Für die, die ganz junge Models fotografieren wollen... 21

12.05.2010
... und dafür zum Beispiel Aufträge in Schulen ergattern möchten, hier ein interessanter Artikel zu einem -wie ich finde- überraschenden Urteil:

Spiegelartikel

ok, ist nun wirklich sehr weit von den mk-üblichen Themen weg, aber vielleicht interessiert es den einen oder anderen doch.
lg, kakru

edit: anklickbaren link eingefügt
12.05.2010
wieder ein Stückchen in Richtung Bananenrepublik.

anTon
[gone] Hermann Klecker
12.05.2010
Daran finde ich nichts überraschend.

Die gleichen Zuwendungen fürs Personal hätten sicher zu einem anderen Urteil geführt, aber für die Schule ist das rechtlich doch ok.

Nach der Urteilsbegründung wäre so mancher Förderverein illegal ... :-)
Denn die schenken ganz ohne Gegenleistung der Schule.
Wenn eine Mappe pro Kind 20 Euro kostet und der angelernte Kamerabediener dafür 96 cent erhält, bleibt schon ein bißchen Geschenk-Budget übrig, auch wenn der Unternehmer geradezu gehungert haben muß.
Hoffentlich bleibt der Staatsanwalt konsequent.
Wie soll es anders sein auf die Griechen schimpfen und kammheimlich Fakelaki selbst einführen... Die Welt ist verrückt und alle spielen mit...

:) John
12.05.2010
Ganz zweischneidig...

Vor allem: die Schulen müssen ja alle Fotografen gleich behandeln, egal wieviel Zuwendungen die machen.

Wenn man unbedingt Schulfotos haben will, wäre es übrigens ggf. angebracht, das auszuschreiben.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß das vor dem BGH Bestand haben würde. Außerdem: was passiert, wenn "unterlegene" Fotografen mal gegen die mehr schenkende Konkurrenz auf Grundlage des Wettbewerbsrechts vorgehen - für mich stinkt das auf 10 Meilen gegen den Wind nach "unlauterem Wettbewerb".

Und wenn es um die Frage des Mehraufwandes für die Schulen gibt, wenn Schulfotografen dort tätig werden - dann muß man das mit einer Gebührenordnung regeln, und dann erhebt die Schule bzw. das Schulamt/Kultusministerium eine aufwandsorientierte Gebühr von Fotografen, die dort "Schulfotos" machen wollen, für den Aufwand, den die Schule damit hat.
12.05.2010
Das ist doch gängige Praxis in dem Markt. Da werden schon mal 2 oder noch mehr Euro pro erstellte mappe an die Schule überwiesen. In den Kindergärten sieht es übrigens genau so aus nur sind die etwas günstiger mit den Spendenvorderugnen ;)

Wer ist über so was noch überrascht?

LG, Nico
12.05.2010
Ich finde das Urteil richtig und verstehe die Empörung nicht. Umsatzbeteiligung kann man auch als eine Form von Rabatt auslegen, die dem Auftraggeber (der Schule) zu Gute kommt. Das Geld bleibt bei der Institution an sich und nicht bei einer einzelnen Person.

Bestechung ist eine Form von Zuwendung, die einer einzelnen Person persönlich zukommt und die daraufhin eine Entscheidung trifft, obwohl der Nutzen für den Auftraggeber (der Schule) vielleicht nicht optimal ist.
12.05.2010
kenne ich vom Kindergarten wo meine kleine geht auch. Schlimmer finde ich allerdings, daß die Bilder selbst für einen Hobbyknipser wie ich einer bin, unter aller Sau waren.
[gone] wox
12.05.2010
Nachdem Herr Rüttgers in NRW diversen Firmen Angebote gemacht hatte, Empfänge zu sponsern und als Gegenleistung ein persönliches Gespräch mit dem Ministerpräsidenten angeboten hatte, stellte sich heraus, dass das bei deutschen Politikern gängige Praxis ist.

Unter anderem lässt auch der Bundespräsident seine Empfänge von Firmen sponsern, obwohl geltendes Recht dem entgegen steht. Wenn sich selbst die höchsten Staatsorgane derart verkaufen und geltendes Recht so großzügig auslegen, dann färbt das sicher auch ein bisschen ab.

Wer als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einen Kugelschreiber annimmt und für sich behält, der kann sich auf seine Entlassung einstellen, wenn er erwischt wird. Gibt er den Kugelschreiber aber seinem Chef, wird er dafür gelobt.

Wir leben in einer korrupten Gesellschaft. Nicht nur in Griechenland wird bestochen, liebe Leute, das ist auch bei uns absolut gängige Praxis. Schon Eltern bringen das ihren Kindern bei. Die vielfach benutzten Sätze wie "Wenn Du eine 2 schreibst, bekommst Du dafür 5 Euro" sind dafür eine gute Grundlage. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Fotograf sagt, dass sie einen neuen Drucker bekommt, wenn er die Fotos machen darf. Und wer am meisten zu verschenken hat, war schon immer beliebter als andere. Mich regt das nicht mehr auf. Jedenfalls nicht, solange mich dafür keiner bezahlt ;-))
12.05.2010
Original von wox *über Pfingsten in Hamburg*
...Wir leben in einer korrupten Gesellschaft. Nicht nur in Griechenland wird bestochen, liebe Leute, das ist auch bei uns absolut gängige Praxis. Schon Eltern bringen das ihren Kindern bei. Die vielfach benutzten Sätze wie "Wenn Du eine 2 schreibst, bekommst Du dafür 5 Euro" sind dafür eine gute Grundlage. ...


Hihi, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich :-)
[gone] artX kiki-love
12.05.2010
Hier in Basel CH haben sie den Schulfotografen abgeschaft, weil sie es als Geldmacherei empfunden haben. Ich fotografiere im Kindergarten gratis dafür... da ich der meinung bin das man trotzdem gerne mal hin und wieder solche fotos hat.
12.05.2010
Für jeden seine eigen Kiste EU-Bananen! So wie es sich für ne Bananenrepublik gehört!

-
Boris
12.05.2010
Wird es dann wohl auch legal, wenn Firmen den staatlichen Baubehörden usw. "Geschenke" machen, um an Aufträge zu kommen? Die Baubehörde ist ja auch keine einzelne Person.
Original von TomRohwer
Ganz zweischneidig...
Vor allem: die Schulen müssen ja alle Fotografen gleich behandeln, egal wieviel Zuwendungen die machen.
Wenn man unbedingt Schulfotos haben will, wäre es übrigens ggf. angebracht, das auszuschreiben.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß das vor dem BGH Bestand haben würde. Außerdem: was passiert, wenn "unterlegene" Fotografen mal gegen die mehr schenkende Konkurrenz auf Grundlage des Wettbewerbsrechts vorgehen - für mich stinkt das auf 10 Meilen gegen den Wind nach "unlauterem Wettbewerb".
Und denn es um die Frage des Mehraufwandes für die Schulen gibt, wenn Schulfotografen dort tätig werden - dann muß man das mit einer Gebührenordnung regeln, und dann erhebt die Schule bzw. das Schulamt/Kultusministerium eine aufwandsorientierte Gebühr von Fotografen, die dort "Schulfotos" machen wollen, für den Aufwand, den die Schule damit hat.


Ich sehe dieses Thema, genau wie Du, auch sehr kontrovers.
Öffentliche Einrichtungen sollten Angebote ausschreiben.

Übrigens ging es hier nur um die strafrechtliche Seite des Ganzen. Gegen den Fotografen lag wohl ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Bestechung vor.

Auf einem anderen Blatt steht, ob es wettbewerbsrechtlich in Ordnung ist. Aber auch das ist bereits geklärt:
BGH, Urteil v. 20.10.2005 I ZR 112/03 (Unangemessene unsachliche Einflussnahme eines Fotostudios auf die Entscheidungen der Schule, der Schüler oder deren Eltern)

Amtlicher Leitsatz:
Das Angebot eines Fotostudios an eine Schule, dieser einen PC zu überlassen, wenn die Schule eine Schulfotoaktion vermittelt, bei der die angefertigten Fotos Eltern oder Schülern zum Kauf angeboten werden, ist grundsätzlich keine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der Schule, der Schüler oder deren Eltern.
UWG § 4 Nr. 11; BbgSchulG § 47 Abs. 3
Das Verbot von Geschäften auf dem Schulgelände in § 47 Abs. 3 BbgSchulG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.


Aus den Gründen:
Das Angebot der Beklagten, der Schule als Gegenleistung für die Gestattung einer Fotoaktion einen PC zur Verfügung zu stellen, gibt der Schule einen erheblichen Anreiz, der Beklagten bei solchen Aktionen gegenüber anderen Fotografen den Vorzug zu geben. Darin liegt jedoch keine unangemessene unsachliche Einflussnahme.
Die Schule erhält den PC für geldwerte Leistungen, die sie selbst oder durch ihre Lehrkräfte erbringt. Sie eröffnet der Beklagten den Zugang zum Schulgelände und wirkt auch sonst bei der Abwicklung der Schulfotoaktion mit. Sie hat ein bis zwei Tage einen Raum für die Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Dazu kommen Organisationsleistungen: Die Schule regelt den Ablauf der Aktion während des Schulbetriebs und gibt die Fotos an die Schüler aus. Sie nimmt für die Beklagte die Gelder für gekaufte Fotos (zumindest in der Form von Geldbriefumschlägen) ein und nimmt nicht gekaufte Fotos für die Beklagte zurück. Unter diesen Umständen ist es nicht unsachlich, wenn sich die Schule bei der Entscheidung für einen bestimmten Fotografen (auch) davon leiten lässt, ob und gegebenenfalls welche Gegenleistungen sie als Unterrichtsmittel für ihre Mitwirkung erhält (vgl. - zu einem gleichgelagerten Fall - österr. OGH MR 2005, 54, 55 f. - Schulfotos).
Die Schule nimmt ihrerseits bei einer Schulfotoaktion, wie sie mit der Klage beanstandet wird, auf Schüler und Eltern beim Kauf von Bildern keinen unsachlichen Einfluss. Sie erhält den in Aussicht gestellten PC bereits am Tag der Bilderlieferung und unabhängig davon, ob später Bilder abgenommen werden. Sie hat deshalb kein Interesse daran, in besonderer Weise zum Kauf anzuregen. Eltern und Schüler können sich allein danach entscheiden, ob ihnen die Fotos zusagen und der Preis angemessen erscheint.
Das Unterlassungsbegehren der Klägerin ist auch nicht begründet, soweit die von der Beklagten angesprochenen Schulen einen öffentlichrechtlichen Träger haben und dementsprechend bei ihrer Verwaltung besonderen rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Etwas anders sieht es das OLG Celle:
OLG Celle, Beschluss v. 28.09.2007 2 Ws 261/07

Amtlicher Leitsatz:
Sach- oder Geldleistungen an eine Schule im Rahmen einer Schulfotoaktion begründen den hinreichenden Tatverdacht einer Vorteilsgewährung und einer Unrechtsvereinbarung im Sinne der §§ 331 ff StGB (entgegen BGH, Beschluss vom 20.10.2005, I ZR 112/03, veröffentlicht u.a. in NJW 2006, 225 ff)


Es kommt halt immer auf den Einzelfall an und man muss schauen, dass man diese Grauzone nicht überschreitet.
Es gibt einen sehr interessanten Aufsatz dazu:
NStZ 2008, 498.
Ambos, Ziehn: Zur Strafbarkeit von Schulfotografen wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung gemäß §§ 333, 334 StGB - – Zugleich eine Besprechung von BGH – I ZR 112/03 und OLG Celle – 2 Ws 261/07 –

Wer Zugang zu Beck Online hat:
Link zu Beck Online
13.05.2010
wozu das ganze gezettere, was die "großen" dürfen, sollte den "kleinen" nicht vor enthalten sein. korruption ist auch in deutschland gängig.
Original von roland 06
wozu das ganze gezettere, was die "großen" dürfen, sollte den "kleinen" nicht vor enthalten sein. korruption ist auch in deutschland gängig.


Na das ist ja wohl der absolut falsche Ansatz.

"Weil der das tut, darf ich das auch"

Korruption ist ein großes Problem und man solte das nicht damit abtun, dass es in Ordnung ist.

Denn in Wirklichkeit ist es doch so, dass sich die Leute, die so etwas wie oben zitiert sagen, auch am meißten über die "großen" aufregen, die sowas tun...
Oder sollte es lieber so sein, dass den Job bekommt, wer das größte Geschenk macht?

Dann hätte hier keiner von uns eine Chance einen Job zu erhalten, weil dann so ein riesen Konglomerat ankommt und mit seinen Milliarden einfach die besten Geschenke macht und plötzlich gibt es nur eine Firma in ganz Deutschland, die Schulfotos macht...

Und das will doch wohl keiner
20.05.2010
Original von Fotozauber.de XXL
Ich finde das Urteil richtig und verstehe die Empörung nicht. Umsatzbeteiligung kann man auch als eine Form von Rabatt auslegen, die dem Auftraggeber (der Schule) zu Gute kommt. Das Geld bleibt bei der Institution an sich und nicht bei einer einzelnen Person.

Bestechung ist eine Form von Zuwendung, die einer einzelnen Person persönlich zukommt und die daraufhin eine Entscheidung trifft, obwohl der Nutzen für den Auftraggeber (der Schule) vielleicht nicht optimal ist.

Bestechung ist wesentlich mehr, rechtlich gesehen.

Übrigens bräuchte es dazu gar keine Gerichte - die Kultursministerien und Schulämter könnten das mühelos mit einem schlichten Erlass beenden.

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