Selbstständige Fotografen - KSK, HWK ect. was ist pflicht ? 64

18.02.2011
Original von Sascha Fritz (photofritz.de)
Bei bestimmten Vorraussetzungen geht das. Kein Problem. Steht auch in jeder Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung.

"Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
- Es genügt der erfolgreiche Abschluss einer Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf."

Heißt, das eine Lehre in dem Meisterberuf nicht nötig ist.

Nein - aber ein erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wobei der anscheinend noch nicht mal ein handwerklicher sein muß.

"Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf" - das würde dann bedeuten, daß z.B. die Krankenschwester oder der Bürokaufmann (anerkannte Ausbildungsberufe) sich zur Meisterprüfung für das - bekanntlich ja zulassungsfreie - Fotografenhandwerk anmelden können.

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Entweder warten sie bei den HWKs nur noch darauf, daß endlich der letzte das Licht ausmacht, oder es hat im Verborgenen eine echte Revolution stattgefunden, ungefähr wie zum letzten Mal durch Martin Luther, oder die haben da irgendwo noch ein paar solide Fußangeln eingebaut.
20.02.2011
Also soooo ungewöhnlich finde ich das nun nicht. Beim Studium (zumindest früher bei den Diplomstudiengängen - bei Master bin ich jetzt nicht auf dem laufenden) war das schon immer so: Wenn man erst mal einen Diplomabschluss hatte, kann man auch in einem ganz anderen Fach promovieren (natürlich vorausgesetzt, dass man dafür einen Doktorvater findet). Ich kenne einen, der als ersten Abschluss Diplomingenieur gemacht hat, promoviert in Philosophie und schließlich habilitiert in Psychologie.

Der Ansatz war: Nicht die ART des Abschlusses zählt, sondern es wird einfach nur nach dem GRAD des Abschlusses gefragt. Insofern würde das mit Meisterprüfung in eine ganz ähnliche Richtung gehen.

P.S.: Ich selber hab z.B. Psychologie studiert (damals noch Diplom-Studiengang) und bin im Hauptstudium zur Pädagogik abgewandert. Ich hab dann dort auch meine Diplomarbeit geschrieben und damit trotzdem als Abschluss Dipl.-Psych. gekriegt. War zwar ein bissle Rumrennerei nötig, aber wenn man sich dahinter klemmt, ist plötzlich erstaunlich viel dann doch möglich (obwohl "eigentlich nicht vorgesehen").
05.03.2011
Feedback:
Hab nun positive Rückmeldung von der zuständigen Handwerkskammer bekommen. Ich werde mit meiner kaufmännischen Ausbildung und aufgrund der Angaben in meiner Bewerbung (wohl bemerkt: ohne Arbeitsproben) für die Meisterprüfung zugelassen. Freu :)
05.03.2011
Original von KlausMangold
Also soooo ungewöhnlich finde ich das nun nicht. Beim Studium (zumindest früher bei den Diplomstudiengängen - bei Master bin ich jetzt nicht auf dem laufenden) war das schon immer so: Wenn man erst mal einen Diplomabschluss hatte, kann man auch in einem ganz anderen Fach promovieren (natürlich vorausgesetzt, dass man dafür einen Doktorvater findet). Ich kenne einen, der als ersten Abschluss Diplomingenieur gemacht hat, promoviert in Philosophie und schließlich habilitiert in Psychologie.

Der Ansatz war: Nicht die ART des Abschlusses zählt, sondern es wird einfach nur nach dem GRAD des Abschlusses gefragt. Insofern würde das mit Meisterprüfung in eine ganz ähnliche Richtung gehen.

Der handwerkliche Bereich unterschied sich aber immer doch sehr vom akademischen.

Man kann ja auch nicht erst eine Lehre als Schlosser machen - und dann den Meister als Elektriker...

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