Selbstständige Fotografen - KSK, HWK ect. was ist pflicht ? 64
[gone] www.trash-pixel.de
07.05.2010
Vielleicht hilft Dir das hier weiter ... ist ein Ratgeber der verdi' Gewerkschaft, speziell Punkt 9.
#2Report
07.05.2010
Vielen Dank ! Das sind endlich mal Infos wie ich sie mir erhofft habe.
Ist echt verrückt wenn man 5 Leute fragt sagt jeder was anderes^^
Unterm Strich ist die KSK laut demn was ich da gelsen habe an sich nir für Freiberufler nicht für Gewerbliche. Kann mir das vielleicht jemand bestätigen der Selbstständig ist ?
Ist echt verrückt wenn man 5 Leute fragt sagt jeder was anderes^^
Unterm Strich ist die KSK laut demn was ich da gelsen habe an sich nir für Freiberufler nicht für Gewerbliche. Kann mir das vielleicht jemand bestätigen der Selbstständig ist ?
#3Report
[gone] User_6449
07.05.2010
@ Benjamin Thorn [bt-photoart]
Wenn Dich die Handwerkskammer mit allen Formalitäten als Mitglied in der Handwerksrolle
akzeptiert hat, bist Du kein Künstler mehr, sondern ein Handwerker und darauf kannst Du
Dich berufen.
Die KSK kümmert sich um "Künstler", aber wenn Du Dich bereits selbst als "Handwerker" bei
der Kammer angemeldet hast, fällst Du nicht mehr in den Zuständigkeisbereich der KSK ...
Viele Grüße
Peter
Wenn Dich die Handwerkskammer mit allen Formalitäten als Mitglied in der Handwerksrolle
akzeptiert hat, bist Du kein Künstler mehr, sondern ein Handwerker und darauf kannst Du
Dich berufen.
Die KSK kümmert sich um "Künstler", aber wenn Du Dich bereits selbst als "Handwerker" bei
der Kammer angemeldet hast, fällst Du nicht mehr in den Zuständigkeisbereich der KSK ...
Viele Grüße
Peter
#4Report
07.05.2010
mal bookmark
#5Report
07.05.2010
.........bookmark
#6Report
07.05.2010
Hallo Benjamin Thorn [bt-photoart],
das ist immer davon abhängig, was Du machst:
1. Du möchtest als Fotograf im gewerblichen Sinne arbeiten:
Das heißt Du machst Hochzeiten, Portrait- , Pass- , Bewerbungs- und sonstige Fotos für Endkunden als gewerblicher Fotograf gegen ein Endgeld.
Dann mußt du in die HWK, in die Berufsgenossenschaft Druck und Papier und benötigst einen Gewerbeschein.
2. Du möchtest als Freier Künstler und Publizist arbeiten:
Das heißt Du machst Werbeaufnahmen, Bilder für Zeitungen/Zeitschriften/Magazine, Online-Presse, PR, Bücher oder als Künstler und verkaufst Deine Bilder auf Vernisagen bzw. in Gallerien als bildende Kunst.
Dann bist Du Pflichtversichert in der KSK (mußt Du prüfen lassen!) und in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier.
Eine Mischung beider Varianten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!!!
Daher sehr vorsichtig sein, wenn Du das eine oder andere anstrebst!!!
Gruß John
das ist immer davon abhängig, was Du machst:
1. Du möchtest als Fotograf im gewerblichen Sinne arbeiten:
Das heißt Du machst Hochzeiten, Portrait- , Pass- , Bewerbungs- und sonstige Fotos für Endkunden als gewerblicher Fotograf gegen ein Endgeld.
Dann mußt du in die HWK, in die Berufsgenossenschaft Druck und Papier und benötigst einen Gewerbeschein.
2. Du möchtest als Freier Künstler und Publizist arbeiten:
Das heißt Du machst Werbeaufnahmen, Bilder für Zeitungen/Zeitschriften/Magazine, Online-Presse, PR, Bücher oder als Künstler und verkaufst Deine Bilder auf Vernisagen bzw. in Gallerien als bildende Kunst.
Dann bist Du Pflichtversichert in der KSK (mußt Du prüfen lassen!) und in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier.
Eine Mischung beider Varianten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!!!
Daher sehr vorsichtig sein, wenn Du das eine oder andere anstrebst!!!
Gruß John
#7Report
07.05.2010
Ich habe mein Gewerbe als Fotograf, bin bei der IHK,
ein gelernter Fotograf ist bei der HWK.
KSK musste ich noch nie bezahlen, allerdings müssen die Auftraggeber einen Beitrag an die KSK abführen.
BG-Druck und Papier hat jetzt einen neuen Namen, müsste aber jeder wissen, der in die Berufsgenossenschaft einzahlt.
ein gelernter Fotograf ist bei der HWK.
KSK musste ich noch nie bezahlen, allerdings müssen die Auftraggeber einen Beitrag an die KSK abführen.
BG-Druck und Papier hat jetzt einen neuen Namen, müsste aber jeder wissen, der in die Berufsgenossenschaft einzahlt.
#8Report
07.05.2010
Das wäre aktuell die BG ETEM - nur falls sich jemand dort vorab informieren möchte.
Original von Peter Nickel
BG-Druck und Papier hat jetzt einen neuen Namen, müsste aber jeder wissen, der in die Berufsgenossenschaft einzahlt.
#9Report
[gone] Nasty World Media
07.05.2010
Wer als Künstler Mitglied in der KSK wird bekommt von dieser sozusagen den "Arbeitgeber Anteil" an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet.
Aber kein Künstler ist verpflichtet Mitglied in der KSK zu werden und es gibt viele Hürden und Fallstricke auf dem Weg dorthin.
Die Leistungen der KSK werden aus den Abgaben bestritten die die Auftraggeber von Künstlern an KSK abführen müssen.
Gruß
Nasty
Aber kein Künstler ist verpflichtet Mitglied in der KSK zu werden und es gibt viele Hürden und Fallstricke auf dem Weg dorthin.
Die Leistungen der KSK werden aus den Abgaben bestritten die die Auftraggeber von Künstlern an KSK abführen müssen.
Gruß
Nasty
#10Report
07.05.2010
Original von Nasty World Media
Aber kein Künstler ist verpflichtet Mitglied in der KSK zu werden und es gibt viele Hürden und Fallstricke auf dem Weg dorthin.
Ich bin als Künstler selbsterverständlich *pflicht* versichert. d.h. wer die Vorraussetzungen der KSK erfüllt hat eine Versicherungspflicht....
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
#11Report
07.05.2010
Ich habe mein Gewerbe als Fotograf, bin bei der IHK, ein gelernter Fotograf ist bei der HWK.
Ich hoffe für Dich, dass Deine zuständige HWK hier nicht mitliest, denn dann bekommst Du bald eine Zahlungsaufforderung. Sie stellen sich nämlich auf den Standpunkt, wer Fotograf ist, ist automatisch Pflichtmitglied in der HWK, da der Beruf des Fotografen ein in der Handwerksrolle eingetragener zulassungsfreier Beruf ist...
LG John
#12Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
08.05.2010
auch Bookmark
gute Info kann man immer mal brauchen ;-)
gute Info kann man immer mal brauchen ;-)
Original von http://www.trash-pixel.de | .357 geladen und entsichert
Vielleicht hilft Dir das hier weiter ... ist ein Ratgeber der verdi' Gewerkschaft, speziell Punkt 9.
#13Report
08.05.2010
so liefs bei mir:
-Anmeldung des Gewerbe als Fotograf - Pflicht - einmalige Gebühr
-Anmeldung des Gewerbe beim Finanzamt - Pflicht
-Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft Druck und Papier - Pflicht -
jährliche Gebühr zur Unfallversicherung
-Anmeldung bei der Handwerkskammer - freiwillig - lt- EU-Recht ist
Fotograf ein freier Beruf- Eintrag in die Handwerksrolle keine Pflicht -
jährlicher Beitrag
-Künstlersozialkasse - freiwillig - die KSK übernimmt 50% der Kranken-
Rente und Pflegeversicherung - will aber ein Nachweis der Gewinner-
zielungsabsicht - jährlicher Mindestumsatz ist Vorraussetzung -
die KSK kann auch Anträge ablehnen - am besten mal dort anrufen
-gewerbliche Haftpflichtversicherung - freiwillig
-Steuerberater - freiwillig - macht aber absolut Sinn
Bei Anmeldung als Fotodesigner / Fotojournalist / Fotokünstler gibt
es wieder andere Vorgaben
-Anmeldung des Gewerbe als Fotograf - Pflicht - einmalige Gebühr
-Anmeldung des Gewerbe beim Finanzamt - Pflicht
-Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft Druck und Papier - Pflicht -
jährliche Gebühr zur Unfallversicherung
-Anmeldung bei der Handwerkskammer - freiwillig - lt- EU-Recht ist
Fotograf ein freier Beruf- Eintrag in die Handwerksrolle keine Pflicht -
jährlicher Beitrag
-Künstlersozialkasse - freiwillig - die KSK übernimmt 50% der Kranken-
Rente und Pflegeversicherung - will aber ein Nachweis der Gewinner-
zielungsabsicht - jährlicher Mindestumsatz ist Vorraussetzung -
die KSK kann auch Anträge ablehnen - am besten mal dort anrufen
-gewerbliche Haftpflichtversicherung - freiwillig
-Steuerberater - freiwillig - macht aber absolut Sinn
Bei Anmeldung als Fotodesigner / Fotojournalist / Fotokünstler gibt
es wieder andere Vorgaben
#14Report
[gone] User_6449
08.05.2010
Hier eine kleine Broschüre, in der das ganz gut erklärt ist:
DJV Broschüre
Es gibt also drei Möglichkeiten für Fotografen, je nach Art
der Tätigkeit:
1. Handwerkskammer
2. Industrie und Handelskammer
3. Freiberufler ohne Kammer
Die Künstlersozialkasse ist nur für die 3. Gruppe zuständig
und dort auch nur für die "Künstler" unter den Fotografen.
Viele Grüße
Peter
DJV Broschüre
Es gibt also drei Möglichkeiten für Fotografen, je nach Art
der Tätigkeit:
1. Handwerkskammer
2. Industrie und Handelskammer
3. Freiberufler ohne Kammer
Die Künstlersozialkasse ist nur für die 3. Gruppe zuständig
und dort auch nur für die "Künstler" unter den Fotografen.
Viele Grüße
Peter
#15Report
[gone] Dirk Krauzig
08.05.2010
@ Mik:
Zum Thema gewerbliche Haftpflichtversicherung:
Halte ich ebenfalls für unbedingt sinnvoll.
Erkundigen sollte man sich aber aus Kostengründen:
Oft ist es möglich, sowohl die private eigene, als auch die Haftpflichtversicherung des Ehepartners zusammen mit der gewerblichen unter einer Police zu deckeln. Das kann eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeuten!
Zum Thema gewerbliche Haftpflichtversicherung:
Halte ich ebenfalls für unbedingt sinnvoll.
Erkundigen sollte man sich aber aus Kostengründen:
Oft ist es möglich, sowohl die private eigene, als auch die Haftpflichtversicherung des Ehepartners zusammen mit der gewerblichen unter einer Police zu deckeln. Das kann eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeuten!
#16Report
08.05.2010
Original von Dirk Krauzig (you-are-so-beautiful.de) -WORKSHOPS-
@ Mik:
Zum Thema gewerbliche Haftpflichtversicherung:
Halte ich ebenfalls für unbedingt sinnvoll.
bedeuten!
Ich schreib es nicht so diplomatisch :)
Wer ohne Berufs-/ Privathaftpflicht rumläust ist nicht nur unverantwortlich sonder auch Dumm. Im BGB steht sehr eindeutig, dass jerder der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt in voller Höhe dafür haftet. Es gibt keine Begrensung der Summen. Denkt mal z.B nur an die Regressvorderungen (BG, KV ...) bei einem Personenschaden.
Zum Thema:
Es gibt in der BRD Pflichtversicherungen von Gesetzes Wegen. ob die KSK hie dazugehört und vorallem unter welchen Vorraussetzungen müsste ich erst mal nachlesen.
LG, Nico
#17Report
08.05.2010
Das ist ein ganz heisses Thema, zu dem auch sehr viel Halbwissen kursiert. Das resultiert daraus, das Mitarbeiter der verschiedenen Institutionen gleiche Sachverhalte unterschiedlich auslegen und dadurch natürlich auch unterschiedliche Auskünfte geben.
Ein weiterer Grund ist, das es viele unterschiedliche Einzelfälle gibt, die sich nicht so ohne weiteres pauschal beantworten und einstufen lassen.
Nimm die Tipps hier nicht als generelle Beratung, sondern als Aufforderung, Dich zunächst mit Deinem Steuerberater kurzzuschliessen und danach ggf. eine Gespräch bei Deiner zuständigen IHK vereinbaren.
Eins sollte klar sein, wer Bilder verkauft, muss sich absichern und das in jede Richtung:
- Steuern und Finanzen
- Versicherung
- Berufsgenossenschaft
- Handelskammer
- ggf. Gewerbemeldestelle
Bei letzterer bekommst Du übrigens selten eine neutrale Beratung. Die nehmen in der Regel nur Deine Anmeldung auf. Ob Du die brauchst oder nicht, das werden die im Zweifel immer mit ja beantworten.
Ein weiterer Grund ist, das es viele unterschiedliche Einzelfälle gibt, die sich nicht so ohne weiteres pauschal beantworten und einstufen lassen.
Nimm die Tipps hier nicht als generelle Beratung, sondern als Aufforderung, Dich zunächst mit Deinem Steuerberater kurzzuschliessen und danach ggf. eine Gespräch bei Deiner zuständigen IHK vereinbaren.
Eins sollte klar sein, wer Bilder verkauft, muss sich absichern und das in jede Richtung:
- Steuern und Finanzen
- Versicherung
- Berufsgenossenschaft
- Handelskammer
- ggf. Gewerbemeldestelle
Bei letzterer bekommst Du übrigens selten eine neutrale Beratung. Die nehmen in der Regel nur Deine Anmeldung auf. Ob Du die brauchst oder nicht, das werden die im Zweifel immer mit ja beantworten.
#18Report
08.05.2010
Original von Benjamin Thorn [bt-photoart]
Wohin muss ein selbstständiger Fotograf Abgaben leisten ? HWK Mitgleid bin ich schon.
Ist die KSK pflicht oder freiwillig.
Die kompetentesten Auskünfte dazu kriegt man übrigens von der KSK oder den Kammern. (Wobei die KSK etwas zähflüssig ist...)
Wenn Du in der HWK bist, kannst Du nicht gleichzeitig in der KSK sein. Oder ganz korrekt gesagt: wenn Deine fotografische Tätigkeit Dich in die HWK zwingt, kannst Du nicht dafür auch noch in der KSK sein.
Die KSK ist die gesetzliche Sozialversicherung für freiberufliche Künstler, Publizisten, Lehrer und einige andere mehr. Wenn Du die Fotografie freiberuflich ausübst, musst Du ggf. in die KSK, kannst aber nicht in die HWK. Und umgekehrt - wenn Du Handwerker bist als Fotograf, bist Du kein Künstler und kannst nicht in die KSK.
Und auch wenns blöd klingt, wozu ist der Laden gut ??
Steht auf der Website der KSK...
Die KSK zahlt den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Rentenversicherung.
#19Report
08.05.2010
Die Pflicht für Fotografen aller Art, sich in der BG (seit 1.1. BG ETEM) zu versichern, besteht nur noch, wenn man mehr als 800 Stunden im Jahr in dem Bereich tätig ist. Bleibt man drunter, was bei Nebentätigkeit der Fall sein wird, kann man auf die BG verzichten.
Es zu tun wäre aber trotzdem dumm, denn jede private Versicherung, die das abdeckt, was die BG abdeckt, ist deutlich teurer.
Und nie vergessen: die normale Krankenversicherung zahlt nicht für Berufsunfälle, Wegeunfälle und beruflich bedingte Krankheiten. Und eine Berufsunfähigkeitsrente sowieso nicht.
Es zu tun wäre aber trotzdem dumm, denn jede private Versicherung, die das abdeckt, was die BG abdeckt, ist deutlich teurer.
Und nie vergessen: die normale Krankenversicherung zahlt nicht für Berufsunfälle, Wegeunfälle und beruflich bedingte Krankheiten. Und eine Berufsunfähigkeitsrente sowieso nicht.
#20Report
Topic has been closed
leider hat meine google Recherge nur noch mehr Wirwar in meinem Kopf verursacht als da vorher schon war =)
Wohin muss ein selbstständiger Fotograf Abgaben leisten ? HWK Mitgleid bin ich schon.
Ist die KSK pflicht oder freiwillig. Und auch wenns blöd klingt, wozu ist der Laden gut ??
Wäre schön wenn mir da jemand bei der aufklärung helfen kann.
Bitte nur sachliche Antworten =)
lg ben