Vertrag für Tiershooting gesucht 21

03.05.2010
Hallo liebe Community,

ich bin auf der Suche nach einem guten Vertrag, der mir sämtliche Rechte für sämtliche Veröffentlichungen Bildrechten und Filmrechten etc. garantiert. Die Ansprüche und Rechte des Besitzers sollen eine Foto CD aller Bilder in Webauflösung und deren privater Nutzung umfassen. Ich habe überlegt den Getty release Vertrag (hier) umzuschreiben aber gibt es etwas worauf ich achten muss?
Tiershootings unglaublich anstrengend und aufwändig, deshalb rechtfertigt das meiner Meinung auch einen solchen Vertrag, nur falls sich jemand fragt warum nicht normal TFCD...

Würde mich freuen wenn man mir hier weiterhelfen könnte ^^
Hildezart
03.05.2010
ich wusste gar nicht, dass gegenstände, und das sind tiere, persönlichkeitsrechte haben...
03.05.2010
Auch Shootings von Tieren müssen rechtlich abgeklärt werden. Die Besitzer haben das Recht am Bild des Tieres (so wird es zumindest von internationalen Firmen angesehen) und müssen dieses Recht auf den Fotografen übertragen.
[gone] www.trash-pixel.de
03.05.2010
Sofern es sich um reale Tiere handelt, bedarf es keinerlei Art der Zustimmung durch den Besitzer, Jadpächter, Züchter ect ... Persönlichkeitsrechte können nicht auf Tiere angewand werden, da Sie dem Gesetz nach eine Sache sind ... mit Urheberrecht hat es nichts zu tun ...

Mehr unter http://www.fotorecht.de/publikationen/tierfotos-pp.html
[gone] www.trash-pixel.de
03.05.2010
Original von Hildezart
Die Besitzer haben das Recht am Bild des Tieres
...haben Sie nicht (BGH-Entscheidungen)... es gibt kein sonderechtlichen Schutz aus dem Urheber- oder Markenschutzgestz für reine Tierbilder, sofern sie "legal-unbedenklich" angefertigt wurden ... und keine Personen auf dem Bild sind
03.05.2010
@Trash-Pixel:
Erst mal lieben Dank für den Link. Sehr informativ, aber hilft mir in dem konkreten Fall nicht wirklich weiter. Es handelt sich nicht um Aufnahmen draußen, oder Zufallsbilder, sondern um Studiofotos bei denen der Besitzer das Tier bringt und nach 8 Stunden wieder abholt. Er bekommt eine CD und er soll einen Vertrag unterzeichnen der es ihm untersagt die Bilder wie auch immer zu veräußern, dass er keinerlei weiteren Rechte an den Bildern hat etc.
Hintergrund: Wir haben auf dem internationalen Markt ein Bild an eine Grußkartenfirma verkauft und jene wollte einen Nachweis darüber, dass wir zum einen Urheber sind (easy) und einen Beleg dass der Besitzer des Tieres sämtliche Rechte abgegeben hat.

Vielleicht ist es etwas unglücklich ausgedrückt mit dem Release aber ich möchte einfach einen Vertrag der mich nach allen Seiten hin absichert, dass niemand kommt und sagt "dem habe ich aber nicht zugestimmt" blabla.. oder "hmm, Du machst mit meiner Mieze Geld, davon will ich was abhaben".
[gone] www.trash-pixel.de
03.05.2010
Wo und wie die Bilder gemacht werden spielt keine Rolle ...
Lass Ihn unterschreiben, dass er "null" Ntzungsrechte an den Bildern hat und dass er als Eigentümer einer Sache dich bezüglich auf Vermarktung ect freistellt und keine Ansprüche geltend macht die sich aus dem Eigentumsrecht ergeben können, selbst als Eigentümer hat er kaum Hebel wo anzusetzen, nur wenn du das Tier nicht dem Gestz nach behandelst (Tierschutz) oder sonst was machst .. er kommt ja freiwillig das Trier bringen, also weiß er auch um was es geht.
03.05.2010
du kannst doch einen modelvertrag für minderjährige nehmen und ihn umformulieren.

anstatt erziehungsberechtigter -> besitzer usw...

das müsste doch durchgehen.
03.05.2010
Danke Euch allen!
Ich denke mal, dass ich den Property release von Getty nehmen werden, hier und da was umformuliere, denn ich glaube dass das dem gesuchten schon recht nahe kommt. Ich werde dann den Schwerpunkt auf "Dürft Ihr nicht" setzen ;-)
03.05.2010
vielleich wäre "ihr dürft nur" besser, klingt nicht so herrisch.
03.05.2010
Ich habe festgestellt, wenn man ZU freundlich wirkt, nimmt man sich vielleicht Dinge raus die einem nicht zustehen, da man ja so ne Nette ist. "Wir dürfen das und das und das, vielleicht dürfen wir ja auch das?" Deutliche Worte von Anfang an ersparen oft viel Stress und helfen dass man deutlich entspannter dann auch wirklich freundlich sein kann ^^
03.05.2010
wenn es für dich funktioniert, dann mach es so.
03.05.2010
Original von Hildezart
Auch Shootings von Tieren müssen rechtlich abgeklärt werden. Die Besitzer haben das Recht am Bild des Tieres (so wird es zumindest von internationalen Firmen angesehen) und müssen dieses Recht auf den Fotografen übertragen.

Es gibt in deutschen Recht kein "Recht am eigenen Bild" für Tiere.

Tiere sind rechtlich gesehen Sachen (oder genauer gesagt: werden rechtlich wie Sachen behandelt; einer abstrusen Tierschutzlobby verdanken wir die schwachsinnigste Formulierung im ganzen BGB, nämlich die, daß Tiere rechtlich keine Sachen sind, aber rechtlich doch wie Sachen sind... Kommt dabei raus, wenn man Bambi-Mentalität mit Gesetzgebung vermengt...).

Aber zurück zum Thema, an Tieren bestehen Eigentumsrechte, sofern es keine Wildtiere sind, und die Abbildung eines Tieres kann die Eigentumsrechte des Eigentümers verletzten - das ist wie bei einem Auto oder anderen Sachen.

Der Getty-Vertrag ist nach deutschem Rechtsverständnis teilweise abstrus und vermutlich unwirksam, weil zu unbestimmt. ("...in allen Medien für jeden Zweck zu verwenden (außer in pornografischer oder diffamierender Weise)..." würde ein deutsches Gericht im Streitfall vermutlich als unwirksam, weil "zu unbestimmte Vertragsklausel" verwerfen.)

Er lässt sich aber auf Tiere schon mal gar nicht anwenden, weil dieser Vertrag den Verzicht auf gewisse Persönlichkeitsrechte (eines Models) regelt - und Tiere haben nun mal keine Persönlichkeitsrechte.

Sofern es sich um reale Tiere handelt, bedarf es keinerlei Art der Zustimmung durch den Besitzer

... ist so pauschal nicht richtig, es empfiehlt sich, den Text von RA Seiler mal ganz zu lesen, und ausreichend aufmerksam:

"Voraussetzung ist allerdings, dass die Fotos zulässig erlangt wurden, also etwa ohne Verletzung des Hausrechts."

Und genau das trifft ja nun einen Fotografen, der nicht etwa von der Straße aus die Kuh auf der Weide fotografiert (die Verwertung dieser Fotos wird der Bauer hinnehmen müssen), sondern auf dem Grundstück oder im Haus des Tierhaltes Fotos von einem Tier macht. (Der verletzt zwar nicht das Hausrecht, aber er macht die Fotos eben mit erklärter Zustimmung des Eigentümers, und da muß man dann natürlich schon klären, was diese Zustimmung denn alles umfasst - und was nicht.)

Will man solche Fotos z.B. über eine Bildagentur vermarkten, empfiehlt sich zweifellos ein passendes Property-Release.
03.05.2010
Original von Hildezart
Auch Shootings von Tieren müssen rechtlich abgeklärt werden. Die Besitzer haben das Recht am Bild des Tieres (so wird es zumindest von internationalen Firmen angesehen) und müssen dieses Recht auf den Fotografen übertragen.


Ein allgemeines Recht am Bild der eigenen Sachen gibt es nicht.

lg

ralf
03.05.2010
Original von http://www.trash-pixel.de | mit gewollter Unschärfe!
Wo und wie die Bilder gemacht werden spielt keine Rolle ...
Lass Ihn unterschreiben, dass er "null" Ntzungsrechte an den Bildern hat und dass er als Eigentümer einer Sache dich bezüglich auf Vermarktung ect freistellt und keine Ansprüche geltend macht die sich aus dem Eigentumsrecht ergeben können, selbst als Eigentümer hat er kaum Hebel wo anzusetzen, nur wenn du das Tier nicht dem Gestz nach behandelst (Tierschutz) oder sonst was machst .. er kommt ja freiwillig das Trier bringen, also weiß er auch um was es geht.

Und immer schön darauf achten, daß der Vertrag nicht sittenwidrig und unwirksam ist, weil er eine Vertragspartei unbillig benachteiligt, oder ein unkündbares Dauerschuldverhältnis errichtet (unzulässig und daher unwirksam) usw. usf.

Ganz im Ernst: wenn Du häufiger Tierfotos zum Zweck der Verwertung machst und - wie Du schreibst - ja auch viel Aufwand dafür betreibst, dann such Dir einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt und laß Dir von dem ein sauber gestaltetes Property-Release genau für Deine Bedürfnisse formulieren.

Das kostet Dich vielleicht einmal 300 Euro, aber dafür bewegst Du Dich anschließend so weit auf der sicheren Seite, wie das überhaupt geht, und außerdem kannst Du diese Kosten von der Steuer absetzen.
[gone] www.trash-pixel.de
03.05.2010
Original von TomRohwer
[quote]Sofern es sich um reale Tiere handelt, bedarf es keinerlei Art der Zustimmung durch den Besitzer

... ist so pauschal nicht richtig, es empfiehlt sich, den Text von RA Seiler mal ganz zu lesen, und ausreichend aufmerksam:

"Voraussetzung ist allerdings, dass die Fotos zulässig erlangt wurden, also etwa ohne Verletzung des Hausrechts."[/quote]Hättest Du das Posting darunter genommen, dann wäre dies überflüssig gewesen, da ich es ja dort erwähne
03.05.2010
Der Getty-Vertrag ist nach deutschem Rechtsverständnis teilweise abstrus und vermutlich unwirksam



lieber tom

Ghetty gehört zu den grössten und ältesten bildagenturen der welt und vertritt einige der besten fotografen der welt.

ich glaube kaum das Ghetty einen releas empfehielt der vermutlich unwirksam ist.
[gone] Hermann Klecker
03.05.2010
Original von Hildezart
Auch Shootings von Tieren müssen rechtlich abgeklärt werden. Die Besitzer haben das Recht am Bild des Tieres (so wird es zumindest von internationalen Firmen angesehen) und müssen dieses Recht auf den Fotografen übertragen.


Google doch einfach einen Vertrag für die Rechteabtretung eines Stücks Holz oder einer alten Socke und erstze dann "Stück Holz" bzw. "alte Socke" durch "Tier".

Wird schon passen.
03.05.2010
Auch wenn unser krankes Gesetz ein Tier mit einem Stück Holz gleichsetzt (OK, es hat sich etwas gebessert), MUSS für den Verkauf eines Bildes ein Vertrag vorgelegt werden, ähnlich einem Property Release, indem der Besitzer schriftlich auf sämtliche Bildrechte etc. verzichtet. Ich hatte die Situation schon einmal von daher maße ich mir an das zu wissen. Nun ich habe mir jetzt einen Vertrag zusammengestrickt von daher kann der Thread hier auch geschlossen werden. Vielen Dank an jene die sich bemüht haben Hilfestellung zu leisten ^^
04.05.2010
Wäre es nicht schlau, diesen Vertragstext hier zu posten und Meinungen über die Wirksamkeit einzuholen?


Viele Grüße,
Frank


Original von Hildezart
Auch wenn unser krankes Gesetz ein Tier mit einem Stück Holz gleichsetzt (OK, es hat sich etwas gebessert), MUSS für den Verkauf eines Bildes ein Vertrag vorgelegt werden, ähnlich einem Property Release, indem der Besitzer schriftlich auf sämtliche Bildrechte etc. verzichtet. Ich hatte die Situation schon einmal von daher maße ich mir an das zu wissen. Nun ich habe mir jetzt einen Vertrag zusammengestrickt von daher kann der Thread hier auch geschlossen werden. Vielen Dank an jene die sich bemüht haben Hilfestellung zu leisten ^^

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