Zulässigkeit von Fotos in öffentlichen Brunnen 40

[gone] www.trash-pixel.de
24.04.2010
Original von Henning Zachow *hat noch ein Neues ;)*
aber das zuletzt ergangene urteil macht wenigstens etwas hoffnung...
und auch eher Sinn ... Ich denke gerade da an unsere Hobby-Berufsfotografen, die "Einheits-Hochzeits-Foddos" in, um und am Karlsruhe Schloss machen (Samstag für Samstag die selben Bilder), denn die handeln alle mal gewerblch ...
24.04.2010
Der Brunnen steht dummerweise so ziemlich am Rande einer Einkaufsstraße. Also leider nix mit ruhig und abgelegen. Aber im Sommer ist es ja früh hell:0)



...und ausserdem in Sichtweite des Polizeipräsidiums Mittelfranken
...und videoüberwacht
...und "beklettern verboten"
...ich glaub das Wasser wird nachts abgedreht.

Viel Spass!

(Spielverderber)
[gone] Hermann Klecker
24.04.2010
DER Brunnen steht auch noch auf meiner To-Do-Liste :-)




Zum Thema: Wer keine Probleme hat, der macht sich welche.
24.04.2010
Original von cash - bitte Eventausschreibung beachten!
Sehr interessant. Das ist 1:1 übertragbar auf viele andere Locations, die irgendwelchen Siftungen gehören, damit diese sie pflegen und für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Ich sage mal Zollverein in Essen, LaPaDu usw.

1. ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, und 2. sind Gerichtsurteile nie 1:1 auf andere Fälle übertragbar.

Das ist ein Irrtum, dem juristische Laien gern unterliegen.
25.04.2010
Das ist allerdings auch immer eine Sache des Hintergrundes. Hat schon seinen Grund, warum ich mich erkundige.


Original von Hermann Klecker
DER Brunnen steht auch noch auf meiner To-Do-Liste :-)




Zum Thema: Wer keine Probleme hat, der macht sich welche.
25.04.2010
Bist echt ein oller Spielverderber.

Na ich komme ja in der nächsten Zeit mal wieder nach Nürnberg, da gucke ich dann nach ob das stimmt:0)

Allerdings müßten die im Polizeipräsidium aber weit gucken können. Wird der wirklich videopberwacht oder war das nur ein Spaß? Obwohl, die Nürnberger sind schon ein eigenes Völkchen:0)

Aber egal, ich werde suchen und ich werde auch finden:0)


uote]Original von WHS PHOTOGRAPHIE
Der Brunnen steht dummerweise so ziemlich am Rande einer Einkaufsstraße. Also leider nix mit ruhig und abgelegen. Aber im Sommer ist es ja früh hell:0)



...und ausserdem in Sichtweite des Polizeipräsidiums Mittelfranken
...und videoüberwacht
...und "beklettern verboten"
...ich glaub das Wasser wird nachts abgedreht.

Viel Spass!

(Spielverderber)[/quote]
25.04.2010
Wenn da ein Schild "Beklettern verboten!" am Brunnen steht, dann ist das Beklettern des Brunnens verboten...

[IMG]


Wenn das Model den dann beklettert, dann wird das Model damit rechnen müssen, sich ein paar Takte anhören zu müssen, wenn zufällig ein Polizist oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorbeikommt, wenn der Brunnen gerade beklettert wird.

Solche Schilder hängt man ja auch nur an Brunnen o.ä., wenn es häufig Probleme mit Leuten gegeben hat, die da reingeklettert sind. Sei es, weil die den Brunnen kaputt machen, sei es weil sie ausgerutscht sind und anschließend den Brunnenbetreiber verklagt haben, sei es daß sich andere Menschen beschwert haben, weil es sie nervt, daß da dauernd Leute im Brunnen rumklettern. (Dauernd ist gut - im Winter macht das vermutlich niemand...)

Das ist wie mit einem Schild "Betreten des Rasens verboten!"...[IMG]

Da gehe ich natürlich auch trotzdem auf rauf, wenn denn das nun mal die Position ist, von der aus ich ein Foto machen will. Es sei denn vielleicht, es ist gerade frische Saat ausgestreut - dann wäre das eine Abwägungsfrage, wie wichtig mir das Foto ist, das ich nur von dort aus machen kann. Man muß ja den Gärtnern nicht ohne zwingenden Grund ihre Arbeit ruinieren.

Und wenn gerade ein Polizist da rumläuft, dann warte ich eben, bis der da weg ist, wenn die Zeit zum Warten vorhanden ist. Sollte da aber zufällig - um nur mal ein Beispiel zu machen - ein Fiat 500 perfekt von zwei Rolls-Royce zugeparkt worden sein, und das Foto davon kann ich nur vom Rasen aus machen, dessen Betreten verboten ist...

... dann gehe ich auf den Rasen und mache mein Foto, und mit dem Polizisten oder Parkwächter oder Gärtner kann ich dann hinterher immer noch diskutieren... Bzw. ihn undiskutiert stehen lassen (den Polizisten nicht unbedingt...)...

"tschulligung, ich muß mal kurz...!" *klick*klick*klick* "Nein, von dahinten aus geht das nicht... ich sag Ihnen ja auch nicht, wie Sie Ihre Geranien pflanzen sollen..." Oderso.

Würde ich mit einem Brunnen im Prinzip nicht anders machen. Warum auch...
Mensch Tom, Du alter Schwerenöter (woher nimmst Du nur die Zeit so viel zu schreiben?) [IMG]

Verbotsschilder stehen da, damit man sie übersieht. [IMG]

Wenn es nach dir ginge, hättes es die kulturelle Revolution der 60er Jahre garnicht gegeben, weil Du sowas von brav und lieb und Systemkonform bist, daß die Vaseline in deinem Topf schon schmilzt. [IMG]


Wer nicht wagt, der gewinnt auch nix. Man muß solche Aktionen nach der Hit and Run Methode machen. Dazu gehört eine gründliche Vorplanung und auch Sicherheit im Umgang mit dem Vorhandenen Licht und seinem Equipment. Dazu noch einer der aufpasst und gut ist es. [IMG]
25.04.2010
Freilich bin ich brav und lieb - und die kulturelle Revolution ist an mir vorbei gegangen.
Zu der Zeit stand ich im bewaffneten Häuserkampf...


...sprich Cowboy- und Indianerspiele in den Rohbauten im Grevenbroicher Neubaugebiet:0)
DAS war Revolution:0)



Aber nun mal abschließend heißen Dank für Eure Tips. Wird schon werden.
Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Brunnen;0)

Viele Grüße
Hadie
Original von Henning Zachow *hat noch ein Neues ;)*
[...] da die spsg mittlerweile berufung eingelegt hat, wird es wohl noch eine weile ein offenes verfahren bleiben, aus dem sich noch keine rechtssicherheit ableiten lässt. aber das zuletzt ergangene urteil macht wenigstens etwas hoffnung...


Die SPSG kann hier nicht Berufung sondern Revision einlegen. ;-)

Aber das ist nur eine Spitzfindigkeit, es läuft eigentlich auf das selbe hinaus.

Woher habt Ihr das, dass die SPSG Revision eingelegt hat? Ich habe darüber nichts gefunden.

Die Frist (ein Monat nach Zustellung des Urteils des OLG), Revision einzulegen, müsste langsam verstrichen sein.
In den drei Verfahren gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen, um die es hier geht, wurden am 18.02.2010 die Urteile gesprochen.


Grüße aus Stade
Folgender Kommentar zu den drei Urteilen gefällt mir sehr:

LNCA 2010, 175684 vom 19.02.2010:
[...]Das OLG hat zur Begründung ausgeführt, es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen.
Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe allerdings nur ein Privateigentümer, nicht dagegen die Stiftung. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen und Schlössern von den Ländern Berlin und Brandenburg deswegen übertragen worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.[...]
25.04.2010
Original von McFly_Stade
[quote]Original von Henning Zachow *hat noch ein Neues ;)*
[...] da die spsg mittlerweile berufung eingelegt hat, wird es wohl noch eine weile ein offenes verfahren bleiben, aus dem sich noch keine rechtssicherheit ableiten lässt. aber das zuletzt ergangene urteil macht wenigstens etwas hoffnung...

...
Woher habt Ihr das, dass die SPSG Revision eingelegt hat? Ich habe darüber nichts gefunden.
...[/quote]

ist ungeprüft... *architekturfotoblog* unter berufung auf die taz vom 5. april.
ach so.

naja, wenn die nicht schon Revision eingelegt haben, wird es langsam knapp mit der Frist.

Warten wir mal ab, ob der BGH sich damit beschäftigen wird.
Du musst eben schnell sein bei sowas!
Immerhin weiss man über die Nürnberger schon seit dem 14. Jhdt.:
...(Eppelein von Gailingen)
„Die Nürnberger hängen keinen – sie hätten ihn denn zuvor!“

Sollte doch unvermittelt ein fränkischer Grünrock vorbeikommen, würde ich
einfach sagen dass das Model gerade seinen entlaufenen Goldfisch sucht.
Die glauben das!
25.04.2010
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Du musst eben schnell sein bei sowas!
Immerhin weiss man über die Nürnberger schon seit dem 14. Jhdt.:
...(Eppelein von Gailingen)
„Die Nürnberger hängen keinen – sie hätten ihn denn zuvor!“

Sollte doch unvermittelt ein fränkischer Grünrock vorbeikommen, würde ich
einfach sagen dass das Model gerade seinen entlaufenen Goldfisch sucht.
Die glauben das!



Freilich müssen die das glauben, sie sind ja immerhin an die Vorgaben der Regierung in München gebunden.

Aber was mache ich, wenn dann der Polizist beim Einfangen helfen will?
02.05.2010
Auch diese Frage wird in "Fotografie & Recht" von Jens Brüggemann und mir beantwortet - ich weiß gar nicht, weshalb das nicht jeder auf dem Schoß liegen hat...

Gruß,
Daniel Kötz
Original von Dr. Daniel Kötz
Auch diese Frage wird in "Fotografie & Recht" von Jens Brüggemann und mir beantwortet - ich weiß gar nicht, weshalb das nicht jeder auf dem Schoß liegen hat...
Gruß,
Daniel Kötz


Ich denke, ich werde mir das Werk auch einmal zulegen, kann sicherlich nicht schaden.

Wie schaut es mit einer Widmung aus, sollte es mir gefallen?

;-)
03.05.2010
Original von Dr. Daniel Kötz
Auch diese Frage wird in "Fotografie & Recht" von Jens Brüggemann und mir beantwortet - ich weiß gar nicht, weshalb das nicht jeder auf dem Schoß liegen hat...

Wenn einer bestellen möchte: Fotografie & Recht (bei Amazon).
03.05.2010
Hmmm, nachdem Ihr meinen Thread als Litfaßsäule benutzt, müßte doch eine Beteiligung für Werbung drin sein...:0)


Original von TomRohwer
[quote]Original von Dr. Daniel Kötz
Auch diese Frage wird in "Fotografie & Recht" von Jens Brüggemann und mir beantwortet - ich weiß gar nicht, weshalb das nicht jeder auf dem Schoß liegen hat...

Wenn einer bestellen möchte: Fotografie & Recht (bei Amazon).[/quote]
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