbei reden. Wir sehen den Sachverhalt grundverschieden:

1.
Peter sagt, es kommt grundsätzlich ein Vertrag zustande und ich sage, es kommt keiner zustande, wenn man den Button "Shootingvereinbarung" drückt.

2.
Peter sagt, wenn MK angibt, dass hier keine Verträge geschlossen werden, können keine geschlossen werden. Ich sage, das ist Unfug. Nur die Parteien selber bestimmen, ob sie einen Vertrag schließen.



Dann bis zur nächsten Diskussion.
22.05.2010
@ F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Du hast Recht und allen anderen ihre Ruhe. Zwing doch bitte niemanden deine Argumentation ähnlich auseinanderzulegen wie du das mit Peters Kommentaren versucht hast. Dann sprechen wir hier nämlich nicht mehr über eine rechtliche Bewertung, sonder über Bewertung von Sprache an sich und das Ergebnis der Bewertung deiner Einlassungen wird dir kaum gefallen. Auf Wunsch ist dann auch eine psychologisches Profil möglich, was in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hat.

Wie auch immer, die Anzahl der Postings und die Art der Schreibe sprechen eine eindeutige Sprache und da muss ich gar nicht mehr wissen, ob jetzt oder ob jetzt nicht, denn man könnte es ja auch noch so sehen oder doch ganz anders.
Ihr habt ja Recht.
Ich war wohl mal wieder etwas zu verbissen in dieser Sache. Ich danke für die Hinweise und werde versuchen, nicht mehr ganz so verbissen zu sein.

Ich hoffe, man nimmt es mir nicht übel. Insbesondere Du, Peter.

LG

Frank
[gone] Hermann Klecker
22.05.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Hermann Klecker
Wenn 100 Leute das selbe Stück Papier unterzeichnen, auf dem drauf steht, "Dieses Dokument ist kein Vertrag" (sinngemäß), dann ist das auch keiner.


Ich glaube, es ist doch zweiteres ;-)

... [/quote]

Danke für die Blumen. Ich werde Dir jetzt nicht erklären, weshalb das Kommunikationsmedium Shootinganfrage und Annahme dessen durchaus geeignet wäre, einen Vertragsabschluß darzustellen und zu dokumentieren (wenn auch unzureichend zugänlich für die Vertragsparteien.) und es das auch wäre, wenn die MK nicht definiert hätte, daß über dieses Medium kein Vertrag zustande kommen soll und daher die Kommunikationspartner auch wissen, daß sie für vertragliche Angelegenheiten auf ein anderes Kommunikationsmedium (z.B. ein Telefonat - nicht empfehlenswert aber gültig) zurückgreifen müssen.

Und wenn Du demnächst wieder persönlich und beleidigend werden möchtest, dann such Dir bitte einen anderen Gesprächspartner.
Hallo Hermann,

ich hatte nicht vor, Dich damit zu beleidigen. Sollte es bei Dir so angekommen sein, dann entschuldige ich mich hiermit in aller Form bei Dir, ganz so schlimm war es von mir nicht gemeint.

Die von mir getätigte Anspielung auf die kognitiven Fähigkeiten sollte ein Aufruf an Dich sein, nachzudenken. Es war ein Aufruf, Deine kognitiven Fähigkeiten mehr zu nutzen.

Ich hätte auch schreiben können: "Hermann, denk doch mal nach!" ;-)

Du hast folgendes geschrieben:
Ich werde Dir jetzt nicht erklären, weshalb das Kommunikationsmedium Shootinganfrage und Annahme dessen durchaus geeignet wäre, einen Vertragsabschluß darzustellen und zu dokumentieren (wenn auch unzureichend zugänlich für die Vertragsparteien.)


Wenn Du das gelb markierte mit einbeziehst, dann stimme ich Dir sehrwohl zu. In diesem Beispiel wurde das Angebot (die Shootinganfrage an das Model) auch angenommen.
Nur wurde vorher immer darüber geredet, ob die alleinige Shootinganfrage einen Vertragsschluss bedeutet. In Deinem Beispiel hier wurde es ja angenommen. Dann sehe ich u.U. einen Vertrag für geschlossen.

Du hast auch geschrieben:
...wenn die MK nicht definiert hätte, daß über dieses Medium kein Vertrag zustande kommen soll


Wo bitte schreibt MK, dass kein Vertrag zustande kommen soll?
MK schreibt folgendes:
Wenn du mit einem MKler ein Shooting vereinbaren möchtest, dann kannst du hier eine Anfrage stellen. Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben. Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.


MK schreibt ier nicht, dass kein Vertrag zustande kommen soll, sondern weisen nur auf die ganz normale Rechtslage hin, wie sie das BGB vorsieht. MK schreibt das doch nur, um uns darauf hinzuweisen, dass so etwas niemals einen Vertragsschluss bedeutet.

Oder habe ich etwas überlesen?

Auch wenn einige hier die Meinung vertreten, dass dieses Thema ausgelutscht sei, so scheinen dennoch einige, zu denen Hermann und auch ich zählen, noch Klärungsbedarf in dieser Sache zu haben. Ich werde aber versichern, nicht mehr so verbissen zu reagieren.
22.05.2010
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
MK schreibt folgendes:
[quote]Wenn du mit einem MKler ein Shooting vereinbaren möchtest, dann kannst du hier eine Anfrage stellen. Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben. Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.


MK schreibt ier nicht, dass kein Vertrag zustande kommen soll, sondern weisen nur auf die ganz normale Rechtslage hin, wie sie das BGB vorsieht. MK schreibt das doch nur, um uns darauf hinzuweisen, dass so etwas niemals einen Vertragsschluss bedeutet.

Oder habe ich etwas überlesen?
[/quote]

Wenn wir schon Haare spalten müssen, dann richtig !

Der MK-Text spricht von Shootinganfragen und Shootingvereinbarungen.
Anfragen sind die Vorstufe der Vereinbarung. In die Anfrage kann der
Anfragende sehr wohl eine Willenserklärung schreiben. Die Annahme der
Shootinganfrage führt zur Shootingvereinbarung. Allein das Wort "Vereinbarung"
zeigt schon, daß hier etwas miteinander zur Deckung gebracht wurde -
nämlich der Willen zweier Parteien.

Sind alle sonstigen Voraussetzungen gegeben, also alle für den Vertrag
wesentlichen Regelungen getroffen, beide Parteien geschäftsfähig etc.
dann kann meiner Meinung nach über das Mittel der Shootinganfrage in
Verbindung mit der darauffolgenden Annahme ein Vertragsverhältnis
entstehen.

Von daher stimmt der Anfang des MK-Textes, die Anfrage alleine
begründet keinen Vertrag. Die angenommene Anfrage, also die
Vereinbarung, kann aber einen Vertrag begründen und damit
stimmt der zweite Teil des MK-Textes nicht.

Der vom Seitenbetreiber angebrachte Wunsch, es möge hiermit
keine Vertrag begründet werden, ist in der Tat irrelevant, wenn
die Vertragsparteien sich darüber einig sind, daß sie das anders
sehen.

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