Wer hat die Bilderrechte?? 92

21.05.2010
Bestätige ihr doch die Rechte an der nichtkommerziellen Nutzung,...mehr kann sie nicht verlangen.
21.05.2010
Original von Nikos Lalas
Es ist doch kompliziert, keiner weist 100% bescheid.

Also es ist mir folgendes passiert.

Ich habe mit einem Model hier aus mk geshootet.

Beim ersten shooting haben wir vertrag gemacht und war alle ok.
Beim zweiten shooting haben wir kein vertrag gemacht und sie meine jetzt ich soll per E-Mail
Bestätigen dass sie alle rechten an den Bilder haben, sie hat die jpegs und ich die Raws. (was ich mit Sicherheit nicht machen werden bei ein TFP shooting).

Ich weiß es nicht was sie vorhat.


Danke euch für die info.


lg
Nikos


Das ist ja wohl offensichtlich, was sie vor hat ;-) Sie möchte die Fotos kommerziell nutzen, evtl. hat sie Anfragen diesbezüglich bekommen. Du hast kein unterschriebenes Release, das ist natürlich maximal ungünstig. Aber sie hat ebenfalls nix in der Hand. Tja, du solltest zunächst abklären, wieso sie die kompletten Nutzungsrechte haben möchte, um dann ggf. eine Einigung zu erzielen. Wenn, dann kann es wirklich nur um ein paar Euros gehen, wenn das etwas mit Stock oder ähnlichem zu tun hat. Das reicht nichtmal für eine Pizza...;-)

Ansonsten kann sie dir ja die Nutzungsrechte abkaufen, das ist so üblich..

Ach ja, oder habt ihr Aktfotos gemacht? Dann kann es sein, dass sie kalte Füsse bekommen hat und plötzlich nicht mehr möchte, dass die Fotos auftauchen. Aber auch in dem Fall müsste sie dir die Nutzungsrechte abkaufen...du hast sie schliesslich nucht dazu gezwungen Fotos zu machen..
21.05.2010
Alternativ, falls sie eine tolle Möglichkeit zur Veröffentlichung an Land gezogen hat, könntest du ihr aber auch die kommerziellen Nutzungsrechte am Bild geben mit der Klausel, dass beide am Gewinn beteiligt werden zu einem gewissen prozentualen Verhältnis.
[gone] TheMike.ch
21.05.2010
also ... die sache mit "urheberrecht" und "recht am eigenen bild" wurde ja schon erwähnt und sollte soweit klar sein.

aber warum fragst du das mädel net einfach, was sie genau mit den bildern machen will?
wenn ich mir vorstelle, dass n model, mit dem ich n shooting hatte, hier im forum nen thread eröffnet, fänd ich das schon irgendwie ... seltsam ...

einfach mit einander sprechen ... dann klappt das schon :-)

grusssss
TheMike
ist doch klar, was sie vor hat... sie kommerziell zu nutzen oder an eine Agentur weiterzugeben..die sie dann wiederrum kommerziell nutzt..
gibt zu verstehen, das du einer nicht- kommerziellen nutzung zustimmst.und einer nutzung durch 3. (Agentur) nicht zustimmst! Räume ihr aber ein, dass sie oder 3. die Nutzungsrechte für 1 Jahr käuflich erwerben kann.
Preise kannst du bei der MFM erfahren.
oder
siehe hier:

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?si=4523d6c13dae6&id=43146fe782e92&akt=empfehlungen_empfehlungen&view=1&lang=1

Dann warte mal ab, was sie macht...*gg*


Original von Nikos Lalas
Es ist doch kompliziert, keiner weist 100% bescheid.

Also es ist mir folgendes passiert.

Ich habe mit einem Model hier aus mk geshootet.

Beim ersten shooting haben wir vertrag gemacht und war alle ok.
Beim zweiten shooting haben wir kein vertrag gemacht und sie meine jetzt ich soll per E-Mail
Bestätigen dass sie alle rechten an den Bilder haben, sie hat die jpegs und ich die Raws. (was ich mit Sicherheit nicht machen werden bei ein TFP shooting).

Ich weiß es nicht was sie vorhat.


Danke euch für die info.


lg
Nikos
21.05.2010
Original von OneTwoFive©
Ja , die Bildrechte......

Aber mal was anderes wenn ich X die Kamera von Fotograf Y bei einem Workshop oder Treffen ausprobiere, mache nur ein Bild damit, wer ist dann der Urheber dieser Aufnahme und hat das Urheberrecht an dem Bild ????

Der Urheber. Wer sonst?

Wenn Du eine Kamera mietest, ist ja auch nicht der Vermieter der Urheber. Urheber ist immer der Fotograf. In extrem seltenen Ausnahmefällen könnte es auch noch Miturheber geben, wenn Du z.B. einen Bühnenbildner angeheuert hast, Dir eine Kulisse zu bauen, die selbst soviel Schöpfungshöhe hat, daß sie geschütztes Werk ist. Da müsste man dann prüfen, ob es freie Benutzung eines fremden Werkes ist, oder ein gemeinsames Werk. Aber das sind alles Sonderfälle, mit denen man im Alltag nur seltenst was zu tun hat, wenn überhaupt.
21.05.2010
Original von Olivia W.
Alternativ, falls sie eine tolle Möglichkeit zur Veröffentlichung an Land gezogen hat, könntest du ihr aber auch die kommerziellen Nutzungsrechte am Bild geben mit der Klausel, dass beide am Gewinn beteiligt werden zu einem gewissen prozentualen Verhältnis.

Wenn das Model einen Abnehmer für ein Bild hat, dann sollte es das dem Fotografen sagen, und der erledigt dann den Rest. Also die Honorarverhandlungen, und die Lieferung der Rohdaten oder was auch immer vom Nutzer benötigt wird.

Und selbstverständlich kann man dem Model dann die Hälfte abgeben - es hat sich ja schließlich als "Agentur" betätigt.
21.05.2010
Original von heiko fotografiert (Hannover)

Bezahlt hört sich nach Geld an, die Vergütung kann auch in anderer Form erfolgen.

Es gibt Discoknipser die "verschenken" Schlüsselbänder als Gegenleistung fürs Foto, das wird mit dem Foto gleich dokumentiert.

"Model" hat also eine Vergütung fürs Foto bekommen, das ganze ist nachweisbar weil sie es auf dem Foto um den Hals hat, also hat der Fotograf freie Bahn für die Nutzung der Fotos.

Die Sache hat nur einen Denkfehler.

Das KUrhG spricht nicht von "Vergütung", sondern von "Entlohnung". Und darunter wird üblicherweise Geld verstanden. Auch und gerade von Juristen.
[gone] Hermann Klecker
21.05.2010
Wenn man sein Wissen aus Monatszeitschrifen beziehen muß ...


Also auf das, was in dem Blatt steht, gebe ich nicht viel.


Siehe auch: ... finde ich gut. Wo genau sieht man da nach? Denn das von Dir benannte "Recht am eigenen Bild", ist ja so als Recht nicht definiert. Es ergibs sich eher mittelbar aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und das ist dann imho sehr dünnes Eis.


Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Die Nutzungsrechte ergeben sich aus der Urheberschaft. Sie liegen daher in fast allen Fällen ausschließlich beim Fotografen.


Die eigentliche Frage ist also, was konkret vereinbart wurde, wenn auch nicht schriftlich festgehalten. Einfach nur "TfP" läßt ja viel Interpretationsspielraum.


Original von Hellfire,
Irrtum! Lies mal in der neuen Colorfoto nach...selbst einer Verfremdung durch Bearbeitung, muß von der Person,die du fotogarfiert hast zugestimmt werden..sonst läufst du Gefahr, mit dem RA der Person, Kontakt zu bekommen.
Sieh auch: Recht am eigenen Bild.


[quote]Original von robert.wendel
Das ist nicht ganz richtig, ein Vertrag kommt bereits zustande, wenn das Modell das Studio betritt.
[/quote]
[gone] Hermann Klecker
21.05.2010
Original von Henning Zachow *und noch ein Portrait :)*
...ein konkludentes handeln liegt nur dann vor, wenn beispielsweise das model vom fotografen nachweislich bezahlt wurde. ...


Nein, das ist falsch. Für konkludentes Handeln bedarf es keiner Bezahlung.


Wenn dem Modell ein Honorar bezahlt wurde, dann gilt das Einverständnis zur Veröffentlichung im Zweifel als erteilt. Steht so explizit im KunstUhrG.

Konkludentes handeln wäre, wenn man sich fotografieren läßt, posed, outfits abstimmt, also aktiv mitwirkt, und man davon ausgehen kann, daß die Bilder für eine Veröffentlichung bestimmt sind. Also durchaus so, wie wenn man sich in der MK zu einem TfP verabredet und das dann auch macht.

Ebenso konkluden handelt dann ein Fotograf, der dem Modell die Bilddaten aushändigt. Verabredet man sich zu einem TfP, dann kann das Modell davon ausgehen, daß es in gleicher Weise Nutzungsrechte hat, wie der Fotograf.
Nicht jedes TfP muß so sein. Die große Mehrzahl ist aber so und daher kann ich mir gut vorstellen, daß das Überlassen der Bilddaten nach einem TfP als konkludetes Einverständnis einer Nutzung durch das Modell ist.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln


Eine Honorarzahlung, womöglich belegbar durch eine Quittung, ist da schon sehr viel handfester und recht einseitig zu Gunsten des Fotografen.
[gone] Hermann Klecker
21.05.2010
Nikos,

Ihr seid zwei erwachsene Menschen.

Ihr habt einen Vertrag, den wohl nur Du relativ genau kennst. Jedenfalls schreibst Du hier sehr wenig darübe, was diese Diskussion sehr spekulativ macht.

Aber Ihr zwei habt ja jedes Recht, Euren Vertrag jederzeit zu ändern. Wenn Sie nun etwas mit den Fotos vorhat, was vielleicht urprünglich nicht in Deinem Sinne war, dann einigt Euch doch auf einen neuen Vertrag. Da ist ja vieles möglich, ein Honoar an Dich, eine Umsatzbeteiligung.

Vielleicht geht es ihr auch einfach nur darum, die Lücke zu schließen, die das Versäumnis hinterlassen hat, einen schriftlichen Vertrag zu machen.

Gruß
Hermann
21.05.2010
Ich kann jedem nur empfehlen mit dem Model einen richtigen Vertag zu machen.
Laßt aber solche Modeausdrücke wie tpf weg, weil kein Schwein weiß was das wirklich bedeutet. Ich meine das dies kein eindeutig definierter Begriff ist, in diese Buchstaben kann man alles mögliche hineininterprätieren.
Auch wäre es viel besser dem Model irgendeine Gage zu zahlen, weil man dann bei Streitfällen immer viel besser darsteht. Außerdem wird das Model auch nicht böse sein wenn es ein paar Mark bekommt.
[gone] Lichtstreif
21.05.2010
Was für ein Unsinn... Das ist mal wieder sonne " Tante Erna ich antworte in der Bild der Frau" Antwort...

Original von robert.wendel
Wenn ein Modell einvernehmlich von sich Fotos anfertigen läßt, zumal in unserem Umfeld von einer Fotograf - Modell - Beziehung auszugehen ist und es sich nicht um private Liebhaberei handelt, liegen die Rechte beim Fotograf. Punkt. Dem Modell ist zu raten, seine Ansprüche schriftlich zu fixieren. So ist die Rechtslage. Schriftform bei Verträgen ist nicht zwingend. Richtig ist, daß es um die Beweislage geht. Und richtig ist auch, daß Bildkunden fast immer das Release schriftlich verlangen, um allen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Aber erstmal gehören die Bilder, die ich mache, mir.
21.05.2010
naja, so lernt man es in der berufschule.

mir wurde das auch so beigebracht.

aber wer hört schon auf die fotografeninnung, die haben ja keine ahnung.
21.05.2010
Und wieder haben alle irgendwie Recht!

Eine Einwilligung im rechtlichen Sinne ganz allgemein kann grundsätzlich immer ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden (also z.B. eben durch konkludentes Handeln wie posen ect.). Erhält das Model Gage für die Fotos, geht das Gesetzt davon aus, dass er in die Veröffentlichung eingewilligt hat. KUG § 22 S. 2 "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt." Da in Fotografenkreisen und bei Models die das nicht zum ersten Mal machen TFP tatsächlich als bekannte Bezahlung angesehen werden könnte, könnte durch das Übersenden der Bilder die Bezahlung als geleistet angesehen werden. Darf dann ein Gericht entscheiden. Wird kein Honorar bezahlt, so muss man versuchen das Verhalten des Models nach objektivem Verständnis des Fotografen zu beurteilen und entscheiden ob eine solches Einverständnis vorgelegen haben könnte. Mit so was dürfen sich dann wieder die Gerichte rumschlagen und sie entscheiden mal so mal so. Es gibt X Fälle wo Fotografen Bilder veröffentlich haben und auf konkludentes Verhalten hingewiesen haben aber der Kläger/Model gewann und ebenso umgekehrt. Daher hilft echt nur eins - schriftlicher Vertrag! Zu hoffen, dass das Model dann nicht sagt, aber du hast doch gesagt die nimmst du nur für da und da ist echt blauäugig. So ging es einem Fotografen in Berlin, der sich mit einem Model im Park traf und dort Bilder machte und anschliessend nach Veröffentlichung im Internet kam eine Unterlassungsklage. Kläger gewann. Hmmm. Find das ziemlich konkludent wenn ein Model zu nem extra Termin im Park erscheint und posiert, hat aber gar nix geholfen. Also better safe than sorry und einen Vertrag unterschreiben lassen.
[gone] Lichtstreif
21.05.2010
Wieso?
In dem Beispiel mit dem Park hätte man genauso davon ausgehen können, dass man sich im Park trifft, um dort gemeinsam Bilder zu machen. Aber eben ohne Veröffentlichungsrechte...
Wer hier ohne Vertrag arbeit, fordert Streß heraus.

LG
Ingo


Original von Olivia W.
Und wieder haben alle irgendwie Recht!

Eine Einwilligung im rechtlichen Sinne ganz allgemein kann grundsätzlich immer ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden (also z.B. eben durch konkludentes Handeln wie posen ect.). Erhält das Model Gage für die Fotos, geht das Gesetzt davon aus, dass er in die Veröffentlichung eingewilligt hat. KUG § 22 S. 2 "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt." Da in Fotografenkreisen und bei Models die das nicht zum ersten Mal machen TFP tatsächlich als bekannte Bezahlung angesehen werden könnte, könnte durch das Übersenden der Bilder die Bezahlung als geleistet angesehen werden. Darf dann ein Gericht entscheiden. Wird kein Honorar bezahlt, so muss man versuchen das Verhalten des Models nach objektivem Verständnis des Fotografen zu beurteilen und entscheiden ob eine solches Einverständnis vorgelegen haben könnte. Mit so was dürfen sich dann wieder die Gerichte rumschlagen und sie entscheiden mal so mal so. Es gibt X Fälle wo Fotografen Bilder veröffentlich haben und auf konkludentes Verhalten hingewiesen haben aber der Kläger/Model gewann und ebenso umgekehrt. Daher hilft echt nur eins - schriftlicher Vertrag! Zu hoffen, dass das Model dann nicht sagt, aber du hast doch gesagt die nimmst du nur für da und da ist echt blauäugig. So ging es einem Fotografen in Berlin, der sich mit einem Model im Park traf und dort Bilder machte und anschliessend nach Veröffentlichung im Internet kam eine Unterlassungsklage. Kläger gewann. Hmmm. Find das ziemlich konkludent wenn ein Model zu nem extra Termin im Park erscheint und posiert, hat aber gar nix geholfen. Also better safe than sorry und einen Vertrag unterschreiben lassen.
[gone] Hermann Klecker
21.05.2010
Wenn das wirklich so ist, dann solltest Du mehr Bild der Frau lesen.


Original von Foto Magic - Jubiläumsshooting bald (400.): JOB
Was für ein Unsinn... Das ist mal wieder sonne " Tante Erna ich antworte in der Bild der Frau" Antwort...

[quote]Original von robert.wendel
Wenn ein Modell einvernehmlich von sich Fotos anfertigen läßt, zumal in unserem Umfeld von einer Fotograf - Modell - Beziehung auszugehen ist und es sich nicht um private Liebhaberei handelt, liegen die Rechte beim Fotograf. Punkt. Dem Modell ist zu raten, seine Ansprüche schriftlich zu fixieren. So ist die Rechtslage. Schriftform bei Verträgen ist nicht zwingend. Richtig ist, daß es um die Beweislage geht. Und richtig ist auch, daß Bildkunden fast immer das Release schriftlich verlangen, um allen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Aber erstmal gehören die Bilder, die ich mache, mir.
[/quote]
[gone] Lichtstreif
21.05.2010
Mach ich auch... Aber nur die Schminktipps und Diäten ;-)


Original von Hermann Klecker
Wenn das wirklich so ist, dann solltest Du mehr Bild der Frau lesen.

[gone] User_6449
21.05.2010
Original von Uiiii-Gen
naja, so lernt man es in der berufschule.

mir wurde das auch so beigebracht.

aber wer hört schon auf die fotografeninnung, die haben ja keine ahnung.

In der Berufschule lernt man, wie ein Rechtsgeschäft zu Stande kommt.
Die Sache mit den einseitigen und zweiseitigen Willenserklärungen, falls
sich jemand daran erinnert ... und das ist auch alles gut so ...

Paßt aber nur, wenn ein Kunde in ein Geschäft geht, nicht bei privaten
Aktionen ...

Hier in unserem speziellen Fall geht es jedoch um Fotos, die erstmal nur
zum Privatvergnügen auf TfP-Basis gemacht worden sind. Daraus ergibt
sich nicht automatisch das Recht, die Bilder auch zu veröffentlichen und
zu nutzen. Weder für den Fotografen, noch für das Modell ...

Fotograf und Modell müssen sich jetzt also nachträglich einig werden, wie
die Bilder verwendet werden dürfen. Denn der Fotograf hat das "Urheber-
recht" und das Modell hat das "Recht am eigenen Bild". Die Rechte hebeln
sich gegenseitig aus, es müssen also beide zustimmen, sonst bleiben die
Bilder "ein Fall für die Schublade" ...

Um diese Situation zu vermeiden, schließt man vorher einen Vertrag ab.
Der kann auch mündlich sein, aber "auf Handschlag" würde ich mich nur
in Ausnahmefällen verlassen. Also besser immer schriftlich ...

Viele Grüße
Peter
21.05.2010
Original von Hermann Klecker
Siehe auch: ... finde ich gut. Wo genau sieht man da nach? Denn das von Dir benannte "Recht am eigenen Bild", ist ja so als Recht nicht definiert. Es ergibs sich eher mittelbar aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und das ist dann imho sehr dünnes Eis.

Das "Recht am eigenen Bild" ist im Gesetz klar definiert, und zwar in den §22, 23 ff. des KurhG ("Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie"; es sind die Überreste des alten Urheberrechtsgesetzes von 1907, in denen das "Recht am eigenen Bild" geregelt wird.)

Das "Recht am eigenen Bild" ergibt sich nicht "mittelbar", sondern unmittelbar aus diesem Gesetz.

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