Selbstständige Fotografen - KSK, HWK ect. was ist pflicht ? 64

08.05.2010
Original von Peter Herhold
Hier eine kleine Broschüre, in der das ganz gut erklärt ist:

DJV Broschüre

Die Broschüre ist von 2004 und veraltet - in Sachen BG stimmen die Informationen nicht mehr.
[gone] User_6449
08.05.2010
Hier der Link zum Bereich "Fotografie" der Berufsgenossenschaft:

http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

Viele Grüße
Peter
ok erst mal herzlichen dank an alle !


Original von John Seyfert Medien
Hallo Benjamin Thorn [bt-photoart],

Eine Mischung beider Varianten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!!!

Daher sehr vorsichtig sein, wenn Du das eine oder andere anstrebst!!!

Gruß John


Jetzt wirds ja immer Komplizierter.. Ich möchte sowohl Werbe- als auch Peoplefotos machen.

In wie fern ist das zu verstehen das die Mischung nicht vorgesehen ist ?
Der Gesetzgeber kann ja kaum verbieten das ein Fotograf beides macht !?

HWK bin ich schon, der Prozess ist durch, hatte vor meiner Scheidung vor 2 Jahren schonmal vor mich selbstständig zu machen und mich daher dort gemeldt. Dann allerdings die Pläne auf Eis gelegt. Beritag hab ich trotzdem 2 jahre lang bezahlt...

Gewerbeanmeldung (bzw Ummeldung) wird jetzt im Rahmen des Exsitenzgründerprogamms passieren. Als Freier komme ich nicht durch. Also auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.



lg ben
ok ein weiterer Anlauf der Aufklärung:

Nach allen infos die ich jetzt gesammt habe darf ein People-und Werbefotograf quasi nicht existieren weil das eine HWK (People- Handwerk) und das andere IHK (Werbung- Gewerblich) ist.

Wenn ich jetzt allerdings anstatt Werbefotos von einen Model nur ein Portrait von einem Menschen mit einen Produkt in der Hand mache ist es wieder HWK (Portatit- und Produktfotografie).

Ich habe in meinen 5 Jahren in den ich selbstständigf ein Gewerbe betreibe ja schon viel Blödsinn gesehen. Aber ich glaube diese Geschichte wird wohl ein neuer Rekord des Chaos im Bürokartendeutschland... verrückt..
[gone] User_6449
08.05.2010
Ich würde mir keine Gedanken machen ob IHK, HWK oder Freischaffend
denn es ist im Grunde vollkommen egal wo man seine Euros verbrennt
und die Grenzen sind schwimmend ...

Haupsache man kann sagen "ich bin Mitglied in einer der Truppen", falls
irgendwann mal irgendwelche Anfragen von Behörden kommen sollten.

Viele Grüße
Peter
Ja das ist schon richtig. Meine Sorge war nur, zumindest was die KSK betrifft, ich jetzt schön Umsatz mache und die Jungs dann nach Jahren kommen und riesige Nachforderungen stellen.
Ist schon etwas paradox mit diesen Unterteilungen.

lg ben
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.05.2010
Eines ist in Grunde genommen recht einfach: wer bei der HWK ist, braucht die IHK nicht zu fürchten. ;) Bei meiner Frau hat die IHK eine Forderung zurückgenommen, als ich der IHK die HWK Nummer präsetiert habe.

LG Jan
[gone] User_6449
08.05.2010
Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]
Meine Sorge war nur, zumindest was die KSK betrifft, ich jetzt schön Umsatz mache und die Jungs dann nach Jahren kommen und riesige Nachforderungen stellen.

Das wäre denkbar, denn die KSK sucht natürlich immer nach zahlungskräftigen
Mitgliedern die sie zwangsverpflichten können und echte Künstler, welche nur
wenig Geld haben lehnen sie gern ab, weil diese Kosten verursachen.

Aber dazu müßte die KSK in Deinem speziellen Fall nachweisen, daß Du über-
wiegend künstlerische Fotos machst.

Denn vom Tag an dem alle Fotografen pauschal zu "Künstern" erklärt werden
sind wir ganz weit entfernt ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]
Meine Sorge war nur, zumindest was die KSK betrifft, ich jetzt schön Umsatz mache und die Jungs dann nach Jahren kommen und riesige Nachforderungen stellen.

Das wäre denkbar, denn die KSK sucht natürlich immer nach zahlungskräftigen
Mitgliedern die sie zwangsverpflichten können und echte Künstler, welche nur
wenig Geld haben lehnen sie gern ab, weil diese natürlich Kosten verursachen.

Aber dazu müßte die KSK in Deinem speziellen Fall nachweisen, daß Du über-
wiegend künstlerische Fotos machst.

Denn vom Tag an dem alle Fotografen pauschal zu "Künstern" erklärt werden
sind wir ganz weit entfernt ... ;-)

Viele Grüße
Peter[/quote]


Naja fragt sich nur wie man zu diesem Thema ein neutrale Wahrheit finden sollte...
Gerade weil das quasi nicht möglich ist, sollten doch solche Abgrenzungen nicht gemacht werden.

lg ben
ok ein weiterer Anlauf der Aufklärung: Nach allen infos die ich jetzt gesammt habe darf ein People-und Werbefotograf quasi nicht existieren weil das eine HWK (People- Handwerk) und das andere IHK (Werbung- Gewerblich) ist. Wenn ich jetzt allerdings anstatt Werbefotos von einen Model nur ein Portrait von einem Menschen mit einen Produkt in der Hand mache ist es wieder HWK (Portatit- und Produktfotografie). Ich habe in meinen 5 Jahren in den ich selbstständigf ein Gewerbe betreibe ja schon viel Blödsinn gesehen. Aber ich glaube diese Geschichte wird wohl ein neuer Rekord des Chaos im Bürokartendeutschland... verrückt..


Es kommt nicht darauf an was Du fotografierst sondern die Verwendung der Fotos bzw. die Verwertung der eigenen Werke. Als Faustregel gilt handwerklich wenn es in die Schiene des klassischen Fotografen paßt (der Fotograf mit seinem Laden/Studio, der gegen Entgeld Fotos anfertigt...). KSK wenn die eigenen Werke als Bestandteile oder Komplett als Publikation verwertet werden.

Deswegen habe ich die zwei wichtigen Sätze darunter geschrieben. Für Dich heißt das im Moment:

Wenn Du sowieso in die HWK gegangen bist, dann wird Dir die HWK keine Steine mehr in den Weg legen und die IHK auch nicht. Die KSK prüft nur auf Antrag deinerseits ob Du bei Ihr pflichtversichert bist.

Abgaben an die KSK wirst Du im Normalfall nicht zu befürchten haben, da Du ja der 'Künstler' und nicht der Verwerter der Werke bist. Nur da wo Du vielleicht als Werbe-Agentur mit Verwertung von Werken anderer auftrittst (und sei es nur auf dem Papier) mußt Du natürlich Abgaben an die KSK zahlen.

Gruß John
09.05.2010
Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]Ich möchte sowohl Werbe- als auch Peoplefotos machen.

In wie fern ist das zu verstehen das die Mischung nicht vorgesehen ist ?

Wieso ist die Mischung nicht vorgesehen?

Du kannst alle Tätigkeiten mischen, solange Du sie sauber voneinander getrennt hältst...

Wenn Du als freiberuflicher Bildjournalist tätig bist und gleichzeitig auch PR-Fotos (nach BFH u.U. Gewerbe) oder Hochzeitsfotos (immer Gewerbe, fast immer Handwerk) machen willst, dann kannst Du das entweder zusammenfassen - dann bist Du Gewerbetreibender und Handwerker, der auch bildjournalistisch tätig ist.

Für den Verkauf von Fotos berechnest Du 19% USt, für den Verkauf von Nutzungsrechten 7% USt, und Deine gesamten Umsätze gelten als gewerbliche Umsätze - "Gewerbe verdirbt".

Oder Du trennst die Tätigkeiten, dann hast Du eine Steuernummer für Deine gewerbliche Tätigkeit, für die Du gewerbesteuerpflichtig bist, und eine zweite Tätigkeit, für die Du das nicht bist.

Je nach Einzelfall kann das bei der "steuerlichen Gestaltung" sehr hilfreich sein, oder es bringt nichts außer Mehraufwand bei der Buchführung. (Wobei sich der in Grenzen hält.)

In die Handwerkskammer mußt Du trotzdem, auch wenn Du nur 30 Prozent Deines Einkommens mit Hochzeitsfotografie verdienst, die interessiert nämlich nur, daß Du ein Handwerksgewerbe ausübst.

Der Gesetzgeber kann ja kaum verbieten das ein Fotograf beides macht !?

Warum sollte er auch?

Du kannst auch zehn Gewerbebetriebe anmelden. Oder 100. Oder 1000.
09.05.2010
Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]
ok ein weiterer Anlauf der Aufklärung:

Nach allen infos die ich jetzt gesammt habe darf ein People-und Werbefotograf quasi nicht existieren weil das eine HWK (People- Handwerk) und das andere IHK (Werbung- Gewerblich) ist.

Hat wirklich eine Handwerkskammer in Deutschland gesagt, ein "Werbefotograf" sei nicht Handwerksfotograf und für diese Tätigkeit nicht HWK-pflichtig?

Das wäre neu.

Bisher mußten die Fotodesigner sich immer einen Wolf absabbeln mit den HWKs, warum sie Werbefotografie betreiben, aber keine Handwerker sind.

Wenn ich jetzt allerdings anstatt Werbefotos von einen Model nur ein Portrait von einem Menschen mit einen Produkt in der Hand mache ist es wieder HWK (Portatit- und Produktfotografie).

Ich habe in meinen 5 Jahren in den ich selbstständigf ein Gewerbe betreibe ja schon viel Blödsinn gesehen. Aber ich glaube diese Geschichte wird wohl ein neuer Rekord des Chaos im Bürokartendeutschland... verrückt..

Ich weiß nicht, wo Du da ein Problem siehst?

Das ist doch völlig wurscht egal, nachdem es einmal angemeldet ist.

Es interessiert doch weder die HWK noch die IHK, wie Du da nun im einzelnen arbeitest... Das erfahren die doch sowieso nicht.

Du bist HWK-pflichtig, wenn Du auf einem bestimmten Gebiet gewerblich tätig bist. Und Du bist IHK-pflichtig, wenn Du gewerblich tätig bist, und diese Tätigkeit nicht in den Bereich des Handwerks fällt. Wo ist das Problem?

Wenn Du handwerkliche mit anderer gewerblicher Tätigkeit mischt, dann bist Du ggf. eben in beiden Mitglied, HWK und IHK... So what?

Wenn ein Rechtsanwalt (Freiberufler) eine Unternehmensberatung gründet, dann errrichtet er einen Gewerbebetrieb und wird damit Mitglied in der IHK.

Und wenn einer eine GmbH gründet (egal wofür), dann wird er sowieso Mitglied in der IHK, denn eine GmbH ist immer Gewerbe. (Außer sie verwaltet nur eigenes Vermögen, dann wird's zum Streitfall.)
09.05.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]
Meine Sorge war nur, zumindest was die KSK betrifft, ich jetzt schön Umsatz mache und die Jungs dann nach Jahren kommen und riesige Nachforderungen stellen.

Das wäre denkbar, denn die KSK sucht natürlich immer nach zahlungskräftigen
Mitgliedern die sie zwangsverpflichten können und echte Künstler, welche nur
wenig Geld haben lehnen sie gern ab, weil diese Kosten verursachen.

Aber dazu müßte die KSK in Deinem speziellen Fall nachweisen, daß Du über-
wiegend künstlerische Fotos machst.

Denn vom Tag an dem alle Fotografen pauschal zu "Künstern" erklärt werden
sind wir ganz weit entfernt ... ;-)
[/quote]
Nochmal: wenn Du als Fotograf in der HWK bist, hast Du mit der KSK nix mehr zu schaffen. Schon aus dem Grund, daß es da das "Versorgungswerk des Handwerks" gibt, und man nicht in zwei Sozialversicherungen gleichzeitig sein kann.

Ist wie mit gleichzeitig festangestellt (Teilzeit z.B.) und freiberuflich journalistisch. Da ist man auch entweder über den festen Job sozialversichert oder über die KSK. Aber nie über beide gleichzeitig, das ist nicht erlaubt. (Wo man sozialversicherungspflichtig ist, KSK oder festangestellte Tätigkeit, hängt dann vom Anteil der Tätigkeit am Einkommen ab.)
[gone] Nasty World Media
09.05.2010
Original von TomRohwer
Oder Du trennst die Tätigkeiten, dann hast Du eine Steuernummer für Deine gewerbliche Tätigkeit, für die Du gewerbesteuerpflichtig bist, und eine zweite Tätigkeit, für die Du das nicht bist.


Klappt nur wenn man eine der Tätigkeiten als Personen- oder Kapitalgesellschaft betreibt.

Als Einzelperson ist man entweder umsatzsteuerpflichtig oder nicht.


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
09.05.2010
Original von Peter HerholdDas wäre denkbar, denn die KSK sucht natürlich immer nach zahlungskräftigen
Mitgliedern die sie zwangsverpflichten können und echte Künstler, welche nur
wenig Geld haben lehnen sie gern ab, weil diese Kosten verursachen.


Leute erkundigt Euch doch vorher bevor ihr solchen Böldsinn postet.

Künstler die Mitglied der KSK sind zahlen dafür kein Geld sondern bekommen Geld von dieser.

Was soll also die KSK von einem Künstler der nicht Mitglied werden will nachfordern?

Auch ist man als Mitglied der KSK nicht über eine seperate Krankenkasse oder Rentenversicherung versichert sondern über eine der normalen gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Rentenversicherung.


Wer übrigens mehr als 400 € im Monat (die genaue Summe müsste ich jetzt nachschauen) mit nicht künstlerischen Tätigkeiten verdient bekommt den Krankenkassenanteil nicht bezahlt ist aber als Mitglied in der KSK immer noch in der gesetzlichen Rentenversicheung pflichtversichert.


Man sollte also gut überlegen, ob es sinnvoll ist Mitglied in der KSK zu werden.



Gruß
Nasty
09.05.2010
Original von Nasty World Media
[quote]Original von TomRohwer
Oder Du trennst die Tätigkeiten, dann hast Du eine Steuernummer für Deine gewerbliche Tätigkeit, für die Du gewerbesteuerpflichtig bist, und eine zweite Tätigkeit, für die Du das nicht bist.


Klappt nur wenn man eine der Tätigkeiten als Personen- oder Kapitalgesellschaft betreibt.

Als Einzelperson ist man entweder umsatzsteuerpflichtig oder nicht.
[/quote]
Ich spreche nicht von Umsatzsteuerpflicht. Umsatzsteuerpflichtig ist man für beides.

Ich spreche davon, die gewerbliche Tätigkeit getrennt von der freiberuflichen Tätigkeit zu betreiben. Also einen Gewerbebetrieb (hat nichts mit Personen- oder Kapitalgesellschaft zu tun, das sind handelsrechtliche Kategorien) zu errichten für die gewerbliche Tätigkeit und die freiberufliche Tätigkeit davon getrennt zu halten.

Das ist ohne weiteres möglich, man muß eben nur beide Bereiche strikt voneinander getrennt halten. (Ich mache es z.B. so.) Und damit ist dann der eine Bereich gewerbesteuerpflichtig, und der andere nicht.
09.05.2010
Original von Nasty World Media
[quote]Original von Peter HerholdDas wäre denkbar, denn die KSK sucht natürlich immer nach zahlungskräftigen
Mitgliedern die sie zwangsverpflichten können und echte Künstler, welche nur
wenig Geld haben lehnen sie gern ab, weil diese Kosten verursachen.


Leute erkundigt Euch doch vorher bevor ihr solchen Böldsinn postet.

Künstler die Mitglied der KSK sind zahlen dafür kein Geld sondern bekommen Geld von dieser.[/quote]
Du schreibst gerade selber Blödsinn, sorry.

Alle Mitglieder der KSK zahlen Mitgliedsbeiträge. Also die Künstler, Publizisten, Fotografen usw.

Das ist die eine Hälfte der KSK-Einnahmen. Die zweite Hälfte wird von den Auftraggebern KSK-pflichtiger Leistungen getragen, also von Verlagen, Galerien, Auftraggebern usw.

(Wobei in Wahrheit der Staat noch einen weiteren Anteil übernimmt, weil die beiden ersten Anteile nicht reichen.)

Was soll also die KSK von einem Künstler der nicht Mitglied werden will nachfordern?

Ganz einfach: wenn der Künstler sich in der KSK versichern muß, die Beiträge für die letzten 4 Jahre. Das ist die Zeit, für die nicht entrichtete Beiträge zur Sozialversicherung nachgefordert werden können.

Auch ist man als Mitglied der KSK nicht über eine seperate Krankenkasse oder Rentenversicherung versichert sondern über eine der normalen gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Oder in einer privaten Krankenversicherung - auch das geht nämlich bei der KSK, anders als bei den sonstigen Sozialversicherungspflichtigen.

Man sollte also gut überlegen, ob es sinnvoll ist Mitglied in der KSK zu werden.

Das ist, pardon, Blödsinn, weil sich die Frage überhaupt nicht stellt...

[IMG]

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder muß man in der KSK versichert sein, oder man kann nicht in der KSK versichert sein.

Eine "freiwillige KSK-Mitgliedschaft" gibt es nicht.
10.05.2010
tom das stimmt nicht.

ich weiss das genau, denn ich bin in der KSK.

kein künstler zahlt mitgliedsbeiträge, die KSK übernimmt 50% der kosten deiner Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), deiner Rentenversicherund und der pflegeversicherung.

das heisst, die KSK beteiligt sich an deine Versicherungskosten (wenn du viel verdienst, dann muss sie auch viel zahlen)

die beiträge richten sich im übrigen nach dem gewinn und nicht nach dem umsatz (grosser unterschied)

es werden keine beiträge rückwirkend verlangt (weil man ja hoffentlich zu dieser zeit anderweilig versichert war), leider zahlt sie auch nicht rückwirkend ;-)

unternehmen die einen künstler beauftragen müssen eine KSK abgabe leisten (egal ob der künstler in der KSK ist oder nicht). das betrifft also nicht den künstler (es sei den er wiederum beauftragt einen anderen künstler für grafikdesign oder sedbau usw.)

es heisst zwar dass die ksk eine pflichtversicherung ist, aber ich habe den eindruck dass sie versucht so wenig wie möglich neue mitglieder aufzunehmen (schliesslich kosten neue mitglieder rchtig geld)

mach dir also keine sorgen ob die ksk was von dier will, überleg lieber mal ob du nicht versuchen solltest in die ksk zu kommen, einige 1000,-- € im jahr geschenkt zu bekommen ist nicht wirklich übel für einen freiberufler.

und eine gesetzliche altersvorsorge ist nicht das schlechteste wenn man sieht was die banken so treiben.
10.05.2010
übrigens ist warten nicht das schlechteste.

ich habe mich nie um die BG gekümmert (dachte das geht nur handwerker was an)

nach 22 jahren kam dan ein brief indem mir mitgeteilt wurde dass ich mitglied werden muss . ich musste keine beiträge rückwirkend leisten.

genauso ist es bei der KSK, wenn du nicht zahlen willst dann warte bis sie dich anschreibt (und das wird sie nicht so schnell sein)

in der heutigen zeit fotograf zu werden ist schwer genug, und die zeit der grossen gewinne ist auch vorbei, du wirst es so schon schwer genug.
10.05.2010
und nochmal zu toms letzten satz.

die KSK prüft (bevor sie dich aufnimmt) ob du künstlerisch arbeitest, es ist sehr leicht durch diese prüfung zu fallen, und schon hat sich das mit der KSK erledigt.

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