Wer hat die Bilderrechte?? 92

20.05.2010
Hallo, ich habe mal ein kurze aber wichtige frage.

Wenn ein shooting statt findet (tfp) wo kein vertrag Unterschrieben worden ist (warum auch immer), wer von beiden hat die Bilderrechte? (Model oder Fotograf)

Lg
#2
20.05.2010
der fotograf hat das urheberrecht und das abgebildete model das recht am eigenen bild... ohne vertrag nützen die bilder also eigentlich keinem was ;)
#4
Das Problem ist wohl weniger die jeweilige Rechtszuteilung, als der Beweis der selbigen.

Wenn also nur Model und Fotograf beim Shooting anwesend waren, wird es doch sehr schwer, zu beweisen, wer, was, wie, wann, und wo gesagt und zugestanden hat.
Irrtum! Lies mal in der neuen Colorfoto nach...selbst einer Verfremdung durch Bearbeitung, muß von der Person,die du fotogarfiert hast zugestimmt werden..sonst läufst du Gefahr, mit dem RA der Person, Kontakt zu bekommen.
Sieh auch: Recht am eigenen Bild.


Original von robert.wendel
Das ist nicht ganz richtig, ein Vertrag kommt bereits zustande, wenn das Modell das Studio betritt.
20.05.2010
Original von robert.wendel
Das ist nicht ganz richtig, ein Vertrag kommt bereits zustande, wenn das Modell das Studio betritt.

ähm, was für ein vertrag soll denn da bitte zustande kommen?

es kommt doch auch kein vertrag zustande, nur weil du in einen handyladen gehst ;)
#8
Bildrechte an sich gibt es nicht. Es gibt wie Thomas bereits sagte ein Urherberrecht, ein Recht am eigenen Bild und als drittes das Veröfffentlichungsrecht (oder Lizensrecht). Wenn kein Vertrag existiert dann kollidieren die Rechte im Zweifelsfall, sobald eine Seite etwas veröffentlichen will. Zur Sicherheit sollte aber erwähnt werden, dass auch mündlich ein Vertrag geschlossen werden kann (dies ist natürlich nur schwer zu beweisen).

Also im Endeffekt geht es wieder um etwas völlig anderes, also um eine Verwendung des entstandenen Bildes.

1. Du möchtest es veröffentlichen (wie auch immer, Freunden vorführen, aushängen oder im Internet präsentieren, die Art der Veröffentlichung ist egal), dann kann sich die abgebildete Person dagegen weren, weil sie ein Recht am eigenen Bild hat.

2. Das Model möchte die Bilder veröffentlichen (auch egal in welcher Form), dagegen kannst Du Dich wehren, da Sie kein Urheberrecht besitzt und Du Ihr keine Lizenz für eine Verwertung gegeben hast.

3. Eine dritte Person möchte die Bilder verwerten. Wenn das Model dem dritten diese Rechte einräumen will, scheitert das am Urheberrecht und dem fehlenten Veröffentlichungsrecht (oder Lizenzrecht). Wenn der Fotograf die Bilder weitergeben will, scheitert das am Recht am eigenen Bild des Models.

4. Nur eigene Nutzung des Bildes (also nur selbst anschauen). Das kann wohl keine der beiden Seiten wirklich verhindern bzw. sich dagegen wehren.

Gruß John
20.05.2010
Original von robert.wendel
Aber erstmal gehören die Bilder, die ich mache, mir.
richtig. das heißt aber nicht, dass du damit machen kannst, was du willst ;)
und schon sind wir wieder bei dem, was ich als erstes schrieb und wie es john weiter ausführte.
20.05.2010
mensch... die arme sau wurde doch schon gefühlte 327 mal durchs dorf getrieben...

das urheberrecht liegt beim fotografen, das recht am eigenen bild beim model. damit das model die bilder veröffentlichen darf, braucht sie eine freigabe dafür durch den fotografen, umgekehrt genauso. ein konkludentes handeln liegt nur dann vor, wenn beispielsweise das model vom fotografen nachweislich bezahlt wurde. auf der rechnung/quittung/dem vertrag steht ja dann wofür. umgekehrt ist es nicht so einfach, denn aufgrund des urheberrechts braucht das model - auch wenn es den fotografen bezahlt hat - eine genehmigung, in welcher form es die bilder veröffentlichen darf. ansonsten dürft ihr beide die bilder schön in der schublade lassen und nur im eigenen heim und dem engsten freundeskreis mal zeigen ;)
20.05.2010
Original von robert.wendel
Das ist nicht ganz richtig, ein Vertrag kommt bereits zustande, wenn das Modell das Studio betritt.

Nur wenn dabei die Absicht besteht, einen Vertrag abzuschließen. Ein Vertrag ist eine Willenserklärung, ohne Absicht zu dieser gibt's auch keinen Vertrag.
[gone] www.trash-pixel.de
21.05.2010
Original von Nikos Lalas
Hallo, ich habe mal ein kurze aber wichtige frage.

Wenn ein shooting statt findet (tfp) wo kein vertrag Unterschrieben worden ist (warum auch immer), wer von beiden hat die Bilderrechte? (Model oder Fotograf)

Lg


§7 UrhG:
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Im Moment ist der Status, dass werder Du noch Sie irgendwas mit den Bildern machen könnt. Mutmaßlich hat Sie das Recht auf KUG § 22, so dass Du ggf nicht veröffentlichen darf und Du hast Ihr ggf. nicht erlaubt die Bilder zu nutzen ... oder was auch möglich ist, dass durch konkludentes Handeln doch irgendwie ein Vertrag zustande kam, bspw durch schlüssige Telefonate, E-Mails ect ... das Problem an der Sache ist die Beweisbarkeit ...
[gone] OneTwoFive
21.05.2010
Ja , die Bildrechte......

Aber mal was anderes wenn ich X die Kamera von Fotograf Y bei einem Workshop oder Treffen ausprobiere, mache nur ein Bild damit, wer ist dann der Urheber dieser Aufnahme und hat das Urheberrecht an dem Bild ????
[gone] www.trash-pixel.de
21.05.2010
Original von OneTwoFive©
Ja , die Bildrechte......

Aber mal was anderes wenn ich X die Kamera von Fotograf Y bei einem Workshop oder Treffen ausprobiere, mache nur ein Bild damit, wer ist dann der Urheber dieser Aufnahme und hat das Urheberrecht an dem Bild ????
Siehe mein Posting ... !! Wem die Kamara gehört ist völlig unerheblich ... und die Bildrechte gehören u.U. überhaupt nicht dir automatisch (bspw Exclusivvertrag wo du nur die Bilder machst, dein Schotter kriegst und sonst weiter nix).

Es gab mal ein Posting in einem Forum, im Kern ging es darum, dass der Eigentümer der Speicherkarte die er verliehen hatte meinte, es ist seine karte, also ist er auch der Urheber ...

Wie sagen die Gerichte ... Urheber ist der, der maßgeblich die Aufnahme insziniert hat oder so ähnlich ...
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
21.05.2010
Original von Henning Zachow *und noch ein Portrait :)*
mensch... die arme sau wurde doch schon gefühlte 327 mal durchs dorf getrieben...

das urheberrecht liegt beim fotografen, das recht am eigenen bild beim model. damit das model die bilder veröffentlichen darf, braucht sie eine freigabe dafür durch den fotografen, umgekehrt genauso. ein konkludentes handeln liegt nur dann vor, wenn beispielsweise das model vom fotografen nachweislich bezahlt wurde. auf der rechnung/quittung/dem vertrag steht ja dann wofür.


Bezahlt hört sich nach Geld an, die Vergütung kann auch in anderer Form erfolgen.

Es gibt Discoknipser die "verschenken" Schlüsselbänder als Gegenleistung fürs Foto, das wird mit dem Foto gleich dokumentiert.

"Model" hat also eine Vergütung fürs Foto bekommen, das ganze ist nachweisbar weil sie es auf dem Foto um den Hals hat, also hat der Fotograf freie Bahn für die Nutzung der Fotos.

Gruß,
Heiko
21.05.2010
Das, was Robert Wendel hier schreibt ist grober Unfug. Man sollte einmal darüber nachdenken, ob dergleichen Äußerungen nicht schlimmer sind als die normalen Pöbeleien hier. Oberflächlich betrachtet könnte mir egal sein, was er für eine Meinung hat. Es kommen aber immer mehr Fotomodelle mit entsprechenden Ängsten ins Studio, denen man die dann erstmal nehmen muss - was gar nicht so einfach ist.
21.05.2010
Hallo Nikos,
du musst deinen Fall etwas ausführlicher berichten,sonst gibt es, wie du hier wieder lesen kannst, nur Meinungen die teilweise verunsichern und zudem auch noch nicht richtig sind.




Original von Nikos Lalas
Hallo, ich habe mal ein kurze aber wichtige frage.

Wenn ein shooting statt findet (tfp) wo kein vertrag Unterschrieben worden ist (warum auch immer), wer von beiden hat die Bilderrechte? (Model oder Fotograf)

Lg
21.05.2010
Es ist doch kompliziert, keiner weist 100% bescheid.

Also es ist mir folgendes passiert.

Ich habe mit einem Model hier aus mk geshootet.

Beim ersten shooting haben wir vertrag gemacht und war alle ok.
Beim zweiten shooting haben wir kein vertrag gemacht und sie meine jetzt ich soll per E-Mail
Bestätigen dass sie alle rechten an den Bilder haben, sie hat die jpegs und ich die Raws. (was ich mit Sicherheit nicht machen werden bei ein TFP shooting).

Ich weiß es nicht was sie vorhat.


Danke euch für die info.


lg
Nikos
21.05.2010
Hallo,

ich habe dazu drei Fragen:

1. Habt Ihr per Mail irgendwas in Richtung Rechte ausgemacht.

2. Welchen Vertrag habt Ihr beim ersten Mal gemacht? Weil, wenn es der Standard-TfP-Vertrag von hier ist, dann gilt der ja auch für folgende Shootings.

3. Hast Du sie gefragt, warum sie alle Rechte haben will, bzw. was sie vor hat?

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