Zulässigkeit von Fotos in öffentlichen Brunnen 40

23.04.2010
Hi,

natürlich meine ich damit keine Tiefbrunnen, sondern Zierbrunnen, wie z. B. den Ehebrunnen in Nürnberg.

Ist hier bekannt was passiert, wenn sich dort jemand in so einen Brunnen hineinstellen würde?
Nur mal so als Beispiel.

Vielleicht hat hier schon einmal in so einem Zusammenhang was erlebt - Stichwort "grün":0)

Viele Grüße
Hadie
23.04.2010
Gibt 2 Möglichkeiten:

Immer brav um Erlaubnis fragen...

oder einfach machen.

Beide bergen Risiken (und natürlich auch Vorteile, von Spass mal gar nicht zu sprechen)

Wenn man um Erlaubnis fragt, dann riskiert man, dass erst gar nichts entsteht (wieso dürfte klar sein)...

wenn man einfach macht, dann besteht das Risiko... anyway

Wenn Du das Foto hast, dann hast du's und wenn's gut ist umso besser ;)
23.04.2010
ich war mal in nürnberg, hatte auch so eine idee mit ´nem brunnen. mein model meinte die parkwächter wären sehr gründlich. also habe ich schnell ein paar bilder gemacht und dann wieder weg.
23.04.2010
wenn der brunnen in irgendeinem schlosspark etc. in nichtöffentlicher trägerschaft ist, könntest du auch nachträglich belangt werden. wenn er in einem als "öffentlich" gewidmetem raum ist, und nicht gerade auf einem friedhof, dann aber los :)

da könnten sich höchstens ein paar alte tanten gestört fühlen, aber selbst wenn die die bullen rufen, habt ihr nichts zu befürchten... im brunnen baden per se ist kein öffentliches ärgernis ;)
24.04.2010
Original von Henning Zachow *hat noch ein Neues ;)*
wenn der brunnen in irgendeinem schlosspark etc. in nichtöffentlicher trägerschaft ist, könntest du auch nachträglich belangt werden. wenn er in einem als "öffentlich" gewidmetem raum ist, und nicht gerade auf einem friedhof, dann aber los :)

da könnten sich höchstens ein paar alte tanten gestört fühlen, aber selbst wenn die die bullen rufen, habt ihr nichts zu befürchten... im brunnen baden per se ist kein öffentliches ärgernis ;)


hm .... sollte der Brunnen der bayerischen Schlösser und Seen Verwaltung unterstellt sein dann gibts für privat kein Problem, kommerziell kostet das ab 1000.- für Normalos. Wenn du jedoch in obengenannten Beispiel eine Szene nachstellst dann könnte das eigene Schöpfungshöhe haben, dann kosts nix :-)
[gone] John Doe II
24.04.2010
#7
24.04.2010
Original von CSM Mediendienst
Nicht nur für Brunnen, sondern für eine Vielzahl von Locations gilt, man müsste genau genommen um Erlaubnis fragen und sich zudem ein Property Release unterschreiben lassen. Notwendig ist das jedenfalls dann, wenn die Fotos kommerziell verwertet werden sollen.

Entstehen die Bilder, nennen wir das mal halbprivat, dann gilt es abzuwägen, ob der Aufwand lohnt, tagelang mit diversen Verantwortlichen zu verhandeln. Sieht das Shooting vom Aufwand her noch glaubhaft nach einem privaten Shooting aus, dann kann eine schnelle und unauffällige Aktion eine Lösung sein. Kommt man mit Porty, Assistenten, Visa und sonstigen Helfern zur Location, wird der Charakter eines Amateur-Shootings zumindest unglaubwürdig. Wird man dann vertrieben, ist das unangenehm.

Es gibt Locations, bei denen denkt man gar nicht daran, dass eine Aufnahmebewilligung erforderlich ist. Bekanntes Beispiel in Österreich sind die Bundesforste, also viele schöne, öffentlich zugängliche Wälder, Berge und Seen. Die Nichteinholung einer Bewilligung kann ein paar tausend Euro kosten, wenn die Fotos oder Videos kommerziell verwertet werden. Das gilt sogar für Naturfotografen.



Im Ausland wäre ich damit auch sehr vorsichtig, auch die Internationallen Fotoagenturen verlangen ja das Property Release.

Allerdings sehe ich hier zu Lande nicht das Problem. Und werde in meiner Meinung auch von dem zitiertem Urteil bestärkt.

Original von Markus Fischer
Da gab es doch letztens erst ein Urteil zu unseren Gunsten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Keine-Rechtsverletzung-bei-Fotos-von-fremden-Gebaeuden-936537.html


Sollte dann doch bei einem solchen Shooting der Eigentümer darauf pochen, daß es nicht rechtens ist, kann ich immer noch entscheiden, ob ich mich füge oder Ihn die Herren mit den Dienstausweisen holen lasse.
24.04.2010
Hi,

danke für Eure Meinungen.

Der Brunnen steht dummerweise so ziemlich am Rande einer Einkaufsstraße. Also leider nix mit ruhig und abgelegen. Aber im Sommer ist es ja früh hell:0)

Ich würde da schon mit ein bißchen Equipment anrücken. Bloß schnell runterknipsen mag ich nicht.

Ist jetzt bloß mal so ein Gedankengang, der bekannte Brunnen in Rom ist leider ein bißchen zu weit weg.

Ein paar Euro Strafe würde ich ja riskieren, bloß wenns zu teuer wird, lasse ich es lieber.
Kann da natürlich nicht bei exponierter Stelle nachfragen - könnte sonst ein Eigentor werden;0)

Wegen evtl. Erregung öffentl. Ärgernisses: Akt wird es definitiv nicht.

Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Tips oder Erfahrungswerte. Wäre ja vielleicht auch für ein paar Mitleser interessant.

Viele Grüße
Hadie
[gone] Michael Rosch
24.04.2010
lesezeichen
24.04.2010
Original von Hadie
Ist hier bekannt was passiert, wenn sich dort jemand in so einen Brunnen hineinstellen würde?

In solchen Brunnen stehen im Sommer doch dauernd irgendwelche Leute, wenn's richtig warm ist...
24.04.2010


:-)
24.04.2010
Möglich, aber wohl weniger im Ballkleid oder ggfs. leicht bekleidet fast mitten in der Fußgängerzone:0)
Außerdem sind die Franken da konservativer.


Original von TomRohwer
[quote]Original von Hadie
Ist hier bekannt was passiert, wenn sich dort jemand in so einen Brunnen hineinstellen würde?

In solchen Brunnen stehen im Sommer doch dauernd irgendwelche Leute, wenn's richtig warm ist...[/quote]
24.04.2010
anTon:

das zählt schon mehr zum Brunneninventar:0))
24.04.2010
Original von Hadie
Möglich, aber wohl weniger im Ballkleid oder ggfs. leicht bekleidet fast mitten in der Fußgängerzone:0)

"Ballkleid im Brunnen" wird zweifellos Aufmerksamkeit erregen, weil der Mensch ja normalerweise nicht voll bekleidet ins Wasser geht... leicht bekleidet wird m.E. viel weniger Aufmerksamkeit erregen. Wobei das wieder vom Wetter abhängt - je heißer, desto mehr Leute plantschen in den Brunnen rum.

Außerdem sind die Franken da konservativer.

Sogar die Bayern leben mit ihren Nackten im Englischen Garten...;-) Da Brunnen auch ausdrücklich kein Trinkwasser enthalten, sollte auch niemand beschweren, daß das Wasser verschmutzt werden könnte. Und in der Hinsicht sollte die "McBurger-Verpackungsmüll-überall-hinschmeißen"-Fraktion sowieso mehr Mißfallen erregen als ein Fotograf, der mal ein Mädel in den Brunnen stellt.

Davon abgesehen... wenn's ein öffentlicher Brunnen in einer öffentlichen Straße ist...

Wer will was dagegen sagen? Und wenn einer was dagegen sagt, dann höchstens: "Kommen Sie da bitte raus!"

An öffentlichen Straßen und deren "Möblierung" einschließlich Brunnen hat auch niemand - auch Bund, Land oder Kommune nicht - Eigentumsrechte, die durch eine Verwendung der Fotos davon beeinträchtigt werden könnten.

Man braucht ja auch kein Property-Release, wenn man eine Autobahnbrücke fotografiert. Und selbst wenn der Brunnen das Werk eines Künstlers sein sollte, der noch nicht 70 Jahre tot ist, greift §59 UrhG ("Panoramafreiheit", weil das Ding ja üblicherweise dauerhaft an "öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen" steht.
24.04.2010
Den Trevi-Brunnen in Rom sollte man aber besser nicht nehmen. Da stehen Tag und Nacht extra Polizisten rum, die verhindern sollen, daß sich ganze Heerscharen von Anita-Ekberg-Nachfolgerinnen nackt in die Fluten stürzen. Quod licet Fellini non licet Touristi. Oder so.
24.04.2010
Original von Markus Fischer
Da gab es doch letztens erst ein Urteil zu unseren Gunsten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Keine-Rechtsverletzung-bei-Fotos-von-fremden-Gebaeuden-936537.html


Sehr interessant. Das ist 1:1 übertragbar auf viele andere Locations, die irgendwelchen Siftungen gehören, damit diese sie pflegen und für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Ich sage mal Zollverein in Essen, LaPaDu usw.
In Bayern bekommt man fr sowas zwei Jahre verschärfte Kerkerhaft.

Aber...



No Risk, no Fun! [IMG]
24.04.2010
Original von cash - bitte Eventausschreibung beachten!
[quote]Original von Markus Fischer
Da gab es doch letztens erst ein Urteil zu unseren Gunsten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Keine-Rechtsverletzung-bei-Fotos-von-fremden-Gebaeuden-936537.html


Sehr interessant. Das ist 1:1 übertragbar auf viele andere Locations, die irgendwelchen Siftungen gehören, damit diese sie pflegen und für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Ich sage mal Zollverein in Essen, LaPaDu usw.[/quote]
das urteil ist doch schon in mehreren anderen threads hier behandelt worden. da die spsg mittlerweile berufung eingelegt hat, wird es wohl noch eine weile ein offenes verfahren bleiben, aus dem sich noch keine rechtssicherheit ableiten lässt. aber das zuletzt ergangene urteil macht wenigstens etwas hoffnung...
24.04.2010
Original von Alice vom See [unzumutbare Dilettantin]
In Bayern bekommt man fr sowas zwei Jahre verschärfte Kerkerhaft.

Aber...



No Risk, no Fun! [IMG]



Ich bin schon verheiratet:0))

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